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    Einlagensicherung (Aktien/Bargeld) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.12.17 02:14:22 von
    neuester Beitrag 21.12.17 21:07:51 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.269.818
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      Avatar
      schrieb am 21.12.17 02:14:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen ... ich habe mal eine Frage zum Thema Einlagensicherung ...
      Auf was bezieht sich diese Einlagensicherung? Lediglich auf Bargeld oder auch auf Aktien?
      Ich meine in Erinnerung zu haben, dass Aktien lediglich von Banken "verwahrt" werden, das eigentliche Geld aber tatsächlich bei dem Unternehmen ist, dessen Aktien man hat.

      Angenommen eine Bank gibt als Einlagensicherungshöhe 50.000 an ... die Bank wird insolvent.
      Was wäre dann abgesichert wenn ich ...

      a) 10 Euro auf dem Cash-Konto und 100.000 Euro im Depot habe?
      b) 60.000 auf dem Cash-Konto und 100.000 im Depot habe?

      Wer kann helfen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.12.17 07:19:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.511.437 von KLumpur am 21.12.17 02:14:22Die Einlagensicherung bezieht sich - wie es der Name schon sagt - auf Einlagen. Also Girokonto, Tagesgeldkonto, Festgeld, Sparbriefe und so weiter. Nicht jedoch auf Anleihen, die eine Bank ausgegeben hat.

      Aktien dagegen werden von der Bank nur verwahrt, gehören ihr also gar nicht. Im Insolvenzfall würden diese Aktien nicht in die Insolvenzmasse eingehen, da sie weiterhin dir gehören. Möglicherweise kannst du eine Zeitlang nicht darauf zugreifen, aber am Ende können sie zu einer anderen Bank übertragen werden.

      Die Mindesthöhe der Einlagensicherung beträgt 100.000 Euro je Institut und Kunde. In deinen Beispielen wäre das also für den Cash bei a) 10 Euro und b) 60.000 Euro. Die 100.000 Euro an Wertpapieren würden unangetastet so stehen bleiben.
      Avatar
      schrieb am 21.12.17 11:02:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Super. Danke für die Info.
      Avatar
      schrieb am 21.12.17 21:07:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      In der EU wird die totale Abschaffung der Einlagensicherung diskutiert und m.M.n. 2018 durchgezogen! Dann helfen nur noch Bargeld, Aktien, Sachwerte Edelmetalle. Geld auf dem Girokonto/Konto ist übrigens Giralgeld, virtuell, solange es giral ist, hast Du heute schon weder Anspruch darauf, noch ist es wohl ab 2018 abgesichert. Sobald giralgeld in Bargeld umgewandelt ist, wird es erst zum echten (Bar)Geld, obwohl der Euro defakto schon kein legales Zahlungsmittel mehr ist, trotzdem wird er aktzeptiert und ist emnach gültig. Diese Entwicklung war allerdings logisch und Voraussetzung für Negativzinsen und Bargeldabschaffung, bzw umgekehrt.


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