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    Nichtige Beschlussfassung der Eigentümerversammlung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.07.17 09:45:36 von
    neuester Beitrag 14.07.17 11:09:46 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.257.205
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      Avatar
      schrieb am 14.07.17 09:45:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,
      ich hoffe hier einen kompetetenten Ansprechpartner zu folgendem Sachverhalt zu finden...
      Mir gehören 2 Eigentumswohnungen innerhalb eines Gebäudekomplexes.
      Die Eigentümerversammlung hat einstimmig darüber entschieden einen Fasadenantrich mit geschätzen Kosten von gut 40.000 Euro in Auftrag zu geben. Dazu hat die Hausverwaltung lediglich 2 Malerbetriebe kontaktiert. Auf diversen Seiten insbesondere von Rechtsanwaltskanzleien habe ich hin und wieder die Verpflichtung der Hausverwaltung gesehen aufgrund der hohen Auftragssumme mindestens 3 Angebote einholen zu müssen. Erhalten hat der Hausverwalter nur ein Angebot - das andere war ein Kostenvoranschlag.
      Frage 1 - ist dieser Unterschied rechtlich relevant?
      Frage 2 - Kann hier der Beschluss nachträglich als nichtig erklärt werden weil nur 2 statt der vielleicht doch rechtlich vorgeschriebenen 3 Angebote eingeholt wurden?
      Anmerkung: Ich war selber bei der Eigentümerversammlung nicht dabei und habe es auch versäumt innerhalb eines Monats zu widersprechen - definitiv mein Fehler - mein Versäumnis.
      Vielen Dank für eine kompetente Antwort
      Eppi
      Avatar
      schrieb am 14.07.17 11:09:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Eppi148231,
      von der Hausverwaltung war ja wohl jemand bei der Eigentümerversammlung dabei. Der wußte wohl, daß ein Fassadenanstrich ca 40.000,- kostet. Ich wüßte es nicht. Also beschlossen.

      Der Beschluß wird nicht ungültig, wenn die Hausverwaltung den Auftrag vergibt. Du kannst höchstens auf Schadensersatz klagen, wenn die Verwaltung das schlampig gemacht hat.


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