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    Altcoins = die Bitcoin Alternativen Ethereum, Ripple, DASH, Litecoin, Monero oder Bitshares (Seite 332)

    eröffnet am 07.05.17 21:12:00 von
    neuester Beitrag 24.04.24 21:51:55 von
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      Avatar
      schrieb am 31.05.18 22:30:23
      Beitrag Nr. 2.921 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.877.806 von balou_the_bear am 31.05.18 15:30:37
      Zitat von balou_the_bear: Warum sollte man jetzt in TAAS gehen?

      Ok - die Differenz zwischen Preis (aktuell 25,136 Mio. USD) und Wert (aktuell 22,71 Mio. USD) ist im Moment verhältnismäßig gering.
      Dennoch, schaut man sich aktuell das Portfolio hier: https://taas.fund/audit/ an (aktuell z.B. über 4% in SingularityNET - warum sollte man denn sowas machen?), spricht das nicht unbedingt dafür, dass TAAS auf die kurze Frist ein Kauf wäre.


      Die riesen Beteiligung an FuzeX / FXT find ich noch viel spannender.

      FuseX hat eine Hybridlösung aus Kreditkarte und Cryptocoinwallet fertig, das ist ein ganz handfestes Produkt und bei der von mir erwarteten Massenadaption wären die zusammen mit Ledger / Trezor ganz vorne mit dabei. Mit so einer Karte zu zahlen hätte jedenfalls mehr style als mit einem poser auto vorzufahren.

      Leider gabs mit rund 1,6 cent pro Anteil nur eine ganz kleine Dividende in der letzten Runde. Aber das war nur für die vergangenen 3 Monate, in denen der Markt wirklich schleppend lief. Auf Sicht von 12 Monaten war das Ergebnis verglchen mit Aktien, Wertpapieren eigentlich gar nicht mal so schlecht.

      Im Grunde genommen war das eine ganz schön freche Ansage an die Mitbewerber: es lief schlecht, aber ein Minus hatten wir nicht.

      Vielleicht dreht der Markt auch gerade wieder. Der ETH Gas Preis steigt, ist jetzt bei 15 und die Coins von Huobi und Binance sind unter den 5 top 100 coins mit dem meisten plus heute. Charttechnisch siehts doch auch gut aus. Bitcoin hat den Tiefstand bei 6600 nicht nochmal getestet. Für den Mai würde ich Bitcoin in einem Trendkanal nach unten sehen, der eventuell gerade nach oben verlassen wird.
      Avatar
      schrieb am 31.05.18 22:25:26
      Beitrag Nr. 2.920 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.881.658 von Geneta am 31.05.18 22:01:52PS:
      Ausschüttungen wie bei TaaS könnten Sachdividenden sein. Ob das unter die Kapitalertragssteuer fällt als Dividende, also irgendwo im § 20 EStG geregelt, das weiß ich auch nicht. Anders als beim Mining (PoW, PoS) werden keine neuen Coins erschaffen, sondern von einer anderen Partei abgegeben.

      Airdrops erhält man ebenfalls als Gegenleistung für irgendetwas, falls die nicht gerade verlost werden.
      Avatar
      schrieb am 31.05.18 22:01:52
      Beitrag Nr. 2.919 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.877.806 von balou_the_bear am 31.05.18 15:30:37
      Versteuerung vn erstackten POS-Coins
      Leider gibt es dazu keine genauen Regelungen und im Internet steht auch viel, was schon auf dem ersten Blick nicht richtig sein kann.

      z.B.
      Stacking-Erträge sind jedenfalls keine Kapitalerträge (Zinserträge - gemäß Anl. KAP § 20 EStG). Kapitalerträge müssen auf eine Geldzahlung gerichtet sein. Kryptowährungen zählen nicht als offiziell anerkannte (staatliche) Währung.
      Da gibt es bereits 2 Entscheidungen zu XETRA-Gold als Inhaberschuldverschreibung, 1. Gewinne aus Wiederverkauf an der Börse sind keine Kapitaleinkünfte, sondern privates Veräußerungsgeschäft 2. die Einlösung der Inhaberschuldverschreibung ist nicht steuerbar.

      Bleiben nur sonstige Einkünfte im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG (Anl. SO). Schaut man auf die Kommentierung zu § 22 EStG, soll das kein Auffangtatbestand sein, mit der jegliche private Vermögensvermehrung versteuert werden soll, z.B. Einkünfte aus Glücksspiel sind steuerfrei und nicht gemäß § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig.

      Schaut man weiter in die Kommentierung zu § 22 Nr. 3 EStG, so werden Einkünfte aus "Leistung" als "alles was Gegenstand eines Vertrags sein kann" definiert. Es gilt damit das Prinzip "Leistung und Gegenleistung", als Bsp. im Gesetz ausdrücklich genannt: Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände.
      Damit ist auch klar: nicht Altpapier-, Müll- oder Schrottsammeln an sich ist steuerbar, sondern erst der Verkauf dieser Sachen (als entgeltlicher Vertrag). Das Müllsammeln und sich damit die Wohnung einrichten, dürfte nicht steuerlich relevant sein. Der Gewinn ist beim Glücksspiel eben nicht die Gegenleistung des Kaufs, sondern nur das Los (nur die Gewinnchance - nicht der Gewinn selbst).
      Auf das Stacking bezogen. Allein das private PoS (also nicht im Pool - da könnte man vertragliche Bindungen annehmen) in die eigene Wallet sollte noch nicht steuerlich relevant sein, sondern erst der Verkauf der gestackten Coins (Verkaufserlös als Gegenleistung). Beim klassischen PoS erzeugt man die Coins selber, da gibt es keinerlei Gegenpart. Das gleiche dürfte bei PoW ebenfalls gelten. Der Gewinn steht zudem nicht fest, man konkurriert mit anderen Minern um die Blockfindung (Chance auf Blockfindung). Wenn dann manche z.B. behaupten, Bitcoin-Mining sei Erzielung von Einkünften durch "Vermietung von Rechenleistung" ist das natürlich quatsch. Wer ist denn der "Mieter" der Rechenleistung? Die Versteuerung entsteht erst durch den Verkauf - als entgeltliche Leistung. Schon bei der Frage der Umsatzsteuer wurde daher zu Recht vom BMF das Mining als nicht steuerbarer Vorgang eingestuft (BMF-Schreiben vom 27.02.2018). Es fehlt wie von mir schon dargestellt, am entgeltlichen Charakter. Erst mit dem Verkauf der Coins wird die Sache entgeltlich und damit steuerlich relevant.
      Einkünfte aus Mining könnten Einkünfte aus Gewerbe sein, wenn man das im größeren Stil betreibt.
      Da bei privaten Veräußerungsgeschäften "first in - first out" (FIFO) gilt, wird man beim PoS zuerst die angeschafften (gekauften) und zum PoS genutzten Coins verkaufen und erst danach die erstackten Coins.

      Bei privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgeschäft innerhalb eines Jahres, § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG) wird in der Kommentierung immer eine entgeltliche Anschaffung (also) ein Kauf verlangt und ausdrücklich im Gesetz geregelt, auch die Überführung aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen.

      Nach dem Gesetzeswortlaut dürfte gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG für die zum Stacking genutzten und zuvor gekauften Coins wohl die 10-Jahresfrist gelten (wenn man die gestackten Coins verkauft, siehe oben zu FIFO). Das ist aber sehr unklar, da man nach FIFO erst die gekauften Coins und erst danach die gestackten Coins verkauft, man also zum Zeitpunkt des Verkaufs gar keine Einkünfte hat. Manche halten die 10-Jahresfrist auch nur als eine Sondervorschrift zur Vermeidung von Steuersparmodellen. Für die erstackten Coins dürfte gar keine Frist gelten, also beim Verkauf zu versteuern, da kein privates Veräußerungsgeschäft, sondern ""sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG". Da gibt es einen Freibetrag von 256 € im Kalenderjahr, § 22 Nr. 3 S. 2 EStG.

      Nur meine Auslegung mit Begründung, keine Garantie.
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.05.18 15:30:37
      Beitrag Nr. 2.918 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.834.437 von Meister-Mieses am 25.05.18 17:42:32Warum sollte man jetzt in TAAS gehen?

      Ok - die Differenz zwischen Preis (aktuell 25,136 Mio. USD) und Wert (aktuell 22,71 Mio. USD) ist im Moment verhältnismäßig gering.
      Dennoch, schaut man sich aktuell das Portfolio hier: https://taas.fund/audit/ an (aktuell z.B. über 4% in SingularityNET - warum sollte man denn sowas machen?), spricht das nicht unbedingt dafür, dass TAAS auf die kurze Frist ein Kauf wäre.

      Schließlich hat das Teil auch zwei gravierende Nachteile:

      1. 25% des Gewinns werden als Gebühren einbehalten
      2. Durch den Modus der Ausschüttung ergeben sich steuerliche Konsequenzen: Die vierteljährlichen Ausschüttungen müssen versteuert werden und die Frist zur Steuerfreiheit, die bei den meisten Coins bei 1 Jahr liegt, verlängert sich bei TAAS auf 10 Jahre.

      By the way: Mal ne Frage an die Runde: Wie sieht das eigentlich mit Proof-of-Stake-Coins aus, wenn man tatsächlich staked. Sind diese auch erst nach 10 Jahren steuerfrei (man kann ja Einkommen damit erzielen) oder auch nach 1 Jahr (de-facto handelt es sich nur um einen Inflationsausgleich) - weiß das evtl. jemand?
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.05.18 09:47:59
      Beitrag Nr. 2.917 ()
      Falls hier auch Jemand ADST hat, nicht vergessen aktuell Masternode für gen verliebte. Und die nächste Zeit? Konvertierung in ADS für alle ERC20-Halter. Falls Jemand das Projekt interessieren sollte, ganz koscher ist die Sache mit dem Umtausch nicht. Der Betreiber behält einfach 50% der neuen Tokens für die Chain .. Ansonsten neben BAT und ADX eine durchaus interessante Geschichte im Bereich Werbung.

      Grüße ohneRuecklicht

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      Avatar
      schrieb am 31.05.18 07:16:56
      Beitrag Nr. 2.916 ()
      Moin,

      ein Update zu Coss. Die Gui wurde überarbeitet und es gibt endlich einen durchgängigen CSV Export für Trades, with/dep und die Umsatzbeiligung. Leider sind das nicht die wichtigstens aktuellen Probleme/Notwendigkeiten.

      - Performance beim Trading immer noch grottig
      - keine API
      - bessere Anbindung für reguläre Währungen
      - wenn schon USD angeboten wird, dann bitte auch mehr als 3-4 Handelspaare, aber gut spielt bei den Volumen eh keine große Rolle

      Aber immerhin mal was, hoffentlich wird auch noch die Tradingseite an das neue Design angepasst.

      Grüße ohneRuecklicht
      Avatar
      schrieb am 30.05.18 23:29:05
      Beitrag Nr. 2.915 ()
      Hallo zusammen,
      ich hab jetzt mal ne Überweisung mit meinen ERC20 Bytom zu Gate.io gemacht.
      Wie funktioniert denn jetzt die Umwandlung zu bm1?
      Kann ich beim Withdrawal danach einfach an eine bm1 Adresse schicken?

      Also Deposit ERC20 rein und dann Withdrawal bm1 wieder raus?
      Avatar
      schrieb am 30.05.18 11:32:18
      Beitrag Nr. 2.914 ()
      Alles klar, trotzdem danke!
      Mit welchen Instrumenten schaust du dir den Chart von Krypton an?
      Bin da noch relativ neu unterwegs.
      Avatar
      schrieb am 30.05.18 11:29:27
      Beitrag Nr. 2.913 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.863.277 von SorosJr am 30.05.18 08:53:37Ist meine Vermutung mit ein paar anderen Bekannten - so müsste es Charttechnisch zumindest passen. Zumindest wenn man sich die letzten Wochen anschaut.
      Wobei in der Kryptowelt alles möglich ist, daher die Aussage nicht auf die Goldwaage nehmen ;)
      Avatar
      schrieb am 30.05.18 08:53:37
      Beitrag Nr. 2.912 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.863.028 von emotion90 am 30.05.18 08:29:36Wie kommst du auf 16 Tage?
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