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    Abgeltungssteuer bei unterjähriger Rückkehr nach Deutschland - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.02.17 12:52:03 von
    neuester Beitrag 08.03.17 12:10:23 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 22.02.17 12:52:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      nach mehrjährigem EU-Auslandsaufenthalt kehren wir sehr wahrscheinlich zur Jahresmitte nach Deutschland zurück. In Deutschland haben wir seit mehreren Jahren ein Wertpapierdepot mit diversen Fondsanteilen und auch Aktien. Steuerlich ist unser Status in Deutschland der eines "Beschränkt Steuerpflichtigen" (wegen Mieteinkünften einer Eigentumswohnung).

      Zu erwähnen ist noch, dass in unserem jetzigen Wohnortland erzielte Kursgewinne steuerfrei sind. Nun haben wir zu Beginn dieses Jahres unser Fondsdepot umgeschichtet und so sind (zum Glück) ca. 30000 € an Kursgewinnen angefallen. Die Bank ist über unseren steuerlichen Status natürlich informiert und hat demzufolge (jetzt noch) keine Abgeltungssteuer abgeführt.

      Wie ist das Ganze nun unter steuerlichen Gesichtspunkten zu sehen, wenn wir z. B. ab dem 01.07 wieder unseren Wohnsitz in Deutschland haben? Eigentlich gehen wir davon aus, das für die steuerliche Behandlung der Wohnsitz relevant ist, den man zum Zeitpunkt der "Zuflusses" hatte. D. h., die erzielten Kursgewinne unterliegen nicht der Abgeltungssteuer im Jahre 2017 in Deutschland.
      Wie sehen das die Steuerexperten in diesem Forum?
      Und wenn unsere Sicht korrekt ist, gilt das Gleiche dann auch für Dividendenzahlungen (wenn vor dem 01.07)?

      Vielen Dank für jede kompetente Antwort! Und jeder weitere Rat in dieser Sache ist höchstwillkommen!

      Gruß,
      Stoiker
      Avatar
      schrieb am 08.03.17 12:10:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hat denn niemand eine Antwort für solch einen Fall? Im Prinzip lautet die simple Frage ob Abgeltungssteuer auch in Deutschland anfällt für realisierte Kursgewinne während man zu dieser Zeit im Jahr in Deutschland nicht steuerpflichtig ist, später im selben Jahr aber schon. Die Depotbank hat ihren Sitz in Deutschland.

      Beispiel:

      01.03.2017: Kursgewinn aus Fondsanteilen 30000 €, keine Abgeltungssteuer abgeführt da Steuerausländer

      ab 01.07.2017: Rückkehr nach Deutschland, Aufnahme einer sozialverischerungspflichtigen Arbeit, voll steuerpflichtig in Deutschland

      Fällt dann trotzdem für die erzielten kursgewinne Abgeltungssteuer in Deutschland an?

      Vielen Dank für jeden den Sachverhalt klärenden Beitrag!


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