NAGA Group - mit neuen Ideen an die Börse (Scale) (Seite 249)
eröffnet am 30.06.17 14:36:31 von
neuester Beitrag 17.04.24 16:20:24 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 59.210.251 von dummbeidel am 14.11.18 11:07:46Woher kennt dummbeidel eigentlich die nicht genannte Drittpartei?
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.210.251 von dummbeidel am 14.11.18 11:07:46
Na, wunderbar. H&A ist sicher ein seriöses Haus, aber als Fosun-Unternehmen sicher nicht als neutrale Instanz zu werten.
Zitat von dummbeidel: Bei der Hard Lock-up-Verpflichtung ist der Verkauf der Aktien erst nach Ablauf der Frist möglich. Der Soft Lock-up ermöglicht den Verkauf der Aktien, sofern Konsortialführer dem Verkauf zustimmt. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Aktienverkauf nicht zu einem Absinken des Börsenpreises führt. Im Allgemeinen werden die Aktien dann nicht über die Börse, sondern in einem Paket direkt an den Investor veräußert.
Die Lock-up Fristen haben nichts damit zu tun ob man Vorstand ist oder nicht.
Bei der Drittpartei handelt es sich um Hauck & Aufhäuser und die gehören zu 100% zu Fosun.
Und auch ein Herr Brück musste sich an die erste Lock-up Frist halten.
Na, wunderbar. H&A ist sicher ein seriöses Haus, aber als Fosun-Unternehmen sicher nicht als neutrale Instanz zu werten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.209.702 von CEO-WengFineArt am 14.11.18 10:17:41
Die Lock-up Fristen haben nichts damit zu tun ob man Vorstand ist oder nicht.
Bei der Drittpartei handelt es sich um Hauck & Aufhäuser und die gehören zu 100% zu Fosun.
Und auch ein Herr Brück musste sich an die erste Lock-up Frist halten.
Kleine Regelkunde für den CEO
Bei der Hard Lock-up-Verpflichtung ist der Verkauf der Aktien erst nach Ablauf der Frist möglich. Der Soft Lock-up ermöglicht den Verkauf der Aktien, sofern Konsortialführer dem Verkauf zustimmt. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Aktienverkauf nicht zu einem Absinken des Börsenpreises führt. Im Allgemeinen werden die Aktien dann nicht über die Börse, sondern in einem Paket direkt an den Investor veräußert.Die Lock-up Fristen haben nichts damit zu tun ob man Vorstand ist oder nicht.
Bei der Drittpartei handelt es sich um Hauck & Aufhäuser und die gehören zu 100% zu Fosun.
Und auch ein Herr Brück musste sich an die erste Lock-up Frist halten.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 59.209.576 von straßenköter am 14.11.18 10:10:01
Da die Aktien nicht, weil bei einem regulären Lock-up gesperrt oder umgebucht werden, ist ein Verkuaf jederzeit möglich - notfalls holt man halt nachträglich eine Genehmigung ein. Und wenn jemand, wie vorher Vorstand Brück, aus dem Unternehmen ausscheidet, wird der sich um das Lock-up vielleicht auch nicht mehr scheren und seine Anteile auf den Markt schmeißen müssen.
Von der BAFIN wird die Einhaltung dieses Soft Lock-ups jedenfalls nicht überwacht oder verfolgt.
Die Meldung ist also mit Vorsicht zu genießen.
Lock-up
Es ist leider nur ein Soft Lock-up, das jederzeit aufgelöst werden kann und das auch lediglich gegenüber einer "qualifizierten Drittpartei" gilt. Dass man diese nicht benennt sagt uns auch etwas ...Da die Aktien nicht, weil bei einem regulären Lock-up gesperrt oder umgebucht werden, ist ein Verkuaf jederzeit möglich - notfalls holt man halt nachträglich eine Genehmigung ein. Und wenn jemand, wie vorher Vorstand Brück, aus dem Unternehmen ausscheidet, wird der sich um das Lock-up vielleicht auch nicht mehr scheren und seine Anteile auf den Markt schmeißen müssen.
Von der BAFIN wird die Einhaltung dieses Soft Lock-ups jedenfalls nicht überwacht oder verfolgt.
Die Meldung ist also mit Vorsicht zu genießen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.209.222 von pendal am 14.11.18 09:37:13Leider weiß keiner, was diese Zusagen wert ist, weil man nicht weiß, wer die "qualifizierten Drittpartei" ist.
Erinnert sei an die Lock-up-Vereinbarung
http://www.nebenwerte-magazin.com/weitere-nebenwerte/item/39…Nov 12 2018
Zitat: "Neben der operativen Entwicklung ist wichtig für gebeutelte Anleger die Ende Oktober mitgeteilte Erneuerung der Lock-up-Vereinbarung: Die Großaktionäre der The NAGA GROUP AG, die zusammen knapp 90 % der insgesamt 40.203.582 Aktien halten, haben sich durch vertragliche Vereinbarungen gegenüber einer qualifizierten Drittpartei verpflichtet, ihre Aktien für einen Zeitraum von zwei Jahren ohne vorherige Zustimmung nicht zu veräußern.
Vorstand Yasin Sebastian Qureshi: "Wir sind stolz, dass sämtliche Leistungsträger und Frühphasen-Investoren durch die freiwillige Verlängerung der Lock-up ihr starkes Committment zu NAGA zum Ausdruck bringen."
Weiterhin werden ab November verstärkt Maßnahmen im Bereich Investor Relations durchgeführt. So ist die Teilnahme an verschiedenen Investoren- und Analystenkonferenzen, zunächst mit Schwerpunkt in der DACH-Region, geplant. Mal schauen, ob hiermit der Aktienkurs wieder in alte Regionen vorstösst. Von seiner Aktualität und als Hinweis auf die Perspektiven der NAGA hat unser Exklusivinterview aus Mai mit dem Vorstand der NAGA GROUP AG Herrn Bilski nichts verloren."
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