Liquidation einer AG - steuerliche Behandlung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.11.17 23:16:02 von
neuester Beitrag 30.11.17 12:56:03 von
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Guten Abend,
ich besitze Aktien einer Firma, welche sich in Liquidation befindet. Aller Voraussicht nach wird es eine Schlussverteilung an die Aktionäre geben, die jedoch unterhalb meines Kaufkurses liegen wird. Ist die Schlussverteilung steuerlich ein Aktienverkauf, so dass ich die Differenz zwischen Kaufkurs und Schlussverteilung für die Kapitalertragssteuer mit Aktiengewinnen verrechnen kann? Oder wäre es steuerlich günstiger, die Aktien vor der Schlussverteilung zu verkaufen?
ich besitze Aktien einer Firma, welche sich in Liquidation befindet. Aller Voraussicht nach wird es eine Schlussverteilung an die Aktionäre geben, die jedoch unterhalb meines Kaufkurses liegen wird. Ist die Schlussverteilung steuerlich ein Aktienverkauf, so dass ich die Differenz zwischen Kaufkurs und Schlussverteilung für die Kapitalertragssteuer mit Aktiengewinnen verrechnen kann? Oder wäre es steuerlich günstiger, die Aktien vor der Schlussverteilung zu verkaufen?
Zunächst ist zu befürchten, dass ein möglicher Verlust durch Depotausbuchung oder Handelsregisterlöschung vom Finanzamt nicht anerkannt wird.
Es kommt außerdem darauf an, wie die Liquidationsausschüttungen steuerlich behandelt werden. Gewinnausschüttungen sind steuerpflichtig, eine Gegenrechnung von aktienverlusten ist nicht möglich, da diese nur mitAktienveräußerungsgewinnen verrechnet können oder unbegrenzt vorgetragen werden. Wahrscheinlich werden die Liquidationsausschüttungen aber als "steuerfreie" Kapitalrückzahlungen behandelt, das bedeutet, dass zwar keine Steuer einbehalten wird, aber der Anschaffungspreis für steuerliche Zwecke um den Ausschüttungsbetrag korrigiert (herabgesetzt) wird. Bei einer späteren Veräußerung ergibt sich ein entsprechend geringerer Veräußerungsverlust.
Es kommt außerdem darauf an, wie die Liquidationsausschüttungen steuerlich behandelt werden. Gewinnausschüttungen sind steuerpflichtig, eine Gegenrechnung von aktienverlusten ist nicht möglich, da diese nur mitAktienveräußerungsgewinnen verrechnet können oder unbegrenzt vorgetragen werden. Wahrscheinlich werden die Liquidationsausschüttungen aber als "steuerfreie" Kapitalrückzahlungen behandelt, das bedeutet, dass zwar keine Steuer einbehalten wird, aber der Anschaffungspreis für steuerliche Zwecke um den Ausschüttungsbetrag korrigiert (herabgesetzt) wird. Bei einer späteren Veräußerung ergibt sich ein entsprechend geringerer Veräußerungsverlust.
Da sehr wahrscheinlich der Verlust grösser sein dürfte als die Ausschüttungen würde ich wenn es möglich ist einen ganz normalen Verkauf an der Börse vorziehen um den Verlust damit nutzen zu können.
Meist wird der Börsenhandel ja nicht sofort eingestellt, so dass man nach der Schlussausschüttung noch ein paar Tage Gelegenheit hat, zu Kursen nahe null zu verkaufen.
Es hängt aber auch von der individeuellen Situation ab, ob ein Verlust noch 2017 realisiert werden soll oder gerade nicht.
Durch Verkauf und späteren Rückkauf über die Börse würde man auch schon vor der letzten Teilausschüttung einen Teil des Verlusts realisieren.
Es hängt aber auch von der individeuellen Situation ab, ob ein Verlust noch 2017 realisiert werden soll oder gerade nicht.
Durch Verkauf und späteren Rückkauf über die Börse würde man auch schon vor der letzten Teilausschüttung einen Teil des Verlusts realisieren.
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