Abgeltungssteuer bei unterjähriger Rückkehr nach Deutschland - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.02.17 12:52:03 von
neuester Beitrag 08.03.17 12:10:23 von
neuester Beitrag 08.03.17 12:10:23 von
Beiträge: 2
ID: 1.247.356
ID: 1.247.356
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 1.018
Gesamt: 1.018
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 27272 | |
vor 1 Stunde | 5319 | |
vor 1 Stunde | 4775 | |
gestern 19:30 | 3990 | |
vor 47 Minuten | 2744 | |
vor 1 Stunde | 2273 | |
vor 1 Stunde | 1880 | |
vor 49 Minuten | 1556 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.015,00 | -0,90 | 204 | |||
2. | 2. | 9,6900 | -33,06 | 190 | |||
3. | 3. | 161,11 | +11,36 | 155 | |||
4. | 4. | 0,1940 | +1,57 | 68 | |||
5. | 5. | 6,7090 | -2,94 | 32 | |||
6. | 6. | 0,0211 | -32,59 | 29 | |||
7. | 7. | 1,3500 | -0,74 | 28 | |||
8. | 10. | 0,1915 | -1,54 | 26 |
Hallo,
nach mehrjährigem EU-Auslandsaufenthalt kehren wir sehr wahrscheinlich zur Jahresmitte nach Deutschland zurück. In Deutschland haben wir seit mehreren Jahren ein Wertpapierdepot mit diversen Fondsanteilen und auch Aktien. Steuerlich ist unser Status in Deutschland der eines "Beschränkt Steuerpflichtigen" (wegen Mieteinkünften einer Eigentumswohnung).
Zu erwähnen ist noch, dass in unserem jetzigen Wohnortland erzielte Kursgewinne steuerfrei sind. Nun haben wir zu Beginn dieses Jahres unser Fondsdepot umgeschichtet und so sind (zum Glück) ca. 30000 € an Kursgewinnen angefallen. Die Bank ist über unseren steuerlichen Status natürlich informiert und hat demzufolge (jetzt noch) keine Abgeltungssteuer abgeführt.
Wie ist das Ganze nun unter steuerlichen Gesichtspunkten zu sehen, wenn wir z. B. ab dem 01.07 wieder unseren Wohnsitz in Deutschland haben? Eigentlich gehen wir davon aus, das für die steuerliche Behandlung der Wohnsitz relevant ist, den man zum Zeitpunkt der "Zuflusses" hatte. D. h., die erzielten Kursgewinne unterliegen nicht der Abgeltungssteuer im Jahre 2017 in Deutschland.
Wie sehen das die Steuerexperten in diesem Forum?
Und wenn unsere Sicht korrekt ist, gilt das Gleiche dann auch für Dividendenzahlungen (wenn vor dem 01.07)?
Vielen Dank für jede kompetente Antwort! Und jeder weitere Rat in dieser Sache ist höchstwillkommen!
Gruß,
Stoiker
nach mehrjährigem EU-Auslandsaufenthalt kehren wir sehr wahrscheinlich zur Jahresmitte nach Deutschland zurück. In Deutschland haben wir seit mehreren Jahren ein Wertpapierdepot mit diversen Fondsanteilen und auch Aktien. Steuerlich ist unser Status in Deutschland der eines "Beschränkt Steuerpflichtigen" (wegen Mieteinkünften einer Eigentumswohnung).
Zu erwähnen ist noch, dass in unserem jetzigen Wohnortland erzielte Kursgewinne steuerfrei sind. Nun haben wir zu Beginn dieses Jahres unser Fondsdepot umgeschichtet und so sind (zum Glück) ca. 30000 € an Kursgewinnen angefallen. Die Bank ist über unseren steuerlichen Status natürlich informiert und hat demzufolge (jetzt noch) keine Abgeltungssteuer abgeführt.
Wie ist das Ganze nun unter steuerlichen Gesichtspunkten zu sehen, wenn wir z. B. ab dem 01.07 wieder unseren Wohnsitz in Deutschland haben? Eigentlich gehen wir davon aus, das für die steuerliche Behandlung der Wohnsitz relevant ist, den man zum Zeitpunkt der "Zuflusses" hatte. D. h., die erzielten Kursgewinne unterliegen nicht der Abgeltungssteuer im Jahre 2017 in Deutschland.
Wie sehen das die Steuerexperten in diesem Forum?
Und wenn unsere Sicht korrekt ist, gilt das Gleiche dann auch für Dividendenzahlungen (wenn vor dem 01.07)?
Vielen Dank für jede kompetente Antwort! Und jeder weitere Rat in dieser Sache ist höchstwillkommen!
Gruß,
Stoiker
Hat denn niemand eine Antwort für solch einen Fall? Im Prinzip lautet die simple Frage ob Abgeltungssteuer auch in Deutschland anfällt für realisierte Kursgewinne während man zu dieser Zeit im Jahr in Deutschland nicht steuerpflichtig ist, später im selben Jahr aber schon. Die Depotbank hat ihren Sitz in Deutschland.
Beispiel:
01.03.2017: Kursgewinn aus Fondsanteilen 30000 €, keine Abgeltungssteuer abgeführt da Steuerausländer
ab 01.07.2017: Rückkehr nach Deutschland, Aufnahme einer sozialverischerungspflichtigen Arbeit, voll steuerpflichtig in Deutschland
Fällt dann trotzdem für die erzielten kursgewinne Abgeltungssteuer in Deutschland an?
Vielen Dank für jeden den Sachverhalt klärenden Beitrag!
Beispiel:
01.03.2017: Kursgewinn aus Fondsanteilen 30000 €, keine Abgeltungssteuer abgeführt da Steuerausländer
ab 01.07.2017: Rückkehr nach Deutschland, Aufnahme einer sozialverischerungspflichtigen Arbeit, voll steuerpflichtig in Deutschland
Fällt dann trotzdem für die erzielten kursgewinne Abgeltungssteuer in Deutschland an?
Vielen Dank für jeden den Sachverhalt klärenden Beitrag!
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
205 | ||
186 | ||
166 | ||
69 | ||
32 | ||
29 | ||
28 | ||
26 | ||
25 | ||
25 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
25 | ||
23 | ||
23 | ||
22 | ||
22 | ||
21 | ||
21 | ||
21 | ||
21 | ||
20 |