checkAd

    Provision bei Veräußerung von Bezugsrechten / Dividende - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.07.17 14:30:31 von
    neuester Beitrag 20.07.17 20:07:22 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.257.389
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 333
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 17.07.17 14:30:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo.

      Ganz früher war die Welt ganz einfach:
      Man hat für seine Aktien Dividende erhalten und alles war gut.

      Früher war es auch noch OK:
      Man hat anstelle eines Teils der Dividende Bezugsrechte für den Basiswert in das Depot gebucht bekommen. Hatte man nichts unternommen, wurde einem der Wert gutgeschrieben und alles war schick.

      Und heute:
      Heute bucht einem die Bank Provision ab wenn man die Bezugsrechte nicht war nimmt und eine Provision wenn man für die Bezugsrechte Aktien erwirbt. Ich habe also keine Chance mehr an meine Dividende zu kommen, ohne dass die Bank dafür Provision kassiert. Damit wird die Dividende in Ermangelung von Alternativen faktisch Provisionspflichtig.

      Ist das rechtmäßig?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.07.17 09:30:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      welche Bank? (damit man weiss welche man meiden sollte)
      Avatar
      schrieb am 19.07.17 00:29:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.338.944 von bluebeer am 17.07.17 14:30:31Worum geht es denn hier?

      Im Threadtitel ist die Rede von Verkäufen, aber im Text geht es um eine Dividende wahlweise.

      Ich kenne es durchaus, dass Banken Provisionen für die Entgegennahme von Aktien im Rahmen einer Wahldividende (z.B. Telekom oder e.on) berechnen.

      Dass aber für die Entgegennahme der Dividende etwas gerechnet wird, ist unüblich. Rechtens ist es dann, wenn dazu etwas im Preisverzeichnis steht.

      Und ansonsten gibt es immer die Möglichkeit, die Bank zu wechseln. Gerade im Depotbereich ja überhaupt kein Problem.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.07.17 11:09:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.351.214 von JuliaPapa am 19.07.17 00:29:30Oh ich merke schon, dass ich mich nicht klar genug ausgedrückt habe.

      Es geht z.B. um die Dividende der Deutschen Bank.

      Man hatte das Wahlrecht zwischen Bardividende und neuen Aktien.

      Technisch gesehen werden dafür erst einmal Bezugsrechte für die neuen Aktien in das Depot eingebucht.

      Dann hat man die Wahl die Bezugsrechte auszuüben und neue Aktien zu erwerben oder nichts zu unternehmen. Dann werden die Bezugsrechte von der Bank verkauft und man erhält den Erlös.

      In beiden Fällen findet ein Handel statt (Kauf von Aktion / Verkauf von Bezugsrechten) der nun wohl provisionspflichtig ist (zumindest bei der Comdirect Bank).

      Faktisch hat man also keine Chance mehr an seine Dividende zu kommen ohne Provision zu bezahlen. Aufgrund von Mindestprovisionen bei Banken kann das für Kleinaktionäre besonders schmerzhaft sein.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.07.17 11:16:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Man hatte das Wahlrecht zwischen Bardividende und neuen Aktien.

      Das wäre die erste deutsche Aktie die bei der DIVIDENDE ein Wahlrecht ausgibt. Noch dazu gibt es bei einem Dividendenwahlrecht keinen Bezugshandel sondern auf Weisung das eine oder das andere.

      Ich gehe davon aus du meinst die Kapitalerhöhung aber nicht eine Dividende.
      1 Antwort

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Wo und warum genau jetzt zu Wochenbeginn positionieren?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 20.07.17 04:05:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.353.461 von bluebeer am 19.07.17 11:09:57
      Zitat von bluebeer: Oh ich merke schon, dass ich mich nicht klar genug ausgedrückt habe.

      Es geht z.B. um die Dividende der Deutschen Bank.

      Man hatte das Wahlrecht zwischen Bardividende und neuen Aktien.

      Technisch gesehen werden dafür erst einmal Bezugsrechte für die neuen Aktien in das Depot eingebucht.

      Dann hat man die Wahl die Bezugsrechte auszuüben und neue Aktien zu erwerben oder nichts zu unternehmen. Dann werden die Bezugsrechte von der Bank verkauft und man erhält den Erlös.

      In beiden Fällen findet ein Handel statt (Kauf von Aktion / Verkauf von Bezugsrechten) der nun wohl provisionspflichtig ist (zumindest bei der Comdirect Bank).

      Faktisch hat man also keine Chance mehr an seine Dividende zu kommen ohne Provision zu bezahlen. Aufgrund von Mindestprovisionen bei Banken kann das für Kleinaktionäre besonders schmerzhaft sein.


      Leider geht bei dir immer noch alles durcheinander.

      Also: Die Deutsche Bank hat kein Wahlrecht bei der Dividende. Diese wird immer in bar ausgezahlt, da gibt es keine Bezugsrechte oder so.

      Die Deutsche Bank hat aber eine Kapitalerhöhung gemacht. Dafür wurden Bezugsrechte eingebucht. Wenn du dein Recht nicht wahrnehmen möchtest, werden die Rechte verkauft. Dafür fällt eine Provision an, das ist üblich.

      Bei anderen AGen wie etwa der Telekom, Lufthansa oder e.on haben die Aktionäre ein Wahlrecht bezüglich der Dividende. Dazu werden auch Rechte eingebucht. Wenn du Aktien nimmst, werden die Rechte in Aktien umgebucht, dafür rechnen manche Banken Provisionen.

      Wählst du die Bardividende, wird diese in bar ausgezahlt und die Rechte werden anschließend ausgebucht. Ein Verkauf findet hier NICHT statt.

      Und wie gesagt: Gebühren für Dividenden sind unüblich, aber rechtlich zulässig, wenn sie im Preisverzeichnis stehen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.07.17 19:48:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.359.041 von JuliaPapa am 20.07.17 04:05:41
      Zitat von JuliaPapa: Leider geht bei dir immer noch alles durcheinander.


      Da hast Du wohl leider Recht. Ich habe nur auf die Abrechnungen geschaut und nicht auf den zugrundeliegenden Sachverhalt und deshalb leider genau das falsche Beispiel präsentiert. Bei der DeuBank war es tatsächlich eine Kapitalerhöhung. In einem anderen Fall war es leider so wie von mir geschildert. Die Bank hat mich aber heute zurückgerufen und mitgeteilt, dass es sich um einen Fehler handelt und mir die Provision gutgeschrieben wird.

      Zitat von JuliaPapa: Und wie gesagt: Gebühren für Dividenden sind unüblich, aber rechtlich zulässig, wenn sie im Preisverzeichnis stehen.


      Das halte ich zumindest bei Deutschen Titeln für fragwürdig auch wenn es in den AGBs steht. Das würde ich im Zweifel auch durch die BaFin prüfen lassen.
      Avatar
      schrieb am 20.07.17 20:07:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.353.521 von 1erhart am 19.07.17 11:16:43
      Zitat von 1erhart: Man hatte das Wahlrecht zwischen Bardividende und neuen Aktien.

      Das wäre die erste deutsche Aktie die bei der DIVIDENDE ein Wahlrecht ausgibt.


      Wieso?

      Deutsche Telekom und EON tun dies. Ich hab hier gerade ein Schreiben der Telekom vom Juni 2017 vor der Nase wo ich die Wahl zwischen Bardividende und Sachdividende habe.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Provision bei Veräußerung von Bezugsrechten / Dividende