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    OS Dividensabschlag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.04.17 09:42:12 von
    neuester Beitrag 07.07.17 17:41:26 von
    Beiträge: 22
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      schrieb am 02.04.17 09:42:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich lese schon eine lange Zeit mit und habe mich jetzt mal registriert, da ich eine Frage habe.

      Folgenden OS habe ich: DG7NP0
      Letzte Woche am Tag des Dividenabschlag hat der Schein mehr als 20% verloren.
      Nun habe ich gelernt, dass der Dividenenabschlag dazu führt, dass der Basispreis eines OS angepasst wird.
      Dies ist hier nicht passiert.

      Ich habe die DZ Bank angeschrieben und habe als Antwort erhalten, dass dies ein klassischer OS ist und der Basispreis bei solchen nicht angepasst wird.

      Ich habe schon einige andere klassische OS gehandelt und der Basispreis wurde bislang immer angepasst.

      Was sagt ihr dazu?


      Grüße, Heiko
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.04.17 11:34:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die DZ-Bank hat Recht.

      Eine Anpassung des Basispreises gibt es bei Kapitalmaßnahmen und bei Sonderzahlungen. Bei regulären Dividenden gibt es keine Anpassung.
      Avatar
      schrieb am 02.04.17 12:48:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.659.636 von H1111 am 02.04.17 09:42:12Für jeden Optionsschein gibt es ein Prospekt. einfach mal 150 Seiten lesen.

      Außerdem erwirbst du mit einen OS ein Recht und nicht die Aktie. Da du nicht die Aktie hast, wird entsprechend auch keine Dividende berücksichtigt.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.04.17 16:20:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      Erstaunlich ist das Absacken von DG7NP0 schon. Daimler schloss auf Xetra am 29.03.17 mit 72,36. Daimler schloss auf Xetra am 30.03.17 mit 69,33 wegen Div-Abschlag. Dividende war 3,25. Weil ein OS auf Dividenden NICHT reagiert, hätte DG7NP0 eigentlich leicht steigen müssen. 72,36 – 3,25 = 69,11.

      Tatsächlich schloss DG7NP0 auf Euwax am 29.03.17 mit 0,75. Am 30.03.17 schloss DG7NP0 auf Euwax mit 0,59. Und das obwohl der OS, ein Call, eigentlich hätte leicht steigen müssen. Schuld ist bestimmt wieder die Vola.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.04.17 16:31:09
      Beitrag Nr. 5 ()

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      schrieb am 02.04.17 19:39:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.660.302 von Chris_M am 02.04.17 12:48:23
      Zitat von Chris_M: Für jeden Optionsschein gibt es ein Prospekt. einfach mal 150 Seiten lesen.

      Außerdem erwirbst du mit einen OS ein Recht und nicht die Aktie. Da du nicht die Aktie hast, wird entsprechend auch keine Dividende berücksichtigt.


      Man muss deshalb nicht jeden Prospekt lesen, die Emittenten orientieren sich an der Handhabung der Eurex und wie JP richtig ausführte, gibt es für reguläre Dividenden keine Anpassung bei den Optionen, nur Sonderausschüttungen und Bezugsrechte werden korrigiert. Das hat auch damit nichts zu tun, dass man nicht die Aktie, sondern "nur" einen Anspruch auf Barausgleich erwirbt.

      Bei den endlos-Knock-outs ist die Handhabung anders, da werden die Dividenden (in der Regel zu 85% wegen der Steuer) im Ausübungspreis angepasst.

      Heckenrose liegt da auch falsch, durch die Nichtanpassung des Bezugspreises bei Optionen ergibt sich durchaus ein Kursverlust, unabhängig von der Volatilität. Der Effekt ist aber natürlich bei jedem Optionsschein anders. Ist die Option im Geld und die Restlaufzeit kurz, also hohe Ausübungswahrscheinlichkeit, schlägt der Dividendenverzicht fast voll durch. Bei langer Restlaufzeit und einem ausübungspreis über dem aktuellen Kurs, kann der Effekt natürlich gering sein.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.04.17 21:56:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.660.866 von Heckenrose am 02.04.17 16:20:47
      Zitat von Heckenrose: Erstaunlich ist das Absacken von DG7NP0 schon. Daimler schloss auf Xetra am 29.03.17 mit 72,36. Daimler schloss auf Xetra am 30.03.17 mit 69,33 wegen Div-Abschlag. Dividende war 3,25. Weil ein OS auf Dividenden NICHT reagiert, hätte DG7NP0 eigentlich leicht steigen müssen. 72,36 – 3,25 = 69,11.

      Tatsächlich schloss DG7NP0 auf Euwax am 29.03.17 mit 0,75. Am 30.03.17 schloss DG7NP0 auf Euwax mit 0,59. Und das obwohl der OS, ein Call, eigentlich hätte leicht steigen müssen. Schuld ist bestimmt wieder die Vola.



      Du schreibst, dass der OS auf die Dividende hätte NICHT reagieren sollen.

      Dieser hohe Verlust aber am Tag der Dividende von weit mehr als 20% ist doch ca. genau der Wert als würde die Aktie regulär fallen.
      Ich habe noch einen anderen OS von Daimler CX6FZX, dessen Basispreis viel weiter weg ist.
      Der hat nicht auf die Dividende reagiert.

      So einen Kursabschlag auf die Dividende habe ich noch nie erlebt.
      Etwas stimmt doch hier nicht.
      Avatar
      schrieb am 02.04.17 22:23:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      Im Gegenzug könnte ich am Tag vor der Dividendenasschüttung mit einem PUT OS short gehen und einen schönen Gewinn einfahren....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.04.17 22:33:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.661.871 von H1111 am 02.04.17 22:23:06
      Zitat von H1111: Im Gegenzug könnte ich am Tag vor der Dividendenasschüttung mit einem PUT OS short gehen und einen schönen Gewinn einfahren....


      nun ich hoffe wir sind beim Thema Optionsscheine und nicht bei KO.Scheinen.

      Optionsscheine mit anderen OS zu vergleichen bringt nicht viel weil die Griechen auch eine elementare Rollen spielen.

      Selbst bei Optionsscheinrechner kann man das nicht zu 100% richtig berechnen aber man kann versuchen es zu simulieren.

      Zu den oben geschriebenen, was glaubst du wie viele so denken aber das wird nicht aufgehen. Selbst bei brisanten Marktphasen wie z.B. dem GR Refferendum wurden teils keine Aks mehr angeboten oder mit exorbitanten Aufschlägen angeboten.

      Kaufst vielleicht einen Tag vorher ein Put und deren z.B. Vola ist hoch und am nächsten Tag fällt der Kurs bzgl. Ex-Dividende wie erwünscht und dein Put hat sich um Null verändert. so oder so ähnlich läuft es.
      Avatar
      schrieb am 02.04.17 22:57:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.661.343 von honigbaer am 02.04.17 19:39:36
      Zitat von honigbaer:
      Zitat von Chris_M: Heckenrose liegt da auch falsch, durch die Nichtanpassung des Bezugspreises bei Optionen ergibt sich durchaus ein Kursverlust, unabhängig von der Volatilität. Der Effekt ist aber natürlich bei jedem Optionsschein anders. Ist die Option im Geld und die Restlaufzeit kurz, also hohe Ausübungswahrscheinlichkeit, schlägt der Dividendenverzicht fast voll durch. Bei langer Restlaufzeit und einem ausübungspreis über dem aktuellen Kurs, kann der Effekt natürlich gering sein.



      Das scheint mir die Erklärung zu sein.
      Trifft zumindest bei meinen 2 OS zu.
      Der länger laufende und aus dem Geld notierende Schein ist so gut wie nicht gefallen.

      Eigentlich dachte ich, dass dies zutrifft:
      "Fällt eine Dividendenzahlung in die Laufzeit des Optionsscheins, wird diese ab dem Emissionstag mit berücksichtigt. Das heißt der Schein bezieht sich nicht direkt auf den aktuellen Preis der Aktie, sondern vielmehr auf den sogenannten Forwardpreis - dem Aktienkurs abzüglich der erwarteten Dividende. Wäre dies nicht der Fall, würden Inhaber eines Calls am Tag der Ausschüttung einen Kursverlust erleiden, da die Aktie um die Höhe der Dividende sinkt. Im Gegensatz dazu käme dies für Put-Inhaber dem Paradies auf Erden gleich. Diese beiden Fälle werden im Vorfeld der Ausschüttung bei der Preisberechnung eines Optionsscheines ausgeschlossen.
      Entspricht die bei der Hauptversammlung bestätigte Dividendenzahlung der bereits vom Markt erwarteten, ist der Effekt auf einen Optionsschein wertneutral."
      Avatar
      schrieb am 02.04.17 23:01:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.661.343 von honigbaer am 02.04.17 19:39:36
      Zitat von honigbaer:
      Zitat von Chris_M: Für jeden Optionsschein gibt es ein Prospekt. einfach mal 150 Seiten lesen.

      Außerdem erwirbst du mit einen OS ein Recht und nicht die Aktie. Da du nicht die Aktie hast, wird entsprechend auch keine Dividende berücksichtigt.


      Man muss deshalb nicht jeden Prospekt lesen, die Emittenten orientieren sich an der Handhabung der Eurex und wie JP richtig ausführte, gibt es für reguläre Dividenden keine Anpassung bei den Optionen, nur Sonderausschüttungen und Bezugsrechte werden korrigiert. Das hat auch damit nichts zu tun, dass man nicht die Aktie, sondern "nur" einen Anspruch auf Barausgleich erwirbt.

      Bei den endlos-Knock-outs ist die Handhabung anders, da werden die Dividenden (in der Regel zu 85% wegen der Steuer) im Ausübungspreis angepasst.

      Heckenrose liegt da auch falsch, durch die Nichtanpassung des Bezugspreises bei Optionen ergibt sich durchaus ein Kursverlust, unabhängig von der Volatilität. Der Effekt ist aber natürlich bei jedem Optionsschein anders. Ist die Option im Geld und die Restlaufzeit kurz, also hohe Ausübungswahrscheinlichkeit, schlägt der Dividendenverzicht fast voll durch. Bei langer Restlaufzeit und einem ausübungspreis über dem aktuellen Kurs, kann der Effekt natürlich gering sein.


      Sorry ich war etwas ungeschickt beim zitieren.

      Das scheint mir die Erklärung zu sein.
      Trifft zumindest bei meinen 2 OS zu.
      Der länger laufende und aus dem Geld notierende Schein ist so gut wie nicht gefallen.

      Eigentlich dachte ich, dass dies zutrifft:
      "Fällt eine Dividendenzahlung in die Laufzeit des Optionsscheins, wird diese ab dem Emissionstag mit berücksichtigt. Das heißt der Schein bezieht sich nicht direkt auf den aktuellen Preis der Aktie, sondern vielmehr auf den sogenannten Forwardpreis - dem Aktienkurs abzüglich der erwarteten Dividende. Wäre dies nicht der Fall, würden Inhaber eines Calls am Tag der Ausschüttung einen Kursverlust erleiden, da die Aktie um die Höhe der Dividende sinkt. Im Gegensatz dazu käme dies für Put-Inhaber dem Paradies auf Erden gleich. Diese beiden Fälle werden im Vorfeld der Ausschüttung bei der Preisberechnung eines Optionsscheines ausgeschlossen.
      Entspricht die bei der Hauptversammlung bestätigte Dividendenzahlung der bereits vom Markt erwarteten, ist der Effekt auf einen Optionsschein wertneutral."
      Avatar
      schrieb am 02.04.17 23:50:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      Der zitierte Passus "Fällte eine Dividendenzahlung ..." ist etwas verwirrend, nicht ganz falsch und nicht ganz richtig.

      Jedenfalls wissen alle von vornherein, dass aufgrund der Dividendenzahlung der Basispreis nicht angepast wird und der Inhaber auch keine Zahlung bekommt. Bis zum Zahltag hat man aber die Möglichkeit zur Ausübung bzw zum Verkauf aufgrund der Taxierungen des Emittenten.

      Liegt dieser Dividendenzahltag nur kurz vor dem Verfallstag, drängt sich eine vorzeitige Ausübung auf. Dann wird sich der Wert der Option an diesem Stichtag und dem Aktienkurs cum Dividende orientieren und nicht an dem eigentlichen Verfallstag und dem dann maßgeblichen Aktienkurs ex Dividende.

      Ist der Dividendenzahltag nah, die Laufzeit des Optionsscheins aber meinetwegen noch ein ganzes Jahr, dann wird das Aufgeld vielleicht 8 oder 10% sein. Wegen einer Dividendenzahlung von 2% drängt sich dann keine vorzeitige Ausübung auf, die Chance auf Kurssteigerungen in den folgenden Monaten bis zum Verfallstag ist für das Aufgeld maßgeblich, nicht die Dividendenerwartung.

      Wenn nun eine Änderung der Dividende kommt, typischerweise zwei Monate vor der Hauptversammlung sagt die X AG, dass sie 1,00 Euro ausschütten will statt bisher erwarteter 0,00 Euro, ändert sich die Rechnung für die Optionsscheine. Für einen kurzlaufenden Schein, wird obige Betrachtung der Ausübung vor dem Dividendenzahltag relevant, sonst ist man ohne Entschädigung dem 1,00 Euro Kursabschlag ausgesetzt. Bei dem Schein mit einem Jahr Laufzeit, wird sich hingegen wenig ändern, man verliert zwar auch den Euro, aber da viel Zeit bleibt, den Verlust aufzuholen, wird sich die Wertbetrachtung doch am in der Ferne liegenden ursprünglichen Ausübungstag orientieren.
      Avatar
      schrieb am 03.04.17 00:06:15
      Beitrag Nr. 13 ()
      Mein Hinweis auf die Knockouts macht insofern Sinn, als man ja immer die Möglichkeit hat, vor der (mit längerer Frist vorangekündigten) Dividendenausschüttung den Optionsschein zu verkaufen und stattdessen einen endlos-Knock-out zu nehmen, bei dem die Dividendenzahlung berücksichtigt wird.

      Angst vor den Griechen und der Volatilität muss man auch nicht haben.
      Meist ist die Abwägung ja einfach. Der Optionsschein wird in den Fällen, in denen ein Verkauf kurz vor Dividendenzahlung Sinn macht, meist kein Aufgeld zum Aktienkurs (cum Dividende) haben. Sollte doch ein Aufgeld gegeben sein, muss man eben abwägen, ob die Alternative (Verfallstag in ferner Zukunft und Aktienkurs ex als Bezugsgröße) plausibel ist. Also mit anderen Worten, man muss das Aufgeld um die Dividendenzahlung erhöhen und prüfen, ob man dann einen vertretbaren Preis (Aufgeld) für die Option zahlt.
      Avatar
      schrieb am 03.04.17 00:20:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      @H1111
      Eben weil die Dividende keinen Einfluss auf den Kurs eines OS hat, klappt die Spekulation mit einem Put nicht. Wir müssten mal ein Beispiel finden, wo die Basis am HV-Tag zum Kurs X,xx geschlossen hat und am nächsten Morgen zum Kurs X,xx – Div eröffnet hat. Kein OS, egal ob Call oder Put, dürfte seinen Kurs verändert haben.

      Die Laufzeit hat um 1 Tag abgenommen. Gut - das bewirkt einen (kleinen) Zeitwertverlust. Die Änderung der Vola (schwer zu überprüfen) haut rein. Und nur die Änderung der Vola kann den Kursverlust von DG7PN0 am Tag nach der HV bewirkt haben (ist sozusagen schuld). Der Kurs von CX6FZX war so klein, dass der Emi nicht mehr viel abziehen konnte.

      @honigbaer hat einen Spezialfall im Sinn, wo die Dividende gösser als das Aufgeld ist. Kommt selten vor. Auch eine Erhöhung der Div kann der Emi langsam und unmerklich in seine Kurse einfliessen lassen. Was passiert, wenn eine HV die Div streicht (darf die HV ja), weiß ich nicht. Kam wohl noch nie vor.
      Avatar
      schrieb am 03.04.17 00:59:48
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ Dass der Dividendenvorschlag von der HV abgelehnt wird kommt praktisch fast nie vor, hab das nur bei Nebenwerten erlebt, auf die es keine Derivate gab.

      Der Emittent kann natürlich seine Optionsscheinkurse stellen, wie er will. Nur wenn er mit 1 Cent Spread taxieren will, aber meinetwegen 50 Cent Dividendenerwartung (5 Cent Kursänderung) statt marktgerecht nur nach und nach einpreist, kriegt er natürlich entweder alle seine Scheine zurückverkauft weil die Konkurrenz bei gleichen Ausstattungsmerkmalen billiger ist, oder er verkauft seine Scheine unter Wert, das kann er auch nicht.

      Die Calls und Puts verändern natürlich ihr Aufgeld am Tag der Ausschüttung, aber das ist nicht mit Überraschungen oder Kursausschlägen verbunden. (Das Aufgeld des Put verringert sich umdie Dividende, das Aufgeld des Calls erhöht sich um die Dividende) Der Put wird keinen Satz nach oben machen, weil ja sowohl dem Emittent, als auch dem Inhaber bekannt ist, dass die Aktie am Tag der Ausschüttung um den Betrag der Dividende fällt. Sie werden das entsprechend schon Wochen oder Monate vorher in ihren Optionspreis einkalkulieren, folglich beim Put ein entsprechend höheres Aufgeld vereinbaren.

      Kauft man Calls wird man folglich überraschend niedrige Aufgelder zahlen, wenn eine hohe Dividendenzahlung ansteht. Für Puts hingegen überraschend hohe. Da das Wahlrecht der Ausübung beim Kunden liegt, der Emittent kann ja nicht vorzeitig kündigen, muss der Emittent bei den Puts das "Risiko" einer bekannten oder unerwartet hohen regulären Ausschüttung in seine Verkaufspreise einkalkulieren.
      Avatar
      schrieb am 03.04.17 07:18:54
      Beitrag Nr. 16 ()
      @honigbaer
      Du hast viel geschrieben – alles gut. Du hast aber nicht erklärt, warum DG7NP0 vom 29.03.17 auf den 30.03.17 um 20% gefallen ist.

      Wir sind uns ja alle einig, dass ein Div-Abschlag bei der Basis normalerweise kein Grund für eine Kurssenkung eines Calls ist. Tatsächlich ist der Kurs von Daimler ja ungefähr nur um die Div gefallen.
      Avatar
      schrieb am 03.04.17 08:52:14
      Beitrag Nr. 17 ()
      Da aber KEINE Anpassung des Basispreises anlääslich der Dividendenzahlung erfolgt, meine ich, es indirekt #12 erklärt zu haben, als ich schrieb:

      "Jedenfalls wissen alle von vornherein, dass aufgrund der Dividendenzahlung der Basispreis nicht angepast wird ...
      Liegt dieser Dividendenzahltag nur kurz vor dem Verfallstag, drängt sich eine vorzeitige Ausübung auf. Dann wird sich der Wert der Option an diesem Stichtag und dem Aktienkurs cum Dividende orientieren und nicht an dem eigentlichen Verfallstag und dem dann maßgeblichen Aktienkurs ex Dividende."


      Im konkreten Fall sieht es so aus, Basispreis ist 65 Euro und Ausübungsfrist bis Juni.

      Am Tag vor dem Dividendenabschlag lag der Kurs der Daimleraktie im Verlauf bei ca. 72,30 / 72,95 und der Optionsschein bei 75/78 Cent. Das Aufgeld war somit etwa null, da sich der Wert des Scheins aus einer unterstellten Ausübung des Optionsscheins vor Dividendenzahlung orientierte. Preis der Aktie via Ausübung war 65 Euro plus 7,50 / 7,80 = 72,50 / 72,80. Also recht genau der Aktienkurs.

      Tags darauf ex Dividende lag der Kurs der Aktie bei ca. 69,20 / 69,80 und der Optionsschein bei 57/59 Cent. Ausübungspreis UNVERÄNDERT 65 Euro. Preis der Aktie bei Ausübung des Scheins wäre nun 65 + 5,70 / 5,90 = 70,70 / 70,90. Also gut 1 Euro teurer als der direkt Kauf der Aktie und auch derzeit ist das Aufgeld etwa 2%. Die Möglichkeit einer Ausübung vor Dividendenzahlung ist am ex-Tag weggefallen, aber die verbleibenden gut 2 Monate bis zum Verfallstag im Juni rechtfertigen natürlich ein Aufgeld, da die Daimleraktie ja in dieser Zeit gewiss Kursschwankungen ausgesetzt ist.

      Da keine Anpassung des Basispreises erfolgt, müsste der Schein auf den Kursrückgang der Aktie durch Dividendenzahlung genauso reagieren, wie auf einen normalen Kursverlust. Allerdings besteht ja die Möglichkeit der Ausübung am Tag vor dem Ex-Tag, das der Emittent in seine Kurstaxen einfließen lässt. Bei Restlaufzeit null ist dabei aber logischerweise auch das Aufgeld null.

      Der Kursverlust des Optionsscheins fällt also nicht überraschend hoch aus, sondern entspricht etwas weniger als dem Kursverlust der Aktie, da nach dem ex-Tag wieder ein Aufgeld besteht.

      Man könnte, im Wissen um die erwartete Dividendenzahlung auch am Tag vor der Zahlung unterstellen, dass keine Ausübung erfolgt. Dann müsste man aber einen um die Dividende verringerten Aktienkurs unterstellen. Wenn die Dividenden 4% ist, das übliche Aufgeld für 2 Monate Restlaufzeit aber nur 2%, kommt dann ein niedrigerer Kurs für den Optionsschein heraus, als im Szenario einer Ausübung. Der Kunde hat aber das Recht zur Ausübung und der Emittent stellt den höheren Kurs auf Basis des Ausübungsszenarios.
      Avatar
      schrieb am 03.04.17 12:49:39
      Beitrag Nr. 18 ()
      @honigbaer
      Ein paar Tage vor Div-Termin ist laut OS-Bedingungen ein Ausüben nicht möglich. Habe ich mal gelesen, ändert aber grundsätzlich nichts.

      Du wusstest also: ohne sofortige Aufholung des Div-Abschlags bei Daimler wird DG7NP0 um 20% absacken. Alle Achtung. Hätte ich den OS gehabt, hätte ich nicht damit gerechnet. Und @H1111 kann ja hoffen, dass der OS bis Fälligkeit noch über 0,80 kommt.
      Avatar
      schrieb am 03.04.17 13:09:25
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hab im Prospekt geschaut, da ist keine Einschränkung der Ausübungsfrist wegen Dividenden vorgesehen.
      (Bei Eigenemissionen von Optionsscheinen und Wandelanleihen der Firmen gibt es oft Einschränkungen, weil geregelt sein muss, für welches Geschäftsjahr die bezogenen Aktien Dividendenanspruch haben.)

      (b) „Ausübungsfrist“ ist, vorbehaltlich des nächsten Satzes, der Zeitraum vom 29. September 2015 bis zu dem in der Tabelle angegebenen letzten Ausübungstag. Sofern der letzte Tag der Ausübungsfrist kein Üblicher Handelstag ist, verschiebt er sich auf den nächstfolgenden Üblichen Handelstag. Das Optionsrecht gilt am letzten Tag der Ausübungsfrist als ausgeübt, falls der Rückzahlungsbetrag an diesem Tag ein positiver Betrag ist (automatische Ausübung). „Ausübungstag“ ist, vorbehaltlich § 5 Absatz (2), der Übliche Handelstag innerhalb der Ausübungsfrist, an dem die Optionsscheine gemäß Absatz (4) ausgeübt werden (amerikanische Option). Wird ein Optionsschein nicht innerhalb der Ausübungsfrist gemäß Absatz (4) ausgeübt, ist der Ausübungstag der letzte Tag der Ausübungsfrist. „Rückzahlungstermin“ ist der fünfte Bankarbeitstag nach dem Ausübungstag.

      Man kann nicht oft genug daran erinnert werden, keine Dividenden bei Optionsscheinen.
      Auch wenn man es weiß, kann man sowas mal versehentlich verbummeln.
      Avatar
      schrieb am 03.04.17 14:42:23
      Beitrag Nr. 20 ()
      Danke euch beiden für die ausführlichen Antworten.

      Ich habe auch nicht damit gerechnet, dass der Schein so viel an Wert verliert.
      Das zumindest habe ich gelernt und werde künftig genauer hin schauen.

      Grüße Heiko
      Avatar
      schrieb am 07.07.17 16:22:52
      Beitrag Nr. 21 ()
      hier wird soviel schnick schnack geschrieben.. gaaanz vereinfacht gesagt: Call Optionen, welche in-the-Money sind, müssen i.d.R. vor Div Zahlung ausgeübt werden, sonst verliert der Halter die Höhe der Dividende. Das gilt insbesondere bei kurzer Laufzeit.
      ausgeübt oder eben verkauft..
      Avatar
      schrieb am 07.07.17 17:41:26
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ich würde doch eher sagen, dass wir die zu berücksichtigenden Umstände sehr ordentlich herausgearbeitet haben. Mit so einer Vereinfachung, wenn's im Geld ist, lohnt ein Verkauf, ist man wohl kaum besser beraten.


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