Aus Shop Apotheke Europe wird REDCARE PHARMACY AG

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    neuester Beitrag 10.07.25 18:01:59
    eröffnet am 10.10.16 23:26:02
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      schrieb am 10.07.25 18:01:59
      Beitrag Nr. 2.729 ()
      Der EuGH hat sich darauf beschränkt festzustellen, dass die Richtlinie 2001/83/EG die Frage sortimentsweiter Rx-Bonuswerbung gar nicht regelt. Mitgliedstaaten dürften reine Rx-Boni daher erlauben. Dazu, ob Mitgliedstaaten solche Boni zumindest im grenzüberschreitenden Handel zulassen müssen, weil die Warenverkehrsfreiheit dies gebietet, sagt der Gerichtshof im aktuellen Urteil nichts.

      Quelle gleicher Link wie zuvor.
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      schrieb am 10.07.25 17:58:57
      Beitrag Nr. 2.728 ()
      Ob Rx-Boni zumindest im GKV-Bereich deshalb auch für ausländische Versender generell verboten waren und sind, wird den BGH noch aus anderem Anlass bald beschäftigen: Das OLG München (Urteil vom 07.03.2024 – 6 U 1509/14) hat die Unionsrechtskonformität des alten und neuen deutschen Arzneimittelpreisrechts in einer sehr umfangreich begründeten Entscheidung jüngst bejaht. Anders als noch zum Zeitpunkt der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Deutsche Parkinson Vereinigung lägen inzwischen ausreichende Beweise für die Erforderlichkeit des einheitlichen Apothekenverkaufspreises vor. Über die Revision wird im Mai vor dem BGH verhandelt werden. Eine neue Vorlage an den EuGH durch den BGH zeichnet sich damit ab. Bei reinen Rx-Apothekenboni dürfte also gelten: Nach dem EuGH ist vor dem EuGH!

      https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eugh-c51723…

      Stand 03.03.2025

      Dass der BGH entscheiden wird, steht doch außer Frage. Und wenn man die bisherige Rechtssprechung des BGH berücksichtigt, warum sollte es seine Meinung auf einmal ändern?
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      schrieb am 10.07.25 17:52:45
      Beitrag Nr. 2.727 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.880.942 von Experialist am 10.07.25 17:44:04Ich bin sachlich. Der Hinweis war so gemeint, dass Ihr Euch wohl viel länger mit redcare beschäftigt und daher Euer Wissen deutlich ausgeprägter ist als meines und ich mich durchaus irren kann.

      Ich beziehe mich auf das Urteil des EuGH mit Az.: C-148/ 15 aus 2016. Auf welches Urteil aus 2025 beziehst Du Dich?
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      schrieb am 10.07.25 17:44:04
      Beitrag Nr. 2.726 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.880.549 von echtkoelnischwasser am 10.07.25 16:41:48
      Zitat von echtkoelnischwasser: Es gibt kein EU-Gesetz, das eine Preisbindung für rx verbietet. Insofern geht es hier nicht um Gesetze, sondern um Rechtsprechung, im Rahmen von freiem und fairen Wettbewerb. Da ist die Argumentation der Kläger, dass durch das e-Rezept frühere Nachteile der Online-Versender entfallen sind, was dem BGH die Möglichkeit gibt, hier im Grundsatz neu zu entscheiden. Wenn ich das richtig verstanden habe. Aber Ihr seid hier die Experten. Aber dann auch bitte fundiert und nicht wischiwaschi.


      Das e-Rezept wurde in D zum 01.01.24 verpflichtend. Das letzte EuGH-Urteil stammt aus dem Feb 2025. Ich würde also annehmen, dass das e-Rezept damals schon Berücksichtigung fand.

      Dass es kein EU-Gesetz zum Thema Preisbindung gibt ist korrekt, allerdings gibt es eine EU- Rechtssprechung. Da jetzt zu unterscheiden halte ich in Zusammenhang mit dem 17.07. für Rabulistik.

      Ich weiß übrigens wirklich nicht, warum du Verteidiger anderer Meinungen als "Experten" verballhornst. Das hat nie jemand für sich beansprucht. Bleiben wir doch einfach sachlich.

      Da das Urteil am 17.07. für mich gar nicht DIE existenzielle Relevanz für RC haben wird, belasse ich es dabei. No sense in beating a dead horse. Das Thema ist überstrapaziert.
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      schrieb am 10.07.25 17:03:25
      Beitrag Nr. 2.725 ()
      Im übrigen zeigt sich der Kurs doch sehr resilent gegenüber dem Markt. Ich weiß also gar nicht, was ihr wollt.
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      Avatar
      schrieb am 10.07.25 16:48:43
      Beitrag Nr. 2.724 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.880.549 von echtkoelnischwasser am 10.07.25 16:41:48
      Zitat von echtkoelnischwasser: Es gibt kein EU-Gesetz, das eine Preisbindung für rx verbietet. Insofern geht es hier nicht um Gesetze, sondern um Rechtsprechung, im Rahmen von freiem und fairen Wettbewerb. Da ist die Argumentation der Kläger, dass durch das e-Rezept frühere Nachteile der Online-Versender entfallen sind, was dem BGH die Möglichkeit gibt, hier im Grundsatz neu zu entscheiden. Wenn ich das richtig verstanden habe. Aber Ihr seid hier die Experten. Aber dann auch bitte fundiert und nicht wischiwaschi.


      Ich hatte es ebenfalls so verstanden. Der EuGH hatte damals pro DocMorris entschieden (stellvertretend für die Versandapotheken), dass RX-Boni erlaubt sind, um Ihnen Zugang zum Handel zu schaffen und somit die Wettbewerbsfähigkeiten zu gewährleisten. Nicht berücksichtigt zu diesem Zeitpunkt war das Thema e-Rezept, weil bis dato noch nicht im Einsatz. Nun hatte sich die Situation aber geändert… Ich denke es steht eher 70/30 gegen RX-Bonis. Lassen wir uns überraschen.
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      Avatar
      schrieb am 10.07.25 16:41:48
      Beitrag Nr. 2.723 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.880.426 von Experialist am 10.07.25 16:20:06Es gibt kein EU-Gesetz, das eine Preisbindung für rx verbietet. Insofern geht es hier nicht um Gesetze, sondern um Rechtsprechung, im Rahmen von freiem und fairen Wettbewerb. Da ist die Argumentation der Kläger, dass durch das e-Rezept frühere Nachteile der Online-Versender entfallen sind, was dem BGH die Möglichkeit gibt, hier im Grundsatz neu zu entscheiden. Wenn ich das richtig verstanden habe. Aber Ihr seid hier die Experten. Aber dann auch bitte fundiert und nicht wischiwaschi.
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      zuletzt bearbeitet am 10.07.25 16:43:28
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      Avatar
      schrieb am 10.07.25 16:20:06
      Beitrag Nr. 2.722 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.878.290 von moneypulation am 10.07.25 10:51:18
      Zitat von moneypulation: Der Bundesgerichtshof (BGH) ist nicht an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gebunden. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Richter in Deutschland gemäß Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) weder an die Rechtsprechung des BGH noch an die des EuGH gebunden sind und in ihrer Entscheidungsfreiheit unabhängig sind.
      Allerdings muss der BGH dem EuGH entscheidungsrelevante Zweifelsfragen insbesondere zur Auslegung der Europäischen Verträge zur Vorabentscheidung vorlegen. Dies bedeutet, dass der BGH in bestimmten Fällen verpflichtet ist, Fragen an den EuGH zu stellen, jedoch nicht an dessen Entscheidungen gebunden ist.

      Quelle: KI brave


      EU-Recht hat grundsätzlich Vorrang vor deutschem Bundesrecht. Das bedeutet, dass wenn EU-Recht und Bundesrecht im Widerspruch stehen, das EU-Recht angewendet wird und das Bundesrecht, soweit es dem widerspricht, nicht zur Anwendung kommt. Dieser Vorrang gilt auch gegenüber dem deutschen Grundgesetz, mit einigen wenigen Ausnahmen.

      Quelle: KI Google
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      Avatar
      schrieb am 10.07.25 14:49:56
      Beitrag Nr. 2.721 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.879.343 von EEKK9449 am 10.07.25 13:32:15Weil die Gegenwehr geringer ist. Wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach dem Kursverfall so viele überzeugt wären (warten evtl. auf eine noch günstigere Einstiegsgelegenheit oder auch aus Sicherheitserwägung lieber mal abwarten) sähe es anders aus. Vielleicht kommt mit der Zeit und entsprechenden positiven Impulsen ja wieder mehr Kaufneigung zustande so dass die LV wieder umschichten müssen.
      Redcare Pharmacy | 91,00 €
      zuletzt bearbeitet am 10.07.25 14:53:53
      Avatar
      schrieb am 10.07.25 13:32:15
      Beitrag Nr. 2.720 ()
      Warum hauen die LV immer weiter drauf? Jetzt sind wir schon bei 12? Das ist doch krank!
      Redcare Pharmacy | 91,05 €
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      Avatar
      schrieb am 10.07.25 10:51:18
      Beitrag Nr. 2.719 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.878.143 von Experialist am 10.07.25 10:29:27
      Zitat von Experialist:
      Zitat von echtkoelnischwasser: ...

      (...)Der BGH ist aber nicht an die Rechtsprechung des EuGH gebunden.


      Ist es nicht? Das wird ja immer abstruser. Die Ausnahmen sind extrem eng gefasst, wie ich hier bereits früher dargestellt habe.


      Der Bundesgerichtshof (BGH) ist nicht an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gebunden. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Richter in Deutschland gemäß Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) weder an die Rechtsprechung des BGH noch an die des EuGH gebunden sind und in ihrer Entscheidungsfreiheit unabhängig sind.
      Allerdings muss der BGH dem EuGH entscheidungsrelevante Zweifelsfragen insbesondere zur Auslegung der Europäischen Verträge zur Vorabentscheidung vorlegen. Dies bedeutet, dass der BGH in bestimmten Fällen verpflichtet ist, Fragen an den EuGH zu stellen, jedoch nicht an dessen Entscheidungen gebunden ist.

      Quelle: KI brave
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      Avatar
      schrieb am 10.07.25 10:30:28
      Beitrag Nr. 2.718 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.877.915 von echtkoelnischwasser am 10.07.25 10:06:17das waren keine Argumente sondern ein subjektives Gefühl das bereits von der Realität widerlegt ist
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      Avatar
      schrieb am 10.07.25 10:29:27
      Beitrag Nr. 2.717 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.877.717 von echtkoelnischwasser am 10.07.25 09:41:42
      Zitat von echtkoelnischwasser:
      Zitat von Experialist: Gerichte entscheiden nach Gesetzlage, nicht nach den Bedürfnissen oder Wünschen einer einzelnen Klagepartei, zB Redcare. Damals ging es übrigens um DocMorris, ist aber egal.


      (...)Der BGH ist aber nicht an die Rechtsprechung des EuGH gebunden.


      Ist es nicht? Das wird ja immer abstruser. Die Ausnahmen sind extrem eng gefasst, wie ich hier bereits früher dargestellt habe.
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      Avatar
      schrieb am 10.07.25 10:06:17
      Beitrag Nr. 2.716 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.877.807 von BlondJoshua am 10.07.25 09:55:33Die Argumente habe ich jetzt dreimal ausgeführt. Wer es bisher nicht verstanden hat, will es nicht verstehen. Jeder hat seine Meinung und seine Handelsstrategie. Schaun wir mal am 17.7. wer recht hat. Ist ja nicht mehr solange hin.
      Redcare Pharmacy | 91,95 €
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      Avatar
      schrieb am 10.07.25 09:55:33
      Beitrag Nr. 2.715 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.877.570 von echtkoelnischwasser am 10.07.25 09:26:41
      Wo bleiben die Argumente?
      Ich lese hier schon seit Jahren mit, aber jetzt ist es wirklich Zeit, mal zu schreiben. Die "Argumente", die du hier anführst, sind überhaupt nicht nachvollziehbar und können durch fundamentale Kennzahlen des Unternehmens widerlegt werden. Ich nehme mir mal die Zeit, diese schrittweise zu zerlegen:

      Ad "jeder kommt in der Stadt bei drei Apotheken vorbei und kauft lieber dort direkt ein":
      Contra:
      - Apothekenöffnungszeiten sind nicht arbeitnehmerfreundlich
      - alte/kranke Menschen sind oft nicht mobil
      - Jüngere Generationen meiden bewusst soziale Interaktionen (auch ein Grund, warum über ein Fortbestehen der Frischetheke in den Supermärkten diskutiert wird, da die Kunden zunehmend zu abgepackter Ware greifen)
      - chronisch Kranke sind die wichtigste Kundengruppe für RX-Bestellungen für Redcare (und die brauchen auch eine ganze Menge Medikamente)

      Ad Bequemlichkeit:
      - in der Apotheke vor Ort muss man sich anstellen (Kostenfaktor Zeit!)
      - wenn ich etwas brauche, informiere ich mich zuerst im Internet (Rezensionen durchlesen, etc.), und wo macht man das am besten? Genau, auf der Seite der Versandapotheke! In der Apotheke vor Ort wird mir nicht das beste und günstigste Produkt verkauft, sondern was gerade vorrätig ist und am besten auch noch etwas kostet

      Ad "Neugierde" bzw. "Kunden bestellen nur einmal online, um es auszuprobieren, laufen dann aber wieder vor Ort":
      Contra:
      - der Net promoter score (NPS) von Redcare pharmacy liegt bei 64, das ist überdurchschnittlich hoch und zeigt eine hohe Kundentreue an
      - 89 % der Kunden von Redcare bestellen wieder dort
      - die Kundenbasis wächst von Quartal zu Quartal (400 Mio. Neukunden im letzten Quartal)

      Und das wichtigste Argument wird hier von dir komplett ausgeblendet: im OTC-Bereich ist Redcare unschlagbar günstig, insbesondere durch die Eigenmarke, aber auch im Kosmetikbereich.

      Deine Argumente sind so schwach, dass ich davon überzeugt bin, dass du entweder short oder Apotheker oder beides bist.

      Ich habe fertig.
      Redcare Pharmacy | 91,90 €
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      Avatar
      schrieb am 10.07.25 09:41:42
      Beitrag Nr. 2.714 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.877.690 von Experialist am 10.07.25 09:38:38
      Zitat von Experialist: Gerichte entscheiden nach Gesetzlage, nicht nach den Bedürfnissen oder Wünschen einer einzelnen Klagepartei, zB Redcare. Damals ging es übrigens um DocMorris, ist aber egal.


      Offensichtlich ja nicht. Der BGH ist aber nicht an die Rechtsprechung des EuGH gebunden. Und bis das EuGH dann erneut ein Urteil fällt, dauert es wieder Jahre.
      Redcare Pharmacy | 91,85 €
      zuletzt bearbeitet am 10.07.25 09:42:56
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      Avatar
      schrieb am 10.07.25 09:39:34
      Beitrag Nr. 2.713 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.877.504 von Experialist am 10.07.25 09:18:13Ja sehe ich genauso, Ein Preisvorteil bei RX wäre zusätzlich nett, aber das braucht es wirklich nicht um erfolgreich zu sein..
      Es ist für sehr sehr viele Konstellationen super bequem einfach online zu bestellen.
      Das wird so oder so weiter stark wachsen
      RX-Medikamente werden auch häufig sowieso in Kombi mit anderen bei RC günstigeren Artikeln bestellt.
      Und wie RC schon gezeigt hat sind die RX-Kunden schon jetzt deutlich besser als die Nicht-RX-Kunden
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      zuletzt bearbeitet am 10.07.25 09:40:32
      Avatar
      schrieb am 10.07.25 09:38:38
      Beitrag Nr. 2.712 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.877.570 von echtkoelnischwasser am 10.07.25 09:26:41
      Zitat von echtkoelnischwasser: Aber das war doch auch das zentrale Argument vor dem EuGH. Ohne Boni sind die Online-Apotheken nicht konkurrenzfähig. Wenn die Online-Apotheken das so sehen, warum willst Du schlauer sein, als die Experten?

      Außerdem bist Du als Aktionär nicht repräsentativ für die Allgemeinheit. Es ist nicht bequemer.


      Gerichte entscheiden nach Gesetzlage, nicht nach den Bedürfnissen oder Wünschen einer einzelnen Klagepartei, zB Redcare. Damals ging es übrigens um DocMorris, ist aber egal.

      Klar bin ich nicht repräsentativ, genausowenig wie du . Und wer hier der Schlaueste ist, ist eh klar.
      Redcare Pharmacy | 91,70 €
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      Avatar
      schrieb am 10.07.25 09:26:41
      Beitrag Nr. 2.711 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.877.504 von Experialist am 10.07.25 09:18:13Aber das war doch auch das zentrale Argument vor dem EuGH. Ohne Boni sind die Online-Apotheken nicht konkurrenzfähig. Wenn die Online-Apotheken das so sehen, warum willst Du schlauer sein, als die Experten?

      Außerdem bist Du als Aktionär nicht repräsentativ für die Allgemeinheit. Es ist nicht bequemer.
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      Avatar
      schrieb am 10.07.25 09:18:13
      Beitrag Nr. 2.710 ()
      Die Annahme, dass der Rx-Bonus für das RC-Geschäftsmodell entscheidend ist, ist absurd. Ich bestelle dort aus Bequemlichkeit, nicht wegen irgendwelcher Boni. Die durch einen Wegfall entstehende Margenverbesserung könnte man sogar positiv sehen. Im unwahrscheinlichen Fall, dass sich das BGH tatsächlich gegen den EuGH stellt (und der dann von RC sicher vor dem EuGH angefochten würde) wird es zwar sicherlich einen Kursrücksetzer geben, der sich aber später als Kaufgelegenheit entpuppen dürfte.

      Den 17.07. erwarte ich daher mit Gelassenheit, so oder so.
      Redcare Pharmacy | 92,10 €
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