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    Bundesverfassungsgericht prüft GEZ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.10.17 15:45:28 von
    neuester Beitrag 29.03.19 07:22:52 von
    Beiträge: 26
    ID: 1.263.268
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      schrieb am 02.10.17 15:45:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bisher schien kein Weg am Rundfunkbeitrag vorbeizuführen. Egal, mit welchen Tricks sich Bürger auch immer von der Zwangsgebühr drücken wollten. Nun kommt allerdings Bewegung in die Sache.

      Nahezu jeder Haushalt in Deutschland muss ihn zahlen und neben Privatpersonen sind auch Institutionen und Betriebe grundsätzlich dazu verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu entrichten. Dabei ist die monatliche Pauschale von 17,50 Euro unabhängig davon, ob überhaupt und wenn ja, wie viele Rundfunkgeräte der Inhaber einer Wohnung besitzt. Mit dem GEZ-Nachfolger werden 22 öffentlich-rechtliche Fernsehsender, 67 Radiosender und Online-Plattformen finanziert.

      Das sorgt für Streit, seit Jahren. Moniert wird vor allem die Tatsache, dass auch jene (voll) zahlen müssen, die gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio ihr Eigen nennen. Doch alle Versuche, sich der Zwangsabgabe zu verweigern, scheiterten bisher. Egal, ob Bargeldtrick oder das generelle Infragestellen der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages, alles für die Katz. Vor Gericht wurde noch jede Klage abgewiesen und nur die wenigsten Personen können sich ganz legal von der Zahlung befreien lassen.

      Doch der Wind scheint sich zu drehen. So hat das Landgericht Tübingen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einige Fragen zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Beitrages vorgelegt. Aber auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird tätig. Laut einem Bericht der "Neuen Juristische Wochenschrift" lassen die Verfassungsrichter einen Fragenkatalog unter anderem allen Landesregierungen zukommen. Der Prüfung zugrunde liegen eine Reihe von Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und Unternehmen.

      Dem Bericht zufolge rollen die Richter mit ihrem Fragenkatalog das Thema komplett auf, wie es aus einer der Staatskanzleien heißt. Zudem habe das Gericht eine sehr kurze Frist für die Stellungnahmen gesetzt. "Der Senat ist bestrebt, noch im laufenden Jahr eine Entscheidung zu fällen", äußerte sich ein Gerichtssprecher.

      Äußern sollen sich auch Bundestag und Bundesrat, die Landtage sowie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Eine Bewertung des BVerfG ist auch deshalb von besonderem Interesse, da die deutsche Rundfunkverfassung weitgehend auf der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts und nicht auf konkrete Vorgaben im Grundgesetz zurückgeht.

      Bisher ging das BVerfG von einem staatlichen Auftrag von ARD und ZDF zur Grundversorgung aus, weil Radio- und Fernsehfrequenzen knapp waren. Doch mit dem Aufkommen von Privatsendern und dem Internet könnte sich nun - zwar mit deutlicher Verzögerung - die Beurteilung der Rahmenbedingungen ändern.

      Quelle: n-tv.de , awi
      Avatar
      schrieb am 02.10.17 15:50:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Endlich kommt mal wieder Regung in die Bude, hoffe die Gerichte reißen denen den Ar... auf. Wobei ich fest davon ausgehe dass unsere Regierung samt aller Bundesländer mit aller Macht diesen gefräßigen Apparat am Leben halten werden.

      Brauchen wir wirklich 22 öffentlich-rechtliche Fernsehsender, 67 Radiosender und Online-Plattformen ???

      und noch dazu den teuersten weltweit mit 8 Milliarden Euro jährlicher Gebühreneintreibung.

      Der Text hat´s m.E. in sich und trifft es auf den Nagel:
      Bisher ging das BVerfG von einem staatlichen Auftrag von ARD und ZDF zur Grundversorgung aus, weil Radio- und Fernsehfrequenzen knapp waren. Doch mit dem Aufkommen von Privatsendern und dem Internet könnte sich nun - zwar mit deutlicher Verzögerung - die Beurteilung der Rahmenbedingungen ändern.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.10.17 10:49:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.865.311 von buchi1971 am 02.10.17 15:50:39Das Geld wird sowieso schon lange nicht mehr für ein verbessertes Programmangebot verwendet, sondern für die Pensionsansprüche dieser Raffges:


      Allein in den nächsten vier Jahren müssen ARD und ZDF für 23.431 Pensionäre 3,3 Milliarden Euro aufbringen. Das liegt zum einen daran, dass laut Tarifverträgen die Altersbezüge im selben Maß wie die Bezüge der Mitarbeiter bei den Sendern steigen. So zahlte etwa der WDR, die größte Anstalt der ARD, schon 2014 rund 205 Millionen Euro an seine Rentner und Rentnerinnen.

      Das waren knapp zehn Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor. Für aktives Personal, das nur zum Vergleich, fielen in der gleichen Zeit rund 357 Millionen Euro an. Weiteres Problem: ARD und ZDF sind bei ihren Planungen von Zinserträgen für ihre Rückstellungen ausgegangen, die heute als utopisch gelten.


      Quelle
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.10.17 10:55:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.869.934 von Datteljongleur am 03.10.17 10:49:16..auch ein positiver Entscheid des BVerfG würde noch gar nichts ändern, da sich die Regierung idR oft lange Zeit läßt, um ein Urteil umzusetzen,....falls denn überhaupt:keks:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.10.17 10:59:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.869.973 von curacanne am 03.10.17 10:55:31Einfach mal die Zusammensetznung der Verwaltungsräte anschauen.....:laugh:
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 03.10.17 11:33:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.870.012 von Datteljongleur am 03.10.17 10:59:17nein danke, habe grade gefrühstückt
      Avatar
      schrieb am 29.12.17 20:49:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      ARD-Intendant Wilhelm fordert mehr Geld:

      http://www.t-online.de/finanzen/boerse/news/id_82968736/fuer…

      Karola Will verdient mehr die Bundeskanzlerin und hat höhere Pensionsansprüche als der Bundespräsident (über 17.000 € im MONAT):

      https://www.focus.de/finanzen/videos/altersvorsorge-so-viel-…
      Avatar
      schrieb am 11.04.18 09:15:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      BVerfG verhandelt am 16./17.05.2018 über Rundfunkbeitrag:
      http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitt…
      Avatar
      schrieb am 08.07.18 17:06:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      BVerfG verkündet Urteil in Sachen Rundfunkbeitrag am 18.07.2018:
      https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemit…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.07.18 04:04:39
      Beitrag Nr. 10 ()
      Willkür der Öffentlich-Rechtlichen sollte zum Ende der Zwangsgebühr führen. Das Volk ist dagegen.
      AfD durfte in Talkshows nicht mitdiskutieren – ARD begründet: „Hätten dazu nichts Wesentliches beitragen können“ :eek::eek::eek:

      https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/ard-programmdi…

      [Auszug]:

      Willkür der Öffentlich-Rechtlichen beschädigt das Vertrauen :eek::eek:
      Holm merkt zudem an: „Mit dieser Willkür beschädigt die ARD das Vertrauen in die öffentlich-rechtlichen Sender weiter.

      Es kann nicht sein, dass sich die Präsenz im teuren öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach den Sympathien in den jeweiligen Redaktionsstuben richtet“, so Holm.

      In seinem Beitrag äußert Holm weiter, dass sich die ARD mit ihrer einseitigen Einladungspolitik anmaße, der Türsteher zum öffentlichen Diskurs zu sein. Doch das Motto: „Du kommst hier nicht rein“, macht Holm deutlich, sei keine Basis, auf der ein mit Zwangsgebühren finanzierter Sender arbeiten dürfe.

      „So, wie sich die vom Bürger finanzierten Medien verhalten, braucht sich niemand mehr über Staatsfunk-Vorwürfe zu wundern“, heißt es abschließend in der Äußerung von Holm.
      .

      Gruß
      Zeo :look:
      Avatar
      schrieb am 11.07.18 11:58:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich denke wir sollten das Urteil vom BVerG nächste Woche abwarten. Wir werden ja sehen, wie entschieden wird.
      Avatar
      schrieb am 12.07.18 00:02:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      Von Objektivität in der Berichterstattung bei den ÖR Anstalten, kann man nun wirklich nicht sprechen....
      "Wie oft werden die Vertreter der Parteien in die Polit-Sendungen der ÖR-Medien eingeladen?"

      https://vera-lengsfeld.de/2018/07/11/wie-oft-werden-die-vert…


      Sendung CDU/CSU SPD AfD FDP Linke Grüne andere
      Hart aber fair (ARD) 14 10 1 6 2 7 65
      Maischberger (ARD) 11 12 6 4 4 7 54
      Maybrit Illner (ZDF) 23 15 1 9 2 11 59
      Anne Will (ARD) 16 13 2 7 4 8 30
      Gesamt 64 48 10 26 12 33 208

      Bei Markus Lanz sind auch oft Politiker dabei. Da sie Sendung aber keine klassische Politik-Talkshow ist, kriegt Lanz eine extra Tabelle.

      Gäste CDU/CSU SPD AfD FDP Linke Grüne andere
      Markus Lanz (ZDF) 5 4 1 5 1 5 112
      Zur Erinnerung: Das Ergebnis der Bundestagswahl

      CDU/CSU SPD AfD FDP Linke Grüne Sonst.
      % 32,9 20,5 12,6 10,7 9,2 8,9 5,0



      Damit ergibt sich für Grünbrit Illner für die Zeit vom 25.09.2018 bis heute

      AfD FDP LINKE GRÜNE
      1 11 4 18
      Grünbrit Illner hat es tatsächlich geschafft, die kleinste der Kleinen Oppositionsparteien häufiger einzuladen als die Vertreter der 3 grösseren Oppositionsparteien zusammen !


      Fazit:

      Dass die mehreren wöchentlichen Polit-Sendungen in ARD und ZDF heute völlig unkontrolliert den verschiedenen Parteien Gelegenheit für „Werbung“ geben … auf den Aspekt ist offenbar noch niemand in den „Kontrollgremien” gekommen …

      Ob das wohl an der Besetzung dieser Gremien liegt ?

      Solange hier nichts geschieht können die Anne „Will-Grün“ und Grünbrit Illners dieser Republik weiter ungehindert agitieren …


      BG Zeo :look:
      Avatar
      schrieb am 18.07.18 16:32:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      Avatar
      schrieb am 18.07.18 16:33:01
      Beitrag Nr. 14 ()
      Avatar
      schrieb am 18.07.18 18:21:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.164.212 von DerStrohmann am 08.07.18 17:06:37
      Vorschriften zum Rundfunkbeitrag für die Erstwohnung und im nicht privaten Bereich verfassungsgemäß:
      https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemit…
      Avatar
      schrieb am 20.07.18 13:20:25
      Beitrag Nr. 16 ()
      Das wäre eine Möglichkeit?
      Nach GEZ-Urteil: Hilft jetzt nur noch ziviler Ungehorsam?

      Mittlerweile gibt es hunderte praktizierte Möglichkeiten, diesem Verein die Zwangsgebühr erstmal zu verweigern und dies wird auch schon tausendfach praktiziert.

      https://www.mmnews.de/politik/80004-nach-gez-skandalurteil-5…

      Natürlich fragt man sich, ob sich das Bundesverfassungsgericht mit diesem Urteil in die Reihe merkwürdiger Gerichtsentscheidungen der letzten Tage einreiht.
      Auch die AfD wird noch lange warten müssen, bis sie ihren Einfluss zur Zwangsgebühr wirksam geltend machen kann.
      Avatar
      schrieb am 20.07.18 23:21:26
      Beitrag Nr. 17 ()
      An der Wirklichkeit vorbei geurteilt
      Für die Karlsruher Richter ist der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß. Im Urteilstext gibt es gleich mehrere Merkwürdigkeiten. Zum Beispiel: Welche „Vielfalt“ bieten die Öffentlich-Rechtlichen eigentlich?

      Der schönste Satz des Rundfunkurteils lautet: „Der Gesetzgeber muss keinen Wirklichkeitsmaßstab wählen, sondern kann auch einen Ersatz- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde legen.“ Nämlich wenn es um die Wohnung als Beitragsgrundlage geht. Der Gesetzgeber ist an die Wirklichkeit nicht gebunden, sondern kann auch einen Ersatz für die Wirklichkeit zur Entscheidungsbasis nehmen – das muss den Bundesverfassungsrichtern erst einmal jemand nachmachen. Die Richter haben diesen Ersatz gründlich genutzt.

      https://www.welt.de/debatte/kommentare/article179549634/Rund…

      Ist es so schwer, zu urteilen: Wer kein Empfangsgerät haben will, weil er den Rundfunk nicht hören will, kann austreten, so wie aus der Kirche? Und wenn es heißt, dann könnten solche Verweigerer ja woanders doch noch indirekt am Rundfunk partizipieren: Hören ausgetretene Kirchenmitglieder nicht ebenfalls noch die Glocken?

      Aber wozu streiten. Wenn Richter nach ihren eigenen Worten dem Gesetzgeber gestatten, einen anderen Maßstab als die Wirklichkeit heranzuziehen, dann hilft Staunen und Kopfschütteln nicht. Dann wird man den Weg gehen müssen, den die Richter in ihrem Urteil immerhin angedeutet haben: „Ob das Grundrecht der Informationsfreiheit darüber hinaus auch gleichrangig im Sinne einer negativen Komponente davor schützt, sich gegen den eigenen Willen Informationen aufdrängen zu lassen, oder ob insoweit der Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG einschlägig ist, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.“


      Gruß
      Zeo :look:
      Avatar
      schrieb am 21.07.18 07:14:46
      Beitrag Nr. 18 ()
      GEZ Wahnsinn richterlich bestätigt. Ein Kommentar von 451 Grad
      Das Urteil um die GEZ ist gefallen, und der Rundfunkbeitrag bleibt bestehen. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF werden vorerst nicht in finanzielle Not geraten. Rechtfertigen die zahlreichen Krimis und Quiz-Shows von ARD und ZDF die Milliarden an Rundfunkgebühren, die die Deutschen jährlich zahlen? Wie könnte man den Beitrag gerechter gestalten? Ein 451°-Kommentar zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

      .
      Avatar
      schrieb am 23.07.18 03:32:12
      Beitrag Nr. 19 ()
      Rundfunkbeitrag GEZ Gebühr falsche Begründung Unfassbar !
      Achtung, die Dame arbeitete 25 Jahre bei den Sendern der Lückenpresse,

      die weiß also gut Bescheid, daher ist ihr Urteil umso wichtiger!

      Die Berichterstattung ist weder vielfältig noch ausgewogen wie das Gericht äußerte. [Wirklichkeitsfremd imho!]

      .
      Avatar
      schrieb am 23.07.18 03:49:13
      Beitrag Nr. 20 ()
      (Vers.2 12.7.2018, wöchentl Update) Boykott ist so einfach mit der "Brief-zurück-schicken-Methode"
      Das ist ja der Hammer und kannte ich noch nicht! :eek::eek:



      Viele Kommentare unter der vorherigen Version: https://youtu.be/fJIG1EqL27k , die habe ich "unsichtbar" gemacht ("nicht gelistet"). Autoren, Euren Kommentar gerne hier nochmals bringen!

      Reines Audio zum Hören unterwegs, beim Aufräumen, Kochen, Sport, ...: http://gleichberechtigt.eu/gez/boykot... (als zip wenn Dein Browser nicht herunterladen sondern nur abspielen will: http://gleichberechtigt.eu/gez/boykot...)

      Video von Thomas Müller, die entscheidende Variante 2, um die es hier geht ab Minute 12: Variante ohne Hintergrundmusik: https://youtu.be/luQeocth88M , mit Hintergrundmusik: https://youtu.be/g9mCD703EpM, das reine mp3: http://gleichberechtigt.eu/upl/muelle... oder als zip: http://gleichberechtigt.eu/upl/muelle... ...
      Avatar
      schrieb am 23.07.18 04:22:23
      Beitrag Nr. 21 ()
      Rundfunkbeitrag? „Nein, danke!“ Beitragsverweigerer erzählen von Haft, Zwang und Befreiung
      . :eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 23.07.18 06:34:51
      Beitrag Nr. 22 ()
      Schon Friedrich Nietzsche wusste:
      "Staat heißt das kälteste aller kalten Ungeheuer und kalt lügt es und
      auch diese Lüge kriecht aus seinem Munde: Ich, der Staat, bin das Volk." :(

      BG Zeo :look:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.07.18 14:06:06
      Beitrag Nr. 23 ()
      .
      Zitat von Borealis: "Die Wut der AfD Anhänger/Bürger auf die GEZ wächst stetig. Sogar Existenzen werden bedroht"

      Ich plädiere da für eine Strategie Auge um Auge, Zahn um Zahn.
      Der Räuberstaat soll an den erpreßten GEZ-Geldern keine Freude haben. Es bleibt der Phantasie und dem Erfindungsreichtum jedes Einzelnen überlassen, jeden abgepreßten Euro mit einem mindestens ebensohohem Verlust für den Staat zu beantworten. Was die können, können wir auch.


      Hallo Borealis,

      absolut richtig, was du schreibst. Einem solchen totalitären Zwangsgeldsystem muss man wehrhaft begegnen. Nachdem ich jahrelang klagte und dies nicht zum gewünschten Erfolg führte, habe ich jetzt einen Weg entdeckt, mich dem System legal zu entziehen, welches bei anderen Personen auch funktioniert. Infos gebe ich gerne per BM an Interessierte. Haut rein.


      BG Zeo :look:
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 21:07:59
      Beitrag Nr. 24 ()
      Voßkuhle definiert Unrecht weg
      Schon von Ende Juli – aber diese realrhetorische „Perle“ des obersten Rechtsschützers der Nation, BVerfG-Präsident Voßkuhle, sollte man archivieren. Das Archiv mit solchen rabulistischen Voßkuhle-Sprüchen wächst immer weiter:

      „Es besteht … offensichtlich Uneinigkeit über die rechtliche Bewertung des Regierungshandelns zu Anfang der Migrationskrise; mit einer ,Herrschaft des Unrechts` hätte das aber selbst dann nichts zu tun, wenn die Regierung rechtswidrig gehandelt haben sollte." :laugh:

      Quelle: Interview Voßkuhle mit der SZ, 26.7.2018: https://www.sueddeutsche.de/politik/nach-kritik-des-gerichts….


      BG Zeo :look:
      Avatar
      schrieb am 17.10.18 14:03:31
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.274.555 von zeoxfan am 23.07.18 06:34:51
      Zitat von zeoxfan: Schon Friedrich Nietzsche wusste:
      "Staat heißt das kälteste aller kalten Ungeheuer und kalt lügt es und
      auch diese Lüge kriecht aus seinem Munde: Ich, der Staat, bin das Volk." :(

      BG Zeo :look:


      Da gibt es eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. -.-
      Avatar
      schrieb am 29.03.19 07:22:52
      Beitrag Nr. 26 ()


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