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    Eine Steuerfrage. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.04.17 16:58:15 von
    neuester Beitrag 07.04.17 00:02:03 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.250.264
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      schrieb am 06.04.17 16:58:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo werte Forenmitglieder,

      ich hätte eine kleine Frage zu der Besteuerung von Aktien.

      Angenommen ich habe Aktien eines Unternehmens zu einem bestimmten Gesamtwert X erworben (Order 1). Nun fällt der Kurs aber stark ab und ich möchte die Verluste durch Zukauf (Order 2) neuer Aktien zum gleichen Gesamtwert X ausgleichen. Erreicht der Kurs wieder den Anfangswert würde ich Aktien in Höhe des zugekaufen Wertes X verkaufen (Order 3). In der Summe ergeben die Order 2 und 3 also weder einen Gewinn noch einen Verlust, allerdings habe ich mehr Aktien im Depot als zum Zeitpunkt der Order 1. Wird an dieser Stelle bereits die Abgeletungssteuer fällig?

      Es wird angenommen, dass der Freibetrag bereits ausgeschöpft ist.
      Avatar
      schrieb am 06.04.17 17:34:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bei vertretbaren Wertpapieren, die einem Verwahrer zur Sammelverwahrung im Sinne des § 5 des Depotgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Januar 1995 (BGBl. I S. 34), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. April 2004 (BGBl. I S. 502) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung anvertraut worden sind, ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert wurden.

      Die Frage ist etwas kompliziert, ich versuche es mal einfach:

      Order 1) 1000 Aktien der XY AG zu 100 EUR = 10.000 EUR
      Order 2) 2000 Aktien der XY AG zu 50 EUR = 10.000 EUR
      Order 3) Verkauf von 1000 Aktien zu 100 EUR = 10.000 EUR (habe ich das richtig verstanden?) ==> Anschaffungskosten der 1000 Aktien ist auch 100 EUR (Order 1) ==> kein Gewinn, keine Steuer
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.04.17 17:43:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.691.172 von Baldur74 am 06.04.17 17:34:38Genau, nach der 3. Order habe 2000 Aktien im Depot, anstatt der 1000 Aktien nach der ersten Order. Im Prinzip habe ich dadurch 1000 Aktien "Gewinn" gemacht.
      Deshalb auch meine Frage, ob dadurch, in welche Form auch immer, irgendwann eine Steuerlast auftreten könnte.
      Avatar
      schrieb am 06.04.17 17:48:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wie gesagt es gilt first in, first out. Kein Gewinn, solange nur die ersten 1000 Aktien zum bisherigen Einstandskurs verkauft werden.

      Ich habe übrigens mit Verbilligen zu 80 % nur Pech gehabt. Besser in was anderes investieren und damit breiter streuen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.04.17 18:12:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.691.253 von Baldur74 am 06.04.17 17:48:23
      Zitat von Baldur74: Ich habe übrigens mit Verbilligen zu 80 % nur Pech gehabt.


      Was für Aktien hast du denn versucht zu verbilligen? ein interessehalber, denn mal ne Coca Cola oder Walt Disney etwas verbilligen scheint es ja nicht gewesen zu sein.
      2 Antworten

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      schrieb am 06.04.17 18:22:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.691.445 von Chris_M am 06.04.17 18:12:23Mein schlimmstes Desaster war die Aktie der Ing Groep.

      Aber warum sollte man, wenn Walt Disney 20% im Minus ist, noch mehr Walt Disney kaufen statt in Coca Cola zu investieren (wenn man die zu dem Zeitpunkt noch nicht hat), oder umgekehrt.

      Bei mir im Depot wird inzwische keine Aktie übergewichtet. Lieber kleine Positionen, dafür viele.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.04.17 18:27:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.691.499 von Baldur74 am 06.04.17 18:22:31
      Zitat von Baldur74: Mein schlimmstes Desaster war die Aktie der Ing Groep.

      Aber warum sollte man, wenn Walt Disney 20% im Minus ist, noch mehr Walt Disney kaufen statt in Coca Cola zu investieren (wenn man die zu dem Zeitpunkt noch nicht hat), oder umgekehrt.

      Bei mir im Depot wird inzwische keine Aktie übergewichtet. Lieber kleine Positionen, dafür viele.


      Ing Groep. sagt mir nichts.

      Ich habe auch viele kleine Positionen und wenn mal eine davon etwas nachgibt und Fundamental alles stimmt, kauf ich manchmal nach, wenn ich liquide bin. Das mit Coca Cola bzw. Walt Disney war nur als Beispiel gedacht.
      Avatar
      schrieb am 06.04.17 21:27:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Na die ING ist gemeint, eine riesige niederländische Bank, Mutter der ING Diba!

      Zur Steuerfrage, mit einem zweiten Depot (möglichst bei einer anderen Bank) kann man natürlich die zugekauften Aktien vom ursprünglichen Bestand trennen. Die zweite Bank weiß ja nichts vom unveränderten Aktienbestand bei der ersten Bank und kann die BEI IHR zuerst angeschafften Aktien verkaufen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.04.17 21:38:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.692.771 von honigbaer am 06.04.17 21:27:28Ist zwar richtig, aber warum sollte man das tun? Nur um Steuern zu zahlen?
      Avatar
      schrieb am 07.04.17 00:02:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ach so, ja, meine Idee kommt natürlich dann zum tragen, wenn man ZUkäufe bei steigenden Kursen vorgenommen hat.

      Jedenfalls hat man den Vorteil, dass man steuern kann, welchen Bestand man verkaufen will. Es kann in Ausnahmefällen auch Sinn machen, einen Gewinn vor Jahresende zu realisieren, um Freibeträge zu nutzen.


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