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    Übernimmt das das Amt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.06.17 17:32:25 von
    neuester Beitrag 01.07.17 12:32:55 von
    Beiträge: 9
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      schrieb am 28.06.17 17:32:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe ein Frage bezüglich der Kostenübernahme bei einem Umzug.
      Meine Schwägerin war jetzt 1 Monat arbeitslos. Ihr Vertrag lief in der alten Firma regulär aus und sie gönnt sich bei dem neuen Job einfach einen Monat Pause, sie fängt jetzt also erst im August an.

      Dieser ist zufällig auch in einer anderen Stadt, soweit so gut. Den Umzugskosten müssten doch jetzt aber auch das Amt übernehmen oder?
      Gibt es noch mehr was man sich anrechnen lassen kann?
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.06.17 18:19:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.223.199 von Michaelis02 am 28.06.17 17:32:25....sie hat doch jetzt einen Monat Zeit ("gönnt" sie sich) !!! Da kann sie sogar mit dem Fahrrad umziehen. Was für Kosten also ???
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.06.17 18:26:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.223.503 von Maehroboter am 28.06.17 18:19:38Also ich bin nicht bereit, das zu bezahlen. Das Amt wird auch von meinen Steuergeldern finanziert und ich möchte meinen Teil dazu nicht beitragen. Ich selber würde nicht einmal auf die Idee kommen, meinen Umzug von der Allgemeinheit bezahlen zu lassen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.06.17 18:42:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.223.565 von Maehroboter am 28.06.17 18:26:49
      Zitat von Maehroboter: Also ich bin nicht bereit, das zu bezahlen. Das Amt wird auch von meinen Steuergeldern finanziert und ich möchte meinen Teil dazu nicht beitragen. Ich selber würde nicht einmal auf die Idee kommen, meinen Umzug von der Allgemeinheit bezahlen zu lassen.


      Also, was sie an Steuer für Flüchtlinge bezahlen, das ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein...

      Anstatt diese Menschen, der sich einen Job irgendwo in der BRD erwirbt (mit Qualifikation)...
      Sollte das Amt eher solche Mitarbeiter fördern, als solche die nichts tun.
      Avatar
      schrieb am 28.06.17 20:35:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.223.199 von Michaelis02 am 28.06.17 17:32:25Dazu muss Sie erstmal schauen, ob das in Ihrer Eingliederungsvereinbarung steht.

      Und dann ist ein Antrag nötig um die Umzugskosten erstattet zu bekommen. Dazu gehört a) ein Arbeitsvertrag und dann drei Angebote von Umzugsunternehmen aber diese Details erfrag mal lieber beim Arbeitsamt. Die Tanten da sind schließlich für solche Fragen da.
      1 Antwort

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      schrieb am 29.06.17 13:23:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.224.361 von Chris_M am 28.06.17 20:35:10Hallo zusammen,

      ich muss erstmal sagen wie empört ich bin.
      Die Sachlage ist nach meinem Verständnis so, dass der erste Job regulär nicht verlängert wurde (drohende Arbeitslosigkeit). Die Dame hat sich selbstständig um einen neuen Job gekümmert und ist sogar bereit dafür in eine neue Stadt zu ziehen! So flexibel muss man erstmal sein.

      Da finde ich es nur legitim seine Zeit in Anspruch zu nehmen, denn es erfordert doch Einiges an Planung!

      Besser als eine unbefristete Zeit Arbeitslosengeld zu beziehen, denn das würde doch den Steuerzahler viel mehr zu lasten fallen, oder Maehrroboter?

      Das die Umzugskosten in so einem Fall fast immer vom Jobcenter übernommen werden ist mittlerweile fast normal. Immerhin muss sie ja nur wegen dem Job umziehen!


      Desweiteren stünden ihr vielleicht sogar noch weitere Kostenübernahmen zu? Die Kaution für die neue Wohnung könnte z.B. noch übernommen werden ( siehe http://www.mietkautionsbuergschaft.de/news/mietkaution-finan… ) und und und.

      Also eine Beratung dahingehend ist, Chris_M bereits sagte, angesagt.

      Was der Flüchtlingsvergleich hier zu suchen hat erschließt sich mir nun wirklich nicht.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 29.06.17 17:53:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.223.199 von Michaelis02 am 28.06.17 17:32:25Vorsicht, ihr redet euch um Kopf und Kragen.

      Wenn jemand nahtlos in ein neues Arbeitsverhältnis an einem anderen Ort wechselt, würde sich das Arbeitsamt wahrscheinlich nicht zuständig fühlen, die Umzugskosten zu übernehmen. Das wäre eine Sache für das Finanzamt, bei dem man in seiner Steuererklärung berufsbedingte Umzugskosten als Werbungskosten absetzen kann.
      Bei deiner Schwägerin liegt nun noch ein Monat Arbeitslosigkeit dazwischen. Wenn dies allerdings als einen Monat Pause deklariert wird, den sie sich gönnt, dann wäre das schon ein Grund für das Arbeitsamt, auch für diesen Monat alle eventuellen Leistungen wegen nicht vorhandener Arbeitsbereitschaft abzulehnen. Sie wäre damit überhaupt kein "Kunde" des Arbeitsamtes, für den das Amt irgendwelche Leistungen erbringen müßte.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.06.17 18:28:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.231.487 von Borealis am 29.06.17 17:53:59Genau darum geht es doch, wie Borealis sagt.
      Wenn sich die Dame einen Monat Pause gönnt, scheint sie mir nicht sehr bedürftig zu sein und wenn man dann -wie selbstverständlich- beim Arbeitsamt abgreifen will, mag das zwar legitim, aber gegenüber der Allgemeinheit verwerflich sein.
      Aber ich weiß, verwerflich zählt heutzutage nicht mehr, deshalb ist unsere Gesellschaft auch am Arsch.
      Avatar
      schrieb am 01.07.17 12:32:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      Unfaßbar.
      Alle nur noch hinter Staatsknete her.
      Fällt ja vom Himmel, einfach so.
      Aber sich wundern, wenn Sozialkohlejäger aus der halben Welt hierher kommen.
      Strong dislike.
      Schluß mit Sozialkohle!
      :mad:


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