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    WOEHRL - Die nächste MittelstandsAnleihen-Abzocke ? (Seite 20)

    eröffnet am 29.10.16 11:27:44 von
    neuester Beitrag 09.01.24 21:17:46 von
    Beiträge: 219
    ID: 1.240.563
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      Avatar
      schrieb am 31.01.17 01:23:29
      Beitrag Nr. 29 ()
      Das Angebot muss also über dem hier liegen:

      Er trommelte also zwei Partner zusammen, gemeinsam machten sie 15 Millionen Euro locker und boten den Wöhrl-Gläubigern 25 Prozent Beteiligung am Unternehmen an. Mehr sei nicht drin gewesen, sagt Hans Rudolf Wöhrl, sonst hätte er seine anderen Beteiligungen gefährdet. Doch aus dem Deal wurde nichts. "Ich dachte mir, dass man dieses Angebot sehr positiv auffassen und annehmen würde", sagt Hans Rudolf Wöhrl. Stattdessen aber habe es der Gläubigerausschuss "sofort abgeschmettert".
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 01:19:04
      Beitrag Nr. 28 ()
      Ja, so ist es. Ich bin gespannt ob die Anleihe morgen früh schon über 20% geht.
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 01:11:38
      Beitrag Nr. 27 ()
      Im Sitzungssaal 600

      Uiuiui.... ist das nicht derjenige der Nürnberger Prozesse ?
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 01:04:31
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.199.999 von dg6nds am 31.01.17 00:40:44Ok, dann müssen wir jetzt erst mal den Insolvenplan abwarten.
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 01:00:34
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hier die Meldung bei Gericht:

      " IN 1156/16
      -
      In dem Verfahren über den Antrag d.

      Rudolf Wöhrl Aktiengesellschaft,
      vertreten durch die Vorstände Dr. Gerloff Christian, geboren am 22.11.1968,
      Mach Andreas E., geboren am 27.03.1960, Rösch Robert, geboren am 11.04.1958
      und Wöhrl Olivier, geboren am 03.07.1980, Lina-Ammon-Straße 10, 90471 Nürnberg
      Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 27869
      - Schuldnerin -
      Verfahrensbevollmächtigte:
      Rechtsanwälte Gerloff Liebler, Nymphenburger Straße 4, 80335 München, Gz.: 219-16

      Geschäftszweig: Einzelhandel mit Artikeln aller Art, die im Bereich eines Kaufhauses
      üblicherweise vertrieben werden, sowie die Verwaltung, Belieferung und Steuerung von
      Unternehmen, die derartigen Einzelhandel betreiben. Gegenstand der Gesellschaft ist
      überdies der Erwerb von, die Verwaltung von un die Beteiligung an anderen
      Unternehmen.
      auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
      -

      1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
      Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.12.2016 um 12.00 Uhr eröffnet.
      2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
      3. Zum Sachwalter wird bestellt:
      Rechtsanwalt Volker Böhm
      Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
      Telefon: 0911-60079-0
      Telefax: 0911-60079-10
      Email: nbg@schubra.de
      4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
      bis zum 23.12.2016 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

      Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

      Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf
      der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
      5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
      über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines
      Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
      Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame
      Rechtshandlungen) und 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter)
      InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

      Wochentag und Datum
      Uhrzeit
      Zimmer/Etage/Gebäude

      Dienstag, 31.01.2017
      11:30 Uhr
      Fürther Straße 110
      90429 Nürnberg
      Sitzungssaal 600/
      2. Stock, Amtsgericht Nürnberg

      Bereits bekannte Erörterungs- und Abstimmungspunkte:
      - Entscheidung über die Bestellung eines Gläubigerausschusses
      - Entscheidung über die Anordnung der Eigenverwaltung
      - Entscheidung über die Beauftragung der Schuldnerin mit der Erstellung eines
      Insolvenzplanes (§ 157 S. 2 InsO)
      - Entscheidung über die Verwertung der Insolvenzmasse gemäß § 159 InsO
      - Entscheidung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebes im Ganzen, § 160 Abs. 2
      Nr. 1 InsO
      - Entscheidung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebes oder von Teilen davon an
      besonders Interessierte, § 162 InsO
      - Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes


      6. Prüfungstermin wird anberaumt auf

      Wochentag und Datum
      Uhrzeit
      Zimmer/Etage/Gebäude

      Dienstag, 31.01.2017
      11:30 Uhr
      Fürther Straße 110
      90429 Nürnberg
      Sitzungssaal 600/
      2. Stock, Amtsgericht Nürnberg
      Hinweise:
      Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
      7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
      Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
      Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
      Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
      bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
      daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
      8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
      Dieser besteht aus den Mitgliedern
      - Udo Thart, Solmstr. 27-37, 60252 Frankfurt
      - Christian H. Gloeckner, Prinzregentenufer 3, 90489 Nürnberg
      - Uni-Credit Bank AG, Lorenzer Platz 21, 90402 Nürnberg, vertreten durch Herrn
      Rüdiger Altmann
      - Judith Welss, Rathausplatz 5, 91052 Erlangen
      - Herbert Winter, Spitalgasse 1, 90403 Nürnberg
      - Oberbank AG, Hauptplatz 10-11, A-4020 Linz, Österreich,
      vertreten durch Frau Karin Reisinger
      - Bundesagentur für Arbeit, Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg, vertreten durch
      Herrn Manfred Burkhardt

      9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
      vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
      nach § 30 InsO, durchzuführen.
      Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese
      erfolgt durch das Insolvenzgericht.

      Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

      Auszug aus den Gründen:
      Der Antrag ist am 06.09.2016 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.

      Rechtsbehelfsbelehrung:


      Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
      eingelegt werden.

      Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

      Amtsgericht Nürnberg
      Fürther Str. 110
      90429 Nürnberg

      einzulegen.

      Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
      verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
      Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
      öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
      auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
      Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
      verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
      eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
      Bekanntmachung) maßgeblich.

      Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
      Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
      Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
      Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
      Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

      Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
      unterzeichnen.








      Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
      Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.




      Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.12.2016
      "

      Quelle : https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_aufruf.p…

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      schrieb am 31.01.17 00:43:02
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.199.996 von ggw am 31.01.17 00:39:31Alle Gläubiger dürfen teilnehmen. Abstimmen nur der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger, der Vertreter der Banken und Lieferanten.

      Heute könnte es also den Befreiungsschlag geben. Ich bin auf das Angebot gespannt.
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 00:40:44
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.199.501 von dg6nds am 30.01.17 22:16:46Showdown

      http://www.nordbayern.de/wirtschaft/neuer-geldgeber-ein-wohr…

      Neuer Geldgeber: Ein Wöhrl-Sohn soll Wöhrl retten
      Christian Greiner führte bereits Shopkonzept U1 für Modehauskette

      NÜRNBERG - Die Vorentscheidung für den neuen Investor ist gefallen: Christian Greiner steigt bei dem angeschlagene Modeimperium in den Ring. Innerhalb der Modehauskette ist der neue Investor kein Unbekannter.

      Christian Greiner, der Sohn von Hans Rudolf Wöhrl, soll nach Informationen der Nürnberger Nachrichten das insolvente Textilhandelsunternehmen Wöhrl mit seinen rund 2000 Mitarbeitern übernehmen und mit frischem, überlebensnotwendigen Kapital versorgen.

      Dies wurde am Montag nach einer Sitzung des Gläubigerausschusses in Nürnberg bekannt, in dem Vertreter der Anleihegläubiger, der Kreditinstitute und beispielsweise auch der Lieferanten sitzen. Der Ausschuss sprach sich für das Konzept von Greiner aus. Das Unternehmen selbst wollte die Informationen vorerst nicht bestätigen.

      Weg für Insolvenzplan dürfte frei werden

      Bereits am Dienstag sollen bei einer vom Insolvenzgericht Nürnberg einberufenen Versammlung alle Gläubiger dem neuen Investor ihre Zustimmung geben. Mit Christian Greiner und weiteren Geldgebern im Hintergrund ist nun auch der Weg frei für den Wöhrl-Vorstand, den endgültigen Insolvenzplan auszuarbeiten, über den dann wiederum die Gläubigerversammlung abschließend entscheiden muss. Insider gehen davon aus, dass der Vorschlag durchgehen wird.

      Greiner ist in Nürnberg kein Unbekannter. Seine Eltern waren nicht verheiratet, und deswegen heißt er bis heute wie die Mutter und nicht wie sein Vater Hans Rudolf Wöhrl - seinerseits Sohn des Unternehmensgründers Rudolf Wöhrl.

      Links zum Thema Weitere Meldungen aus dem Ressort "Wirtschaft"
      Für die Wöhrl-Familie führte Greiner 2004 das erfolgreiche Shopkonzept U1 für junge Leute ein und blieb bis 2007 dort Geschäftsführer. Heute sitzt der studierte Musiker und Manager im Vorstand des Münchner Bekleidungshauses Ludwig Beck AG. Zu diesem Traditionsunternehmen gehört auch der Textilfilialist "Wormland", bei dem Greiner als Geschäftsführer fungiert.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 00:39:31
      Beitrag Nr. 22 ()
      Gehst Du denn hin?

      Ist die überhaupt öffentlich?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.01.17 22:16:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.197.566 von ggw am 30.01.17 18:13:04Noch jmd morgen auf der Versammlung? Aktuell ist noch nichts über das Finanzierungskonzept nach draussen gedrungen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.01.17 18:13:04
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ok, ja, es wird sich schon ein Investor finden.

      Dann geht es tatsächlich nur um die Frage was und wieviel die Gläubiger bekommen.
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