vor 2009 gekaufte Fonds steuerpflichtig - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.11.17 19:40:46 von
neuester Beitrag 15.11.17 23:09:49 von
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Habe letzte Woche von meiner Bank ein Informationsschreiben erhalten. (Es handelt sich dabei eher um ein kleines Buch!!!) Habe den Inhalt überflogen und wenn ich es richtig verstanden habe, werden Gewinne, die ab 2018 entstehen mit 30 % (Aktienfonds), 15 % (Mischfonds) versteuert.
Jeder hat eine Freigrenze von 100.000 €. Die Fondsanlage ist als Teil meiner Altersvorsorge gedacht. Wenn der Bestandschutz nicht wäre, hätte ich wahrscheinlich schon längst von aktiv gemanagten Fonds in ETF's getauscht. Wenn ich die Hälfte meiner Fondsanteile in ETF's umtausche, habe ich trotzdem die volle Freigrenze von 100.000 €? Ist die Freigrenze zeitlich begrenzt (z.B. Verkauf erst in 10 Jahren)?
Mein Bankverkäufer meinte, er würde die Aufteilung so lassen. Ich habe Zweifel an seiner Objektivität. Ihm geht dadurch Provision verloren.
Ist das Inhaltlich, so wie ich es oben geschrieben habe richtig? Gibt es Empfehlungen?
Grüße Bart
Jeder hat eine Freigrenze von 100.000 €. Die Fondsanlage ist als Teil meiner Altersvorsorge gedacht. Wenn der Bestandschutz nicht wäre, hätte ich wahrscheinlich schon längst von aktiv gemanagten Fonds in ETF's getauscht. Wenn ich die Hälfte meiner Fondsanteile in ETF's umtausche, habe ich trotzdem die volle Freigrenze von 100.000 €? Ist die Freigrenze zeitlich begrenzt (z.B. Verkauf erst in 10 Jahren)?
Mein Bankverkäufer meinte, er würde die Aufteilung so lassen. Ich habe Zweifel an seiner Objektivität. Ihm geht dadurch Provision verloren.
Ist das Inhaltlich, so wie ich es oben geschrieben habe richtig? Gibt es Empfehlungen?
Grüße Bart
Union Investment schreibt auf der Homepage:
Der eigentlich unbegrenzt geltende Bestandsschutz für Kursgewinne aus Fondsanteilen, die vor 2009 gekauft wurden, wird per 31.12.2017 gekappt. Dies wird durch eine fiktive Veräußerung und Neuanschaffung erreicht. Die bis 31.12.2017 angefallenen unrealisierten Kursgewinne bleiben aber auch weiterhin steuerfrei. Außerdem wird für diese Altveräußerungsgewinne ein sehr hoher einmaliger persönlicher Freibetrag von 100.000 € pro Person (das heißt 200.000 EUR für Eheleute) eingeführt, der sich nur auf die Wertentwicklung ab 2018 bezieht Dieser kann im Rahmen der Steuerveranlagung geltend gemacht werden.
Es ist also so, dass sich der Freibetrag nur auf die vor 2009 erworbenen Fonds bezieht und deren ab 2018 erzielten Wertzuwachs. Also ginge derFreibetrag verloren, wenn diese Fonds restlos verkauft würden. Neu angeschaffte ETFs fallen ohnehin unter die neue Regelung mit einer pauschalen Besteuerung eines Dividendenanteils bei Aktien- und Indexfonds. (Soweit ich das verstehe.)
Der eigentlich unbegrenzt geltende Bestandsschutz für Kursgewinne aus Fondsanteilen, die vor 2009 gekauft wurden, wird per 31.12.2017 gekappt. Dies wird durch eine fiktive Veräußerung und Neuanschaffung erreicht. Die bis 31.12.2017 angefallenen unrealisierten Kursgewinne bleiben aber auch weiterhin steuerfrei. Außerdem wird für diese Altveräußerungsgewinne ein sehr hoher einmaliger persönlicher Freibetrag von 100.000 € pro Person (das heißt 200.000 EUR für Eheleute) eingeführt, der sich nur auf die Wertentwicklung ab 2018 bezieht Dieser kann im Rahmen der Steuerveranlagung geltend gemacht werden.
Es ist also so, dass sich der Freibetrag nur auf die vor 2009 erworbenen Fonds bezieht und deren ab 2018 erzielten Wertzuwachs. Also ginge derFreibetrag verloren, wenn diese Fonds restlos verkauft würden. Neu angeschaffte ETFs fallen ohnehin unter die neue Regelung mit einer pauschalen Besteuerung eines Dividendenanteils bei Aktien- und Indexfonds. (Soweit ich das verstehe.)
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.192.817 von Bart_IV am 15.11.17 19:40:46
Die 15% bzw. 30% sind der Anteil der zukünftigen Teilfreistellung. Sofern die Anlagegrenzen (mind. 25% bzw. 51% Aktienquote) erfüllt sind, sind die entsprechenden Anteile der Ausschüttungen und Kursgewinne ab 2018 steuerfrei.
Die Freigrenze von TEUR 100 gilt nur für ab 2018 entstehende Gewinne bei Fonds, die vor 2009 erworben wurden. Der bis zum 31.12.2017 erzielte Kursgewinn bleibt in diesem Fall - auch bei Veräußerung in10 Jahren - steuerfrei.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von Bart_IV: Habe letzte Woche von meiner Bank ein Informationsschreiben erhalten. (Es handelt sich dabei eher um ein kleines Buch!!!) Habe den Inhalt überflogen und wenn ich es richtig verstanden habe, werden Gewinne, die ab 2018 entstehen mit 30 % (Aktienfonds), 15 % (Mischfonds) versteuert.
Jeder hat eine Freigrenze von 100.000 €. Die Fondsanlage ist als Teil meiner Altersvorsorge gedacht. Wenn der Bestandschutz nicht wäre, hätte ich wahrscheinlich schon längst von aktiv gemanagten Fonds in ETF's getauscht. Wenn ich die Hälfte meiner Fondsanteile in ETF's umtausche, habe ich trotzdem die volle Freigrenze von 100.000 €? Ist die Freigrenze zeitlich begrenzt (z.B. Verkauf erst in 10 Jahren)?
Mein Bankverkäufer meinte, er würde die Aufteilung so lassen. Ich habe Zweifel an seiner Objektivität. Ihm geht dadurch Provision verloren.
Ist das Inhaltlich, so wie ich es oben geschrieben habe richtig? Gibt es Empfehlungen?
Grüße Bart
Die 15% bzw. 30% sind der Anteil der zukünftigen Teilfreistellung. Sofern die Anlagegrenzen (mind. 25% bzw. 51% Aktienquote) erfüllt sind, sind die entsprechenden Anteile der Ausschüttungen und Kursgewinne ab 2018 steuerfrei.
Die Freigrenze von TEUR 100 gilt nur für ab 2018 entstehende Gewinne bei Fonds, die vor 2009 erworben wurden. Der bis zum 31.12.2017 erzielte Kursgewinn bleibt in diesem Fall - auch bei Veräußerung in10 Jahren - steuerfrei.
Gruß
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