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    Wie wird Veräußerungsverlust Aktien nach Reverse Split berechnet? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.02.17 18:44:20 von
    neuester Beitrag 17.02.17 19:30:51 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.247.104
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      Avatar
      schrieb am 17.02.17 18:44:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich hoffe, irgend jemand kann mir hier in diesem Forum weiterhelfen. Bin leider auf eine Empfehlung reingefallen und habe im Januar 2014 Aktien (1.000 Stück) zum Kurs von 3,6799 USD, also insgesamt 2.726,17 EUR gekauft.

      Im Mai 2015 gab es einen Reverse Split 20:1, so dass ich nur noch 50 Stück im Depot hatte. Der nächste Reverse Split 20:1 kam im Juni 2016 und ich hatte nun 2,5 Aktien im Depot. Die Spitze von 0,5 Stück wurde zu 4,07 Euro verkauft und es waren nur noch 2 Aktien. Und wieder ein Reverse Split 30:1 im Januar 2017 - Ergebnis 0,067 Stück im Depot, wurden natürlich auch verkauft (zu 0,23 Euro) und aus die Maus. :confused:

      Soweit alles nachvollziehbar. Nun aber mein Problem: Die Bank hat mir einen Veräußerungsverlust von 2.180,70 Euro bescheinigt. Erklärung: Da im Juni 2016 ein Teilverkauf stattfand, wurde mein Kaufbetrag 2.726,17 Euro durch 2,5 Aktien geteilt und mit 2 multipliziert = 2.180,94 Euro Veräußerungsverlust.

      Ich sehe das anders und würde den Verlust folgendermaßen berechnen:
      Kaufpreis 2.726,17 Euro - 4,07 Euro - 0,23 Euro = 2.721,87 Euro

      Das wären 540,93 Euro Steuerersparnis.

      Bin ich auf dem Holzweg? Kennt sich jemand aus? Ich bin gespannt ...

      Schönen Abend.
      Avatar
      schrieb am 17.02.17 18:55:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Bank hat aus meiner Sicht richtig gehandelt. Die Einstandsdaten werden beim Reverse Split mitgenommen und beim Verkauf der Aktienspitze hast du ja einen Verlust realisiert.

      Der Verkauf der Spitze stellte ja praktisch einen Verkauf von einem Fünftel deiner Position da. Also wurde ein Fünftel von Deinem Einstand damals als Verlust realisiert. Schau Dir mal die Abrechnung von damals an.

      4/5 deines Einstandes wurden jetzt zum Schluß realisiert.

      Sieht für mich sauber aus.
      Avatar
      schrieb am 17.02.17 19:30:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das ist für mich jetzt nachvollziehbar - sehr gut erklärt. Und Du hattest Recht, auf der Wertpapierabrechnung Spitze Verkauf ist ein Veräußerungsverlust von 541,17 Euro aufgeführt. Wenn der Eumel von der Bank mir das gleich gesagt hätte, dass schon einmal ein Veräußerungsverlust verrechnet wurde, hätte ich nicht so viel grübeln müssen, aber naja.

      Ganz lieben Dank.


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