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    Depot im Minus - Wann versteuern? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.04.17 13:23:47 von
    neuester Beitrag 29.04.17 13:31:48 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.251.748
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      schrieb am 28.04.17 13:23:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen!

      Mir ist leider noch eine Sache bei der Versteuern von Kursgewinnen nicht ganz klar. Ich bin bei einem Broker, wo ich selbst versteuern muss und meine Frage bezieht sich auf Österreich. In Deutschland wird es aber wahrscheinlich ähnlich sein.

      Ich habe folgenden Fall. Zur Vereinfachung verwende ich glatte Summen:

      Aktie A: Verkauft mit 1000€ Verlust
      Aktie B: Verkauft mit 100€ Gewinn

      Das gesamte Depot ist somit 900€ im Minus.

      Muss ich nun irgendwas ans Finanzamt melden? Oder erst, wenn mein Depot durch weitere Trades irgendwann wieder im Plus ist?

      LG
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.04.17 15:13:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      gemini rini,
      „Muss ich nun irgendwas ans Finanzamt melden?“

      Nein, mußt du nicht. Dann bekommst du aber auch keine Verlustbescheinigung (VB) vom FA. Nennt sich wohl steuerlicher Verlustvortrag. Ohne VB mußt du einen Gewinn in späteren Jahren voll versteuern. Mit VB hättest du den Gewinn in späteren Jahren um den Verlust kürzen können.

      Beispiel mit VB: 2016 machst du 900,- Verlust. Gibst du dem FA an und erhältst VB. 2017 machst du 800,- Gewinn. Zu versteuern ist nix und du erhältst neue VB über 100,- .

      Beispiel ohne VB: 2016 machst du 900,- Verlust. Gibst du dem FA nicht an und erhältst keine VB. 2017 machst du 800,- Gewinn. Nachträglich kannst du wohl den Verlust von 900,- nicht mehr geltend machen. Du mußt die vollen 800,- versteuern.
      Avatar
      schrieb am 29.04.17 10:57:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.828.763 von gemini_rini am 28.04.17 13:23:47Also ich kann ja nur für Deutschland sprechen ob es in Österreich ähnlich ist muss ich dahingestellt lassen.

      Bei deinem Beispiel: Realisierter Verlust von 1000 € und realisierter Gewinn von 100 € aus Aktienverkäufen.

      Heisst die realsierten Umsätze = MINUS 900 € dieser Verlust wandert momentan in den Verlusttopf Aktien und bleibt dort solange stehen bis du Aktien verkaufst mit 900 € oder mehr an Gewinnen.

      In diesem Fall würde ich keine Verlustbescheinigung anfordern sondern den Verlusttopf stehen lassen bis eben Gewinne in der Höhe realisiert werden die dann ja steuerfrei sind und den früheren Verlust ausgleichen.

      Wobei man in einem Jahr wenn möglich natürlich eine höhere Gewinnrealisierung vornehmen sollte um wenigstens den Freistellungsauftrag auszuschöpfen, da der ja ansonsten verloren gehen würde.

      Dieses Beispiel ist nur bei Aktien, alle anderen Wertpapiere wie Fonds, Zertifikate, Anleihen, Dividenden, Zinsen gehen in einen anderen Verlusttopf.

      Ob es in Österreich wirklich so ähnlich ist glaube ich ganz ehrlich gesagt nicht, denn es wird ja nirgendwo so verkompliziert wie in Deutschland.

      Wünsche ein schönes verlängertes Wochenende, auch wenn ich dir nicht unbedingt helfen konnte.
      Avatar
      schrieb am 29.04.17 11:41:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      1erhart,
      „Ich bin bei einem Broker, wo ich selbst versteuern muss …..“

      Daraus schließe ich, daß dieser Broker keine Verlusttöpfe führt. Also ist eine Feststellung der Verluste durch das FA nötig, wenn man die Verluste bei späteren Gewinnen abziehen will. Sonst natürlich: Verlusttopf bei der Depotbank einfach stehen lassen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.04.17 11:55:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.834.257 von alzwo am 29.04.17 11:41:29Das hatte ich mir aufgrund deines Beitrages schon gedacht.

      Problem ist aber dass wir nicht wissen wie das Ganze im 17.Bundesland genau aussieht.

      Dazu müsste sich wirklich ein Estreicher melden

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      schrieb am 29.04.17 13:31:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Jetzt habe ich mal etwas nach österreichischer Kapitalertragsteuer gegoogelt. Wie in D führt die Ö-Bank Steuern ans FA ab. Nur innerhalb eines Kalenderjahres verrechnet die Ö-Bank Gewinne mit Verlusten. Aktienverluste können in Ö mit allen Kapitalerträgen verrechnet werden.

      Gewinne bei einer Ö-Bank können mit Verlusten bei einer anderen Ö-Bank im selben Jahr über das FA verrechnet werden. Von Verrechnung mit vorjährigen Verlusten habe ich nichts gefunden. Anscheinend waren die Verluste in 2016 für gemini rini Privatvergnügen, und er kann sich Angaben beim FA sparen.


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