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    Verlustvortrag inklusive Anschaffungs- und Veräußerungskosten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.11.17 20:39:41 von
    neuester Beitrag 09.11.17 01:22:52 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.266.743
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      schrieb am 08.11.17 20:39:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      bei meinem Broker handele ich nun privat Futures an der EUREX nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a EStG. Der Broker führt keine Kapitalertragssteuer ab, so dass ich die Kapitalerträge in der Anlage KAP 2016 (Zeile 15: "Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag lt. Zeile 58)") angeben und dem inländischen Steuerabzug unterlegen muss.

      Der Brocker stellt keine Steuerbescheinigung und auch keine Verlustbescheinigung im Sinne des § 43 Abs. 3 Satz 4 EStG aus. Steuerfragen darf und möchte er nicht beantworten. Jedoch erstellt er eine "Erträgnisaufstellung der Kapitalerträge". Darin werden die 3 Positionen aufgeschlüsselt:
      - Kapitalerträge,
      - Nebenkosten der Transaktionen (Ordergebühren) sowie
      - Anschaffungskosten und deren Nebenkosten.

      Da ich ohne die Bezahlung von Ordergebühren nicht traden kann, glaube ich, dass Ordergebühren Aufwendungen sind, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen - vgl. § 20 Abs. 4 Satz 1 und Satz 5 EStG.

      Konkrettes Beispiel:
      Pro Trade habe ich jeweils insgesamt 6€ Anschaffungs- und Veräußerungsnebenkosten. Wenn ich jetzt durch Trading an der EUREX 10€ erhalte, so sind die Anschaffungs- und Veräußerungsnebenkosten (AVK) in Höhe von 6€ noch nicht abgezogen. Der Gewinn von 4€ errechnet sich zu: 10€-6€=4€.
      Es wird angenommen, dass ich im Jahr 2016 insgesamt 5 erfolgreiche Trades (Gwinn: 5 x (10€ - 6€) = 5 x 4€ = 20€) und 1 Verlusttrade (Verlust: 1 x (200€ + 6€) = 206€) realisiert habe. Im Jahr 2016 ergibt sich ein Gewinn bzw. Verlust von: 20€ - 206€ = -186€.
      Der Broker würde als "Kapitalerträge" in der "Erträgnisaufstellung der Kapitalerträge" den Wert -150€ (5 x 10€ - 1 x 200€ = 50€ - 200€ = -150€) auflisten. Die 36€ (5 x 6€ + 1 x 6€) für die AVK sind von dem Kapitalertrag noch nicht abgezogen worden.

      Ich bin der Meinung, dass der Kapitalertrag i.H.v. -150€ um die AVK i.H.v. 36€ zu -186€ korrigiert werden muss.
      Dieser Wert (-186,-€) ist in die Zeile 15 der Anlage KAP 2016 einzutragen.

      In der Zeile 17 "In den Zeilen 14 und 15 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien " möchte ich den Verlust i.H.v. +186,-€ geltend machen und als Verlustvortrag auf den nächsten Veranlagerungszeitraum (hier: 2017) mitnehmen.

      Meine Fragen zum beschriebenen Beispiel:

      1.
      Ist es richtig, dass der Wert -186,-€ in die Zeile 15 der KAP 2016 eingetragen werden muss und nicht der Wert -150,-€? Wenn nicht, welcher Wert muss dann in die Zeile 15 eingetragen werden?

      2.
      Ist es richtig, dass der Wert von +186,-€ in die Zeile 17 der KAP 2016 eingetragen werden muss, damit dieser für die Feststellung des Verlustvortrages berücksichtigt werden kann? Wenn nicht, welcher Wert muss dann in die Zeile 17 eingetragen werden?


      Vielen Dank für die sachliche und unverbindliche Beantwortung meiner 2 Fragen.

      Gruß
      quadro100
      Avatar
      schrieb am 08.11.17 23:14:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      reicht dir meine Antwort in dem anderen Forum nicht?

      Nochmal: Ja, du liegst richtig mit deinen Annahmen.

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.11.17 01:22:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.137.193 von reckoner am 08.11.17 23:14:51Hallo Stefan,
      danke für deine Hilfe. Es freut mich, dass Du meine Schlussfolgerungen bestättigst. Gleichzeitig wollte ich aber auch noch andere Meinungen von Lesern lesen, welche ggf. sich auch mit diesem Thema befasst haben oder befassen müssen.

      Bei der Recherche habe ich einen interessanten Artikel gefunden, welcher die Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang zu den Termingeschäften stehen, näher erläutert. So zählen Transaktionskosten zu den abziehbaren Aufwendungen. Bei Gebühren für die Nutzung der Handelsplattform bin ich mir nicht sicher, ob diese ebenfalls vom Kapitalertrag abziehbar sind.

      Der Link lautet (verfügbar am 09.11.2017):
      https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/frotsc…

      Gruß
      quadro100


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