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    Lynx - Verluste - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.01.17 15:29:05 von
    neuester Beitrag 01.02.17 05:42:36 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.245.904
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      schrieb am 31.01.17 15:29:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe mal wieder eine Frage zu Verlusten, vorrangig an den Taxadvisor oder an Händler mit Erfahrungen. Ich hatte schon einmal 2014 dazu etwas angefragt.
      Nun habe ich in 2015 tatsächlich Verluste auf meinem Konto bei Lynx gehabt. Ist nicht schlimm, wird mit den Gewinnen in den nächsten Jahren verrechnet. Eine Verlustbescheinigung von Lynx gibt es nicht, da Auslandsinstitut. Auch darüber besteht Klarheit. Nachdem ich jetzt meinen Steuerbescheid bekommen habe, habe ich eine Verlustbescheinigung vom Finanzamt vermisst. Mein Steuerberater meinte dazu, diese gibt es nur auf Antrag. Wird auch nicht gebraucht, da ich ja die Verlust mit den Gewinnen der Folgejahre verrechnen kann. Aber jetzt kommts: Lt. meinen Steuerberater würde ich auch keinen Verlustbescheid vom Finanzamt bekommen auf Antrag, da die Verluste ja nicht von Lynx an das Finanzamt gemeldet werden (da Auslandsinstitut). Mein Steuerberater meint, ich kann die Verluste in den Folgejahren mit den Gewinnen verrechnen, allerdings nur bei Konten wie Lynx (oder IB usw.), also bei Auslandsinstituten. Mit meinen Gewinnen bei Consors könnte ich sie nicht verrechnen, da ich ja keine Verlustbescheinigung vom Finanzamt habe. Ist das wirklich so richtig (ich hoffe, ich habe mich klar ausgedrückt)? Ich handle regelmäßig auch bei Consors, so dass auch hier Gewinne anfallen, die ich gern mit den Verlusten ( von Lynx) verrechnet hätte (in den nächsten Jahren). Wenn die Verrechnung (Verluste bei Lynx gegen Gewinne bei Consors) nicht geht, wäre das zumindest mal wieder eine Enttäuschung mehr.
      8 Antworten
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      schrieb am 31.01.17 16:14:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.204.685 von Rocko1237 am 31.01.17 15:29:05Was sagt denn Dein St-Berater bzw. FinAmt wenn Du Gewinne bei Lynx gemacht hast und erklärst?

      Von Lynx brauchst Du eine Verlustbescheinigung mit der Du dann Deinen Verlust in dem Jahr erklärst.

      Aber da kennt sich der Taxadvisor besser aus. Lynx hat wohl keine Verlusttöpfe die man z.B. ins nächste Jahr ziehen kann.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 16:35:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.205.210 von bluechip56 am 31.01.17 16:14:22Sei nicht böse, aber deshalb hatte ich gebeten, dass nur Händler mit Erfahrung antworten. Bei Lynx gibt es wie bei allen Auslandsinstituten keine Verlustbescheinigung. Und Verlustverrechnungstöpfe gibt es natürlich auch nicht, da sie ja beim Handel keine Steuern abziehen.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 16:41:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.205.468 von Rocko1237 am 31.01.17 16:35:24Böse, aber nein.

      Frage : Wie erklärst Du dann Deine Gewinne vom Lynx-Depot, einfach Kopien Deiner Abrechnungen.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 16:46:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.205.555 von bluechip56 am 31.01.17 16:41:30Ja, mit den Kontoauszügen. Die bekommt man natürlich, aber eben keine Verlustbescheinigung, wie man sie von deutschen Banken kennt.
      4 Antworten

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      schrieb am 31.01.17 16:54:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.205.612 von Rocko1237 am 31.01.17 16:46:23Ebenso wie das Finanzamt die Gewinne mittels Kontoauszug und Einzelabrechnung erkennt, muß sie auch Verluste mittels Kontoauszug und Einzelabrechnung anerkennen.

      Nur, bin ich der Meinung, da kein Verlusttopf besteht kannst Du nur in dem Jahr der Verluste abrechnen.
      Dein ST- Berater müßte es wissen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 17:02:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.205.729 von bluechip56 am 31.01.17 16:54:52Sorry, aber ich wollte hier keine Meinungen hören, da mir das nichts nützt. Ich brauche Antworten von Leuten, die es genau wissen (aus eigener Praxis) oder vom Taxadvisor. Was mein Steuerberater weiß oder auch nicht, habe ich ja oben geschrieben.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 17:04:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.205.831 von Rocko1237 am 31.01.17 17:02:23Schreib doch den Taxadvisor per Board-Mail an, dann erfährst Du was Du wissen willst.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 17:16:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.205.849 von bluechip56 am 31.01.17 17:04:10Danke, werde ich machen. Auf diese Idee bin ich irgendwie nicht gekommen.
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 18:18:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      Vielleicht nützt die Meinung eines steuerlich nicht völlig Unbedarften ein wenig.

      „Nun habe ich in 2015 tatsächlich Verluste auf meinem Konto bei Lynx gehabt. Ist nicht schlimm, wird mit den Gewinnen in den nächsten Jahren verrechnet.“
      Lynx verrechnet keine realisierten Verluste mit späteren realisierten Gewinnen. Lediglich dein Kontostand fällt bei Kauf eines Wertpapiers und steigt bei Verkauf.

      „Eine Verlustbescheinigung von Lynx gibt es nicht, da Auslandsinstitut.“
      ja

      "Nachdem ich jetzt meinen Steuerbescheid bekommen habe, habe ich eine Verlustbescheinigung vom Finanzamt vermisst.“
      Den Steuerbescheid für 2015 vermutlich

      „Mein Steuerberater meinte dazu, diese gibt es nur auf Antrag.“
      ja

      „Wird auch nicht gebraucht, da ich ja die Verlust mit den Gewinnen der Folgejahre verrechnen kann.“
      Eigenmächtig darfst du nichts verrechnen. Verluste aus Vorjahren verfallen, wenn sie dem FA nicht gemeldet wurden. Ich könnte mir vorstellen, daß du sie noch nachmelden kannst. Du hast ja vor kurzem erst den Steuerbescheid 2015 erhalten. Frist 1 Monat?

      „Lt. meinen Steuerberater würde ich auch keinen Verlustbescheid vom Finanzamt bekommen auf Antrag, da die Verluste ja nicht von Lynx an das Finanzamt gemeldet werden (da Auslandsinstitut).“
      Doch du bekommst auf Antrag einen. Auch eine deutsche Bank meldet deine persönlichen Verluste nicht dem FA. Sie stellen sie nur in deinen Verlusttopf. Bis Mitte Dezember kannst du eine Verlustbescheinigung der Bank bei der Bank beantragen. Diese Bankbescheinigung reichst du beim FA ein und erhältst eine Verlustbescheinigung des FA.

      „Mein Steuerberater meint, ich kann die Verluste in den Folgejahren mit den Gewinnen verrechnen, allerdings nur bei Konten wie Lynx (oder IB usw.), also bei Auslandsinstituten.“
      Nein, eigenmächtig kannst du nichts verrechnen.

      „Mit meinen Gewinnen bei Consors könnte ich sie nicht verrechnen, da ich ja keine Verlustbescheinigung vom Finanzamt habe.“
      ja

      „Wenn die Verrechnung (Verluste bei Lynx gegen Gewinne bei Consors) nicht geht, wäre das zumindest mal wieder eine Enttäuschung mehr.“
      Im SELBEN Jahr geht eine Verrechnung. Du mußt die Verluste bei Lynx und die Gewinne bei Consors nur erklären. Bei nicht erklärten Verlusten aus Vorjahren sehe ich schwarz. Es würde mich aber interessieren, wie lange man Verluste noch nachträglich erklären kann.
      Avatar
      schrieb am 01.02.17 05:42:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      Fakt ist:

      Lynx hat mit keinem Finanzamt in Deutschland etwas zu tun. Heisst es werden keine Steuern abgeführt und deshalb auch keine Verluste an das Finanzamt gemeldet. Lynx führt auch keine Verlusttöpfe.

      Du musst deine Gewinne mit den Abrechnungen belegen.
      Und genauso musst du deine Verluste mit den Abrechnungen belegen.

      Dann wird auch das Finanzamt die Gewinne und Verluste aller Broker gegenrechnen und daraus die Steuer berechnen.

      Sollten insgesamt in einem Jahr die Verluste grösser als die Gewinne sein wird der Verlust vom Finanzamt festgestellt und für die Folgejahre vorgetragen.

      Ob Verluste aus 2015 bei der 2016er Steuer noch nachgemeldet werden können kann ich nicht beantworten. Aber das ist ja wieder eine ganz andere Geschichte.

      An den Threaderöffner: Wenn du deine Lynxgewinne in den Jahren so gemeldet hast (anders geht es ja nicht) dann müsste dir eigentlich sowieso klar sein dass die Verluste auch so gemeldet werden müssen.


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