checkAd

    Steuererklärung und Verlustverrechnung notwendig? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.11.17 17:38:37 von
    neuester Beitrag 28.11.17 22:34:15 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.268.258
    Aufrufe heute: 1
    Gesamt: 2.508
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 28.11.17 17:38:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Trader,
      kleine Frage meinerseits zur Steuererklärung. Ich habe aktuell ein zwei Konten mit denen ich handele eins bei der Diba und ein Zocker-Konto bei Degiro (ausländischer Broker).

      Bei der Diba werde ich voraussichtlich nach Jahresende +- 0 raus kommen an Gewinnen.
      Bei Degiro werde ich voraussichtlich um die 1000€ im Minus sein.

      Meine Frage: Muss ich da jetzt eine Steuerklärung abgeben oder kann ich mir das sparen (ich habe ja schließlich keine Gewinne generiert)?

      Degiro führt ja mein Depot weiter als -1000€. Ich habe jetzt noch eine Position offen, die ich laufen lassen will bis ich das Depot wieder auf fast - 0 bekomme. Dann würde ich das Depot bei Degiro wohl schließen. Dies kann aber wohl noch bis nächstes Jahr dauern.

      Sollte ich jetzt eine Verlust-Verrechnung durchführen und die später bei der Steuer einreichen oder kann ich, solange ich mit dem Konto niemals ins Plus komme, machen was ich will ohne eine Steuerklärung abzugeben? Den praktisch muss ich ja nur eine Steuererklärung abgeben, wenn ich auch einen Gewinn generiert habe oder eben Gewinn und Verlust gegenrechnen möchte?

      Danke im Voraus für eure Infos

      Grüße
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.11.17 18:00:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.300.840 von FinanzHoi am 28.11.17 17:38:37bei normalen Banken musst du gar keine Steuerklärung abgeben, da alle Gewinne versteuert werden.
      Verluste werden ja auch vorgetragen ins nächste Jahr und dann ggf. mit anfallenden Gewinnen verrechnet.
      Es kann sich in bestimmten Fällen lohnen, trotzdem eine zu machen.
      kommt aber auf den Einzelfall an.
      Avatar
      schrieb am 28.11.17 18:01:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Degiro kenne ich nicht, werden da keine Steuern bei Gewinnen einbehalten?
      Avatar
      schrieb am 28.11.17 18:35:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Degiro ist wie lynx oder IB, da ausländisch, wird keine automatische Abg.Steuer abgeführt, muss man selbst machen, sonst würde er nicht fragen - ist übrigens der günstigste Broker den ich kenne für US-Werte - da das nur ein Broker und keine Bank ist.
      ca. 2 Euro für einen 1000 € Trade? super
      Avatar
      schrieb am 28.11.17 18:52:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.300.840 von FinanzHoi am 28.11.17 17:38:37Degiro ist ein ausländischer Broker. Von daher verstehe ich nicht, dass er deinen Verlust weiterführen soll. Ausländische Banken führen keine Verlusttöpfe.

      Meiner Meinung nach musst du auf jeden Fall eine Steuererklärung machen und dir den Verlust der 1.000 Euro bescheinigen lassen. Machst du das nicht und erzielst im nächsten Jahr 1.000 Euro Gewinn, wäre das Nicht-Angeben dieser 1.000 Euro Steuerhinterziehung. Selbst wenn es nur eine Verrechnung mit einem vorher nicht angegebenen Verlust wäre.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4500EUR +9,76 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 28.11.17 18:54:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      FinanzHoi,
      „..... oder eben Gewinn und Verlust gegenrechnen möchte?“

      Wenn du Gewinne in 2018 oder später mit den Degiro-Verlusten in 2017 verrechnen möchtest, brauchst du eine Verlustbescheinigung vom FA. Die bekommst du nach Ausfüllen der Anlage KAP. Andernfalls waren die Verluste dein Privatvergnügen.

      Du mußt deine Verluste 2017 beim FA nicht erklären, kannst sie mit späteren Gewinnen (auch bei Degiro) aber nicht mehr verrechnen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.11.17 19:24:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.301.791 von alzwo am 28.11.17 18:54:44Ok vielen Dank! Nur zu meinem Verständnis: Wir reden hier dann von Gewinnen, wenn diese verbucht wurden also wenn ich die Aktie oder den Optionsschein verkaufe. Wenn ich im Jahre 2018 eine Aktie oder einen Optionsschein im Plus verkaufe, dann handelt es sich um einen Gewinn, auch wenn ich zuvor in 2017 einen Verlust erlitten habe.

      Das Beste wäre also nun alle Positionen bis spätestens 15. Dezember (bis dahin muss eine Verlustverrechnung erfolgen) zu schließen auf Degiro und bei der Ing-Diba eine Verlustbescheinignug zu beantragen? Was passiert dann mit möglichen Gewinnen, die ich zwischen dem - sagen wir mal 14. Dezember an dem ich die Verlustbescheinigung beantrage - und 31. Dezember einfahre? Zählen diese dann bereits für 2018 für meine Steuererklärung?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.11.17 20:13:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.302.136 von FinanzHoi am 28.11.17 19:24:48
      Zitat von FinanzHoi: Ok vielen Dank! Nur zu meinem Verständnis: Wir reden hier dann von Gewinnen, wenn diese verbucht wurden also wenn ich die Aktie oder den Optionsschein verkaufe. Wenn ich im Jahre 2018 eine Aktie oder einen Optionsschein im Plus verkaufe, dann handelt es sich um einen Gewinn, auch wenn ich zuvor in 2017 einen Verlust erlitten habe.


      Einen Gewinn erzielst du, wenn du verkaufst. Einen Gewinn in 2018 musst du auch in 2018 versteuern. Eine Verrechnung mit einem Verlust aus dem Jahr 2017 ist nur dann möglich, wenn du den Verlust 2017 angegeben hast und eine Verlustbescheinigung bekommen hast.

      Zitat von FinanzHoi: Das Beste wäre also nun alle Positionen bis spätestens 15. Dezember (bis dahin muss eine Verlustverrechnung erfolgen) zu schließen auf Degiro und bei der Ing-Diba eine Verlustbescheinignug zu beantragen? Was passiert dann mit möglichen Gewinnen, die ich zwischen dem - sagen wir mal 14. Dezember an dem ich die Verlustbescheinigung beantrage - und 31. Dezember einfahre? Zählen diese dann bereits für 2018 für meine Steuererklärung?


      Bis zum 15. Dezember musst du Verlustbescheinigung beantragen. Erstellt wird sie in 2018 und umfasst alle Gewinne und Verluste bis zum 31.12.2017.

      Ob Degiro eine solche Bescheinigung ausstellt, weiß ich nicht. Das ist eine ausländische Bank, die nicht der deutschen Gesetzgebung unterliegt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.11.17 20:27:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.302.658 von JuliaPapa am 28.11.17 20:13:46Vielen dank noch mal. Ich habe das wohl missverstanden mit der Beantragung der Verlustbescheinigung und ging davon aus, dass diese dann auch am 15. ausgestellt wird.
      Avatar
      schrieb am 28.11.17 22:34:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      FinanzHoi,
      das FA ist so „großzügig“ Gewinne und Verluste bei ausländischen Brokern zu einem Jahresgewinn/verlust auflaufen zu lassen. Jahresgewinne mußt du versteuern – Jahresverluste kannst du verschweigen und steuerlich untergehen lassen. Den Verlust eines Jahres darfst du allein für dich keineswegs mit dem Gewinn eines anderen Jahres verrechnen.

      Bis zum 15.12. eines Jahres kannst du eine Verlustbescheinigung von einer deutschen Depotbank verlangen. Wie JuliaPapa schon sagte, wird dir diese Bescheinigung Anfang des Folgejahres zugeschickt. Dein Verlusttopf bei der Bank wird auf Null gesetzt. Diese Bescheinigung reichst du mit deiner Steuererklärung beim FA ein. Das FA stellt dann eine eigene Verlustbescheinigung aus. Bei der nächsten Steuererklärung weist du dann deine hoffentlich erzielten Gewinne nach, und das FA verrechnet dann mit der FA-Bescheinigung und erstattet Steuern.

      Viel einfacher ist es jedoch, keine Verlustbescheinigung von deiner deutschen Bank zu verlangen und keine Anlage KAP auszufüllen und den Verlusttopf automatisch ins nächste Jahr zu schleppen. Dann führt die Bank bei Gewinnen sofort keine Abgsteuer ab, bis der Verlusttopf leer ist.

      Ausländische Broker führen keine Abgsteuer ab und führen keinen Verlusttopf. Wenn du Verluste steuerlich „retten“ willst, mußt du diese Verluste in deiner Steuererklärung (Anlage KAP) angeben. Nachweise (zB Schreiben des ausl Bokers oder Kontoauszüge) bringst du, wie du möchtest. Notfalls fragt dein Steuerbearbeiter nach weiteren Nachweisen.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Steuererklärung und Verlustverrechnung notwendig?