Meint Ihr es besteht ein geringer Prozentsatz, dass die Arcandor AG wiederbelebt wird? (Seite 9)
eröffnet am 24.08.17 18:58:32 von
neuester Beitrag 11.04.24 10:13:49 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 65.282.411 von DachsKurt am 05.10.20 12:40:58
Gibts dafür ne Quelle,
so wie ich das verstanden habe, prüft man, ob ein Insolvenzplan möglich?
Zitat von DachsKurt: verstehe nicht das der kurs nich steil nach oben schiesst der insolvenzplan ist doch durch
Gibts dafür ne Quelle,
so wie ich das verstanden habe, prüft man, ob ein Insolvenzplan möglich?
verstehe nicht das der kurs nich steil nach oben schiesst der insolvenzplan ist doch durch
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.125.885 von ZockerFreak am 18.09.20 18:51:23
Das war nicht unwichtig, da nun die Rahmendaten für die Meldung und Veröffentlichung von Stimmrechten direkt/ per Instrument klar definiert sind.
1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt, spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 34 Absatz 1 und 2 mitzuteilen.
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__33.html
Nun kann aus juristischer Sicht niemand mehr Unsinn mit den Stimmrechten anstellen.
Zitat von ZockerFreak: https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-09/50742208-dgap-cms-arcandor-ag-i-i-i-l-veroeffentlichung-des-herkunftsstaates-gemaess-5-wphg-mit-dem-ziel-der-europaweiten-verbreitung-022.htm
Das war nicht unwichtig, da nun die Rahmendaten für die Meldung und Veröffentlichung von Stimmrechten direkt/ per Instrument klar definiert sind.
1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt, spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 34 Absatz 1 und 2 mitzuteilen.
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__33.html
Nun kann aus juristischer Sicht niemand mehr Unsinn mit den Stimmrechten anstellen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.050.551 von Amadeus02 am 11.09.20 09:16:06
Die Voraussetzungen zur Anrechnung von Verlustvorträgen haben sich zuletzt mit dem Jahressteuergesetz 2018 geändert. Ich glaube, dass man den Angaben der letzten Meldungen eher vertrauen kann.
Zu beachten gilt, dass eine Reihe von Voraussetzungen gegeben sein müssen und die Vorteilsnatur des AG-Mantels sich aus einer Reihe von Faktoren ergibt, welche der Laie kaum selbst errechnen kann.
Für die derzeitigen Aktionäre ist maßgeblich, welche Kapitalmassnahmen in welcher Höhe im Insolvenzplan verankert werden. Das dürfte überwiegend von den Wünschen des Investors abhängen, der sein Engagement natürlich in Sicherheit wiegen möchte.
Zitat von Amadeus02: Soweit ich weiß war der Verlustvortrag bei 6 Mrd. - siehe bitte frühere Diskussionen
Die Voraussetzungen zur Anrechnung von Verlustvorträgen haben sich zuletzt mit dem Jahressteuergesetz 2018 geändert. Ich glaube, dass man den Angaben der letzten Meldungen eher vertrauen kann.
Zu beachten gilt, dass eine Reihe von Voraussetzungen gegeben sein müssen und die Vorteilsnatur des AG-Mantels sich aus einer Reihe von Faktoren ergibt, welche der Laie kaum selbst errechnen kann.
Für die derzeitigen Aktionäre ist maßgeblich, welche Kapitalmassnahmen in welcher Höhe im Insolvenzplan verankert werden. Das dürfte überwiegend von den Wünschen des Investors abhängen, der sein Engagement natürlich in Sicherheit wiegen möchte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.126.260 von ZockerFreak am 18.09.20 19:22:45
Warum sollte man sowas posten, warum sollte mir langweilig sein, außer von deinem Post.
Zitat von ZockerFreak: Warum nicht? ... neuerdings verboten? ... vielleicht ist mir langweilig ... dir auch wie man sieht
Warum sollte man sowas posten, warum sollte mir langweilig sein, außer von deinem Post.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.126.188 von Daizz9 am 18.09.20 19:17:07Warum nicht? ... neuerdings verboten? ... vielleicht ist mir langweilig ... dir auch wie man sieht
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.125.885 von ZockerFreak am 18.09.20 18:51:23
Ja kann jeder sehen. Warum dann drin post?
Zitat von ZockerFreak: https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-09/50742208-dgap-cms-arcandor-ag-i-i-i-l-veroeffentlichung-des-herkunftsstaates-gemaess-5-wphg-mit-dem-ziel-der-europaweiten-verbreitung-022.htm
Ja kann jeder sehen. Warum dann drin post?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.125.813 von Daizz9 am 18.09.20 18:45:15Die welt ist rund 👍
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.125.621 von ZockerFreak am 18.09.20 18:33:25
Ja und?
Zitat von ZockerFreak: Der kurs geht nicht weiter runter
Ja und?