Meint Ihr es besteht ein geringer Prozentsatz, dass die Arcandor AG wiederbelebt wird? (Seite 43)
eröffnet am 24.08.17 18:58:32 von
neuester Beitrag 11.04.24 10:13:49 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 58.779.341 von tbhomy am 24.09.18 09:52:50Wir sind informiert UND handeln
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.779.260 von ZockerFreak am 24.09.18 09:45:08
Ach so, du bist das also ?
Zitat von ZockerFreak: Ach ja ... die letzten jahre habe ich insgesamt schon mehrer millionen aktien der Arcandor gehandelt. Bisher hat sich die Bafin noch nicht gemeldet. Also alles ganz rechtmäßig was ich mache
Ach so, du bist das also ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.779.227 von ZockerFreak am 24.09.18 09:42:06
Wen juckt das hier ?
Der Insolvenzverwalter hat mit der Prüfung der Stimmrechte, der Prüfung der Marktlage und der Aussetzung des Handels gemäß §25 Börsengesetz i.V. mit §73 WpHG doch GAR NICHTS zu tun.
DAS erledigt die Aufsicht in Verbindung mit der Börsengeschäftsleitung der einzelnen Börsen...
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Handelsausse…
Leute, informeirt euch lieber, BEVOR ihr Insolvenzaktien handeln wollt. Wirklich.
ZOCKERfreak
"aber im moment halten sich die IV mit plötzlichen aussetzungen extrem zurück "Wen juckt das hier ?
Der Insolvenzverwalter hat mit der Prüfung der Stimmrechte, der Prüfung der Marktlage und der Aussetzung des Handels gemäß §25 Börsengesetz i.V. mit §73 WpHG doch GAR NICHTS zu tun.
DAS erledigt die Aufsicht in Verbindung mit der Börsengeschäftsleitung der einzelnen Börsen...
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Handelsausse…
Leute, informeirt euch lieber, BEVOR ihr Insolvenzaktien handeln wollt. Wirklich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.779.272 von tbhomy am 24.09.18 09:45:40Nicht die welt ... aber man liest dich regelmäßig .... hier und auf Ariva ... sonst nirgends
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.779.227 von ZockerFreak am 24.09.18 09:42:06
Gerade DU solltest dich doch an die Abwicklungsgesellschsaft Rösch AG erinnern, wo du dort im Thread doch den letzten Post mit dem Delisting geschrieben hattest...
Man sollte an der Börse gewisse Dinge einfach nicht übertreiben, meine ich.
ZOCKERfreak
Dieses Forum ist nicht die Welt, richtig ? Was du hier nicht liest, muss nicht für den Rest der Welt gelten, oder ? Andere Marktteilnehmer haben evtl. eine andere Einstellung als du oder die anderen Zocker.Gerade DU solltest dich doch an die Abwicklungsgesellschsaft Rösch AG erinnern, wo du dort im Thread doch den letzten Post mit dem Delisting geschrieben hattest...
Man sollte an der Börse gewisse Dinge einfach nicht übertreiben, meine ich.
Ach ja ... die letzten jahre habe ich insgesamt schon mehrer millionen aktien der Arcandor gehandelt. Bisher hat sich die Bafin noch nicht gemeldet. Also alles ganz rechtmäßig was ich mache
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.779.128 von tbhomy am 24.09.18 09:33:13Selbst wenn die aktien wertlos sind kann man sie noch zocken .... hier sind keine unbedarften lemminge unterwegs.(zumindest lese ich hier keine beiträge über verluste oder abgezockte lemminge ) Keine falschmeldungen oder offensichtliche pushaktionen. Es wird einfach nur auf meldungen hin gezockt.
Auch wenn es dir nicht passt man kann hier geld verdienen solange noch gehandelt wird. Das "delisting" hier ist auch schon lange her.
Wenn die aktie ausgesetzt wird dann ist natürlich das geld weg....aber im moment halten sich die IV mit plötzlichen aussetzungen extrem zurück
Auch wenn es dir nicht passt man kann hier geld verdienen solange noch gehandelt wird. Das "delisting" hier ist auch schon lange her.
Wenn die aktie ausgesetzt wird dann ist natürlich das geld weg....aber im moment halten sich die IV mit plötzlichen aussetzungen extrem zurück
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.779.014 von ZockerFreak am 24.09.18 09:22:43Ich glaube eher, dass man je nach Ergebnis der Marktlage die Ordnungmäßigkeit des Handels in den eigentlich wertlosen Aktien (so man dem Insolvenzverwealter folgt) der Arcandor AG prüfen wird.
"Die Aktionäre nehmen nicht am Verteilungsverfahren teil."
http://arcandor.com/
Damit könnte der Aktionärsschutz gemäß §39 Absatz 2 Börsengesetz obsolet werden...
Die Aussetzung des Handels in Ermangelung eines ordnungsgemäßen Handels und das anschließende Delisting hatten wir z.B. bei der Abwicklungsgesellschaft Rösch AG, wer sich noch erinnert.
"Die Aktionäre nehmen nicht am Verteilungsverfahren teil."
http://arcandor.com/
Damit könnte der Aktionärsschutz gemäß §39 Absatz 2 Börsengesetz obsolet werden...
Die Aussetzung des Handels in Ermangelung eines ordnungsgemäßen Handels und das anschließende Delisting hatten wir z.B. bei der Abwicklungsgesellschaft Rösch AG, wer sich noch erinnert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.778.936 von tbhomy am 24.09.18 09:13:16Auf die prüfung bin ich gespannt .... da wandern bestimmt einige in den knast
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.768.003 von Sulzbach am 22.09.18 00:52:42
Nicht, dass irgendwelche "Kurszocker" den ordnungsgemäßen Handel mit der Aktie gefährden, weil sie nur auf den eigenen finanziellen Vorteil aus sind und damit andere Marktteilnehmer ggfls. nachteilig beeinflussen oder sogar schädigen.
Das wäre bestimmt nicht im Sinne aller Marktteilnehmer, oder ?
Stimmrechte gem. Wertpapierhandelsgesetz prüfen
Hoffentlich kommt nun eine Stimmrechtsmeldung über die Käufe, sonst befürchte ich, dass eine Prüfung der Stimmrechtsmitteilungspflichten seitens der zuständigen Stellen ein nicht so schönes Ergebnis bringt.Nicht, dass irgendwelche "Kurszocker" den ordnungsgemäßen Handel mit der Aktie gefährden, weil sie nur auf den eigenen finanziellen Vorteil aus sind und damit andere Marktteilnehmer ggfls. nachteilig beeinflussen oder sogar schädigen.
Das wäre bestimmt nicht im Sinne aller Marktteilnehmer, oder ?