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    Nebenkostenpauschale bei Einliegerwohnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.11.17 18:58:11 von
    neuester Beitrag 27.11.17 23:49:43 von
    Beiträge: 6
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      Avatar
      schrieb am 26.11.17 18:58:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vermietung Einliegerwohnung, Nebenkostenpauschale

      Ich bin Rentnerin und will einen Teil meines kleinen Hauses als Einliegerwohnung vermieten, will jetzt aber keine große Nebenkostenabrechnung machen sondern eine Pauschale vereinbaren.
      Muss ich dem Finanzamt diese Pauschale als Einnahme angeben ? Und wenn ja, muß ich dem Finanzamt dann sämtliche Kosten doch aufschlüsseln, um sie als Werbungskosten absetzen zu können?

      Schließen sich Pauschale und Werbungskosten aus? Kann ich also neben der Pauschale trotzdem 2% der Herstellungskosten als Afa geltend machen?
      Avatar
      schrieb am 26.11.17 22:23:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.279.240 von Tulpe100 am 26.11.17 18:58:11Als Vermieter ist man verpflichtet eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Wenn nicht kann der Mieter ALLES gezahlten Betriebskosten für den Abrechnungszeitraum zurückfordern.
      Avatar
      schrieb am 27.11.17 00:00:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      >>>will jetzt aber keine große Nebenkostenabrechnung machen sondern eine Pauschale vereinbaren.

      Warum willst du ein solches Risiko eingehen? Du hast doch gar nicht in der Hand wie sparsam oder verschwenderisch der Mieter ist. Was machst du wenn der jeden Tag zwei mal badet?


      >>>Muss ich dem Finanzamt diese Pauschale als Einnahme angeben ?

      Natürlich, jede empfangene Zahlung zählt als Einnahme.


      >>>Und wenn ja, muß ich dem Finanzamt dann sämtliche Kosten doch aufschlüsseln, um sie als Werbungskosten absetzen zu können?

      Ja, auch das. Du kannst aber freiwillig auf bestimmte Dinge verzichten, damit würdest du dir u.U. viel Arbeit ersparen, aber nur Kleingeld verlieren.


      >>>Schließen sich Pauschale und Werbungskosten aus? Kann ich also neben der Pauschale trotzdem 2% der Herstellungskosten als Afa geltend machen?

      Schließt sich nicht aus. Die AfA und auch alle anderen Kosten kannst du immer absetzten (anteilig für den vermieteten Teil natürlich), egal ob du sie dem Mieter in Rechnung stellst oder nicht.


      >>>Als Vermieter ist man verpflichtet eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Wenn nicht kann der Mieter ALLES gezahlten Betriebskosten für den Abrechnungszeitraum zurückfordern.

      Aber nicht bei pauschal vereinbarten Nebenkosten (Warmmiete etc.).

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.11.17 11:39:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also ich gebe schon seit 25 Jahren nur die Nettomieteinnahmen an.
      Hat sich noch keiner beschwert.
      Avatar
      schrieb am 27.11.17 22:26:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.280.749 von reckoner am 27.11.17 00:00:07
      günstigere Vermietung an Freunde
      Vielen Dank für die guten Antworten!
      Ich möchte eine Pauschale, weil ich an eine Bekannte günstiger vermieten will und mich so wenig wie möglich mit Papierkram belasten will. Ich bin schwer erkrankt, beziehe eine Erwerbsminderungsrente und möchte meine Nichtveranlagungsbescheinigigung nicht wegen zu hohen Mieteinnahmen hergeben müssen...
      Deshalb noch eine Frage: Kann ich eine geringere Miete als die ortsübliche Vergleichsmiete nehmen und mit etwas höheren Werbungskosten meine Steuerlast mindern?
      Alle Kosten müssen also entsprechend der Wohnfläche aufgeschlüsselt werden.
      Will jetzt auch keinen Hausmeister und keine Wohnungsverwaltung beauftragen. Kann ich für gewisse Eigenleisungen von mir ( "Verwaltung", Hausreinigung, Gartenpflege...) gewisse Eigenleistungen ansetzen? Oder nur wenn ich tatsächliche Kosten (Reinigungsmittel, Rasendünger, Gartenwerkzeuge etc.) nachweisen kann?
      Ist es auch wichtig, dass im Mietvertrag eine anteilige Gartennutzung mit vereinbart wird? Verändert sich dadurch was?

      Herzlichen Dank für die Mühe!

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      Avatar
      schrieb am 27.11.17 23:49:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      >>>Kann ich eine geringere Miete als die ortsübliche Vergleichsmiete nehmen

      Natürlich. Sogar Null Euro wäre möglich.


      >>>und mit etwas höheren Werbungskosten meine Steuerlast mindern?

      Das geht nur wenn die Miete mindestens 66% der ortsüblichen Miete beträgt (ich rate zu einem Sicherheitsaufschlag, also 70% oder sogar 75%).


      >>>Alle Kosten müssen also entsprechend der Wohnfläche aufgeschlüsselt werden.

      In der Wahl der Aufteilungsschlüssel bist du frei, es muss nur logisch und üblich sein.
      Man kann nach Quadratmetern, nach Personen (bestimmte Dinge wie etwa Müll oder Wasser) oder auch je Wohnung (etwa die Gartenpflege, die Hausflurreinigung oder das Straßenkehren) aufteilen.


      >>>Kann ich für gewisse Eigenleisungen von mir ( "Verwaltung", Hausreinigung, Gartenpflege...) gewisse Eigenleistungen ansetzen?

      Du meinst das du dir selber eine Art Lohn zahlst? Das bringt doch nichts, denn diesen Lohn müsstest du auch wieder versteuern (Nullsummenspiel).


      >>>Ist es auch wichtig, dass im Mietvertrag eine anteilige Gartennutzung mit vereinbart wird? Verändert sich dadurch was?

      Imho spielt es keine Rolle, ich würde es aber trotzdem in den Vertrag nehmen.

      Stefan


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