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    Bundespost übergibt Briefe "Verdächtiger" an Behörden ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.09.17 14:13:00 von
    neuester Beitrag 18.09.17 12:02:28 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.261.947
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      schrieb am 16.09.17 14:13:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Fast 1.500 Mitarbeiter helfen bei Überwachung Verdächtiger



      Bei der Deutschen Post sind einem Medienbericht zufolge fast 1.500 Mitarbeiter daran beteiligt, Ermittlungen gegen mutmaßliche Terroristen und Schwerverbrecher zu unterstützen.

      Dies berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" und beruft sich auf die Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Die Post-Mitarbeiter suchen demnach unter anderem an Verdächtige adressierte Briefe heraus und leiten sie an die Behörden weiter. - Das Postgeheimnis kann in Deutschland eingeschränkt werden, wenn jemand verdächtigt wird, ein schweres Verbrechen geplant oder begangen zu haben. Dem Bericht zufolge durften Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst im Jahr 2015 knapp 200 Verdächtige überwachen.

      http://www.deutschlandfunk.de/deutsche-post-fast-1-500-mitar…

      Was für eine Meldung heute:

      Die Deutsche Post leitet, wie bei der Stasi, Briefe an "Verdächtige" an "Behörden" weiter. Da nicht anzunehmen ist, dass sich die moslemischen Gefährder Briefe in arabisch über die DP zusenden und die Antifa über Internet kommuniziert, ist die Frage:
      Wer ist in der BRD ein "Verdächtiger", dessen Briefe, die in gutem Glauben der Postbeförderung übergeben wurden, gestohlen und weitergeleitet werden?
      Und mit welchen Folgen?

      Von der DDR-Stasi lernen, heißt: Was lernen wir daraus?

      Dass sich Geschichte wiederholt, besonders, wenn die Zu- und Umstände prekärer werden.

      (http://www.stasiopfer.com/brief.html)
      1 Antwort
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      schrieb am 16.09.17 18:40:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.758.453 von Obermaat am 16.09.17 14:13:00Einfach mal den Paragraph 99 StPO durchlesen. Da steht alles drin. Gibt es schon ewig und ist nichts neues
      Avatar
      schrieb am 17.09.17 10:34:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      §99. Postbeschlagnahme


      Zulässig ist die Beschlagnahme der an den Beschuldigten gerichteten Postsendungen und Telegramme, die sich im Gewahrsam von Personen oder Unternehmen befinden, die geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken. 2Ebenso ist eine Beschlagnahme von Postsendungen und Telegrammen zulässig, bei denen aus vorliegenden Tatsachen zu schließen ist, daß sie von dem Beschuldigten herrühren oder für ihn bestimmt sind und daß ihr Inhalt für die Untersuchung Bedeutung hat.

      Kuckst Du.
      Avatar
      schrieb am 18.09.17 11:09:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das gab´s auch schon zu Zeiten des "kalten Krieges". Und ist auch gut so.
      Avatar
      schrieb am 18.09.17 12:02:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.758.453 von Obermaat am 16.09.17 14:13:00Wer schreibt denn heute noch Briefe ?

      :confused:


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