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    Abgeltungssteuer Klarstellung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.01.17 04:27:51 von
    neuester Beitrag 13.05.17 23:24:13 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.245.197
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      schrieb am 21.01.17 04:27:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Moin Moin, kurze Frage zur Anlage KAP. Ich bin seit 2015 mit von der Partie, also keine Erträge o.ä. aus vorherigen Jahren.

      Muss man jedes Jahr die Anlage KAP der Steuererklärung beifügen, auch wenn man mehr Verlust als Gewinn gemacht hatte und somit keine Erträge hatte?

      Ich habe z.B. 2015 keine Erträge mit CFD´s und Forex erzielt und hatte die anlage KAP dann schlicht und einfach weggelassen. 2016 sah es dann schon besser aus und somit sitze ich jetzt bei der Einkommenssteuererklärung und frage mich gerade, ob ich bereits Steuerhinterziehung, oder wie man es auch immer nennen mag, begangen habe :confused:



      Noch eine kleine Bonusfrage:

      Muss jeder Trade mit der 25 % Abgeltungssteuer besteuert werden, oder kommt es auf den Broker an? Ich habe z.B. einen Broker der sich damit brüstet, dass die Abgeltungssteuer erst am Ende des Jahres fällig wird, da der Sitz in England ist und somit kann man mit seinen Gewinnen aus dem Trading das ganze Jahr über spekulieren und es wird nicht wie bei deutschen Brokern direkt nach jedem Trade abgezogen. Ist das soweit korrekt oder was muss man dabei beachten? Habe gelesen, dass bei deutschen Brokern, diese die Abgeltungssteuer direkt abführen, also keine Einkommenssteuererklärung DIESBEZÜGLICH notwendig wird. Aber solche Broker führen doch auch erst am Ende des Jahres die Abgeltungssteuer ab oder direkt nach jedem Trade?


      Mit freundlichen Grüßen und ich hoffe es findet sich ein Steuerfuchs, der mir mal ebend auf die Sprünge helfen kann. :)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.01.17 15:16:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.130.787 von MLMTrader am 21.01.17 04:27:51Deutsches Kreditinstitut: AbgSt wird berechnet und abgeführt, Verluste werden ggfs. in Folgejahre vorgetragen, können aber durch Verlustbescheinigung auch in die Veranlagung geholt werden. Ohne Sondertatbestände (Xetra-Gold, ausl. Thesaurierungsfonds etc) ist keine Erklärung notwendig.

      Ausländisches Kreditinstitut/Broker: AbgSt wird nicht berechnet, Erträge werden aber regelmäßig am Ende des Jahres nach D gemeldet. Anleger muss selber tätig werden, erklären und mit dem Steuerbescheid bezahlen. Verluste können nur berücksichtigt werden, wenn sie festgestellt und auf Finanzamtsebene vorgetragen werden. Sofern die Freibeträge überschritten werden MUSS für diese Banken eine Erklärung abgegeben werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 21.01.17 17:45:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo MLMTrader,

      ich greife nur mal ein paar Punkte auf:

      Solange man keine unversteuerten Kapitalerträge hat braucht man auch keine Anlage KAP abgeben.
      Imho nicht eindeutig ist es, wenn man zwar solche Erträge hat (im Ausland) aber insgesamt unter dem Sparer-Pauschbetrag bleibt. Da aber solche Erträge gemeldet werden würde ich sie zur Sicherheit erklären (egal ob man nun muss oder nicht).
      Steuerhinterziehung sehe ich nicht (welche Steuer soll denn hinterzogen sein?).

      Wenn man in Summe Verluste erzielt hat ist es übrigens etwas dumm, diese nicht zu erklären. Warum sollte man den Verlustvortrag verschenken? [gilt nicht unbedingt für inländische Banken, dort bleibt der Verlust in der Regel stehen - das kann man aber nicht selber machen]

      Bei einer deutschen Bank wird die Abgeltungsteuer immer sofort abgeführt, beispielsweise bekommt man Zinsen oder Dividenden nur zu 73,625% ausgezahlt; ausl. Quellensteuern werden dabei - manchmal - angerechnet.

      Bei eine Bank im Ausland (etwa England) wird hingegen keine* Abgeltungsteuer abgezogen, und zwar auch nicht am Jahresende. Die Versteuerung liegt dort allein in der Verantwortung des Kunden.

      *außer bei deutschen Dividenden, dort greift unsere Quellensteuer

      Wenn man die Versteuerung selbst erledigen muss, dann sollte man schon etwas Fachwissen haben. Man sollte etwa wissen was Fifo bedeutet, wie man mit fremden Währungen umgeht oder welche Spesen man abziehen darf und welche nicht.
      Fazit: Mach' dich schlau!

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.01.17 07:09:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.133.025 von reckoner am 21.01.17 17:45:28
      Zitat von reckoner: Hallo MLMTrader,

      ich greife nur mal ein paar Punkte auf:

      Solange man keine unversteuerten Kapitalerträge hat braucht man auch keine Anlage KAP abgeben.
      Imho nicht eindeutig ist es, wenn man zwar solche Erträge hat (im Ausland) aber insgesamt unter dem Sparer-Pauschbetrag bleibt. Da aber solche Erträge gemeldet werden würde ich sie zur Sicherheit erklären (egal ob man nun muss oder nicht).
      Steuerhinterziehung sehe ich nicht (welche Steuer soll denn hinterzogen sein?).

      Wenn man in Summe Verluste erzielt hat ist es übrigens etwas dumm, diese nicht zu erklären. Warum sollte man den Verlustvortrag verschenken? [gilt nicht unbedingt für inländische Banken, dort bleibt der Verlust in der Regel stehen - das kann man aber nicht selber machen]

      Bei einer deutschen Bank wird die Abgeltungsteuer immer sofort abgeführt, beispielsweise bekommt man Zinsen oder Dividenden nur zu 73,625% ausgezahlt; ausl. Quellensteuern werden dabei - manchmal - angerechnet.

      Bei eine Bank im Ausland (etwa England) wird hingegen keine* Abgeltungsteuer abgezogen, und zwar auch nicht am Jahresende. Die Versteuerung liegt dort allein in der Verantwortung des Kunden.

      *außer bei deutschen Dividenden, dort greift unsere Quellensteuer

      Wenn man die Versteuerung selbst erledigen muss, dann sollte man schon etwas Fachwissen haben. Man sollte etwa wissen was Fifo bedeutet, wie man mit fremden Währungen umgeht oder welche Spesen man abziehen darf und welche nicht.
      Fazit: Mach' dich schlau!

      Stefan


      Vielen Dank euch beiden für die Antworten.

      Stefan, was meinst du mit "Warum sollte man den Verlustvortrag verschenken?" ? Soll das heißen, wenn ich nicht jedes Jahr angebe , dass ich verluste gemacht habe dann "verfallen" die verluste?

      Ich dachte immer meine Verluste werden jedes Jahr mit übernommen, ohne dass ich die Verluste angeben muss.
      Am Ende , wenn ich Gewinne einfahre und Erträge erziele kann ich ja dann schreiben dass ich in den jahren davor so und so viel verluste hatte. Oder geht das nicht?

      MfG
      Avatar
      schrieb am 22.01.17 10:01:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      weil ich nicht sicher bin ob du das richtig verstanden hast vorab eine kleine Definition was Verluste sind: Verluste entstehen in den meisten Fällen erst beim Verkauf. Eine Halteposition zählt nicht als Verlust - und auch nicht als Gewinn.
      Ausnahmen davon sind Anleihen (Stückzinsen führen schon beim Kauf zu einem Verlustausweis) und thesaurierende Fonds (die Thesaurierungen müssen jedes Jahr erklärt werden). Noch komplizierter wird es bei Stillhaltepositionen (Verkauf einer Option), machst du sowas?

      Bitte erkläre doch mal, was für Gewinne/Verluste du in 2015 und 2016 hattest.


      >>>Soll das heißen, wenn ich nicht jedes Jahr angebe , dass ich verluste gemacht habe dann "verfallen" die verluste?

      Ja, so ist es.


      >>>Am Ende , wenn ich Gewinne einfahre und Erträge erziele kann ich ja dann schreiben dass ich in den jahren davor so und so viel verluste hatte. Oder geht das nicht?

      Nein, das geht natürlich nicht.

      Stefan

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      Avatar
      schrieb am 22.01.17 10:24:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Broker in England, heisst generell kein Steuerabzug egal was es ist.

      Bei jeder abgeschlossener Transaktion fällt ein Gewinn oder ein Verlust an.

      Gehen wir davon aus du hast in Summe Gewinne erzielt müsstest du das in deiner Steuererklärung angeben und auch belegen, da du ja keine Steuerbescheinigung von deinem Broker erhältst.

      Auch die Verluste eines Jahres solltest du angeben und belegen da sie ansonsten eben verfallen, da ja ein englischer Broker keine Steuertöpfe führt.

      Es hat eben auch einen Vorteil wenn man als steuerpflichtiger deutscher auch einen Broker innerhalb Deutschlands hat der diese ganze Sache (bis auf wenige Ausnahmen) abnimmt, dafür bezahlt man eben sofort die Steuer, welche aber bei Verlusttransaktionen auch sofort wieder reduziert wird.
      Avatar
      schrieb am 22.01.17 16:09:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielen Dank für die Klarstellung.

      Ich hatte keine nennenswerten Beträge an verlusten, da ich Ende 2015 erst angefangen hatte zu spekulieren. Aber das ist auf jeden Fall gut zu wissen für die Zukunft.

      Eine letzte Frage habe ich noch:

      Müsste man den Verlustvortrag aus vergangenen Jahren immer wieder in den kommenden Steuererklärungen neu mit angeben damit dieser erneut übernommen wird, oder geschieht dies automatisch vom Finanzamt.
      Also ich mache dann jedes Jahr meine Steuererklärung und gebe dann für den Zeitraum von 1 Jahr meine Verluste und Gewinne an und das Finanzamt vermerkt sich die Verlustvorträge. Oder müsste ich dann jedes Jahr dem Finanzamt mitteilen," hör mal liebes Finanzamt ich hatte dir ja letztes Jahr in meiner Steuererklärung mitgeteilt , dass ich X an Verlustvorträgen hatte , bitte vergiss dies nicht und dieses Jahr habe ich ebenfalls Y an Verlustvorträgen, dass musst du addieren und wenn ich nächstes jahr mehr Gewinne mache und positive Erträge erziele, bitte verrechne dies dann mit meinen gesamten Verlustvorträgen aus den vergangenenen Jahren.


      MfG und Danke !
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.01.17 16:39:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.136.853 von MLMTrader am 22.01.17 16:09:52
      Zitat von MLMTrader: Vielen Dank für die Klarstellung.

      Ich hatte keine nennenswerten Beträge an verlusten, da ich Ende 2015 erst angefangen hatte zu spekulieren. Aber das ist auf jeden Fall gut zu wissen für die Zukunft.

      Eine letzte Frage habe ich noch:

      Müsste man den Verlustvortrag aus vergangenen Jahren immer wieder in den kommenden Steuererklärungen neu mit angeben damit dieser erneut übernommen wird, oder geschieht dies automatisch vom Finanzamt.
      Also ich mache dann jedes Jahr meine Steuererklärung und gebe dann für den Zeitraum von 1 Jahr meine Verluste und Gewinne an und das Finanzamt vermerkt sich die Verlustvorträge. Oder müsste ich dann jedes Jahr dem Finanzamt mitteilen," hör mal liebes Finanzamt ich hatte dir ja letztes Jahr in meiner Steuererklärung mitgeteilt , dass ich X an Verlustvorträgen hatte , bitte vergiss dies nicht und dieses Jahr habe ich ebenfalls Y an Verlustvorträgen, dass musst du addieren und wenn ich nächstes jahr mehr Gewinne mache und positive Erträge erziele, bitte verrechne dies dann mit meinen gesamten Verlustvorträgen aus den vergangenenen Jahren.


      MfG und Danke !


      Wenn der Verlust vom FA festgestellt wurde, wird er bis zum Verbrauch automatisch vorgetragen.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.03.17 08:25:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      KEST bei Gratisaktien
      Siehe neue Info Air Liquide im Forum Westeuropa !
      Avatar
      schrieb am 12.05.17 17:32:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.136.991 von Taxadvisor am 22.01.17 16:39:06Hallo, ich möchte mal meinen alten Beitrag ausgraben um euch 1) etwas lustiges mitzuteilen und 2) euch eine Frage zu stellen:

      Zu 1) Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2016 und da habe ich Verluste aus CFD´s , die ich gerne vortragen möchte. Jetzt habe ich den Steuerberater gefragt, weil ich einen ausländischen Broker habe, wo ich die Zahl des Verlustes denn eintrage. Welche Zeile der Kapitalanlage in der Steuererklärung. Er konnte es mir nicht sagen und auch nach Nachforschungen zwei Tage später war seine Antwort: Frag mal das Finanzamt.

      Soweit so gut, fragte ich das Finanzamt und musste feststellen, die haben auch keine Ahnung in welche Zeile ich genau jetzt meinen Verlust eintrage.

      Dann habe ich heute meinen Broker gefragt und nach einem kurzem Telefonat wurde mir dann auch gesagt , dass die K.A haben in welche Spalten das bei der Kapitalanlage reinkommt.... WOW :eek::eek:


      2) Wenn ich CFD´s handel, was keine Aktien sind und sagen wir mal 1000 Euro eingezahlt habe, insgesamt 9000 Euro Gewinn ertradet habe und aber dann auch 10000 Euro Verlust eingefahren habe. Also der Gewinn und die Einlage alles weg, wo würde ich das eintragen?

      Ich habe das jetzt folgendermaßen gedacht:

      - Häckchen bei: " Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge"

      - Zeile 15:" Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 58)"
      ,trage ich 9000 Euro ein.

      -Zeile 17: "In den Zeilen 14 und 15 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien "
      ,trage ich 10000 Euro ein.

      Ist das so Korrekt? Oder muss ich nur meinen Verlust von 9000 Euro in Zeile 17 eintragen? Weil "Erträge" hatte ich ja keine gehabt, nur "zwischenzeitliche Gewinne" , die dann auch schnell wieder weg waren :laugh:


      MfG und Danke für eure Hilfe!
      Avatar
      schrieb am 12.05.17 19:23:40
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo,

      mit den genannten Zahlen musst du wie folgt erklären:

      Zeile 15: -1.000
      Zeile 17: 10.000

      Stefan
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.05.17 13:03:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.933.317 von reckoner am 12.05.17 19:23:40Moin reckoner, danke für die Antwort aber bist du dir da sicher?

      Es geht ja um den Verlustvortrag, also dass ich, wie in meinem Beispiel, 1000 Euro Verlust vortragen möchte. Jetzt steht bei meiner Steuererklärung wenn ich diese Prüfe, dass ich 9000 Euro Kapitalerträge im Jahr 2016 gehabt hatte.

      Gruß MLM
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.05.17 13:28:15
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.937.028 von MLMTrader am 13.05.17 13:03:58Hier ich habe nochmal ein bild gemacht von dem was da dann steht:



      Das bedeutet doch ich habe 9000 Euro ertrag erwirtschaftet und 9000 Euro verloren also habe ich einen Verlustvortrag von 0 Euro , nicht oder?

      Aber in Wirklichkeit habe ich ja einen Verlustvortrag von 1000 Euro den ich anbringen möchte.


      Sorry für die Fragerei und meine Verwirrtheit

      Gruß

      Mlm
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.05.17 14:36:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.937.157 von MLMTrader am 13.05.17 13:28:15So sieht es im EStBescheid aus. Dazu müsste es noch einen Verlustbescheid geben, in dem dann die EUR-1.000 festgeschrieben werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.05.17 14:53:25
      Beitrag Nr. 15 ()
      Verlustvortrag
      Wenn du in 2015 begonnen und über den Freibetrag hinaus Gewinne erzielt hast (also in 2015 Abgeltungssteuer bezahlen musstest) dann kannst du den Verlust aus 2016 auch zurücktragen lassen

      Das geht aber nur ein Jahr zurück... aber ist doch cool, dann kriegst du für 2015 Geld vom Finanzamt zurück :)

      Generell ist aber schon clever, wenn du in deinem Portfolio Aktien wie z.B. von der Deutschen Post hast, bei denen zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung KEINE Steuer anfällt, sondern diese Steuer erst dann nachträglich "mit" anfällt bzw. bei Verlusten verrechnet wird... wenn du die Aktie verkaufst. Macht natürlich vor allem dann Sinn, wenn die Aktie wächst und du im laufenden Jahr bereits schon viele Steuern bezahlt hast... aber die Post kann man auch ruhig liegen lassen, die geht eh mehr nur noch hoch :laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.05.17 17:03:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.937.448 von Taxadvisor am 13.05.17 14:36:05Danke für die nochmalige Klarstellung Taxadvisor.

      Muss ich den Verlustbescheid selbst verfassen , also kurzes formloses schreiben" Ich habe einen Verlust von blabla und möchte einen Verlustvortrag beantragen."?
      Avatar
      schrieb am 13.05.17 19:53:45
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.937.517 von abgemeldet568354 am 13.05.17 14:53:25Verlustrücktrag geht bei der AbgSt nicht.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 13.05.17 23:01:33
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo MLM,

      >>>Jetzt steht bei meiner Steuererklärung wenn ich diese Prüfe, dass ich 9000 Euro Kapitalerträge im Jahr 2016 gehabt hatte.

      Verstehe ich nicht, wo kommen denn die 9000 Euro her?
      Hast du gemerkt, dass du in Zeile 15 nicht die von dir in #10 vorgeschlagenen 9000 Euro eintragen musst, sondern -1000 Euro?

      Im Ergebnis sollten Null Kapitalerträge herauskommen, dazu dann ein Feststellungsbescheid über 1000 Euro Verlust (diesen Bescheid siehst du in der Elsterberechnung nicht).


      >>>Muss ich den Verlustbescheid selbst verfassen , also kurzes formloses schreiben" Ich habe einen Verlust von blabla und möchte einen Verlustvortrag beantragen."?

      Bescheide erstellt das Finanzamt. :D
      Aber du muss normalerweise gar nichts machen, der Feststellungsbescheid kommt automatisch etwa zeitgleich mit dem Einkommensteuerbescheid (bei mir bisher immer mit gleicher Post). Falls nicht solltest du natürlich aktiv werden, aber erst dann.


      >>>Generell ist aber schon clever, wenn du in deinem Portfolio Aktien wie z.B. von der Deutschen Post hast, bei denen zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung KEINE Steuer anfällt,

      Warum sollte das - grundsätzlich - clever sein?
      Weil man dann in ein paar Jahren vielleicht 30% oder 40% Abgeltungsteuer zahlen muss? Oder weil man dann beim Verkauf plötzlich in einem Jahr die Dividenden für zig Jahre quasi nachversteuern muss und sich damit die Günstigerprüfung zerhaut? Oder weil man als Kleinanleger so Jahr für Jahr den Sparerpauschbetrag verschenkt? [nur mal 3 Fälle in denen es besser wäre, wenn regelmäßig versteuert würde]

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.05.17 23:24:13
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.939.050 von reckoner am 13.05.17 23:01:33Moin Stefan, danke nochmal, ja du hast recht- es kommt am Ende Null raus, also dass ich 0 Euro versteuern muss und wenn das stimmt das ich im Elster online portal nicht den verlustvortrag sehe, dann glaube ich stimmt alles.

      Vielen Dank und Gruß !


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      Abgeltungssteuer Klarstellung