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    AVZ Minerals Strong Outperformer (Seite 11)

    eröffnet am 02.02.17 12:10:24 von
    neuester Beitrag 24.04.24 11:39:17 von
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    ISIN: AU000000AVZ6 · WKN: A0MXC7
     
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      Avatar
      schrieb am 13.03.24 08:40:31
      Beitrag Nr. 12.951 ()
      Fat Tail Streitfall

      Wie am 18. Dezember 2023 angekündigt, reichte Fat Tail am Freitag, den 15. Dezember 2023, eine Klage ein, die
      gegen das Unternehmen und zwei seiner Direktoren, Herrn Nigel Ferguson und Herrn John Clarke (die Beklagten), vor dem Supreme Court of Western Australia
      gegen das Unternehmen und zwei seiner Direktoren, Herrn Nigel Ferguson und Herrn John Clarke (die Beklagten). Fat Tail behauptete unter anderem
      Fat Tail behauptete unter anderem, dass das Unternehmen gegenüber den Aktionären ein repressives Verhalten an den Tag gelegt habe.
      Insbesondere behauptet Fat Tail, dass AVZ in den Monaten März bis Mai 2022 nicht
      in den Monaten März bis Mai 2022 Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Antrag auf Umwandlung von PR 13359 in eine PE und die
      Umstände des Rücktritts von Herrn Ferguson von AJN Resources Inc. Fat Tail behauptet, nach Ansicht von AVZ
      ohne ersichtliche Grundlage, dass diese Handlungen seinen und den Interessen der anderen Aktionäre zuwiderliefen,
      Interessen.
      Nachdem die Beklagten zuvor darauf hingewiesen worden waren, dass sie die Ansprüche von Fat Tail für wesentlich unzureichend hielten, reichte Fat Tail
      Fat Tail reichte am 27. Februar 2024 die dritte Wiederholung seiner Klageschrift ein. AVZ hat Fat Tail
      Tail mitgeteilt, dass sie der Meinung ist, dass die Klageschrift immer noch keinen vernünftigen Grund für eine Klage darlegt.
      AVZ bestreitet diese Behauptungen und behauptet, dass ihre Offenlegung angemessen war. AVZ wird sich weiterhin
      diese Ansprüche weiterhin energisch verteidigen. Am 29. Februar 2024 reichte das Unternehmen seine Verteidigung gegen Fat Tail ein.
      Der nächste wesentliche Verfahrensschritt besteht darin, dass Fat Tail bis zum 28. März 2024 eine Antwort einreicht.
      Avatar
      schrieb am 13.03.24 08:38:17
      Beitrag Nr. 12.950 ()
      Dathomir-Streitfall

      Der Dathomir-Streit umfasst zwei getrennte Verfahren:
      - Das ICC-Verfahren (ICC Nr. 27425/SP) wurde von AVZI eingeleitet, um eine Anordnung zu erwirken, die bestätigt, dass sie
      eine weitere 5%ige Beteiligung an Dathcom gemäß einer im Jahr 2019 abgeschlossenen Vereinbarung wirksam erworben hat
      (2019 SPA-Verfahren); und Ein ICC-Verfahren (ICC Nr. 27401/SP) wurde von AVZ und AVZI eingeleitet, um einen Beschluss zu erwirken, der bestätigt
      dass AVZI gemäß einer Vereinbarung aus dem Jahr 2020 rechtsgültig eine weitere 10%ige Beteiligung an Dathcom erworben hat
      im Jahr 2020 (SPA-Verfahren 2020).
      Im Rahmen des SPA-Verfahrens 2019 wurde die Anfechtung der Zuständigkeit durch Dathomir am 19. Januar 2024 verhandelt.
      in der die Parteien die Frage erörterten, ob AVZ den Vertrag von 2019 im Namen von AVZI abgeschlossen hat.
      Das Unternehmen wartet auf die Entscheidung des ICC-Tribunals in Bezug auf diese Anhörung.
      Wie am 19. Dezember 2023 bekannt gegeben, hat das ICC-Tribunal im SPA-Verfahren 2020 Dringlichkeits
      das ICC-Tribunal Dringlichkeitsmaßnahmen erlassen, die Dathomir verpflichten, den Status quo bis zum Ausgang des 2020 SPA
      Verfahren den Status quo zu wahren, unter anderem durch die Rücknahme der Klage vor dem Handelsgericht Lubumbashi
      zurückzieht.7 Dathomir hat dem ICC-Tribunal mitgeteilt, dass sie ihren Antrag
      der nächsten Verfahrensanhörung vor dem Handelsgericht von Lubumbashi zurückziehen wird.
      Lubumbashi am 25. März 2024 stattfinden soll.
      Außerdem hat Dathomir in dem SPA-Verfahren 2020:
      - Dathomir hat seine Verteidigung am 4. März 2024 eingereicht; und
      - AVZ und AVZI müssen ihre Antwort am 21. Mai 2024 einreichen.
      Auf der Grundlage des bisher eingereichten Materials ist das Unternehmen zuversichtlich
      zuversichtlich, das SPA-Verfahren 2019 und das SPA-Verfahren 2020 für sich zu entscheiden.
      Avatar
      schrieb am 13.03.24 08:34:21
      Beitrag Nr. 12.949 ()
      Jin Cheng-Streitfall

      Die Anfechtung der Zuständigkeit durch AVZI wurde am 5. und 6. Oktober 2023 verhandelt, bei der AVZI folgende Argumente vorbrachte
      dass die Veräußerung der 15 % der Dathcom-Anteile unwirksam war, entweder aufgrund der Verletzung von AVZIs
      Dathcom oder aufgrund der Umstände, unter denen diese Vereinbarung zwischen Jin Cheng und Dathcom geschlossen wurde
      Jin Cheng und Cominière geschlossen wurde, von denen einige in dem IGF-Bericht vom 30. September
      2022.6
      Das Unternehmen wartet immer noch auf die Entscheidung des ICC-Tribunals in Bezug auf diese Anhörung, die
      dem Vernehmen nach unmittelbar bevorsteht.
      Auf der Grundlage des Materials, das bisher in dem Verfahren eingereicht wurde, und unter Berücksichtigung der Anhörung
      am 5. und 6. Oktober 2023 ist das Unternehmen nach wie vor zuversichtlich, dass es sich in diesem Streitfall durchsetzen wird.
      Avatar
      schrieb am 13.03.24 08:32:21
      Beitrag Nr. 12.948 ()
      Dathcom JV-Streit

      Wie am 8. Mai 2023 angekündigt, erwirkte AVZI eine einstweilige Verfügung, mit der Cominière untersagt wurde, Schritte zu unternehmen
      Maßnahmen zur Umsetzung der angeblichen Kündigung des JV Dathcom zu ergreifen, und ordnete an, dass Cominière an AVZI
      Geldbuße in Höhe von 50.000 € pro Tag für jede Nichteinhaltung dieser Eilanordnung.

      Wie am 17. November 2023 angekündigt, erwirkte AVZI weitere Dringlichkeitsanordnungen, die es Cominière untersagten
      die Durchführung von Explorations- oder Bergbauarbeiten innerhalb der Grenzen der PR 13359 oder der PR 15775 untersagt und angeordnet
      Cominière eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro pro Tag an AVZI zu zahlen, wenn sie dieser Anordnung nicht nachkommt.
      Anordnung.
      5
      AVZI hat nun bei der ICC einen Antrag auf Erlass eines Teilschiedsspruchs gestellt, um die aufgelaufenen Geldbußen
      in Bezug auf beide Eilanordnungen.
      Die nächsten Schritte in diesem Verfahren sind:
      - In Bezug auf die Liquidation der Geldbußen müssen die Parteien schriftliche Stellungnahmen austauschen, und dann
      wird am 3. April 2024 eine Anhörung stattfinden; und
      - in Bezug auf die Klage von AVZI gegen Cominière (ICC Nr. 27720/SP) muss AVZI bis zum 30. April 2024 seine Klageschrift einreichen.
      die Klageschrift bis zum 30. April 2024 einreichen; und
      - in Bezug auf die Klage von Cominière und Jin Cheng gegen AVZI (ICC Nr. 27769/SP) findet eine
      eine verfahrensrechtliche Anhörung am 29. Mai 2024 statt, nach der das ICC-Tribunal entscheiden wird, ob es
      ob es angebracht ist, das Verfahren mit einer ersten Anhörung zur Zuständigkeit aufzuteilen (wie unter anderem
      AVZI behauptet unter anderem, dass der ICC in Bezug auf die Ansprüche von Jin Cheng in dieser Angelegenheit nicht zuständig sei.
      in dieser Angelegenheit) und eine zweite Anhörung zur Begründetheit.
      Auf der Grundlage des bisher im Verfahren eingereichten Materials und unter Berücksichtigung des Versäumnisses von
      Cominière den Eilanordnungen nicht nachgekommen ist, bleibt das Unternehmen zuversichtlich, dass es in diesem
      diesem Rechtsstreit gewinnen wird.
      Avatar
      schrieb am 13.03.24 08:28:14
      Beitrag Nr. 12.947 ()
      Also hier wird es noch etwas dauern.Denke bis Ende Mai sollte alles geklärt sein.

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      Avatar
      schrieb am 13.03.24 08:26:48
      Beitrag Nr. 12.946 ()
      Titel-Streit
      Am 16. Januar 2024 erließ das ICSID-Tribunal einstweilige Anordnungen zum Schutz der Rechte von AVZI, GLH und Dathcom
      die Rechte von AVZI, GLH und Dathcom zu schützen, bis zum endgültigen Ausgang des Rechtsstreits, einschließlich der Anordnung, dass die DRC die notwendigen Schritte unternimmt dass Dathcom der Inhaber von PR 13359 ist (Interimsanordnungen).

      1
      Es wird darauf hingewiesen, dass die Wiedereinsetzung von PR 13359 in den Namen von Dathcom den nördlichen Teil
      der PR 13359, auf den Cominière angeblich verzichtet hat, um die Gewährung der PR 15775 an Manono Lithium SA

      2
      (ein Gemeinschaftsunternehmen von Cominière und Zijin) zu ermöglichen. Das ICSID-Tribunal lehnte es ab, sich mit den Eigentumsrechten
      für das nördliche Gebiet zu behandeln, da dies die Interessen von Manono Lithium SA berührte.
      Das Eigentumsrecht von Dathcom an dem nördlichen Gebiet muss noch im Rahmen des Hauptsacheverfahrens geklärt werden
      (zusammen mit der endgültigen Bestätigung von Dathcoms Eigentumsrecht an der restlichen Fläche von PR 13359).

      3
      Die einstweiligen Verfügungen sind für alle Parteien verbindlich und traten sofort in Kraft, aber die Parteien wurden aufgefordert
      Die Parteien wurden jedoch aufgefordert, sich zur Umsetzung der einstweiligen Verfügungen zu äußern.
      Die DRC ist den Interimsverfügungen noch nicht nachgekommen. In ihrer Stellungnahme legte die DRC neue
      Argumente vor, die darauf abzielen, die Aufhebung der Einstweiligen Verfügungen zu erreichen (und nicht
      zu deren Umsetzung).
      Das ICSID-Tribunal hat daraufhin die Demokratische Republik Kongo daran erinnert, dass sie an die einstweiligen Verfügungen gebunden ist, und
      und darauf hingewiesen, dass es zu gegebener Zeit die entsprechenden Konsequenzen aus der Nichteinhaltung der
      der Interimsverfügungen ziehen wird. Das ICSID-Tribunal forderte auch AVZI, GLH und Dathcom auf, sich dazu zu äußern
      Grundlage für ihre Behauptung, sie hätten Anspruch auf die Zahlung von Strafgeldern für die Nichteinhaltung der
      Einhaltung der einstweiligen Verfügungen.
      AVZI, GLH und Dathcom reichten daraufhin einen Antrag ein, in dem sie das ICSID-Tribunal aufforderten, finanzielle
      Geldstrafen für die Nichteinhaltung der Einstweiligen Verfügungen anzuordnen.
      Im Rahmen des Hauptsacheverfahrens müssen AVZI, GLH und Dathcom als nächsten Verfahrensschritt ihre
      Klageschrift bis zum 20. März 2024. Die Anerkennung der Zuständigkeit des ICSID-Tribunals für die Klage in Verbindung mit der Tatsache, dass das ICSID-Tribunal
      das ICSID-Tribunal, dass es befugt ist, die Wiederherstellung des Eigentumsrechts auf vorläufiger Basis zu erzwingen, ist ein gutes Zeichen für die
      Das Unternehmen wird jedoch den Eingang der Klageerwiderung der Demokratischen Republik Kongo abwarten, bevor es
      bevor es sich weiter zur Begründetheit äußert.
      Das Unternehmen stellt fest, dass es nach wie vor eine Verhandlungslösung mit der Demokratischen Republik Kongo vorzieht, aber
      dass die Fähigkeit der DRC, Verhandlungen aufzunehmen, eingeschränkt ist, bis ein neues Kabinett
      nach den Präsidentschaftswahlen gebildet wird
      Avatar
      schrieb am 13.03.24 05:32:55
      Beitrag Nr. 12.945 ()
      Avatar
      schrieb am 12.03.24 21:33:16
      Beitrag Nr. 12.944 ()
      Das Announcement, welches preiselbeere gepostet hat, da sollte es nach meinem Verstädnis nur um die Performance Rights gehen, welche das Management nicht erhalten hat, was auch völlig korrekt ist, gab ja auch keine Performance bzw. einen Handel.

      Warum die Aktie nicht für den Handel freigegeben wird? Meines Wissens hat damals das Management den Stopp beauftragt, aufgrund des damals aufgetauchten Dokumenta mit Zijin. Der Kurs war ja da schon im Voraus am Abrauchen. Innerhalb von 1 oder 2 Handelstagen hat man ja schon 20/30% eingebüßt. AVZ wäre komplett abgestürtzt. Nunja das man fast zwei Jahre später immer noch im Stopp festsitzt, hätte wohl niemand gedacht, auch ich nicht. Jetzt den Handel wieder eröffnen, ohne Klarheit über die ganze Situation und wie es in Zukunft weiter geht, würde ebenfalls dazu führen, dass binnen kürzester Zeit der Kurs abstürtzt. Wir hier in Deutschland könnten dann nichts mehr machen, außer die Scherben zusammen zu sammeln, da Australien immer voraus läuft. Das Management ist meiner Ansicht nach dazu verpflichtet Klarheit über die Situation zu schaffen, die weiteren Schritte zu kommunizieren und dann kann es wieder in den Handel gehen. Geht man jetzt ohne Strategie in den Handel, dann ist das das endgültige Ende von AVZ. Nebenbei könnten sich die gegnerischen Parteien während der Panikverkäufen sehr günstig bei AVZ eindecken und so noch leichter an ihr Ziel kommen.
      Der Handelsstopp war und ist also noch richtig. Über die Dauer kann man natürlich enttäuscht sein, bin ich ebenfalls, aber man kann es nochmal zum 1000 mal schreiben, das wir aktuell nichts machen können, außer zu hoffen und dem Management zu vertrauen. Denn wenn wir leer ausgehen, gehen sie erst recht leer aus und die ganze Arbeit des letzten Jahrzehnts war praktisch umsonst für sie, und das so kurz vor der Ernte der Lorbeeren.
      Avatar
      schrieb am 12.03.24 19:55:53
      Beitrag Nr. 12.943 ()
      ->Gibt es wirklich diese 2 Jahres Frist, nach dem die Aktie delistet wird?

      ->Aktuell, nur vom Handel ausgesetzt?

      ->Wenn die Aktie delistet wird...kann die dann wieder gelistet werden?

      ->Warum wird die Aktie nicht dem Handel freigegeben, mit oder ohne ML, verstehe dies nicht? Avz hatte doch auch einen Börsenhandel, wo nur ein einziges Bohrloch gebohrt wurde, da war der Handel möglich und jetzt wo alles gebohrt wurde ist kein Aktienhandel möglich?
      Avatar
      schrieb am 12.03.24 18:12:55
      Beitrag Nr. 12.942 ()
      Auch immer mal draufschauen was dabei Steht

      Price Sensitive NO

      Hier handelt sich nur um eine Plicht-Mitteilung .

      Trotzdem bitte wenn ihr Investiert seit egal wo lest euch alle Plicht-Mitteilungen durch oder schaut sie zumindest einfach mal an jede offizielle Mitteilung geht Automatisch über die Website der ASX wird auch über HC angezeigt .

      Selbst für die nicht Englisch sprechenden es gibt mittlerweile gute Übersetzter google usw ....

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