Zu hohe Kapitalerträge als Student - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.11.17 09:05:32 von
neuester Beitrag 30.11.17 05:36:23 von
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Nachdem ich in den tiefen Weiten des Internets nicht fündig geworden bin, hoffe ich, dass mir vielleicht hier jemand weiterhelfen kann:
Ich bin Student und bekomme meinen jährlichen Freibetrag von 8.820 € alleine durch meine beiden Jobs voll (den Freibetrag darf ich steuerfrei verdienen). Nun hatte ich bei der Dax Rallye ziemlich viel Glück und habe es geschafft, aus 1500€ Startkapital 12.000€ (Abgeltungssteuer bereits abgezogen) zu machen. Da ich über meinen Freibetrag komme, muss ich die 12.000€ ja versteuern. Weiß jemand wie viel Steuern darauf anfallen? Und vor allem welche? An einer Stelle habe ich gelesen, dass ich nochmals 25% abdrücken muss (was ich nicht so ganz verstehe), an anderer Stelle steht, ich muss Einkommenssteuer darauf zahlen. Ich möchte mich schon mal mental darauf vorbereiten, wie viel das Finanzamt nächstes Jahr verlangen wird.
Danke an alle!
Ich bin Student und bekomme meinen jährlichen Freibetrag von 8.820 € alleine durch meine beiden Jobs voll (den Freibetrag darf ich steuerfrei verdienen). Nun hatte ich bei der Dax Rallye ziemlich viel Glück und habe es geschafft, aus 1500€ Startkapital 12.000€ (Abgeltungssteuer bereits abgezogen) zu machen. Da ich über meinen Freibetrag komme, muss ich die 12.000€ ja versteuern. Weiß jemand wie viel Steuern darauf anfallen? Und vor allem welche? An einer Stelle habe ich gelesen, dass ich nochmals 25% abdrücken muss (was ich nicht so ganz verstehe), an anderer Stelle steht, ich muss Einkommenssteuer darauf zahlen. Ich möchte mich schon mal mental darauf vorbereiten, wie viel das Finanzamt nächstes Jahr verlangen wird.
Danke an alle!
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.306.450 von Koenigsmarck am 29.11.17 09:05:32In Deutschland? Wenn Abgeltungssteuer abgezogen wird, dann ist es so als hättest Du diese Einnahmen gar nicht gehabt. Die Kohle bleibt dir also.
Moin,
so Pi mal Daumen
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/
1. einfach das Gesamtbrutto aus Arbeits- und Kapitalertrag eintippen. -> zu zahlende Einkommensteuer
2. bisher gezahlte Einkommensteuer sowie Kapitalertragssteuer zusammen addieren ohne Soli und ohne Kirchensteuer
1 größer 2 dann Differenz ans FA zahlen
2 größer 1 dann bekommste sogar was wieder
Grüße
ohneRuecklicht
so Pi mal Daumen
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/
1. einfach das Gesamtbrutto aus Arbeits- und Kapitalertrag eintippen. -> zu zahlende Einkommensteuer
2. bisher gezahlte Einkommensteuer sowie Kapitalertragssteuer zusammen addieren ohne Soli und ohne Kirchensteuer
1 größer 2 dann Differenz ans FA zahlen
2 größer 1 dann bekommste sogar was wieder
Grüße
ohneRuecklicht
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.307.374 von Vitaquelle am 29.11.17 10:04:11
Genau bei ca. 55K Brutto Gesamteinkommen lohnt sich die Angabe der Kapitalerträge steuerlich nicht mehr.
Zitat von Vitaquelle: In Deutschland? Wenn Abgeltungssteuer abgezogen wird, dann ist es so als hättest Du diese Einnahmen gar nicht gehabt. Die Kohle bleibt dir also.
Genau bei ca. 55K Brutto Gesamteinkommen lohnt sich die Angabe der Kapitalerträge steuerlich nicht mehr.
Das stimmt so nicht ganz......
Die 55 K gelten nur für den Fall, wenn man kein "Lohneinkünfte" hat......somit der Gesamtsteuersatz von 25 % relevant ist.
Hingegen ist der Grenzsteuersatz von 25 % ist bereits bei ca. 15K erreicht.
Wer also 15 K Arbeitslohn hat und zusätzlich Börsengewinne gemacht hat, bei denen die Abgeltungssteuer abgezogen wurde, für den rentiert sich die Günstigerprüfung nicht.......da ja der ca. 15001-te verdiente Euro bereits mit 25 % versteuert wird.
Im hiesigen Fall würde sich die Günstigerprüfung (8K-Lohn) rentieren.
Falls die Gewinne bei ausländischen Brokern gemacht wurden, müssen ohnehin alle Börsengewinne nachversteuert werden !!
Die 55 K gelten nur für den Fall, wenn man kein "Lohneinkünfte" hat......somit der Gesamtsteuersatz von 25 % relevant ist.
Hingegen ist der Grenzsteuersatz von 25 % ist bereits bei ca. 15K erreicht.
Wer also 15 K Arbeitslohn hat und zusätzlich Börsengewinne gemacht hat, bei denen die Abgeltungssteuer abgezogen wurde, für den rentiert sich die Günstigerprüfung nicht.......da ja der ca. 15001-te verdiente Euro bereits mit 25 % versteuert wird.
Im hiesigen Fall würde sich die Günstigerprüfung (8K-Lohn) rentieren.
Falls die Gewinne bei ausländischen Brokern gemacht wurden, müssen ohnehin alle Börsengewinne nachversteuert werden !!
....bezüglich der Fragestellung des Beitragserstellers:
Du zahlst auf Deine Börsengewinne maximal 25 % Steuern (plus Soli).......falls Du aber per Einkommenssteuersatz darunter kommst, zahlst Du weniger Steuern (per GÜNSTIGERPRÜFUNG über die Steuererklärung).
Bei den genannten Zahlen, sollte die Günstigerprüfung postiv sein, sodass Du weniger als 25 % auf Deine Börsengewinne zahlen musst.
Falls Du schon Abgeltungssteuer gezahlt hast, (Deine Börsengewinne also bei einem deutschen Broker erzielt hast) bekommst Du somit Steuern zurück.
Falls Du Deine Gewinne im Ausland erzielt hast, musst Du diese, bei Deiner Steuererklärung (ANLAGE-KAP) angeben und die Steuern (<= 25 %.......in Deinem Fall <25 %) nachzahlen.
LG
Du zahlst auf Deine Börsengewinne maximal 25 % Steuern (plus Soli).......falls Du aber per Einkommenssteuersatz darunter kommst, zahlst Du weniger Steuern (per GÜNSTIGERPRÜFUNG über die Steuererklärung).
Bei den genannten Zahlen, sollte die Günstigerprüfung postiv sein, sodass Du weniger als 25 % auf Deine Börsengewinne zahlen musst.
Falls Du schon Abgeltungssteuer gezahlt hast, (Deine Börsengewinne also bei einem deutschen Broker erzielt hast) bekommst Du somit Steuern zurück.
Falls Du Deine Gewinne im Ausland erzielt hast, musst Du diese, bei Deiner Steuererklärung (ANLAGE-KAP) angeben und die Steuern (<= 25 %.......in Deinem Fall <25 %) nachzahlen.
LG
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.307.944 von Freak_dd am 29.11.17 10:38:44
Es wurde bereits Steuer einbehalten...
es gibt zwei Varianten:
1. Es wurde keine Lohnsteuer auf die Nebenjobs einbehalten, weil der Grundfreibetrag unterschritten wurde => Eine Erklärung ist nicht zwingend abzugeben. Dann bleibt es bei der abgeltenden Wirkung der Steuer auf Kapitalerträge, das ist nicht unbedingt vorteilhaft...
2. In allen anderen Fällen würde ich eine Steuererklärung abgeben, die KAP lt. Steuerbescheinigung angeben, das Kreuzchen bei Günstigerprüfung machen.... und mich über eine evtl. Erstattung freuen. Eine Nachbelastung von Steuern auf die Kapitalerträge kann es (mit Ausnahme (EBMG thes. Fonds etc.) evtl. KiSt-Pflicht ohne Abzug, dann wäre aber die Erklärung wieder Pflicht) nicht geben.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von Freak_dd: Falls die Gewinne bei ausländischen Brokern gemacht wurden, müssen ohnehin alle Börsengewinne nachversteuert werden !!
Es wurde bereits Steuer einbehalten...
es gibt zwei Varianten:
1. Es wurde keine Lohnsteuer auf die Nebenjobs einbehalten, weil der Grundfreibetrag unterschritten wurde => Eine Erklärung ist nicht zwingend abzugeben. Dann bleibt es bei der abgeltenden Wirkung der Steuer auf Kapitalerträge, das ist nicht unbedingt vorteilhaft...
2. In allen anderen Fällen würde ich eine Steuererklärung abgeben, die KAP lt. Steuerbescheinigung angeben, das Kreuzchen bei Günstigerprüfung machen.... und mich über eine evtl. Erstattung freuen. Eine Nachbelastung von Steuern auf die Kapitalerträge kann es (mit Ausnahme (EBMG thes. Fonds etc.) evtl. KiSt-Pflicht ohne Abzug, dann wäre aber die Erklärung wieder Pflicht) nicht geben.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.308.217 von Taxadvisor am 29.11.17 10:53:31
Du hast Recht !!
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.....Sorry !!
Zitat von Taxadvisor:Zitat von Freak_dd: Falls die Gewinne bei ausländischen Brokern gemacht wurden, müssen ohnehin alle Börsengewinne nachversteuert werden !!
Es wurde bereits Steuer einbehalten...
Taxadvisor
Du hast Recht !!
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.....Sorry !!
Koenigsmarck,
erst einmal Glückwunsch zu dem enormen Spekugewinn. Du mußt nicht 12000,- nach Steuern versteuern sondern den Spekugewinn ohne Steuern. Eine Steuererklärung für 2017 mußt du nicht abgeben, sollte sich aber lohnen. Rechnen wir mal grob:
..8800,- Lohn
14001,- Kapitalerträge und Spekugewinn
22801,- Einkommen
Davon werden abgezogen:
801,- Sparerpauschbetrag
12*166,-? Beiträge zur Krankenkasse und Pflege
200,-? Haftpflichtversicherung für Pkw
??? Studiengebühren, Bücher, …..
19700,- zu versteuerndes Einkommen
2573,- Steuer nach Tabelle (bmf-steuerrechner.de)
4200,- Abgsteuer von der Depotbank bereits abgeführt
1627,- Steuererstattung
erst einmal Glückwunsch zu dem enormen Spekugewinn. Du mußt nicht 12000,- nach Steuern versteuern sondern den Spekugewinn ohne Steuern. Eine Steuererklärung für 2017 mußt du nicht abgeben, sollte sich aber lohnen. Rechnen wir mal grob:
..8800,- Lohn
14001,- Kapitalerträge und Spekugewinn
22801,- Einkommen
Davon werden abgezogen:
801,- Sparerpauschbetrag
12*166,-? Beiträge zur Krankenkasse und Pflege
200,-? Haftpflichtversicherung für Pkw
??? Studiengebühren, Bücher, …..
19700,- zu versteuerndes Einkommen
2573,- Steuer nach Tabelle (bmf-steuerrechner.de)
4200,- Abgsteuer von der Depotbank bereits abgeführt
1627,- Steuererstattung
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.308.658 von alzwo am 29.11.17 11:30:15Super, vielen lieben Dank an alle! Eine Frage hätte ich noch: Wenn die Berechnung theoretisch nicht zu meinen Gunsten ausfallen würde (d.h. ich kriege nichts von der Abgeltungssteuer zurück), könnte man dann die KAP Anlage einfach weglassen? Weil Vitalquelle ja unter anderem meinte, mit 25% ist alles abgegolten.
Hallo,
ja, KAP darf man weglassen (vorausgesetzt: nur inländische Banken und keine Thesaurierungen).
Stefan
ja, KAP darf man weglassen (vorausgesetzt: nur inländische Banken und keine Thesaurierungen).
Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.317.004 von Koenigsmarck am 29.11.17 21:18:50Nur wenn du 100% sicher bist dass es keinen Sinn macht musst du die Anlage KAP gar nicht ausfüllen.
Auch wenn es so wäre spielt es bei einer Abgabe der Anlage KAP keine Rolle, denn die volle Steuer ist bezahlt.
Wie das Wort "Günstigerprüfung" schon sagt es kann nur für dich günstiger werden aber NIE schlechter.
Auch wenn es so wäre spielt es bei einer Abgabe der Anlage KAP keine Rolle, denn die volle Steuer ist bezahlt.
Wie das Wort "Günstigerprüfung" schon sagt es kann nur für dich günstiger werden aber NIE schlechter.
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