WOEHRL - Die nächste MittelstandsAnleihen-Abzocke ? (Seite 20)
eröffnet am 29.10.16 11:27:44 von
neuester Beitrag 09.01.24 21:17:46 von
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Das Angebot muss also über dem hier liegen:
Er trommelte also zwei Partner zusammen, gemeinsam machten sie 15 Millionen Euro locker und boten den Wöhrl-Gläubigern 25 Prozent Beteiligung am Unternehmen an. Mehr sei nicht drin gewesen, sagt Hans Rudolf Wöhrl, sonst hätte er seine anderen Beteiligungen gefährdet. Doch aus dem Deal wurde nichts. "Ich dachte mir, dass man dieses Angebot sehr positiv auffassen und annehmen würde", sagt Hans Rudolf Wöhrl. Stattdessen aber habe es der Gläubigerausschuss "sofort abgeschmettert".
Er trommelte also zwei Partner zusammen, gemeinsam machten sie 15 Millionen Euro locker und boten den Wöhrl-Gläubigern 25 Prozent Beteiligung am Unternehmen an. Mehr sei nicht drin gewesen, sagt Hans Rudolf Wöhrl, sonst hätte er seine anderen Beteiligungen gefährdet. Doch aus dem Deal wurde nichts. "Ich dachte mir, dass man dieses Angebot sehr positiv auffassen und annehmen würde", sagt Hans Rudolf Wöhrl. Stattdessen aber habe es der Gläubigerausschuss "sofort abgeschmettert".
Ja, so ist es. Ich bin gespannt ob die Anleihe morgen früh schon über 20% geht.
Im Sitzungssaal 600
Uiuiui.... ist das nicht derjenige der Nürnberger Prozesse ?
Uiuiui.... ist das nicht derjenige der Nürnberger Prozesse ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.199.999 von dg6nds am 31.01.17 00:40:44Ok, dann müssen wir jetzt erst mal den Insolvenplan abwarten.
Hier die Meldung bei Gericht:
" IN 1156/16
-
In dem Verfahren über den Antrag d.
Rudolf Wöhrl Aktiengesellschaft,
vertreten durch die Vorstände Dr. Gerloff Christian, geboren am 22.11.1968,
Mach Andreas E., geboren am 27.03.1960, Rösch Robert, geboren am 11.04.1958
und Wöhrl Olivier, geboren am 03.07.1980, Lina-Ammon-Straße 10, 90471 Nürnberg
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 27869
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gerloff Liebler, Nymphenburger Straße 4, 80335 München, Gz.: 219-16
Geschäftszweig: Einzelhandel mit Artikeln aller Art, die im Bereich eines Kaufhauses
üblicherweise vertrieben werden, sowie die Verwaltung, Belieferung und Steuerung von
Unternehmen, die derartigen Einzelhandel betreiben. Gegenstand der Gesellschaft ist
überdies der Erwerb von, die Verwaltung von un die Beteiligung an anderen
Unternehmen.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
-
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.12.2016 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Volker Böhm
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon: 0911-60079-0
Telefax: 0911-60079-10
Email: nbg@schubra.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 23.12.2016 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame
Rechtshandlungen) und 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter)
InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 31.01.2017
11:30 Uhr
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg
Sitzungssaal 600/
2. Stock, Amtsgericht Nürnberg
Bereits bekannte Erörterungs- und Abstimmungspunkte:
- Entscheidung über die Bestellung eines Gläubigerausschusses
- Entscheidung über die Anordnung der Eigenverwaltung
- Entscheidung über die Beauftragung der Schuldnerin mit der Erstellung eines
Insolvenzplanes (§ 157 S. 2 InsO)
- Entscheidung über die Verwertung der Insolvenzmasse gemäß § 159 InsO
- Entscheidung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebes im Ganzen, § 160 Abs. 2
Nr. 1 InsO
- Entscheidung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebes oder von Teilen davon an
besonders Interessierte, § 162 InsO
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 31.01.2017
11:30 Uhr
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg
Sitzungssaal 600/
2. Stock, Amtsgericht Nürnberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern
- Udo Thart, Solmstr. 27-37, 60252 Frankfurt
- Christian H. Gloeckner, Prinzregentenufer 3, 90489 Nürnberg
- Uni-Credit Bank AG, Lorenzer Platz 21, 90402 Nürnberg, vertreten durch Herrn
Rüdiger Altmann
- Judith Welss, Rathausplatz 5, 91052 Erlangen
- Herbert Winter, Spitalgasse 1, 90403 Nürnberg
- Oberbank AG, Hauptplatz 10-11, A-4020 Linz, Österreich,
vertreten durch Frau Karin Reisinger
- Bundesagentur für Arbeit, Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg, vertreten durch
Herrn Manfred Burkhardt
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese
erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 06.09.2016 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.12.2016
"
Quelle : https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_aufruf.p…
" IN 1156/16
-
In dem Verfahren über den Antrag d.
Rudolf Wöhrl Aktiengesellschaft,
vertreten durch die Vorstände Dr. Gerloff Christian, geboren am 22.11.1968,
Mach Andreas E., geboren am 27.03.1960, Rösch Robert, geboren am 11.04.1958
und Wöhrl Olivier, geboren am 03.07.1980, Lina-Ammon-Straße 10, 90471 Nürnberg
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 27869
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gerloff Liebler, Nymphenburger Straße 4, 80335 München, Gz.: 219-16
Geschäftszweig: Einzelhandel mit Artikeln aller Art, die im Bereich eines Kaufhauses
üblicherweise vertrieben werden, sowie die Verwaltung, Belieferung und Steuerung von
Unternehmen, die derartigen Einzelhandel betreiben. Gegenstand der Gesellschaft ist
überdies der Erwerb von, die Verwaltung von un die Beteiligung an anderen
Unternehmen.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
-
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.12.2016 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Volker Böhm
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon: 0911-60079-0
Telefax: 0911-60079-10
Email: nbg@schubra.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 23.12.2016 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame
Rechtshandlungen) und 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter)
InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 31.01.2017
11:30 Uhr
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg
Sitzungssaal 600/
2. Stock, Amtsgericht Nürnberg
Bereits bekannte Erörterungs- und Abstimmungspunkte:
- Entscheidung über die Bestellung eines Gläubigerausschusses
- Entscheidung über die Anordnung der Eigenverwaltung
- Entscheidung über die Beauftragung der Schuldnerin mit der Erstellung eines
Insolvenzplanes (§ 157 S. 2 InsO)
- Entscheidung über die Verwertung der Insolvenzmasse gemäß § 159 InsO
- Entscheidung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebes im Ganzen, § 160 Abs. 2
Nr. 1 InsO
- Entscheidung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebes oder von Teilen davon an
besonders Interessierte, § 162 InsO
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 31.01.2017
11:30 Uhr
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg
Sitzungssaal 600/
2. Stock, Amtsgericht Nürnberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern
- Udo Thart, Solmstr. 27-37, 60252 Frankfurt
- Christian H. Gloeckner, Prinzregentenufer 3, 90489 Nürnberg
- Uni-Credit Bank AG, Lorenzer Platz 21, 90402 Nürnberg, vertreten durch Herrn
Rüdiger Altmann
- Judith Welss, Rathausplatz 5, 91052 Erlangen
- Herbert Winter, Spitalgasse 1, 90403 Nürnberg
- Oberbank AG, Hauptplatz 10-11, A-4020 Linz, Österreich,
vertreten durch Frau Karin Reisinger
- Bundesagentur für Arbeit, Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg, vertreten durch
Herrn Manfred Burkhardt
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese
erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 06.09.2016 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.12.2016
"
Quelle : https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_aufruf.p…
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.199.996 von ggw am 31.01.17 00:39:31Alle Gläubiger dürfen teilnehmen. Abstimmen nur der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger, der Vertreter der Banken und Lieferanten.
Heute könnte es also den Befreiungsschlag geben. Ich bin auf das Angebot gespannt.
Heute könnte es also den Befreiungsschlag geben. Ich bin auf das Angebot gespannt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.199.501 von dg6nds am 30.01.17 22:16:46Showdown
http://www.nordbayern.de/wirtschaft/neuer-geldgeber-ein-wohr…
Neuer Geldgeber: Ein Wöhrl-Sohn soll Wöhrl retten
Christian Greiner führte bereits Shopkonzept U1 für Modehauskette
NÜRNBERG - Die Vorentscheidung für den neuen Investor ist gefallen: Christian Greiner steigt bei dem angeschlagene Modeimperium in den Ring. Innerhalb der Modehauskette ist der neue Investor kein Unbekannter.
Christian Greiner, der Sohn von Hans Rudolf Wöhrl, soll nach Informationen der Nürnberger Nachrichten das insolvente Textilhandelsunternehmen Wöhrl mit seinen rund 2000 Mitarbeitern übernehmen und mit frischem, überlebensnotwendigen Kapital versorgen.
Dies wurde am Montag nach einer Sitzung des Gläubigerausschusses in Nürnberg bekannt, in dem Vertreter der Anleihegläubiger, der Kreditinstitute und beispielsweise auch der Lieferanten sitzen. Der Ausschuss sprach sich für das Konzept von Greiner aus. Das Unternehmen selbst wollte die Informationen vorerst nicht bestätigen.
Weg für Insolvenzplan dürfte frei werden
Bereits am Dienstag sollen bei einer vom Insolvenzgericht Nürnberg einberufenen Versammlung alle Gläubiger dem neuen Investor ihre Zustimmung geben. Mit Christian Greiner und weiteren Geldgebern im Hintergrund ist nun auch der Weg frei für den Wöhrl-Vorstand, den endgültigen Insolvenzplan auszuarbeiten, über den dann wiederum die Gläubigerversammlung abschließend entscheiden muss. Insider gehen davon aus, dass der Vorschlag durchgehen wird.
Greiner ist in Nürnberg kein Unbekannter. Seine Eltern waren nicht verheiratet, und deswegen heißt er bis heute wie die Mutter und nicht wie sein Vater Hans Rudolf Wöhrl - seinerseits Sohn des Unternehmensgründers Rudolf Wöhrl.
Links zum Thema Weitere Meldungen aus dem Ressort "Wirtschaft"
Für die Wöhrl-Familie führte Greiner 2004 das erfolgreiche Shopkonzept U1 für junge Leute ein und blieb bis 2007 dort Geschäftsführer. Heute sitzt der studierte Musiker und Manager im Vorstand des Münchner Bekleidungshauses Ludwig Beck AG. Zu diesem Traditionsunternehmen gehört auch der Textilfilialist "Wormland", bei dem Greiner als Geschäftsführer fungiert.
http://www.nordbayern.de/wirtschaft/neuer-geldgeber-ein-wohr…
Neuer Geldgeber: Ein Wöhrl-Sohn soll Wöhrl retten
Christian Greiner führte bereits Shopkonzept U1 für Modehauskette
NÜRNBERG - Die Vorentscheidung für den neuen Investor ist gefallen: Christian Greiner steigt bei dem angeschlagene Modeimperium in den Ring. Innerhalb der Modehauskette ist der neue Investor kein Unbekannter.
Christian Greiner, der Sohn von Hans Rudolf Wöhrl, soll nach Informationen der Nürnberger Nachrichten das insolvente Textilhandelsunternehmen Wöhrl mit seinen rund 2000 Mitarbeitern übernehmen und mit frischem, überlebensnotwendigen Kapital versorgen.
Dies wurde am Montag nach einer Sitzung des Gläubigerausschusses in Nürnberg bekannt, in dem Vertreter der Anleihegläubiger, der Kreditinstitute und beispielsweise auch der Lieferanten sitzen. Der Ausschuss sprach sich für das Konzept von Greiner aus. Das Unternehmen selbst wollte die Informationen vorerst nicht bestätigen.
Weg für Insolvenzplan dürfte frei werden
Bereits am Dienstag sollen bei einer vom Insolvenzgericht Nürnberg einberufenen Versammlung alle Gläubiger dem neuen Investor ihre Zustimmung geben. Mit Christian Greiner und weiteren Geldgebern im Hintergrund ist nun auch der Weg frei für den Wöhrl-Vorstand, den endgültigen Insolvenzplan auszuarbeiten, über den dann wiederum die Gläubigerversammlung abschließend entscheiden muss. Insider gehen davon aus, dass der Vorschlag durchgehen wird.
Greiner ist in Nürnberg kein Unbekannter. Seine Eltern waren nicht verheiratet, und deswegen heißt er bis heute wie die Mutter und nicht wie sein Vater Hans Rudolf Wöhrl - seinerseits Sohn des Unternehmensgründers Rudolf Wöhrl.
Links zum Thema Weitere Meldungen aus dem Ressort "Wirtschaft"
Für die Wöhrl-Familie führte Greiner 2004 das erfolgreiche Shopkonzept U1 für junge Leute ein und blieb bis 2007 dort Geschäftsführer. Heute sitzt der studierte Musiker und Manager im Vorstand des Münchner Bekleidungshauses Ludwig Beck AG. Zu diesem Traditionsunternehmen gehört auch der Textilfilialist "Wormland", bei dem Greiner als Geschäftsführer fungiert.
Gehst Du denn hin?
Ist die überhaupt öffentlich?
Ist die überhaupt öffentlich?
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.197.566 von ggw am 30.01.17 18:13:04Noch jmd morgen auf der Versammlung? Aktuell ist noch nichts über das Finanzierungskonzept nach draussen gedrungen.
Ok, ja, es wird sich schon ein Investor finden.
Dann geht es tatsächlich nur um die Frage was und wieviel die Gläubiger bekommen.
Dann geht es tatsächlich nur um die Frage was und wieviel die Gläubiger bekommen.