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    Neuerung des Investmentsteuergesetzes - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.07.17 13:51:54 von
    neuester Beitrag 28.08.17 17:44:46 von
    Beiträge: 10
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      schrieb am 03.07.17 13:51:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      zum 01.01.2018 wird das Investmentgesetz neu geregelt, was zur Folge hat, dass sich für Fonds- und ETF-Besitzer hierzulande einiges ändert.
      Grob gesprochen wird auf die Vorjahresperformance des Fonds eine sogenannte Vorabpauschale fällig, wenn denn die Performance positiv war. Diese Pauschale wird ähnlich wie die Abgeltungssteuer direkt und bequem von der deutschen Depotbank abgeführt.

      Nun zu meiner Frage: Kann mir jemand eine Einschätzung geben, wie es wäre, wenn die Fonds oder ETFs bei einer ausländischen Depotbank verwahrt werden und somit keine automatische Abführung der Steuern an den deutschen Fiskus stattfindet? Für mein Verständnis müsste ich diese ja selbst errechnen und abführen, fragt sich nur wie, da ich diese "Bucherträge" frühestens mit der Steuererklärung im Januar angeben kann. Oder entfällt diese Praxis in dem Falle, mit dem Effekt, dass der Gewinn beim Verkauf einfach mit der vollen Steuer fällig wird?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.07.17 20:13:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.252.594 von ma_D am 03.07.17 13:51:54Warum muss man unbedingt im Ausland das Depot haben. Ist doch mit einem Inlandsdepot schon kompliziert genug.

      Ich hab es so verstanden, dass die Fondgesellschaften die Steuern direkt aus Ihrem Vermögen abführen.

      Normalerweise bekommt man auch von Auslandsbanken eine Aufstellung der Erträge nach deutschen Vorschriften. In der Regel sogar mit Angabe der zu verwendenden Zeile in der Anlage KAP.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.07.17 20:24:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.255.582 von Baldur74 am 03.07.17 20:13:16Ich hätte vor Jahren auch nicht gedacht, dass ich einen Teil meiner Investments bei einem ausländischen Broker tätige. Nur nach dem Merger der DAB Bank auf Consors habe ich keinen adäquaten Broker mehr gefunden, mit dem ich meine Anlage in ETFs adäquat umsetzen kann.
      Das jedenfalls dazu...

      Der Großteil der Fondsgesellschaften (Comstage, Ishares, DBX) führen auch jetzt schon keine Steuern an den deuschen Fiskus ab, da sie in Luxemburg oder Irland beheimatet sind.

      Hier beispielsweise der Auszug von http://www.finanztip.de/indexfonds-etf/investmentsteuerrefor…

      "Weniger Arbeit für den Sparer - Die Steuer auf Investmentfonds wird künftig von der Depotbank berechnet und direkt einbehalten. Das gilt auch für thesaurierende Fonds, die im Ausland aufgelegt sind. Sparer müssen keine Extra-Angaben mehr in der Steuererklärung machen und keine Unterlagen mehr aufheben. "

      Also darin verstehe ich ganz klar Depotbank. Also wird auch mein Broker nichts abführen auch wenn ich natürlich die gewünschte Steuerbescheinigung bekomme.
      Avatar
      schrieb am 03.07.17 20:54:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      >>>Kann mir jemand eine Einschätzung geben, wie es wäre, wenn die Fonds oder ETFs bei einer ausländischen Depotbank verwahrt werden und somit keine automatische Abführung der Steuern an den deutschen Fiskus stattfindet?

      Dann ändert sich nichts im Vergleich zum Bisherigen, du musst im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Thesaurierungen versteuern.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 24.07.17 16:17:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Höhere Steuern nach neuem Gesetz?
      Guten Tag!

      Vieles habe ich schon gelesen über die Besteuerung von Investmentsfonds ab 2018, aber nirgends fand ich eine Antwort auf die Frage, welcher Betrag genau der Teilfreistellung auf Anlegerebene unterliegt.

      a) Ist es der vom Fonds erwirtschaftete z.B. Dividendenertrag vor Abzug der 15% Direktbesteuerung

      oder

      b) ist es der verbleibende Ertrag und damit ausschüttungsfähige Ertrag nach Abzug dieser 15%-Steuer?

      In beiden Fällen liegt übrigens eine eklatante Steuererhöhung vor.

      Beispiele:

      Ein Fond erzielte einen Ertrag von 100 EUR, führt davon 15 EUR als Steuer ab und kann somit 85 EUR an den Anleger ausschütten.

      Fall a) Der Anleger erhält vor Steuern 85 EUR, davon muss er bei einer Teilfreistellung von 30% des Bruttofondertrags lediglich auf 70 EUR Abgeltungssteuer bezahlen. Das ergäben 70 x 0,25 = 17,50 EUR Steuern für den Anleger.

      Der Staat kassiert also insgesamt 15 + 17,50 = 32,50 EUR

      Fall b) Der Anleger erhält vor Steuern ebenfalls 85 EUR. Die Teilfreistellung von 30% bezieht sich auf diese 85 EUR. Somit wären 85 x 0,7 = 59,50 EUR vom Anleger zu versteuern. Das ergibt einen Steuerbetrag von 14,88 EUR für den Anleger.

      Der Staat kassiert also insgesamt 15 + 14,88 = 29,88 EUR

      Nach bisherigem Recht erhält der Staat lediglich 25% von 100 EUR = 25 EUR an Steuern.

      Meine Fragen:

      Sind meine fallweisen Berechnungen korekt?

      Falls ja, welcher Fall gilt nun?

      Falls ja, warum findet man nirgends etwas über diese eklatante Steuererhöhung und verbreitet hartnackig, dass sich unter dem Strich nichts ändern würde?

      Sind somit Fonds überhaupt noch interessant?

      (Bei meine Berechnungsbeispielen ließ ich den "Solidaritätszuschlag" weg, er macht die Sache nur noch ungemütlicher.)
      1 Antwort

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      schrieb am 26.07.17 00:05:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.385.061 von ewamue am 24.07.17 16:17:55Hallo ewamue,
      die Teilfreistellung bezieht sich auf die Ausschüttung - also in Deinem Beispiel Fall b).

      Allerdings denkst Du nur an die Höhe der Ausschüttung, aber die Teilfreistellung greift dann auch beim Verkauf der Fondsanteile und beim Kursgewinn.

      In Deinem Beispiel kaufst Du bspw. die Fonds für 10.000 Euro und verkaufst sie ein Jahr später zu 10.500 Euro.

      Nach altem Steuerrecht hast Du 500 Euro Kursgewinn und zahlt darauf 125 Euro (=25% Abgeltungsteuer).

      Nach neuem Steuerrecht hast Du ebenfalls 500 Euro Kursgewinn, musst aber diesen nur zu 70% (da 30% Teilfreistellung) besteuern - zahlst also nur nur 87,50 Euro Abgeltungsteuer (500 Euro abzüglich 30% = 350 Euro * 25% AbgSteuer). Ein Vorteil also von 37,50 Euro.

      Fazit:
      Man kann nicht generell sagen, ob die neue Besteuerung besser oder schlechter ist - das hängt immer vom Einzelfall ab!

      Schöne Woche!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 26.07.17 11:21:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Für mich ist die neue Besteurung ganz klar schlechter.
      Ich habe einige thesaurierende ETF vor 2009 gekauft.
      Die waren völlig steuerfrei, also auch die Dividende.
      Ich glaube aus diesem Grund kam die Änderung und als kleines Entgegenkommen der Freibetrag.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.07.17 23:38:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.394.579 von happymuck am 26.07.17 11:21:45Hi,
      aber auch bei thesaurierenden ETF sind die (ausschüttungsgleichen) Erträge zu versteuern.
      Bei inländischen macht das der ETF selbst und bei ausländischen musst Du das in der jährlich Steuererklärung angeben.
      Da hilft auch der steuerliche Altbestand (der für die Kursgewinne gilt) nicht weiter!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 27.07.17 09:34:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich bekomme über die Depotbank jährlich beim ETF die Steuermitteilung "Null-Steuer".
      Was soll ich da versteuern.
      Du kannst mal eine alte Boerse-Online nachblättern aus dem Jahre 2008, da trommelte der damalige Chef Berhard Jünemann monatelang die richtigen ETFs zu kaufen und steuerfrei
      Dividenden und Gewinne zu kassieren, aber kaum einer hats gemacht.
      Avatar
      schrieb am 28.08.17 17:44:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.252.594 von ma_D am 03.07.17 13:51:54Warum sollten Depots im Ausland anders behandelt werden? Nach meiner Einschätzung wird es erforderlich sein, ein steuerrechtlich korrektes Excel Sheet zusammen mit der der Steuererklärung abzugeben. Wahrscheinlich ändert sich die Anlage KAP wo das alles eingetragen werden muss.
      Ich persönlich gehe davon aus, dass "normale" Steuerberater - also solche die Privatpersonen beraten - mit diesem Machwerk überfordert sind. Also selbst machen. Allerdings wird es bei unterjährigen Käufen und Verkäufen wirklich sehr kompliziert.
      Es besteht Hoffnung, dass vom BVI oder mancher Fondsgesellschaft bzw. ETF Emittenten noch Unterstützung kommt.


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