Wie Besteuerung beim Verkauf offener Immobilienfonds? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.09.17 08:01:11 von
neuester Beitrag 26.09.17 23:08:08 von
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Hallo,
wir haben deutsche offene Immobilienfonds auf einem schweizer Konto.
Wie wird die Steuer beim Verkauf berechnet?
Verkaufskurs – Kaufkurs) * Abgeltungssteuer + Soli?
oder
nach den verschiedenen Einkunftsarten im elektronischen Bundesanzeiger? Das wäre steuerlich viel günstiger, aber auch viel komplizierter...
Es müsste doch eigentlich letzteres sein, damit Verkäufe nicht gegenüber Ausschüttungen steuerlich benachteiligt werden.
Sonst wäre es steuerlich günstiger, Anteile nach einer Ausschüttung zu verkaufen, anstatt vor der Ausschüttung.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
Matthias
wir haben deutsche offene Immobilienfonds auf einem schweizer Konto.
Wie wird die Steuer beim Verkauf berechnet?
Verkaufskurs – Kaufkurs) * Abgeltungssteuer + Soli?
oder
nach den verschiedenen Einkunftsarten im elektronischen Bundesanzeiger? Das wäre steuerlich viel günstiger, aber auch viel komplizierter...
Es müsste doch eigentlich letzteres sein, damit Verkäufe nicht gegenüber Ausschüttungen steuerlich benachteiligt werden.
Sonst wäre es steuerlich günstiger, Anteile nach einer Ausschüttung zu verkaufen, anstatt vor der Ausschüttung.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
Matthias
Das wird dir wohl kaum einer beantworten können,
schon gar nicht mit Schweizer Konto.
Mein Tip:Verkauf eine unbedeutende Menge und dann siehst
Du, was einbehalten wurde.
schon gar nicht mit Schweizer Konto.
Mein Tip:Verkauf eine unbedeutende Menge und dann siehst
Du, was einbehalten wurde.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.822.386 von MHeinzmann am 26.09.17 08:01:11Wenn die Anteile in einem schweizer Depot liegen, wird gar keine Abgeltungssteuer einbehalten. Du musst den Ertrag in deiner Steuererklärung angeben und das dann versteuern.
Die ganzen Dinge aus dem Bundesanzeiger gelten mWn bei Ausschüttungen. Bei Verkäufen wird tatsächlich Verkaufserlös minus Kaufaufwand gerechnet.
Die ganzen Dinge aus dem Bundesanzeiger gelten mWn bei Ausschüttungen. Bei Verkäufen wird tatsächlich Verkaufserlös minus Kaufaufwand gerechnet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.822.386 von MHeinzmann am 26.09.17 08:01:11Die Angaben im BAnz sind nur für die Ausschüttungen relevant. Der Veräußerungsgewinn aus Verkauf ./. Kaufkurs ist um einige Faktoren zu bereinigen (z.B. Liqiditätsausschüttungen, Zwischengewinne). Das ist bei Immobilienfonds alles andere als trivial.
Gruß
Taxadvisor
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