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    HERON International Ltd --- Freiwillige öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.08.16 11:33:18 von
    neuester Beitrag 07.12.19 10:53:34 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.236.918
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      Avatar
      schrieb am 17.08.16 11:33:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Springtime Private Equity GmbH

      Freiwillige öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten
      an die Aktionäre der HERON International Ltd.
      - WKN 894 074, Valoren-Nr.: 342428, ISIN KYG4413Q1082 -

      Wir bieten hiermit allen Aktionären der HERON International Ltd. (Georgetown, Cayman Islands, nachfolgend: „HERON“) mit Sitz in Deutschland oder der Schweiz an, uns ihre Aktien zu einem Preis von Euro 0,86 je Aktie im Nennwert von GBP 0,10 zum Kauf anzubieten.

      Gründe für das Angebot: Die Aktien von HERON werden nach unserer Kenntnis an keiner Börse gehandelt. Den Effekt des „Brexit“ auf den Wert des Unternehmens können wir nicht verläßlich beziffern. Wir sind mit einem ehemaligen Anleiheinhaber verbunden, der seit der insolvenznahen Umstrukturierung in 1994/1995 durch Umtausch in der Aktie engagiert ist, und werden das Unternehmen auch weiterhin langfristig verfolgen (müssen!). Das Kaufangebot soll es Aktionären ermöglichen, ihre Aktien zu einem angemessenen Preis abzugeben.

      Information zum Angebotspreis: Ein angemessener Marktpreis ist mangels Handelsinformationen nicht ermittelbar. Der Angebotspreis entspricht rund dem 7,5-fachen des Nennwertes. Bitte erkundigen Sie sich selbst oder über Ihre Berater eingehend über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens HERON, die Handelbarkeit der Aktie und die Angemessenheit des o.g. Kaufpreises, bevor Sie uns Ihre Aktien zum Kauf anbieten.

      Annahme, Abwicklung und Bedingung: Die Annahmefrist beginnt am 22. August 2016 und endet mit Ablauf des 21. Oktober 2016. Aktionäre, die ihre Aktien zum Kauf anbieten wollen, mögen ihre Absicht unter Angabe von Name, Postanschrift/Kontaktdaten, Stückzahl und gewünschtem Gutschriftskonto per E-Mail an volker.deibert(at)gmx.ch oder per Brief an die Postanschrift: Springtime Private Equity GmbH, Tolen 1185, CH-9428 Walzenhausen, anzuzeigen, worauf ihnen ein Kaufvertragsentwurf zugesandt wird. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Annahme eines Kaufvertrags und Eingang bzw. Umschreibung der vertragsgegenständlichen Aktien spesen- und provisionsfrei ausgezahlt. Verkäuferseitige Bankspesen in Zusammenhang mit der Kaufabwicklung werden nicht erstattet. Die Höchstzahl der Aktien, die aufgrund dieses Angebots von uns erworben werden, beträgt 25.000. Werden mehr Aktien zum Kauf angeboten, so entscheidet der Zeitpunkt des früheren Eingangs des verkäuferseitig unterzeichneten Kaufvertrags bei uns.

      Angebotsbeschränkungen: Diese öffentliche Aufforderung richtet sich nur an Aktionäre in Deutschland und der Schweiz und namentlich nicht an Aktionäre in den USA, Canada, Australien, Großbritannien, Frankreich und Japan oder anderen Legislativen, in denen ein derartiges Angebot nicht rechtmäßig wäre oder besonderen Beschränkungen unterläge.

      Anwendbares Recht: Diese öffentliche Aufforderung sowie die aufgrund dieser Aufforderung abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen für deutsche Verkäufer deutschem Recht und für Schweizer Verkäufer Schweizer Recht.

      Der Geschäftsführer
      Avatar
      schrieb am 17.08.16 16:41:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      ACHTUNG!!!

      Geschäftsführer der "Springtime Private Equity GmbH" ist ein Herr Volker Deibert.

      https://www.moneyhouse.ch/de/company/springtime-private-equi…

      Bitte selbst googlen ....
      Avatar
      schrieb am 17.08.16 21:24:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      deka-dent, darum steht...
      ...der Name ja auch gut sichtbar für alle als E-Mailadresse in der Veröffentlichung, die überdies auch im Bundesanzeiger zu finden ist, und im Handelsregister.
      Was soll also Dein Posting, das wie ein Warnhinweis daherkommt?
      Wovor "Achtung"?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.08.16 10:19:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.081.676 von globalvision am 17.08.16 21:24:27:rolleyes: Na ja, wenn man den genannten Namen (Sie selbst?) googled, stößt man gleich zu Anfang der Suchergebnisse auf diesen Artikel:

      Mittwoch, 8. Mai 2013
      Ministerpräsident Bouffier und Ex-Ministerpräsident Koch zur Aufklärung eines Justizverbrechens aufgefordert !
      Deutschland ist kein Rechtstaat ! Justizbeamte können jedes Gesetz brechen und die Staatsbürger um ihre Rechte betrügen, denn sie können sich darauf verlassen von den Landesregierungen zuverlässig unterstützt zu werden. So ist es in Hessen möglich, einem mittelständischen Unternehmer seine Aktiengesellschaft von absoluten Nichtaktionären stehlen zu lassen. Der Unternehmer verfügt - laut Notarvertrag - über 100% der Aktien. Mehr geht ja wohl nicht. Dieser Notarvertrag liegt dem Handelsregister von Anfang an vor. Doch die Wirtschaftskriminellen Volker Deibert, Bühler und Klar haben sich mit dem Rechtsanwalt Marc Malpricht aus Hannover zusammengatan und in dem Notariat Reszat und Kühne - ebenfalls Hannover - einen Notar gefunden, der den absoluten Nichtaktionären eine illegale Hauptversammlung ohne einen einzigen Aktionär protokolliert hat und die dann auch in das Handelsregister eingetragen wurde. Dann haben sie den 100%igen Alleinvorstand aus dem Handelsregister löschen lassen - also aus seinem eigenen Unternehmen geworfen - und sich selbst eingesetzt. Mit einem Schlosser haben sie das Büroschloss austauschen lassen und schon haben sie über die AG verfügt. (...)

      http://beamtenkriminalitaet.blogspot.de/2013/05/ministerpras…


      Ich kenne zwar diese Geschichte, ihre Beteiligten und Hintergründe nicht, kann sie insofern auf den ersten Eindruck auch schlecht verifizieren, aber immerhin steht ja 1.) ein Herr Lothar Ludwig (der Geschädigte?), vertreten durch seinen Rechtsanwalt Herrn Werner Bauer, impressumsmäßig (V.i.S.d.P.) dazu und 2.) gehört, außer ein paar rudimentären Kenntnissen (deutschen) Wirtschaftsrechts, nicht viel Phantasie dazu, sich vorstellen zu können, wie diese jederzeit wiederholbare Nummer, (solange man dem genannten Notar nix kann) juristisch wahrscheinlich i.d.T. nur schwer anfechtbar, abgelaufen ist!

      Also, wär' ich Wallstreet-Online würd' ich Leuten wie besagtem Volker Deibert (Ihnen?), nach Kenntnis solcher Vorfälle, jedenfalls eher keine Plattform für seine, respektive ihre/Ihre, Machenschaften bieten wollen!

      :eek:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.08.16 11:34:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.084.652 von tradepunk am 18.08.16 10:19:52
      tradepunk - darüber sollten wir wirklich mal ausführlich diskutieren!
      Sehr geehrte/r Herr/Frau Tradepunk,

      Die Angabe "100% der Aktien" ist bereits falsch. Herr Lothar Karl-Werner Ludwig hatte zuvor ausweislich der Strafakte bei der St.A. Mannheim einige tausend Aktien bei ca. 50 Investoren plaziert. Sein Bestätigungsschreiben über meinen Besitz an Aktien liegt mir im Original vor und wurde vom Registergericht Mannheim als Nachweis meiner Berechtigung anerkannt, die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern nach § 104 AktG zu beantragen, Az. AG Mannheim AR 84/01 (W).

      Herr Ludwig wurde vom neuen Aufsichtsrat abgesetzt. Der neue Vorstand stellte fest, dass die AG insolvenzreif ist. 95% der Wohnungen waren bereits von Gläubigerbanken beschlagnahmt und wurden zwangsverwaltet. Da der pflichtgemäß gestellte Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt wurde (Az. AG Hannover, 907 IN 715/02 -6-), wurde die AG in der Folge liquidiert. Dabei mussten auch über 100 atypisch stille Beteiligungsverträge behandelt werden, mit denen Herr Ludwig Geld bei Investoren eingesammelt hatte. Eine ordnungsgemäße Buchführung konnten wir bei Herrn Ludwig allerdings nicht vorfinden, allerdings einen überfüllten Briefkasten, der offenbar wochenlang nicht geleert wurde. Herr Ludwig bewohnte damals miet- und nebenkostenfrei eine Wohnung der AG, ohne hierfür einen Vertrag oder sonstige Berechtigung zu haben. Er reagierte weder auf Briefe, Anrufe oder persönliche Besuche. Folglich musste sich der neu bestellte Vorstand den Zutritt zum Büro der AG per Schlosser verschaffen - nachdem sich der Schlosser von der Ordnungsmäßigkeit des Vorhabens in Form eines vorgelegtes Gerichtsbeschlusses überzeugt hatte.

      Herr Ludwig nahm sich Vorstandsgehälter aus der Firma, für die es keinen Anstellungsvertrag und keinen Aufsichtsratsbeschluss gab. Hierüber hat die AG unter meiner Ägide eine Klage gegen ihn gewonnen. Herr Ludwig schuldet daher rund TEUR 175 zzgl. Zinsen.

      Herr Ludwig wurde wegen Betruges verurteilt. Er ist ein verurteilter Straftäter, Az. LG Mannheim 632 Js 30574/00.

      Herrn Ludwig wurde nie auch nur eine Aktie "gestohlen" - wie soll das auch gehen? Er hat jedoch nie sein Recht genutzt, eine HV-Einberufung zu verlangen und ist auch nie zu einer der ordnungsgemäß einberufenen HVs gekommen, siehe HV-Protokolle in der Registerakte, Az. HRB Mannheim 432496.

      Wenn Herr Ludwig den Besitz so vieler Aktien für sich reklamiert: Wieso tauchen diese in seiner eidesstattlichen Versicherung (die mir vorliegt) nicht auf? Entweder stimmt seine Behauptung nicht, oder es liegt ein Meineid vor. Die lasse ich gerne Fachleute beurteilen.

      Herr Ludwig lebt nach meinen Informationen heute von Grundsicherung. Sein ehemaliger Anwalt Werner Bauer hat sich gegenüber meinem Anwalt von Herrn Ludwig und seinen Internet-Blogs distanziert. Eine Prozeßkostenerstattung ist demnach von Herrn Ludwig auch im Falle eines Obsiegens nicht zu erwarten. Jeder Betroffene muss selbst entscheiden, ob er in solchen Fällen Verfahrenskosten zu eigenen Lasten produzieren mag.

      Ich stehe jederzeit bereit, den Wahrheitsgehalt der Behauptungen von Herrn Ludwig einer Prüfung zu unterziehen. Und, ja, offenbar kennen Sie keine Hintergründe der Sache, sondern zitieren mal eben einen Blogbeitrag, der mindestens einen Straftatbestand zu erfüllen geeignet ist. Nun konkretisieren Sie mal die "Machenschaften" und "Vorfälle", bitte. Zeigen Sie mir jemanden, bei dem ich eine Verpflichtung nicht eingelöst hätte, z.B. aus Aktienkäufen.

      Herr Ludwig ist durch die Vorgänge auch nicht geschädigt worden, da die AG bereits insolvenzreif (und somit in erster Näherung wertlos) war, er mithin die Insolvenzanmeldung versäumt hat. Auch dies wurde der St.A. Mannheim angezeigt.

      Mindestens zwei der weiteren in dem Blogbeitrag genannten Herren sind nach meinem Kenntnisstand ebenfalls gegen den Autor rechtlich vorgegangen.

      Wenn Sie weitere Fragen haben: Immer gerne. Dann sehen wir mal, was von den schaurig-düsteren Gerüchten übrig bleibt.

      Freundliche Grüße

      Volker Deibert
      2 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 18.08.16 12:31:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.085.348 von globalvision am 18.08.16 11:34:54Hallo Herr Deibert,

      danke für Ihre rasche, aufklärende Antwort! Sooo klingt besagte Geschichte doch schon gleich ganz anders!

      Die im zitierten Blog genannten Anschuldigungen wollte ich auch keinesfalls einfach so übernehmen, sondern habe eben nur das was ich im Netz gefunden habe zitiert; insbesondere die in diesem Blog verwendete Bezeichnung Ihrer Person, übernehme ich keinesfalls (und würde ich auch grundsätzlich nicht gegenüber überhaupt irgendjemandem, solange die Korrektheit dieser Bezeichnung nicht durch richterliches Urteil bestätigt ist!)! Daß dieser Eindruck entstehen konnte, tut mir leid und ich entschuldige mich hiermit an dieser Stelle bei Ihnen!

      Allerdings frage ich mich, bzw. Sie, wie es denn dann sein kann, daß die in dem Blog veröffentlichten Anschuldigungen so stehen bleiben können dürfen! Wenn es denn nun eindeutig ist, daß Sie in dieser Sache im Recht sind und die Anschuldigungen de facto falsch sind, würde ich es mir an Ihrer Stelle doch verbitten, daß dies so und öffentlich über Sie behauptet werden darf - und eine Löschung und künftige Unterlassung verlangen!

      MfG,

      tradepunk

      P.S.: Ich bin übrigens in keine der Angelegenheiten in irgendeiner Weise involviert, kenne keinen der Protagonisten, kenne weder Sie noch Ihre Gegner und bin nur aus reiner Kleinanleger- und Forums-User-Neugier über diesen Thread hier gestolpert. - Und ansonsten und aus journalistischer Sicht halte ich es gerne nach dem Joseph Pulitzer-Zitat („Eine Nachricht ist erst dann eine Nachricht, wenn der zweite Blick den ersten Blick bestätigt.“) und höre mir beide Seiten eines Disputs an!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.08.16 17:04:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.085.762 von tradepunk am 18.08.16 12:31:33
      Ich bedanke mich, Herr/Frau tradepunk.
      Wie schon erwähnt: für den Blog-Schreiber macht es m.E. wenig Unterschied, ob er in seiner grundsicherungs-bezahlten Mietwohnung im Souterrain (ich kenne die Adresse) oder im Gefängnis sitzt - dort würde er sogar die Mahlzeiten gemacht bekommen. Und man kann ihm absehbar auch nichts materielles wegnehmen. Sprich: so jemand ist völlig schmerzbefreit. Wozu soll ich nun Verfahrenskosten produzieren, die mir niemand ersetzt? Selbst wenn Herr Ludwig verurteilt würde, wird er den Blog wahrscheinlich nicht löschen. Vor allem ist der Fall so durchsichtig, dass sich auch der oberflächliche Leser z.B. fragen muss: Wieso beruft der angeblich alleinige Aktionär einer AG nicht per Gerichtsbeschluss selbst eine HV ein und setzt den ihm nicht genehmen Aufsichtsrat unverzüglich ab? Wieso lässt er es überhaupt ohne Gegenwehr zu, dass ihm sein "eigener" Aufsichtsrat komplett zurücktritt und das Gericht auf Antrag eines Kleinaktionärs drei neue Mitglieder bestellt? Für mich hat Herr Ludwigs Blog - mit Verlaub - in etwas soviel Gewicht wie ein Graffito an der Wand eines öffentlichen WCs. Vielleicht bitte ich Google gelegentlich, einen Lappen mit Aceton zu tränken und eben dieses Graffito wegzuwischen.

      Noch eine Info gefällig? Es gibt bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt vier Aktenzeichen zu Strafanzeigen des Herrn Ludwig gegen mich persönlich, wegen unterschiedlichster Vorwürfe. Alle haben sie etwas gemeinsam: keine Behörde ist bisher überhaupt an mich herangetreten, um irgendeine Stellungnahme von mir zu bekommen, geschweige denn mich wegen irgendetwas anzuklagen. Offensichtlich waren die Tatvorwürfe des Herrn Ludwig hinreichend ... (ich will mich höflich ausdrücken) ... augenscheinlich substanzlos und verfolgungsunwürdig.

      Für seine zivile Schadenersatzklage gegen mich wurden Herrn Ludwig sogar die Prozeßkostenhilfe vom Gericht abgelehnt, mangels Erfolgsaussichten.

      Mittlerweile haben wir die AG fertig abgewickelt und der Löschung wegen Vermögenslosigkeit zuführen können. Wenn Herr Ludwig meint, kann er ja jederzeit eine Nachtragsliquidation anzetteln... - das wird lustig. Allerdings schade um den Zeitaufwand.

      Wenn Sie weitere Fragen haben, teilen Sie mir Ihre Kontaktdaten per BM mit, dann können wir gerne telefonieren. Vielleicht wollen Sie ja mal herzhaft lachen - dann sende ich Ihnen eine Kopie der Internet-Seite, mit der Herr Ludwig seinerzeit für seine Aktien warb: es gab für alle Zeichner Handies und Mercedes Benz SLK zu gewinnen. Und den Ausgabepreis der Aktien, so teilte er mir damals auf Nachfrage mit, den habe "die BAFIN so festgelegt". Da MUSSTE ich einfach einen Artikel schreiben, der in der Börse-Online als Graumarktwarnung veröffentlicht wurde, und die kleinstmögliche Stückzahl Aktien kaufen, um mir meine HV-Eintrittskarte zu sichern.

      Freundliche Grüße vom Bodensee

      Volker Deibert
      Avatar
      schrieb am 29.09.16 16:55:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ankaufspreis gesenkt, Laufzeit verlängert
      Heute im Bundesanzeiger:

      Springtime Private Equity GmbH
      Tolen 1185, CH-9428 Walzenhausen
      Freiwillige öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten
      an die Aktionäre der HERON International Ltd.
      - WKN 894 074, Valoren-Nr.: 342428, ISIN KYG4413Q1082 -

      Unsere Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger vom 17.08.2016 und unverändert Bezugstext für diese Aktualisierung, wird wie folgt angepasst:

      Der Preis, zu dem wir weitere Aktien der HERON International Ltd. (Georgetown, Cayman Islands, nachfolgend: „HERON“) von Aktionären mit Sitz in Deutschland oder der Schweiz ankaufen, wird ab sofort aufgrund des großen Angebots an HERON-Aktien auf Euro 0,515 je Aktie im Nennwert von GBP 0,10 reduziert. Die Annahmefrist wird bis zum 21. November 2016 verlängert. Die Höchstzahl der Aktien, die aufgrund dieses Angebots von uns noch erworben werden, beträgt 15.000.

      Angebotsbeschränkungen: Diese öffentliche Aufforderung richtet sich nur an Aktionäre in Deutschland und der Schweiz und namentlich nicht an Aktionäre in den USA, Canada, Australien, Großbritannien, Frankreich und Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein derartiges Angebot nicht rechtmäßig wäre oder besonderen Beschränkungen unterläge.

      Anwendbares Recht: Diese öffentliche Aufforderung sowie die aufgrund dieser Aufforderung abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen für deutsche Verkäufer deutschem Recht und für Schweizer Verkäufer Schweizer Recht.


      Der Geschäftsführer
      Avatar
      schrieb am 09.02.17 20:24:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      Springtime Private Equity GmbH
      Tolen 1185, CH-9428 Walzenhausen
      Freiwillige öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten
      an die Aktionäre der HERON International Ltd.
      - WKN 894 074, Valoren-Nr.: 342428, ISIN KYG4413Q1082 -

      Unsere Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger vom 17.08.2016 und unverändert Bezugstext für diese Aktualisierung/Verlängerung der Annahmefrist, wird wie folgt angepasst:

      Der Preis, zu dem wir weitere Aktien der HERON International Ltd. (Georgetown, Cayman Islands, nachfolgend: „HERON“) von Aktionären mit Sitz in Deutschland oder der Schweiz ankaufen, wird ab sofort aufgrund der Veränderung des Wechselkurses EUR/GBP auf Euro 0,489 je Aktie im Nennwert von GBP 0,10 reduziert. Die Annahmefrist wird bis zum 21. April 2017 verlängert. Die Höchstzahl der Aktien, die aufgrund dieses Angebots von uns noch erworben werden, beträgt 22.000.

      Angebotsbeschränkungen: Diese öffentliche Aufforderung richtet sich nur an Aktionäre in Deutschland und der Schweiz und namentlich nicht an Aktionäre in den USA, Canada, Australien, Großbritannien, Frankreich und Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein derartiges Angebot nicht rechtmäßig wäre oder besonderen Beschränkungen unterläge.

      Anwendbares Recht: Diese öffentliche Aufforderung sowie die aufgrund dieser Aufforderung abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen für deutsche Verkäufer deutschem Recht und für Schweizer Verkäufer Schweizer Recht.



      Der Geschäftsführer
      Avatar
      schrieb am 16.10.17 12:12:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      Neuauflage des Angebots:

      Springtime Private Equity GmbH
      Agnes-Bernauer-Str. 109, D-80687 München

      Freiwillige öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten
      an die Aktionäre der HERON International Ltd.
      - ISIN KYG4413Q1082 -

      Wir bieten hiermit allen Aktionären der HERON International Ltd. (Georgetown, Cayman Islands, nachfolgend: „HERON“) mit Sitz in EU oder Schweiz an, uns ihre Aktien zu einem Preis von Euro 0,50 je Aktie im Nennwert von GBP 0,10 zum Kauf anzubieten.

      Gründe für das Angebot: Die Aktien von HERON werden nach unserer Kenntnis an keiner Börse gehandelt. Den Effekt des „Brexit“ auf den Wert des Unternehmens können wir nicht verläßlich beziffern. Wir sind mit einem ehemaligen Anleiheinhaber verbunden, der seit der insolvenznahen Umstrukturierung der Anleiheschuldnerin in 1994/1995 durch Umtausch in HERON-Aktien engagiert ist, und werden das Unternehmen auch weiterhin langfristig verfolgen (müssen!). Das Kaufangebot soll es weiteren Aktionären ermöglichen, für ihre Aktien sofort einen Gegenwert zu erhalten, ohne die langwierige, faktische Liquidation des Unternehmens mit all ihren Unwägbarkeiten abwarten zu müssen. Zeitpunkt und Erlös sind für die derzeitigen Aktionäre nicht absehbar.

      Information zum Angebotspreis: Ein Marktpreis ist mangels Handelsinformationen nicht ermittelbar. Der Angebotspreis entspricht rund dem viereinhalbfachen des Nennwertes. Bitte erkundigen Sie sich selbst oder über Ihre Berater eingehend über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens.

      Annahme, Abwicklung und Bedingungen: Die Annahmefrist beginnt am 02. Oktober 2017 und endet mit Ablauf des 22. Dezember 2017. Aktionäre, die ihre Aktien zum Kauf anbieten wollen, mögen ihre Absicht unter Bezugnahme auf dieses Angebot sowie Angabe von Name, Postanschrift/Kontaktdaten, Stückzahl und gewünschtem Gutschriftskonto per E-Mail an volker.deibert(at)gmx.ch oder per Brief an unsere zuoberst genannte Anschrift anzeigen. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Annahme eines Kaufangebotes und Eingang bzw. Umschreibung der vertragsgegenständlichen Aktien spesen- und provisionsfrei ausgezahlt. Verkäuferseitige Bankspesen in Zusammenhang mit der Kaufabwicklung werden nicht erstattet. Die Höchstzahl der Aktien, die aufgrund dieses Angebots von uns erworben werden, beträgt 50.000. Werden mehr Aktien zum Kauf angeboten, so entscheidet der Zeitpunkt des früheren Eingangs des verkäuferseitigen Verkaufsangebots über die Annahme.

      Angebotsbeschränkungen: Diese öffentliche Aufforderung richtet sich nicht an Aktionäre in Legislativen, in denen ein derartiges Angebot nicht rechtmäßig ist oder besonderen Beschränkungen unterliegt, namentlich USA, Canada, Australien und Japan.

      Anwendbares Recht: Diese öffentliche Aufforderung sowie die aufgrund dieser Aufforderung abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen im Zweifel deutschem Recht.

      Der Geschäftsführer
      Avatar
      schrieb am 03.10.18 10:30:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Neues Kaufangebot: Siehe Bundesanzeiger vom 27.09.2018
      Springtime Private Equity GmbH
      München
      Freiwilliges öffentliches Kaufsangebot an die Aktionäre der HERON International Ltd.
      - ISIN KYG4413Q1082 -

      Wir bieten hiermit allen Aktionären der HERON International Ltd. (Georgetown, Cayman Islands, nachfolgend: „HERON“) mit Sitz in der EU oder der Schweiz an, uns ihre Aktien zu einem Preis von mindestens Euro 0,50 je Aktie im Nennwert von GBP 0,10 zu verkaufen. Für Aktien, die uns bis spätestens 30. November 2018 übertragen werden, erhöht sich der Kaufpreis auf EUR 0,515 je Aktie. Für Aktien, die uns bis spätestens 31. Oktober 2018 übertragen werden, erhöht sich der Kaufpreis auf EUR 0,53 je Aktie.

      Gründe für das Angebot: Die Aktien von HERON werden nach unserer Kenntnis an keiner Börse gehandelt. Den Effekt des „Brexit“ auf den Wert des Unternehmens können wir nicht verläßlich beziffern. Wir sind mit einem ehemaligen Anleiheinhaber verbunden, der seit der insolvenznahen Umstrukturierung der Anleiheschuldnerin in 1994/1995 durch Umtausch in HERON-Aktien engagiert ist, und werden das Unternehmen auch weiterhin langfristig verfolgen (müssen!). Das Kaufangebot soll es weiteren Aktionären ermöglichen, für ihre Aktien sofort einen Gegenwert zu erhalten, ohne die langwierige, faktische Liquidation des Unternehmens mit all ihren Unwägbarkeiten abwarten zu müssen. Zeitpunkt und Erlös sind für die derzeitigen Aktionäre nicht absehbar.

      Information zum Angebotspreis: Ein Marktpreis ist mangels Handelsinformationen nicht ermittelbar. Der Angebotspreis entspricht rund dem viereinhalbfachen des Nennwertes. Bitte erkundigen Sie sich selbst oder über Ihre Berater eingehend über die wirtschaftliche Situation, namentlich Vermögenswerte und Schulden des Unternehmens.

      Annahme, Abwicklung und Bedingungen: Die Annahmefrist beginnt am 1. Oktober 2018 und endet mit Ablauf des 14. Dezember 2018. Aktionäre, die ihre Aktien verkaufen wollen, mögen dies unter Bezugnahme auf dieses Angebot sowie Angabe von Name, Postanschrift/Kontaktdaten, Stückzahl und gewünschtem Gutschriftskonto per E-Mail an volker.deibert@gmx.ch oder per Post an unsere zuoberst genannte Anschrift erklären. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Annahme eines Kaufangebotes und Eingang bzw. Umschreibung der vertragsgegenständlichen Aktien spesen- und provisionsfrei ausgezahlt. Verkäuferseitige Bankspesen in Zusammenhang mit der Kaufabwicklung werden nicht erstattet. Die Höchstzahl der Aktien, die aufgrund dieses Angebots von uns erworben werden, beträgt 50.000. Werden mehr Aktien zum Kauf eingereicht, so entscheidet der Zeitpunkt des früheren Eingangs der verkäuferseitigen Erklärung über die Annahme.

      Angebotsbeschränkungen: Dieses öffentliche Angebot richtet sich nicht an Aktionäre in Legislativen, in denen ein derartiges Angebot nicht rechtmäßig ist oder besonderen Beschränkungen unterliegt, namentlich USA, Canada, Australien und Japan.

      Anwendbares Recht: Dieses öffentliche Angebot sowie die aufgrund dessen abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen im Zweifel deutschem Recht.



      Der Geschäftsführer
      (Volker Deibert)


      Please note: This is a translation of the original text in
      German language, which in case of any doubt is decisive.
      Voluntary tender offer, directed to all shareholders of HERON International Ltd.
      - ISIN KYG4413Q1082 -

      We hereby invite all shareholders of HERON International Ltd. (Georgetown, Cayman Islands, in the following: „HERON“) with legal domicile in EU or in Switzerland, to sell their shares of nominal value of GBP 0.10 to us for a price of minimum EUR 0.50 each. For shares being delivered before or on Nov 30th 2018 purchase price is EUR 0.515 each. For shares being delivered before or on Oct 31st 2018 purchase price is EUR 0.53 each.

      Reasons for the tender offer: HERON shares do not trade at any stock exchange, according to our knowledge. We are unable to calculate any „Brexit“-effects on the company's value. We are associated with a former bond holder, who is holding HERON shares since the restructuring after near-insolvency in 1994/95, and we further will follow the company's development on the long term sight (of necessity!). This invitation shall enable further shareholders to cash-out at once, avoiding a delay of many years for the imponderable outcome of the company's de facto-liquidation. Time and amount of any distribution are uncertain for the current shareholders.

      Information about the purchase price: For lack of any trade information we do not know a fair market value. The offering price equals about 4.5-times the share's nominal value. Please make due enquiries about the economic situation of the company by yourself or by your consultants.

      Terms and conditions: The purchase starts on October 1st 2018 and ends by Dec. 14th 2018. Shareholders who want to sell their shares are requested to address a notice by referring to this offer, name, contact details, number of tendered shares and preferred bank account for payment via E-Mail to: volker.deibert@gmx.ch – or by mail to our adress mentioned in the header. After receiving of the notice and delivery of the shares the purchase price will be paid out immediately without deducting any fees or provisions. We do not refund vendor's banking fees, e.g. transfer fees. Based on this tender offer we will purchase a maximum of 50'000 shares. In case of more shares being offered, the earlier time and date of receipt of vendors selling notice is decisive.

      Restrictions: This public offer is only adressed to shareholders, where an offer like this would not be unlawful or undergo special restrictions, notably not to shareholders in the USA, Canada, Australia and Japan.

      Applicable law: This tender offer and all sales contracts derieving from are -in case of doubt- subject to German law.
      Signed: Director of the company
      (Volker Deibert)
      Avatar
      schrieb am 07.12.19 10:53:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      Aus dem Bundesanzeiger vom 23.10.2019:

      Springtime Private Equity GmbH
      Agnes-Bernauer-Str. 109, D-80687 München
      Tel.: +49-177-3373383
      Freiwilliges öffentliches Kaufsangebot
      an die Aktionäre der HERON International Ltd.
      - ISIN KYG4413Q1082 -
      Wir bieten hiermit allen Aktionären der HERON International Ltd. (Georgetown, Cayman Islands,
      nachfolgend: „HIL“) mit Sitz in der EU oder der Schweiz an, uns ihre Aktien zu einem Preis von EUR 0,3475 je
      Aktie im Nennwert von GBP 0,10 zu verkaufen.
      Gründe für das Angebot: Die Aktien von HIL werden nach unserer Kenntnis an keiner Börse gehandelt. Den
      Effekt des „Brexit“ auf den Wert des in UK operativen Unternehmens können wir nicht verläßlich beziffern.
      Das Kaufangebot soll es weiteren Aktionären ermöglichen, für ihre Aktien sofort einen Gegenwert zu erhalten,
      statt jahrelange Unwägbarkeiten abwarten zu müssen. Ein jeglicher Rückfluss und dessen Zeitpunkt ist für die
      derzeitigen Aktionäre nicht absehbar.
      Information zum Angebotspreis: Ein Marktpreis ist mangels Handelsinformationen nicht ermittelbar. Der
      Angebotspreis entspricht rund dem dreifachen des Nennwertes. Bitte erkundigen Sie sich selbst oder über Ihre
      Berater eingehend über die wirtschaftliche Situation, namentlich Vermögenswerte und Schulden des
      Unternehmens sowie die steuerlichen Folgen eines Verkaufs oder Nichtverkaufs.
      Annahme, Abwicklung und Bedingungen: Die Annahmefrist beginnt am 1. November 2019 und endet mit
      Ablauf des 16. Dezember 2019. Aktionäre, die ihre Aktien verkaufen wollen, mögen dies unter Bezugnahme auf
      dieses Angebot sowie Angabe von Name, Postanschrift/Kontaktdaten, Stückzahl und gewünschtem
      Gutschriftskonto per E-Mail an springtime-private-equity(at)gmx.de oder per Post an unsere zuoberst
      genannte Anschrift erklären. Durch Abgabe der Annahmeerklärung erklärt der Einreicher, dass die von ihm
      eingereichten Aktien frei von Rechten Dritter sind und er mit den Bedingungen dieses Kaufangebotes,
      namentlich einer Repartierung im Falle einer Überschreitung des Annahmekontingents, einverstanden ist. Der
      Kaufpreis wird unverzüglich nach Annahme eines Kaufangebotes und Eingang bzw. Umschreibung der
      vertragsgegenständlichen Aktien spesen- und provisionsfrei ausgezahlt. Reicht ein depotführendes Kreditinstitut
      oder Wertpapierhandelshaus (nachfolgend: „Depotbank“) Aktien ein, so erfolgt die Zahlung unverzüglich nach
      Eingang dessen Annahmemeldung nebst Sperrvermerk der Depotbank über die betreffenden Aktien bei uns,
      vorbehaltlich Verfügbarkeit von Annahmekontingent. Die Höchstzahl der Aktien, die aufgrund dieses Angebots
      von uns erworben werden, beträgt 100.000 (einhunderttausend). Werden mehr Aktien zum Kauf eingereicht, so
      entscheidet der Zeitpunkt des früheren Eingangs der verkäuferseitigen Erklärung über die Annahme. Wir
      behalten vor, Einreichungen von weniger als 300 (dreihundert) Aktien eines Einreichers zurückzuweisen.
      Verkäuferseitige Auslagen in Zusammenhang mit der Kaufabwicklung werden nicht von uns erstattet.
      Angebotsbeschränkungen: Dieses öffentliche Angebot richtet sich nicht an Aktionäre in Legislativen, in
      denen ein derartiges Angebot nicht rechtmäßig ist oder besonderen Beschränkungen unterliegt, namentlich
      USA, Canada, Australien und Japan.
      Anwendbares Recht: Dieses öffentliche Angebot sowie die aufgrund dessen abgeschlossenen Kaufverträge
      unterliegen im Zweifel deutsches Recht.
      Der Geschäftsführer
      (Volker Deibert)


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