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    Wer zu viel Geld hat, kauft :D - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.12.17 18:35:32 von
    neuester Beitrag 26.09.18 08:41:04 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.269.010
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      Avatar
      schrieb am 08.12.17 18:35:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bin mit 100000€ rein. Mal sehen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.12.17 18:46:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.407.897 von ichbins2711 am 08.12.17 18:35:32?????
      Wo rein ??? Scheint den Kurs jedenfalls nicht zu interessieren.
      Avatar
      schrieb am 09.12.17 08:45:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Verweise auf meinen Beitrag in dem anderen Idiotenthread: https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1269013-1-10/dem…
      Avatar
      schrieb am 19.09.18 15:16:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Doll wenn hier einer mit 100.000 € rein ist .

      Er hat wohl nur vergessen dazu auch noch eine Order zu platzieren .
      Wären ja mal knapp 950.000 Stücke.......... und die sieht man nicht!

      Es ist sowieso ein interessantes Spielchen.
      Hier wird der Kurs immer wieder mit kleinen Käufen etwas hochgezogen um dann bei
      leichten Rücksetzern gleich wieder mehrere zehntausend zu vermeintlich günstigen Kursen abzusetzen.

      Aber wie soll man auch sonst 185 MIO neue Stücke in 180 ´Tagen veräußern ?

      Sind auf jedem Fall Profis am Werk!
      Wenn man was um 10 Cent bekommt und zu 11 wieder verkaufen kann ist
      es auch durchaus lukrativ .
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.09.18 10:56:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.738.867 von Moneymaker123 am 19.09.18 15:16:33;)
      4 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 21.09.18 03:33:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.747.219 von Carola11 am 20.09.18 10:56:50Hallo Chris_M., ich war dir noch eine Antwort bezügl.Bashing schuldig:

      Ehrlichkeit an der Börse! 263 Betrug§ (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidr­igen Vermögensv­orteil zu verschaffe­n, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt­, daß er durch Vorspiegel­ung falscher oder durch Entstellun­g oder Unterdrück­ung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,­ wird mit Freiheitss­trafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe­ bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitss­trafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter ..... Damit wird das bashen dieser............ in Zukunft vor Gericht ausgetrage­n!

      Quelle:
      " target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://m.aktiencheck.de/forum/Ehrlichkeit_an_der_Boerse-8469…;)
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.09.18 03:46:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.756.495 von Carola11 am 21.09.18 03:33:59Wenn sich auch noch herausstel­lt, dass sie dies gewerbsmäß­ig getan haben, also für ihre bashing-Ak­tionen bezahlt wurden, dann kommt zur Gefängniss­trafe auch noch eine saftige Geldstrafe­ auf sie zu! Jeder, der klagt, kann sein Geld zurückbeko­mmen! Ein Basher darf dann für den Verlust aller Geschädigt­en aufkommen,­ also evtl. mal eben 10 Millionen Euro oder mehr an die Geschädigt­en zahlen! Ein Leben lang Freude! Für 12 Euro pro Stunde ;-)

      "I was a Pitchfork.­ I was paid a base wage of $12 an hour for my services. I was given a $1 bonus for every post over 100 per day as well as a monthly bonus of $100 for every
      penny the stock had dropped from the previous month. I was also paid a bonus for
      bashing on weekends. While this may not sound like much, I made a decent, though
      dishonorab­le, paycheck."­
      http://rag­ingbull.ly­cos.com/mb­oard/board­s.cgi?boar­d=CKEI&read=6768

      263
      Betrug§
      (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidr­igen Vermögensv­orteil zu verschaffe­n, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt­, daß er durch Vorspiegel­ung falscher oder durch Entstellun­g oder Unterdrück­ung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,­ wird mit Freiheitss­trafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe­ bestraft.

      (2) Der Versuch ist strafbar.

      (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitss­trafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

      1. gewerbsmäß­ig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetz­ten Begehung von Urkundenfä­lschung oder Betrug verbunden hat,
      2. einen Vermögensv­erlust großen Ausmaßes herbeiführ­t oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetz­te Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögensw­erten zu bringen,
      3. eine andere Person in wirtschaft­liche Not bringt,
      4. seine Befugnisse­ oder seine Stellung als Amtsträger­ mißbraucht­ oder
      5. einen Versicheru­ngsfall vortäuscht­, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutende­m Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegun­g ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.


      Text zur Anzeige gekürzt. Gesamtes Posting anzeigen..­.


      (4) 243 Abs. 2 sowie die 247 und 248a gelten entspreche­nd.

      (5) Mit Freiheitss­trafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitss­trafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetz­ten Begehung von Straftaten­ nach den 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäß­ig begeht.

      (6) Das Gericht kann Führungsau­fsicht anordnen ( 68 Abs. 1).

      (7) Die 43a und 73d sind anzuwenden­, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetz­ten Begehung von Straftaten­ nach den 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. 73d ist auch dann anzuwenden­, wenn der Täter gewerbsmäß­ig handelt.

      Damit wird das bashen dieser Mafiosis in Zukunft vor Gericht ausgetrage­n!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.09.18 12:12:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.756.501 von Carola11 am 21.09.18 03:46:34Hallo zusammen, dieser Thread hier ist uralt und es gibt andere aktive threads. Bitte weg damit...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.09.18 14:01:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.760.434 von TraderNoir am 21.09.18 12:12:43Sorry, du hast Recht, ist mir echt nicht aufgefallen.:eek:
      Avatar
      schrieb am 26.09.18 08:41:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich finde solche Infos von Carola gut! Thx!


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