Steuer bei Gewinn - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.12.17 17:42:26 von
neuester Beitrag 22.12.17 22:08:39 von
neuester Beitrag 22.12.17 22:08:39 von
Beiträge: 6
ID: 1.268.519
ID: 1.268.519
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 448
Gesamt: 448
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
gestern 21:20 | 6599 | |
vor 1 Stunde | 4839 | |
vor 1 Stunde | 4626 | |
gestern 18:00 | 3197 | |
gestern 22:23 | 2933 | |
vor 1 Stunde | 2814 | |
vor 1 Stunde | 2067 | |
vor 1 Stunde | 1709 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.737,36 | -0,56 | 198 | |||
2. | 2. | 146,86 | -2,05 | 95 | |||
3. | 7. | 6,6460 | -1,23 | 70 | |||
4. | 5. | 0,1810 | -1,90 | 51 | |||
5. | Neu! | 710,88 | -23,44 | 46 | |||
6. | 8. | 3,7700 | +0,80 | 45 | |||
7. | 17. | 7,2900 | -0,21 | 43 | |||
8. | 4. | 2.390,60 | 0,00 | 41 |
Hallo,
wie ist das mit der Steuer, wenn ich einen Gewinn habe. Wird diese direkt abgezogen und ans Finanzamt überwiesen, z. B. bei Aktien und Optionsscheinen.
Für eure Nachricht recht herzlichen Dank.
LG
Uschi
wie ist das mit der Steuer, wenn ich einen Gewinn habe. Wird diese direkt abgezogen und ans Finanzamt überwiesen, z. B. bei Aktien und Optionsscheinen.
Für eure Nachricht recht herzlichen Dank.
LG
Uschi
@uschi5000
„Wird diese direkt abgezogen und ans Finanzamt überwiesen, z. B. bei Aktien und Optionsscheinen."
Ja erst wird dein Freistellungsauftrag verbraucht. Danach überweist die Depotbank die Steuern direkt ans FA.
„Wird diese direkt abgezogen und ans Finanzamt überwiesen, z. B. bei Aktien und Optionsscheinen."
Ja erst wird dein Freistellungsauftrag verbraucht. Danach überweist die Depotbank die Steuern direkt ans FA.
bei deutschen Finanzinstituten (Brokern), ja wie Heckenrose geschrieben hat
Grundlage sind natürlich die Veräußerungsgewinne, erst beim Verkauf wird Steuer einbehalten oder erstattet. Die Banken rechnen das in der Regel tatggenau, also wenn Steuer einbehalten wurde, wird nach einem Verlustgeschäft auch am nächsten Tag Steuer erstattet.
Klar, der Freibetrag wird auch eingerechnet. Wichtig ist noch, Aktienveräußerungsverluste können nur mit Aktienveräußerungsgewinnen verrechnet werden, also nicht mit Gewinnen aus Optionsscheinen, Anleihen oder Dividenden. Deshalb führt die Bank einen Aktien- und einen allgemeinen Verlustverrechnungstopf, meist wird dieser auch online angezeigt. Es also kann vorkommen, dass ein Optionsgewinn vesrsteuert werden muss, während im Aktienverlusttopf ein Verlust ins neue Jahr übertragen wird. (Bei Antrag bis 15.12. kann man auch den Verlust im Verlusttopf notfalls bescheinigen lassen und über die Steuererklärung z.B. mit anderen Depots verrechnen, aber wenn man ihn bei der jeweiligen Bank vorträgt, geht er ja auch nicht verloren, sondern in das neue Jahr.)
Klar, der Freibetrag wird auch eingerechnet. Wichtig ist noch, Aktienveräußerungsverluste können nur mit Aktienveräußerungsgewinnen verrechnet werden, also nicht mit Gewinnen aus Optionsscheinen, Anleihen oder Dividenden. Deshalb führt die Bank einen Aktien- und einen allgemeinen Verlustverrechnungstopf, meist wird dieser auch online angezeigt. Es also kann vorkommen, dass ein Optionsgewinn vesrsteuert werden muss, während im Aktienverlusttopf ein Verlust ins neue Jahr übertragen wird. (Bei Antrag bis 15.12. kann man auch den Verlust im Verlusttopf notfalls bescheinigen lassen und über die Steuererklärung z.B. mit anderen Depots verrechnen, aber wenn man ihn bei der jeweiligen Bank vorträgt, geht er ja auch nicht verloren, sondern in das neue Jahr.)
Kapitalerstragssteuer
Du musst deine Gewinne mit der Kapitalertragssteuer versteuern.http://www.finanztip.de/abgeltungsteuer/
Wenn du einen Broker hast der seinen Sitz in Deutschland hat, macht er das für dich. Ansonsten musst du es am Ende des Jahres versteuern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.474.996 von detekrete am 18.12.17 07:37:22
Korrektur
Hallo, Du hast Deine Zinsen und Gewinne, sofern keine Abgeltungssteuer einbehalten wurde und sie von Dir zu versteuern wären, nicht am Jahresende zu versteuern, wie im vorigen Beitrag behauptet, sondern idR hast Du Deine Steuererklärung bis Ende Mai des Folgejahres abzugeben (es gibt Ausnahmen). Die Einkommensteuer-Erklärung für 2017 darfst Du frühestens am 1. Januar 2018 abgeben, und nicht schon am Jahresende 2017 (oder 2018?), wie im vorigen Beitrag indirektkt behauptet. Gruss kroko Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
198 | ||
95 | ||
70 | ||
51 | ||
46 | ||
45 | ||
43 | ||
41 | ||
34 | ||
27 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
23 | ||
21 | ||
20 | ||
19 | ||
19 | ||
19 | ||
19 | ||
18 | ||
17 | ||
17 |