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    Gewerbesteuer für Selbständige - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.03.17 08:22:20 von
    neuester Beitrag 13.03.17 00:35:01 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.248.651
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      schrieb am 11.03.17 08:22:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ist das nicht mega ungerecht, dass selbständige Berater ohne Studiumabschluss Gewerbesteuer bezahlen muss, während ein selbständige Berater mit Studiumabschluss keine Gewerbesteuer bezahlen braucht???

      Ich dachte immer, dass die Gewerbesteuer dazu dient, der Gemeinde zu helfen eventuelle Schäden durch das gewerbliche Unternehmen z.B. Strassenbau wieder auszugleichen. Mittlerweile ist es vor allem eine Einnahmequelle.

      Weil sonst hätte man das "alte" Gesetz aktualsiert um die "neuen" Berufe, welche es noch vor 70 Jahren nicht gab.

      :cry:
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.03.17 08:35:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.516.036 von abgemeldet568354 am 11.03.17 08:22:20

      Ist das deutsche Steuerchaos. Keine der "Blockparteien", die bisher in Regierungsverantwortung waren, misten hier mal kräftig aus.

      Deutschland hat weltweit das komplizierteste Steuerecht. Die Masse der weltweiten Steuerliteratur, wie Kommentare etc. erscheinen deshalb in Deutschland.


      Für die meisten Gewerbesteuerzahler (außer Kapitalgesellschaften) erfolgt übrigens zumeist eine volle Anrechnung auf die Einkommensteuer als Steuerabzug.

      Deutscher Irrsinn eben........

      Da könnte man gleich die Einkommensteuer anders verteilen in die Kommunen.....
      2 Antworten
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      schrieb am 11.03.17 08:44:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.516.105 von Kampfkater1969 am 11.03.17 08:35:17
      Anrechnung nur bis 380 Hebesatz
      Die Anrechnung klappt nur bis 380 Hebesatz... und die meisten großen Städte liegen kräftig darüber und...

      das bleibt dann wirklich hängen beim Freiberufler, nur weil er bereits in jungen Jahren arbeiten gegangen ist, statt erstmal jahrelang die Uni.

      Und jetzt kommts; wer die Gewerbesteuer bezahlt, muss auch den Zwangsbeitrag bei der Handelskammer zu bezahlen. UNGLAUBLICH !!!

      Und keine Partei ist mutig genug sich für unsere Gruppe einzusetzen. Wenn soll man also wählen???
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.03.17 08:50:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.516.138 von abgemeldet568354 am 11.03.17 08:44:03

      Gebe dir Recht, die steuerliche Unterscheidung Einkünfte § 15 ESTG und § 18 ESTG sit Müll, der nicht mehr in die heutige Zeit passt.

      Meine Meinung:

      Alle Gewinneinkünfte gleich behandeln, aber unsere "Blockparteien" pflegen lieber die Massenmigration als vernünftige und gerechte Steuerpolitik für die Bürger zu betreiben.

      GewSt Hebesätze über 380 Prozent verlangen eh nur Kommunen, die wegen extremer Soziallasten auf dem Zahnfleisch gehen.....
      Avatar
      schrieb am 11.03.17 10:47:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.516.036 von abgemeldet568354 am 11.03.17 08:22:20Die akademische Elite hat sich das vor Jahrzehnten so eingerichtet, weil damals ein Gewerbetriebender immer nur ein stinkender "Ölfuß" war. Und diese Unterschicht musste man einfach ausnehmen, wo immer möglich, sie könnte ja ansonsten nach oben gelangen = Blaumann-Konkurrenz im Villenviertel...

      Selbst erfolgreiche Unternehmer/Arbeitgeber ohne Aka haben es bis heute nicht leicht, von dieser "Elite" anerkannt zu werden. Und wenn man weiß, wer die Steuergesetze macht, weiß man auch, warum Aka's bevorzugt wurden/werden. Und im übrigen auch sämtliche "Syrer", denn die sind alle echte, oder gefälschte Aka's, mit IQ > 140 und somit absolut elitenkompatibel :laugh:

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      schrieb am 11.03.17 11:53:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      Meines Wissens geht es nicht darum, dass Akademiker qausgenommen sind, sondern Freiberufler müssen nicht zahlen. Ein Gewerbe im Sinne des Gewerbesteuerrechts ist eben eine Firma, und dagegen unterliegen die "freien Berufe" wie Arzt, Rechtsanwalt, Architekt etc, nicht der Gewerbesteuer.
      Aber, meines Wissens unterliegt auch ein "Berater" oder Buchführungshelfer, der kein akademikische Ausbildung machte auch nicht der Gewerbesteuerpflicht.

      Also es ist tatsächlich nicht das Studium was unterscheidet, da es aber wohl zu 98 % eben doch studierte Berufsgruppen betrifft ist es faktisch so.

      Aber da der grösste Teil der Gewerbesteuer bei der Einkommenssteuer anrechenbar ist, ist die Belastung für kleinere und mittlere Betriebe sehr klein.
      Auch diese Anrechnung wurde erst später festgelegt um eben gerecht zu sein.
      Steuerrecht ist deshalb so kompliziert, um eben allen Menschen , die von Schichsalsschlägen, neuen Lebensverhältnisen etc, getroffen sind, gerecht zu werden. Es gibt da eben zuviele Ausnahmen und besondere Anwendungen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.03.17 12:51:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.516.906 von gate4share am 11.03.17 11:53:02Im Gewerbesteuergesetz §2 steht deutlich drin, was unter "Gewerbebetrieb" zu verstehen ist und zwar mit dem Verweis auf das Einkommensteuergesetz §18 - Selbständige Arbeit.

      Alle Berufe, welche in dieser Katalogliste aufgelistet sind, unterliegen NICHT der Gewerbesteuer.

      Und in dieser Liste steht unter anderem drin...... "beratende Volks- und Betriebswirte" (weil die letzte Aktualisierung 1934 erfolgte - gab es noch die Diplomstudiengänge u.ä. - aber das Finanzamt setzt dies heute gleich).

      Etwas weiter unten.... steht dann, dass man auch dazugehören "könnte" wenn man entsprechendes Praxiswissen erworben hat - tatsächlich hat man für diese Anwendung schlichtweg keine Chance vor Gericht :(

      Fazit: Freiberufler, wie Prozessberater, Organisationsberater, WebsitenerVermögensberaterund und und moderne Berufe ausüben und nicht die Klassiker, wie Steuerberater, Arzt u.s.w. diese MÜSSEN Gewerbesteuer bezahlen - wenn sie nicht das Studium nachweisen können

      UND hier liegt die UNGERCHTIGKEIT :cry:

      Und die Differenz zwischen 380 und 490 (Müchen), 470 (Hamburg) ist nicht wirklich wenig, es bleiben schon noch mal eben 5.000,- Euro liegen und selbst wenn es weniger wäre... fakt ist, schlichtweg WARUM soll er eine bezahlen und der andere nicht (für die gleiche Arbeit !!! ????)
      Avatar
      schrieb am 12.03.17 08:36:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      Es ist schlicht nicht mehr zeitgemäß, die "Freiberufler" auf kommunaler Steuerebene anders zu behandeln als die Gewerbetreibenden.

      Jeder nutzt die dortige Infrastruktur!

      Der letztPolitikerer, der dies angehen wollte, war ein Herr Merz (CDU) mit einem Prof. aus Heidelberg, ich mein Herr Kirchhof....

      Beide scheiterten mit ihrem genial einfachen Steuerkonzept, weil unsere "linken Eliten" gleich wieder "sozialen Totschlag" plärrten. Ca. 80% aller Steuernormen wären entfallen.

      Auch eine Frau Merkel sägte dann diesen fähigen Mann politisch ab.

      So haben wir ein weltweit einzigartig pervers schSteuerrecht, dass ein sozial schwächerer Bürger ohne teuere wirklich gute Berater nie nutzen kann, auch mangels Struktur seiner Einkünfte.

      Jedoch die reichen Bürger haben hiervon extreme Vorteile, auf allen Ebenen, wenn man teuere Berater hat, die dieses Klavier bestens bespielen können.

      Was ist sozial gerechter?

      Steuerrecht, extrem kompliziert, um jedem Einzelschicksal gerecht werden zu wollen, was aber stets scheiterte....siehe viele Klagen

      Oder ein einfaches Steuerrecht ohne Ausnahmen?
      Avatar
      schrieb am 12.03.17 15:34:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Na, na Kampfkater1969!

      Nicht einfach so die alten Parolen vom ollen Edmund Stoiber nachplappern ohne zu prüfen.
      Wen's interessiert, hier eine Stellungnahme aus der Welt vom 12.02.2015:

      "Haben Sie auch mal irgendwo gehört, mehr als 60 Prozent der weltweit veröffentlichten Steuerliteratur sei in deutscher Sprache verfasst? Dabei stimmt diese These gar nicht.
      Die deutsche Steuerliteratur mag für die meisten unverständlich oder zumindest nicht lesenswert sein, aber mengenmäßig liegt sie nur im Mittelfeld. Es wurde zwar immer wieder behauptet, sie liege weltweit an der Spitze – zum Beispiel von Edmund Stoiber, der das als erschütternden Beleg für den deutschen Bürokratiewahn sah.

      Dennoch handelt es sich dabei nur um eine sogenannte „urban legend“ – ein Ammenmärchen, das von vielen geglaubt wird, auch wenn echte Fakten dagegensprechen. Tatsächlich nämlich sind nur rund zehn Prozent der Weltsteuerliteratur auf Deutsch verfasst."
      Avatar
      schrieb am 13.03.17 00:35:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Also, dass ist es tatsächlich so, dass nur die freien Berufsgruppen von der Gewerbesteuer befreit sind, die ein Studium voraussetzen. ?
      Das hätte ich nicht gedacht, sondern, dass grundsätzlich freie Beerufe befreit seien, aber wie ich hier hören gilt das nur für die klassisch genannten Berufe, die ein Studium voraussetzen.
      Das ist in einem hohen Masse ungerecht und so darf es nicht sein.

      Wenn aber nun einer, doch noch tatsächlich 5.000 Gewerbesteuer zahlt, auch bei Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuerschuld, dann ist es eben seine Zahlungsverpflichtung.

      Es ist nicht in Ordnung, wenn man als Selbstständiger hier tausende bezahlen muss, zumal man es immer schwerer hat um aktuellen Wirtschaftskreislauf und die hochverdienenden Ärzte, REchtsanwälte, Steuerberater etc, müssen keine Gewerbesteuer zahlen.

      Also am ehesten wäre eFDPohl die FDP die für Gerechtigkeit sorgen könnte. Da aber diese Partei auch tradionell auch eine grosse Nähe zu den freien Berufen hat, dort auch viele Mitglieder und Wähler hat, könnte das doch wieder ausscheiden- ich weiss es nicht.

      Eine einfacherees und gerechteres Steuersyatem mag sinnig sein, doch davon redet schon keiner mehr. Auch Schulz hat klar gesagt, es gäbe keine Steuerermässigungen. Er hat es nicht gesagt, aber danach könnten durchaus dann doch Steuererhöhungen folgen. Auch bei der letzten Wahl wurden Steuererhöhungen offen gelassen.

      Der Bürger scheint das so zu wollen. Auch ich in der Meinung, man sollte deGeldnzelenn viel mehr Geld von dem sauer verdienten Einkommen lassen. Dennoch werden ja die Parteien gewählt, die diese hohen Abgaben festsetzen und auch fordern.

      Mit dieser Einwanderungssache werden noch mehr KostenStaat nur diese alle finanzieren kann, die schon da sind, muss er mehr Einnahmen, trotzdem wir die höchsten Steureinnahmen haben, die es jemals gab, erzielen.
      Bisher gilbt es als grossen Erfolg, wenn innerhalb von 1 bis 2 jahren 3 % eine versicherungspflichtige Arbeitsstellen gefunden haben. Wenn sich darna nicht wesentliches ändern, müssten zukünftig jährlich min 40 Mrd mehr allein für diese "Flüchtlinge" ausgegeben werden.


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