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    Wie gehe ich mit dem Gewinn und den Steuern eines CFDs um, wenn diesen wieder investiere? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.12.17 15:46:07 von
    neuester Beitrag 22.12.17 06:45:21 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.269.794
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      Avatar
      schrieb am 20.12.17 15:46:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich würde gerne wissen, wie ich meine Gewinne (konkret aus CFDs) versteuern muss, wenn ich diese direkt wieder z.B. in Aktien oder einen ETF-Sparplan investiere?

      Nehmen wir mal an, dass ich meine CFDs mit einem Gewinn von 10.000€ schließe.
      Davon müsste ich ja ca. 26,5% Steuern zahlen (SFB-(AGS+Soli)) = ca. 2422€

      Was passiert denn nun, wenn ich diesen Gewinn von 10.000€ wieder 1:1 in neue Aktien oder ETFs investiere und über Jahre halte?
      Muss ich den Gewinn im Jahr der Realisierung beim Finanzamt melden oder lasse ich das Geld und somit den Gewinn einfach weiter für mich "arbeiten", weil der Gewinn ja direkt wieder investiert wurde?
      Es sind auch zwei unterschiedliche Broker, so dass das Geld ja erstmal auf meinem Konto landen muss.

      Bin da echt überfragt und habe dazu nichts im Netz gefunden.
      Ich will nicht aus Unwissenheit Steuern hinterziehen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.12.17 15:54:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.505.302 von Peter_1984 am 20.12.17 15:46:07
      Zitat von Peter_1984: Hallo zusammen,

      ich würde gerne wissen, wie ich meine Gewinne (konkret aus CFDs) versteuern muss, wenn ich diese direkt wieder z.B. in Aktien oder einen ETF-Sparplan investiere?

      Nehmen wir mal an, dass ich meine CFDs mit einem Gewinn von 10.000€ schließe.
      Davon müsste ich ja ca. 26,5% Steuern zahlen (SFB-(AGS+Soli)) = ca. 2422€

      Was passiert denn nun, wenn ich diesen Gewinn von 10.000€ wieder 1:1 in neue Aktien oder ETFs investiere und über Jahre halte?
      Muss ich den Gewinn im Jahr der Realisierung beim Finanzamt melden oder lasse ich das Geld und somit den Gewinn einfach weiter für mich "arbeiten", weil der Gewinn ja direkt wieder investiert wurde?
      Es sind auch zwei unterschiedliche Broker, so dass das Geld ja erstmal auf meinem Konto landen muss.

      Bin da echt überfragt und habe dazu nichts im Netz gefunden.
      Ich will nicht aus Unwissenheit Steuern hinterziehen.


      Kopfschüttel...

      Wenn es ein Inlandsbroker ist, zieht er die Steuer gleich ab, da können nur 7.578 wieder investiert werden. Ansonsten sind die 10.000 mit der Jahressteuererklärung anzumelden und die Steuer zu bezahlen, wenn keine Verluste gegengerechnet werden können.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.12.17 15:59:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.505.443 von Taxadvisor am 20.12.17 15:54:11Es handelt sich um einen Auslandsbroker, so dass dieser nichts abziehen würde - d.h.: die 10.000€ würden direkt ausgezahlt werden.

      Ich dachte nur, dass es ähnlich wie in einem Depot abläuft, wenn ich Aktien verkaufe und neue kaufe.

      Aber danke für die Antwort - also immer versteuern.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.12.17 16:28:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.505.533 von Peter_1984 am 20.12.17 15:59:47wenn die steuer nicht sofort bei gewinnrealisierung einbehalten wird (z.b. auslandsbroker), dann muss der gewinn in der steuererklaerung deklariert werden. aber achtung, je nach jurisdiktion sind gewinne aus derivaten und aktien mitunter in unterschiedlichen zeilen der steuererklaerung anzugeben, selbst wenn der steuersatz dergleiche sein sollte. es kommt in machen laendern auch vor, dass man auf gewinne aus aktiengeschaeften je nach haltedauer einen abschlag auf den gewinn erhaelt, auf derivate jedoch nicht, daher die angabe in unterschiedlichen zeilen.
      Avatar
      schrieb am 22.12.17 06:45:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Steuern
      Hallo,

      es kommt immer darauf an wo der Broker seinen Sitz hat.
      Wenn er seinen Sitz in Deutschland hat wird er deine Steuern automatisch einbehalten und abführen.
      Wenn er jedoch seinen SItz im Ausland hat musst du diese selbst am Ende des Jahres ans Finanzamt abführen.

      Ausserdem gibt es noch die Möglichkeit, wenn der persönliche Steuersatz eines Anlegers unter 25 % liegt, dann kann eine Veranlagung von Einkünften im Rahmen der Einkommensteuer erfolgen.

      Dieser Artikel hat mir immer bisher oft geholfen:
      https://www.brokerdeal.de/was-anleger-ueber-die-abgeltungsst…


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