Behandlung von Aktiengewinnen und Verlusten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.06.17 13:09:51 von
neuester Beitrag 25.06.17 16:04:10 von
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Hallo,
ich hätte da mal eine Frage.
Angenommen ich realisierte in diesem Jahr bei einem ersten Aktienverkauf 1200€ Gewinne, die mit der Abgeltungssteuer verrechnet wurden.
Dann hatte ich bei einem weiteren Verkauf 600€ Verlust.
In einem dritten Verkauf dann wieder 300€ Gewinn.
Die Bank behandelte dies bis jetzt so, daß steuerlich ein Gewinn von 900€ da steht. Abgeltungssteuer wurde auf 1200 und 300 bezahlt und von den 600 mir gut geschrieben.
Was passiert aber mit den effektiv erwirtschafteten Kursverlusten und Gewinnen? Sind die nicht mehr relevant? Verrechnet die Bank die 600 nicht mehr mit den 300?
ich hätte da mal eine Frage.
Angenommen ich realisierte in diesem Jahr bei einem ersten Aktienverkauf 1200€ Gewinne, die mit der Abgeltungssteuer verrechnet wurden.
Dann hatte ich bei einem weiteren Verkauf 600€ Verlust.
In einem dritten Verkauf dann wieder 300€ Gewinn.
Die Bank behandelte dies bis jetzt so, daß steuerlich ein Gewinn von 900€ da steht. Abgeltungssteuer wurde auf 1200 und 300 bezahlt und von den 600 mir gut geschrieben.
Was passiert aber mit den effektiv erwirtschafteten Kursverlusten und Gewinnen? Sind die nicht mehr relevant? Verrechnet die Bank die 600 nicht mehr mit den 300?
dervonnixweiss,
wenn du einen Depotposten nicht vollständig verkaufst, führen manche Banken den erzielten Gewinn/Verlust bei dem Restposten in der Depotübersicht noch auf. Schleppen ihn also als Erinnerung mit, bis der Restposten weg ist. Diese Erinnerung hat keine Bedeutung, ist nur verwirrend.
Die Steuer (25% + Soli + evt Kist) wurde ja korrekt abgezogen bzw erstattet. Wenn du in deiner jährlichen Steuerklärung keine Günstiger-Prüfung beantragst, ist deine Steuer auf Kapitalerträge damit abgegolten.
„Verrechnet die Bank die 600 nicht mehr mit den 300?“
Verstehe ich nicht. Die Steuererstattung für 600,- Verlust hast du doch erhalten. Auf einen erneuten Gewinn von 300,- wird eben wieder Steuer einbehalten.
wenn du einen Depotposten nicht vollständig verkaufst, führen manche Banken den erzielten Gewinn/Verlust bei dem Restposten in der Depotübersicht noch auf. Schleppen ihn also als Erinnerung mit, bis der Restposten weg ist. Diese Erinnerung hat keine Bedeutung, ist nur verwirrend.
Die Steuer (25% + Soli + evt Kist) wurde ja korrekt abgezogen bzw erstattet. Wenn du in deiner jährlichen Steuerklärung keine Günstiger-Prüfung beantragst, ist deine Steuer auf Kapitalerträge damit abgegolten.
„Verrechnet die Bank die 600 nicht mehr mit den 300?“
Verstehe ich nicht. Die Steuererstattung für 600,- Verlust hast du doch erhalten. Auf einen erneuten Gewinn von 300,- wird eben wieder Steuer einbehalten.
Hallo,
ich versteh die Frage nicht, sowohl die 600 als auch die 300 wurden doch verrechnet, nochmal geht natürlich nicht.
Oder geht es mal wieder um den Irrglauben, das Finanzamt würde die kompletten Verluste von der Steuer abziehen?
Stefan
ich versteh die Frage nicht, sowohl die 600 als auch die 300 wurden doch verrechnet, nochmal geht natürlich nicht.
Oder geht es mal wieder um den Irrglauben, das Finanzamt würde die kompletten Verluste von der Steuer abziehen?
Stefan
Hallo zusammen,
ich habe kürzlich einen Aktienverlust realisiert, der auch zunächst nur als Verlust Aktien gelistet war. Zuvor hatte ich bei der Depotbank Diba einen FSA der ausgeschöpft war, Aktiengewinne und Dividenden. Nun hat die Bank eine Verlustverrechnung vorgenommen. Das ist zwar kurzfristig gesehen schön, weil ich zu viel gezahlte Steuer zumindest schonmal zurückbekommen habe.
Allerdings hat die Bank die vormaligen Aktienverluste mit den Einnahmen so verrechnet, dass jetzt der Aktienverlusttopf sehr klein ist, der Verlusttopf allgemein am größten, das ist auch ok, aber der zuvor ausgeschöpfte FSA ist jetzt komplett wieder hergestellt. Meine Frage konkret, wenn ich in diesem Jahr nur noch Erträge habe, welche die Verluste im Topf allgemein deckeln, verfallen dann meine Verluste die als wiederhergestellter FSA zu Buche stehen? Kann ich den FSA löschen und wird das dann wieder als Verlust Aktien oder Verlust allgemein eingetragen?
Lieben Dank
ich habe kürzlich einen Aktienverlust realisiert, der auch zunächst nur als Verlust Aktien gelistet war. Zuvor hatte ich bei der Depotbank Diba einen FSA der ausgeschöpft war, Aktiengewinne und Dividenden. Nun hat die Bank eine Verlustverrechnung vorgenommen. Das ist zwar kurzfristig gesehen schön, weil ich zu viel gezahlte Steuer zumindest schonmal zurückbekommen habe.
Allerdings hat die Bank die vormaligen Aktienverluste mit den Einnahmen so verrechnet, dass jetzt der Aktienverlusttopf sehr klein ist, der Verlusttopf allgemein am größten, das ist auch ok, aber der zuvor ausgeschöpfte FSA ist jetzt komplett wieder hergestellt. Meine Frage konkret, wenn ich in diesem Jahr nur noch Erträge habe, welche die Verluste im Topf allgemein deckeln, verfallen dann meine Verluste die als wiederhergestellter FSA zu Buche stehen? Kann ich den FSA löschen und wird das dann wieder als Verlust Aktien oder Verlust allgemein eingetragen?
Lieben Dank
Hallo Bertbapp1,
auch bei dir verstehe ich leider noch nicht alles. Du sprichst von einem allgemeinen Verlusttopf, allerdings hast du doch nur Aktienverluste gehabt? Oder nicht?
Außerdem würde ich nicht von Verlusttopf sprechen sondern von Aktientopf und/oder Sonstiges-Topf. Denn es gibt jeweils nur einen Topf der im Minus oder im Plus stehen kann.
Grundsätzlich kann ich aber schon mal sagen: Der Freistellungsauftrag steht ganz am Ende, vorher wird falls möglich mit passenden Verlusten - ggf. auch aus dem Vorjahr - verrechnet.
Und wenn man in einem Jahr unterm Strich keinen Gewinn gemacht hat, dann verfällt der Sparer-Pauschbetrag.
In deinem Fall könnte es aber von Vorteil sein, dass die Verluste aus Aktien resultieren. Diese Verluste werden nämlich nicht mit sonstigen Gewinnen verrechnet, ergo bleiben die für den Freistellungsauftrag.
Definition
Aktiengewinne/verluste: Realisierte Kursveränderungen aus Aktiengeschäften
Sonstige Gewinne/Verluste: Dividenden, Zinsen, realisierte Kursveränderungen aus allen anderen Geschäften (Fonds, Anleihen, Derivate - und zwar unabhängig davon, ob indirekt Aktien enthalten sind)
Stefan
auch bei dir verstehe ich leider noch nicht alles. Du sprichst von einem allgemeinen Verlusttopf, allerdings hast du doch nur Aktienverluste gehabt? Oder nicht?
Außerdem würde ich nicht von Verlusttopf sprechen sondern von Aktientopf und/oder Sonstiges-Topf. Denn es gibt jeweils nur einen Topf der im Minus oder im Plus stehen kann.
Grundsätzlich kann ich aber schon mal sagen: Der Freistellungsauftrag steht ganz am Ende, vorher wird falls möglich mit passenden Verlusten - ggf. auch aus dem Vorjahr - verrechnet.
Und wenn man in einem Jahr unterm Strich keinen Gewinn gemacht hat, dann verfällt der Sparer-Pauschbetrag.
In deinem Fall könnte es aber von Vorteil sein, dass die Verluste aus Aktien resultieren. Diese Verluste werden nämlich nicht mit sonstigen Gewinnen verrechnet, ergo bleiben die für den Freistellungsauftrag.
Definition
Aktiengewinne/verluste: Realisierte Kursveränderungen aus Aktiengeschäften
Sonstige Gewinne/Verluste: Dividenden, Zinsen, realisierte Kursveränderungen aus allen anderen Geschäften (Fonds, Anleihen, Derivate - und zwar unabhängig davon, ob indirekt Aktien enthalten sind)
Stefan
Mal ein Beispiel:
Aktientopf leer, allg Topf leer, FSA 801,-
im Februar Aktiengewinn von 600,- realisiert.
Keine Steuer wird abgeführt, FSA noch 201,-
im Mai Dividende von 401,- erhalten.
Auf 200,- wird 50,- Steuer (Soli und Kist lasse ich weg) abgeführt. FSA = 0,-
im Juni Aktienverlust von 900,- realisiert.
50,- Steuer für die Div werden erstattet. 300,- kommen in den Aktientopf. FSA = 400,-
Aktientopf leer, allg Topf leer, FSA 801,-
im Februar Aktiengewinn von 600,- realisiert.
Keine Steuer wird abgeführt, FSA noch 201,-
im Mai Dividende von 401,- erhalten.
Auf 200,- wird 50,- Steuer (Soli und Kist lasse ich weg) abgeführt. FSA = 0,-
im Juni Aktienverlust von 900,- realisiert.
50,- Steuer für die Div werden erstattet. 300,- kommen in den Aktientopf. FSA = 400,-
Hallo Stefan und alzwo,
ich hatte auf meinem Zweitdepot noch Verlust aus verkauften Zertifikaten, dieser Verlusttopf wurde auf das Erstdepot mitübertragen und durch Dividenden bereits ausgeglichen.
alzwo, gutes Beispiel. Zusammen mit Stefans Erläuterungen heißt es dann also, dass mein Recht auf 801 freie Erträge nachrangig gegenüber den Verlusten ist. Für die Zukunft heißt es also insbesondere Verlustverkäufe am Ende des Jahres nur dann wenn mein FSA durch Dividenden restlos erschöpft ist, ergo man mir das Recht auf 801 Euro freie Erträge nicht mehr gegenrechnen = streichen kann.
Vielen Dank Euch Beiden
ich hatte auf meinem Zweitdepot noch Verlust aus verkauften Zertifikaten, dieser Verlusttopf wurde auf das Erstdepot mitübertragen und durch Dividenden bereits ausgeglichen.
alzwo, gutes Beispiel. Zusammen mit Stefans Erläuterungen heißt es dann also, dass mein Recht auf 801 freie Erträge nachrangig gegenüber den Verlusten ist. Für die Zukunft heißt es also insbesondere Verlustverkäufe am Ende des Jahres nur dann wenn mein FSA durch Dividenden restlos erschöpft ist, ergo man mir das Recht auf 801 Euro freie Erträge nicht mehr gegenrechnen = streichen kann.
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