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    Aktienverlust im Ausland und steuerliche Anerkennung in Deutschland - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.06.17 12:13:34 von
    neuester Beitrag 14.06.17 12:53:14 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 14.06.17 12:13:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag,

      ich habe ein Depot bei einer ausländischen Bank im Ausland. Das Finanzamt ist über dieses Depot informiert, weil ich die Dividenden und Erträge hier immer steuerlich angegeben habe.

      Aus Vereinfachungsgründen wollte ich den Depotbestand entweder auf die deutsche Niederlassung der gleichen Bank transferieren , bei der ich sowieso ein Depot habe bzw. die Aktien im Ausland verkaufen und nur das Geld zurücktransferieren.

      Die ausländische Bank stellt nun keine Verlustbescheinigung aus und liefert auch die jeweiligen Ankaufspreise nicht nach Deutschland.

      Wie kann ich die im Depot entstandenen Verluste dem deutschen Finanzamt belegen und gegen welche Erträge kann ich diese Verluste hier verrechnen

      Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
      Avatar
      schrieb am 14.06.17 12:53:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      >>>Wie kann ich die im Depot entstandenen Verluste dem deutschen Finanzamt belegen

      Mit den Abrechnungen natürlich.

      Bei Übertragung auf eine inländische Bank würde diese eine Ersatzbemessungsgrundlage ansetzten (30% Gewinn, fiktiv) und entsprechend Steuern abführen, welche man über die Steuererklärung zurückholen könnte/müsste.
      Daher wäre es vielleicht sinnvoller, nicht zu übertragen sondern noch bei der ausländischen Bank zu verkaufen.


      >>>gegen welche Erträge kann ich diese Verluste hier verrechnen

      Nur gegen Kursgewinne aus Aktiengeschäften (nicht aber gegen Dividenden, Gewinne aus Aktienfonds, Aktienoptionen etc.).

      Stefan


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