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    Freistellungsauftrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.09.17 12:27:22 von
    neuester Beitrag 12.09.17 01:38:15 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.261.533
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      Avatar
      schrieb am 11.09.17 12:27:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo
      ich habe eine Frage bezüglich Freistellungbeitrag.

      Freigestellt habe ich € 800 im Jahr 2017 und dazu einen Aktiengewinn im Jahr 2017 von z.B € 1000.
      Muss ich gegen Ende des Jahres 2017 meine Aktien verkaufen damit der Betrag aus dem Freistellungsauftrag genutzt wird?
      Wenn im nun im Jahr 2018 mein Aktien verkaufe wird das dann verechnet das für das Jahr 2017 nur € 200 Steuerpflichtig für Jahr 2017
      Habe ich dann noch den Betrag von € 800 für das Jahr 2018 zur Verfügung?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.09.17 12:36:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.712.535 von nicnac72 am 11.09.17 12:27:22Buchgewinne werden nicht besteuert.

      Erst wenn du deine Aktien veräußerst mit Gewinn dann sind die Gewinne mit Freistellungsauftrag befreit.

      Darüber hinaus werden die Gewinne versteuert. Wenn du ein Aktien-Verrechnungstopf hast können diese mit Verlusten aus Aktiengeschäfte verrechnet werden.

      Gewinne/Erträge aus z.B. Zertifikaten oder Dividenden laufen über den Sonstigen Verrechnungstopf
      Avatar
      schrieb am 12.09.17 01:38:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Da es den Freibetrag jedes Jahr neu gibt, am Jahresende aber ungenutzte Teile davon verfallen, empfiehlt es sich natürlich genau 800 Euro Gewinn im Jahr 2017 zu realisieren und die restlichen 200 Euro im Jahr 2018, dann bleibt alles steuerfrei und 600 Euro restlicher Freibetrag 2018 bleibt übrig.

      Naja, ob man das immer so genau steuern kann?
      Andererseits lohnt sich gerade bei kleinen Vermögen ein planmäßiges Vorgehen, um die Freibeträge optimal zu nutzen.


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