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    Neuer Wert CryptoPlus - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.12.17 13:50:56 von
    neuester Beitrag 10.01.19 17:04:36 von
    Beiträge: 83
    ID: 1.269.950
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    ISIN: DE000A1C8113 · WKN: A1C811
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      Avatar
      schrieb am 22.12.17 13:50:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Aus Hoffmann wird CryptoPlus
      Zwar gibt es schon einen Thread, aber ich denke wir sollten die Diskussion auch unter dem neuen Namen führen
      Im Januar wird auf der Hand der Wechsel beschlossen
      Auch soll es eine ke geben
      Normalerweise muss dann der Kurs der Altaktie m.E. Bei mindestens einem Euro notieren
      Avatar
      schrieb am 22.12.17 14:31:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wert wird die nächsten Tage anlaufen, Kapitalerhoehung kommt zu mindestens EUR 1,00, ggf. auch höher. Dass der CEO der Tyros AG, Gunnar Binder, in den Aufsichtsrat geht, verleiht dem Ganzen einen seriöse Touch!

      Auf geht's, Cryptoplus!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.12.17 16:11:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.529.371 von Kielfeder am 22.12.17 14:31:30Hoffmann AHG SE
      Freigericht
      – ISIN: DE000A1C8113 // WKN: A1C811 –
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
      am Montag, den 29. Januar 2018, um 11:00 Uhr
      im Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg,
      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

      Tagesordnung

      1.
      Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse der Hoffmann AHG SE zum 31.12.2014, 31.12.2015 und 31.12.2016 nebst den jeweiligen Berichten des Verwaltungsrats

      Die Jahresabschlüsse und die Berichte des Verwaltungsrats werden im Internet unter

      www.cryptoplus.de
      veröffentlicht. Ferner liegen sie in den Geschäftsräumen zur Einsichtnahme aus und werden auf der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden.
      2.
      Entlastung des geschäftsführenden Direktors für 2014

      Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem geschäftsführenden Direktor für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
      3.
      Entlastung des Verwaltungsrats für 2014

      Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
      4.
      Entlastung des geschäftsführenden Direktors für 2015

      Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem geschäftsführenden Direktor für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
      5.
      Entlastung des Verwaltungsrats für 2015

      Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
      6.
      Entlastung des geschäftsführenden Direktors für 2016

      Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem geschäftsführenden Direktor für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
      7.
      Entlastung des Verwaltungsrats für 2016

      Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
      8.
      Wahl des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016

      Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Sozietät DÜRKOP MÖLLER UND PARTNER Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016 zu wählen unter dem Vorbehalt, dass diese nur dann tätig wird, wenn dies aus börsenregulatorischen, gesetzlichen oder geschäftspolitischen Gründen erforderlich ist.
      9.
      Wahlen zum Verwaltungsrat

      Der Verwaltungsrat der Gesellschaft setzt sich nach Art. 43 Abs. 2 SE-Verordnung, § 23 Abs. 1 SE-Ausführungsgesetz (SEAG) sowie § 6 Abs. 1 der Satzung aus einem oder mehreren Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats bestimmt die Hauptversammlung. Zuletzt bestand der Verwaltungsrat nur aus einem Mitglied, wobei bereits die ordentliche Hauptversammlung am 19.12.2014 die Erweiterung des Verwaltungsrates auf drei Mitglieder beschlossen hatte.

      Das bisherige Mitglied des Verwaltungsrats, Herr Gerhard Mayer, hat gegenüber dem zuständigen Registergericht Hanau am 17.07.2017 schriftlich die Niederlegung seines Amtes erklärt Das Mandat des daraufhin mit Wirkung vom 17.08.2017 vom zuständigen Registergericht Hanau gem. § 30 SEAG gerichtlich bestellten Verwaltungsratsmitglied Herrn Carsten Siegemund endet mit Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung.

      Aus diesem Grund schlägt der Verwaltungsrat der Hauptversammlung vor, die folgenden drei Personen zum Ablauf der am 29. Januar 2018 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung als Verwaltungsratsmitglieder zu wählen. Die Wahl soll jeweils gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet:


      a)
      Marco Schulze, wohnhaft Salzwedel, Deutschland, Bankkaufmann Excecutive MBA bei Sparkasse Altmark West, Anstalt des öffentlichen Rechts, Salzwedel

      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
      Deutsche Cannabis AG, stellvertretender Vorsitzender

      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
      keine
      b)
      Marco Gebhard, wohnhaft Hamburg, Deutschland, Geschäftsführender Gesellschafter der Ridgecrest Capital GmbH, Hamburg

      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
      Readcrest Capital AG, Vorsitzender

      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
      Keine
      c)
      Gunnar Binder, wohnhaft Hamburg, Deutschland, Vorstand Readcrest Capital AG, Hamburg

      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
      Keine

      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
      Keine
      10.
      Beschlussfassungen über die Änderung der Firma der Gesellschaft, Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung

      Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen:

      § 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:


      „1.
      Die Gesellschaft führt die Firma
      CryptoPlus SE“
      11.
      Beschlussfassungen über die Änderung des Sitzes der Gesellschaft, Änderung von § 1 Abs. 2 der Satzung

      Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen:

      § 1 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:


      „2.
      Sie hat ihren Sitz in Hamburg.“
      12.
      Beschlussfassungen über die Änderung des Unternehmensgegenstandes, Änderung von § 2 Abs. 1 der Satzung

      Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen:

      § 2 Abs. 1 der Satzung wird aufgehoben und durch folgenden neuen Absatz ersetzt:


      „1.
      Gegenstand des Unternehmens sind Beratungen im Finanzdienstleistungsbereich sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Gesellschaften, jeweils soweit keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Insbesondere berät die Gesellschaft andere Unternehmen bei der Konzeption und Emission von Kapitalmaßnahmen, die auf digitalen Währungen basieren.“
      13.
      Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen samt entsprechender Satzungsänderung

      Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen:

      Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Einlagen von EURO 1.000.789,00 um bis zu EURO 2.001.578,00 auf bis zu EURO 3.002.367,00 erhöht und zwar durch Ausgabe von bis zu 2.001.578 neuen – auf den Inhaber lautenden – nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EURO 1,00. Der Ausgabepreis und der Beginn der Gewinnberechtigung der neuen Aktien werden vom Verwaltungsrat zeitnah festgelegt. Der Ausgabepreis beträgt mindestens 1,00 EUR je Aktie. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt.

      Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Form des mittelbaren Bezugsrechts gewährt. Für jeweils eine auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie können zwei neue – auf den Inhaber lautende – nennwertlose Stückaktien bezogen werden.

      Zur Zeichnung der neuen Aktien wird ein Kreditinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) tätiges Unternehmen gegen Bareinlagen mit der Maßgabe zugelassen, die neuen Aktien den bisherigen Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht) und den Erlös aus der Platzierung der Aktien im Rahmen des Bezugsangebots – nach Abzug von Kosten und Gebühren – an die Gesellschaft abzuführen. Nicht aufgrund der vorstehenden Bestimmungen gezeichnete Aktien können von der Gesellschaft frei verwendet werden. Insbesondere kann der Siegemund Projects GmbH, Hans-Henny-Jahnn-Weg 53, 22085 Hamburg (Deutschland), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 145757 nachgelassen werden, ihre Einlageverpflichtung vollständig oder teilweise durch Erbringung der nachfolgend bezeichneten Sacheinlage zu erfüllen. Gegenstand der Sacheinlage sind bis zu 100% der Geschäftsanteile der Payexcell Holding GmbH, Bahnhofstr. 75/1, 73630 Remshalden (Deutschland), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 762218. Die Anzahl der zu gewährenden Geschäftsanteile ist abhängig von der gemäß §§ 183, 183a AktG zu ermittelnden Werthaltigkeit der Sacheinlage und von der Anzahl der nicht von den Aktionären bezogenen jungen Aktien, die als Gegenleistung für die Erbringung der Sacheinlage zur Verfügung stehen. Für die Erbringung der Sacheinlage können daher bis zu 2.001.578 Aktien der Gesellschaft gewährt werden. Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, unter Beachtung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre den gemäß § 188 Abs. 3 Nr. 2 AktG erforderlichen Vertrag mit der Siegemund Projects GmbH als derjenigen Personen, von der die Sacheinlage erworben wird, abzuschließen. Soweit die Siegemund Projects GmbH über ein Bezugsrecht verfügt, kann sie dieses, soweit sie auf die so bezogenen Aktien Sacheinlagen gemäß den vorstehenden Bestimmungen erbringt, unmittelbar gegenüber der Gesellschaft ausüben.

      Der Kapitalerhöhungsbeschluss wird unwirksam, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag dieser Hauptversammlung oder, sofern Anfechtungsklagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss erhoben werden, innerhalb von sechs Monaten nachdem die entsprechenden Gerichtsverfahren rechtskräftig beendet wurden bzw., sofern ein Freigabebeschluss nach § 246a AktG ergeht, innerhalb von sechs Monaten nach diesem Beschluss mindestens 50.000 neue Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt EUR 50.000,00 gezeichnet sind.

      Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft. Einzelheiten zur Durchführung der Kapitalerhöhung regelt der Verwaltungsrat. Die Durchführung der Kapitalerhöhung kann auch in mehreren Tranchen zum Handelsregister angemeldet werden, insbesondere können auch die Aktien, die gegen Sacheinlagen gezeichnet werden, getrennt von den Aktien, die gegen Bareinlagen gezeichnet werden, zur Eintragung angemeldet werden.

      Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.
      14.
      Beschlussfassung über die Aufhebung des alten und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Satzungsänderung

      Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen:

      a) Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals

      Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 28. Januar 2023 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.501.183,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Verwaltungsrat wird jedoch ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,


      soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;

      wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden;

      wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen von dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach oder in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen.
      Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, den Inhalt der Aktienrechte, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen.

      b) Satzungsänderung

      § 5 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

      „Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 28. Januar 2023 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.501.183,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Verwaltungsrat wird jedoch ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,


      soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;

      wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden;

      wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen von dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach oder in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen.
      Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, den Inhalt der Aktienrechte, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen.“

      c) Erweiterte Bedingungen

      Der Verwaltungsrat wird angewiesen, die zu den Unterpunkten a) und b) vorgeschlagenen Beschlüsse erst zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn die Durchführung der Beschlüsse der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 13 über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen worden sind oder endgültig feststeht, dass die Erhöhung des Grundkapitals nicht durchgeführt wird. Wenn das Grundkapital nach Erhöhung des Grundkapitals oder Feststehen der Nichtdurchführung weniger als die angestrebten EUR 3.002.367,00 beträgt, wird der Verwaltungsrat ermächtigt, diesen Beschluss betraglich derart anzupassen, dass das „Genehmigte Kapital 2018“ maximal 50% des dann tatsächlichen Grundkapitals beträgt.

      Der schriftliche Bericht des Verwaltungsrats gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Verwaltungsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals auszuschließen, ist im Anschluss an die Tagesordnungspunkte abgedruckt.

      Bericht des Verwaltungsrates an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 14 gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Grund des Ausschlusses des Bezugsrechts:

      Mit der vorgeschlagenen fünfjährigen Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals wird der Verwaltungsrat in die Lage versetzt, künftig im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2018 die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft den geschäftlichen Erfordernissen anzupassen. Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018 haben die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht. Es wird jedoch vorgeschlagen, den Verwaltungsrat zu ermächtigen, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,


      für Spitzenbeträge;

      Für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Spitzenbeträgen sind ausschließlich technische Gründe maßgeblich. Hierdurch soll es dem Verwaltungsrat im Einzelfall ermöglicht werden, ein glattes Bezugsverhältnis herzustellen. Dies erleichtert die Abwicklung von Bezugsrechten und erspart zusätzlichen Aufwand.

      wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden;

      Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen aus Genehmigtem Kapital 2018 soll der Gesellschaft die Möglichkeit geben, in geeigneten Fällen Unternehmen bzw. Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft zu erwerben oder sich mit anderen Unternehmen zusammenschließen zu können. Die Gesellschaft hat damit ein Instrument, eventuelle Akquisitionsmöglichkeiten unter Zuhilfenahme flexibler und liquiditätsschonender Finanzierungsmöglichkeiten zu realisieren. Die Möglichkeit, rasch und erfolgreich auf entsprechende vorteilhafte Angebote oder sich bietende Gelegenheiten reagieren zu können, dient dabei auch dem Erhalt und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft. Die Ermächtigung erstreckt sich insbesondere auf den Erwerb von Beteiligungen im Rahmen sogenannter „sharedeals“, d.h. durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen, sowie auf den Erwerb im Rahmen sogenannter „assetdeals“, d.h. die Übernahme eines Unternehmens oder Unternehmensteils mittels Erwerb der sie bestimmenden Vermögensgegenstände, Rechte, Vertragspositionen und Ähnlichem. Die Möglichkeit, im Einzelfall Forderungen gegen die Gesellschaft durch die Ausgabe von Aktien der Gesellschaft zurückführen zu können, hat ebenfalls den Vorteil, dass eine Belastung der Liquidität vermieden wird. Da eine Kapitalerhöhung in den vorgenannten Fällen häufig kurzfristig erfolgen muss, kann diese in aller Regel nicht von der nur einmal jährlich stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unmittelbar beschlossen werden. Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung für jeden einzelnen Erwerb wäre in diesen Fällen jedoch aus Kosten- und Zeitgründen nicht praktikabel.

      wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen.

      Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Barkapitalerhöhungen gibt dem Verwaltungsrat die Möglichkeit, das Bezugsrecht der Aktionäre gem. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen. Der Vorschlag liegt damit im Rahmen der gesetzlichen Regelung. Das Volumen der Ermächtigung entspricht 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Diese Ermächtigung ermöglicht eine kurzfristige Aktienplatzierung unter flexibler Ausnutzung günstiger Marktverhältnisse und führt in der Regel zu einem deutlich höheren Mittelzufluss als im Fall einer Aktienplatzierung mit Bezugsrecht, da bei der Festlegung des Platzierungsentgelts kein Kursänderungsrisiko für den Zeitraum der Bezugsfrist berücksichtigt werden muss. Der Verwaltungsrat soll mit dieser Form der Kapitalerhöhung in die Lage versetzt werden, die für die zukünftige Geschäftsentwicklung erforderliche Stärkung der Eigenkapitalausstattung zu optimalen Bedingungen vornehmen zu können. Dadurch, dass der Ausgabepreis der Aktie den Börsenkurs jeweils nicht wesentlich unterschreitet, wird dem Interesse der Aktionäre an einem wertmäßigen Verwässerungsschutz Rechnung getragen. Der Verwaltungsrat wird den Ausgabepreis so nahe an dem dann aktuellen Börsenkurs festlegen, wie dies unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation am Kapitalmarkt möglich ist, und sich um eine marktschonende Platzierung der neuen Aktien bemühen. Der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist mit zu berücksichtigen.
      Der Verwaltungsrat wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung des Genehmigten Kapitals berichten.

      Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens am Montag, den 22. Januar 2018, 24:00 Uhr unter der Adresse

      Hoffmann AHG SE
      c/o UBJ. GmbH
      Kapstadtring 10
      22297 Hamburg
      Telefax: 040/6378 5423
      E-Mail: hv@ubj.de

      oder bei der Gesellschaft unter

      Hoffmann AHG SE
      – Verwaltungsrat –
      c/o BG Moorhof
      Moorhof 11
      22399 Hamburg
      Fax: 040/607 61 831
      E-Mail: info@cryptoplus.de

      angemeldet haben.

      Der Aktienbesitz ist nachzuweisen durch Bescheinigung des depotführenden Instituts. Der Nachweis ist in Textform in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also Montag, den 08. Januar 2018, 00:00 Uhr, („Nachweisstichtag“) zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der Adresse

      Hoffmann AHG SE
      c/o UBJ. GmbH
      Kapstadtring 10
      22297 Hamburg
      Telefax: 040/6378 5423
      E-Mail: hv@ubj.de

      oder bei der Gesellschaft unter

      Hoffmann AHG SE
      – Verwaltungsrat –
      c/o BG Moorhof
      Moorhof 11
      22399 Hamburg
      Fax: 040/607 61 831
      E-Mail: info@cryptoplus.de

      spätestens am Montag, den 22. Januar 2018, 24:00 Uhr, zugehen.

      Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes unter den genannten Adressen werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag.

      Stimmrechtsvertretung

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes, wie vorstehend beschrieben, erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig.

      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Schriftform; abweichend davon sind sie auch per E-Mail zulässig. Ausnahmen dieses Formerfordernisses können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere Aktionäre, sich mit den jeweils zu Bevollmächtigenden abzustimmen. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen fristgerechten Anmeldung zugesandt wird, und steht auch unter

      www.cryptoplus.de

      unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

      Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, des Widerrufs einer bereits erteilten Vollmacht und die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung bietet die Gesellschaft folgende Adresse an:

      Hoffmann AHG SE
      c/o UBJ. GmbH
      Kapstadtring 10
      22297 Hamburg
      E-Mail: hv@ubj.de

      Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Aktienbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht im Fall seiner Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs ist der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

      www.cryptoplus.de

      unter der Rubrik Hoffmann AHG SE/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung.

      Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis Freitag, den 26. Januar 2018, 24:00 Uhr (Eingang), postalisch oder per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln:

      Hoffmann AHG SE
      c/o UBJ. GmbH
      Kapstadtring 10
      22297 Hamburg
      E-Mail: hv@ubj.de

      Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die sich fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet, den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen geführt haben sowie zur Hauptversammlung erschienen sind, an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

      Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

      Gegenanträge mit Begründung von Aktionären gegen einen Vorschlag vom Verwaltungsrat zu einzelnen oder allen Tagesordnungspunkten im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären, die nicht begründet zu werden brauchen, im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

      Hoffmann AHG SE
      – Verwaltungsrat –
      c/o BG Moorhof
      Moorhof 11
      22399 Hamburg
      Fax: 040/607 61 831
      E-Mail: info@cryptoplus.de

      Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens bis Sonntag, den 14. Januar 2017, 24:00 Uhr, unter dieser Adresse bei der Gesellschaft eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung im Internet unter

      www.cryptoplus.de

      unter der Rubrik Hoffmann AHG SE/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse veröffentlicht.



      Karlsruhe, im Dezember 2017

      Der Verwaltungsrat
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.12.17 19:26:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.530.499 von Baertel am 22.12.17 16:11:04Da kann man nur LONG Island ICETEA dazu sagen hauptsache Crypto steht im Namen was machen die nochmals Autoreparaturen??
      Avatar
      schrieb am 27.12.17 15:35:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Gestern Autohandeln, leider mit paar Deppen die nichts taugten..

      Heute Krypto !!!!!

      Und ?

      Hauptsache, es geht weiter nacht vorne und die Aktie Richtung 5 Euro

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      Avatar
      schrieb am 27.12.17 15:38:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Um die ke zu stemmen muss der Kurs bei mindestens ein Euro stehen
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.12.17 16:20:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.550.769 von gnuldi am 27.12.17 15:38:23Nein, um eine KE durchzuführen muss nicht genau bei ! Euro sein.

      Der Zeichner verpflichtet sich für 1 Euro zu übernehmen
      Avatar
      schrieb am 27.12.17 16:48:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ist klar, aber warum soll der Zeichner zu 1 plus übernehmen, wenn der Kurs bei 0,7 ist
      Da wird es davor schon noch Richtung ein Euro gehen
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.12.17 17:31:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.551.561 von gnuldi am 27.12.17 16:48:48Bei der Durchführung einer KE haben die ALT-Aktionären ein Bezugsrecht. Nehmen Sie nicht an anstehende KE teil, werden dei bestehende Anteile verwässert.

      Die Neue Führung hat eine bestimmte Idee und werden entsprechend handeln. D.h Sie werden dafür sorgen, dass die KE gezeichnet wird!!!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.12.17 19:49:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.552.044 von Baertel am 27.12.17 17:31:58verwässert wird hier nichts solange keine Werte da sind und der Kurs unter KE-Bezugspreis steht.
      Solche KEs können auch aus diesem Grund scheitern, wenn keiner ins Ungewisse investieren will
      Avatar
      schrieb am 27.12.17 23:22:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      "Lord of the Shares" hat eine klare Meinung:
      "Da die Aktien der Hoffmann AHG SE in den Zocker-Börsenforen aktuell so gepusht werden, will ich nun doch mal was dazu schreiben:

      Die Hoffmann AHG SE soll - zumindest zum Schein - wiederbelebt werden, um "andere Unternehmen bei der Konzeption und Emission von Kapitalmaßnahmen, die auf digitalen Währungen basieren", zu beraten. Hierzu wurde am 21.12.2017 im Bundesanzeiger eine Einladung zu einer Hauptversammlung veröffentlicht, die am 29.01.2018 stattfinden soll.

      Diese HV-Einladung zeigt ganz klar, dass auch hier wieder Beuttenmüller im Hintergrund die Fäden zieht. So ist der im August 2017 zum Verwaltungsrat der Hoffmann AHG SE bestellte Carsten Siegemund ein Spezi von Beuttenmüller, der schon bei diversen anderen Beuttenmüller-Geschichten mitgemischt hat (bzw. immer noch mitmischt). Und auch die von der Hauptversammlung neu zu wählenden Verwaltungsräte sind Beuttenmüller-Vertraute (über die Deutsche Cannabis AG bzw. die ehemalige Enerxy AG).

      Desweiteren wurde für die Hoffmann AHG SE, die künftig CryptoPlus SE heißen soll, bereits eine neue Website erstellt: www.cryptoplus.de
      Inhaber der Domain ist Beuttenmüllers Intercap Beteiligungs UG !

      Die Aktien der Hoffmann AHG SE sind übrigens nur im "High Risk Market" der Börse Hamburg gelistet, wo es nur eine einzige Preisfeststellung pro Tag gibt. Der Ein- und vor allem der Ausstieg werden dadurch extrem erschwert !"
      Avatar
      schrieb am 28.12.17 09:05:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      Man muss am high Risk market halt einfach ohne Limit kaufen und verkaufen
      Es kann ja nur 10 bzw 5 Prozent rauf oder runtergehen
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.12.17 16:20:02
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.555.794 von gnuldi am 28.12.17 09:05:07
      Zitat von gnuldi: Man muss am high Risk market halt einfach ohne Limit kaufen und verkaufen
      Es kann ja nur 10 bzw 5 Prozent rauf oder runtergehen


      Was für ein Unsinn.

      Es kann sogar zum Totalverlust führen. Denn die Börsennotierung in Hamburg liegt nur im nicht regulierten Freiverkehr vor !

      http://www.boersenag.de/Aktien/DE000A1C8113/Hoffmann%20AHG%2…

      Man sollte die Börsenordnung der Börse Hamburg kennen, falls man gedenkt, hier zu investieren. :laugh:

      Die Aktie kann nämlich bei Auffälligkeiten im Handel oder in den Medien (auch Internet) von Amts wegen nach §39 Absatz 1 Börsengesetz vom Handel suspendiert werden.

      https://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__39.html

      Meine Meinung.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.01.18 16:30:12
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.559.922 von tbhomy am 28.12.17 16:20:02Wechsel in Freiverkehr Hamburg wird kommen.

      Dann wird der Handeln Variabel.

      Erst HV, KE und dann geht los
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.01.18 21:51:22
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.642.375 von Baertel am 07.01.18 16:30:12Das sehe ich genauso, hier wird noch Einiges kommen, wenn man etwas Geduld mitbringt.

      Am Freitag gab es beim Kurs eine kleine Konsolidierung. Schade, hatte leider keine Order drin. Aber vielleicht klappt es ja morgen noch einmal...
      Avatar
      schrieb am 12.01.18 10:03:04
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.642.375 von Baertel am 07.01.18 16:30:12
      Zitat von Baertel: Wechsel in Freiverkehr Hamburg wird kommen.

      Dann wird der Handeln Variabel.

      Erst HV, KE und dann geht los


      Die Aktie IST BEREITS im Freiverkehr notiert. :rolleyes:

      Das ist das unterste Segment im deutschen Börsenmarkt !

      Notierung
      Börsenplatz Marktsegment Makler Datum d. Einführung kl. handelb. Einh.
      Hamburg Freiverkehr - High-Risk-Market 3808 17.09.2012 1,000



      Die Börse Hamburg schreibt zur Hoffmann AHG:

      "Das dargestellte Wertpapier ist in den HIGH RISK MARKET aufgenommen. Dies ist ein spezielles Handelssegment im Freiverkehr der Börse Hamburg, in dem Wertpapiere notieren, die in der Regel an keinem anderen in- oder ausländischen börsenmäßigen Handelsplatz in den Handel aufgenommen sind.

      Anlageentscheidungen, die das auf diesen Seiten dargestellte Wertpapier betreffen, können mit hohen Risiken verbunden sein. Anleger und Investoren sollten sich insbesondere des hohen Risikos bewusst sein, dass keine oder nur unzureichende Informationen zu dem Wertpapier und dessen Emittenten vorhanden sein können.

      Die dargestellten Informationen sind keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf oder Verkauf des Wertpapiers dieses Unternehmens."
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.01.18 17:19:23
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.694.509 von tbhomy am 12.01.18 10:03:04lese Bitte richtig
      z,Z ist ein "Spezielles Segment des Freiverkehrs "

      Gemeint ist ein Wechsel in Freiverkehr

      Dann kann der Anleger kaufen und Verkaufen wann er will und zu dem aktuelle Marktpreise
      Avatar
      schrieb am 14.01.18 14:49:33
      Beitrag Nr. 18 ()
      Die Einbringung der Payexcell Holding macht den Titel sehr interessant, auch und trotz der vereinzelten negativen Kommentare. Wenn die Webseite payexcell.com mit Inhalten bestückt wird und der Markt das langfristige Potential der noch jungen Firma erkennt, werden wir hier noch ganz andere Kurse sehen...
      Avatar
      schrieb am 29.01.18 21:58:42
      Beitrag Nr. 19 ()
      Die Abstimmungsergebnisse der heutigen HV sind auf der Webseite www.cryptoplus.de unter "Hauptversammlung" abrufbar. Alle wichtigen Tagesordnungspunkte wurden durchgewunken, so dass die neue Gesellschaft CryptoPlus nun an den Start gehen kann. Auf geht's!
      Avatar
      schrieb am 11.02.18 10:31:50
      Beitrag Nr. 20 ()
      Im Zuge der anstehenden Kapitalerhöhung sollen gem. der auf der HV vom 29.01.2018 getroffenen Beschlüsse, abhängig von der gemäß §§ 183, 183a AktG zu ermittelnden Werthaltigkeit, bis zu 100% der Geschäftsanteile der Payexcell Holding GmbH als Sacheinlage eingebracht werden.

      Das Geschäftsmodell von payexcell wurde letztes Jahr vom Mitgründer Thomas Poschen bspw. auf der Familienunternehmer-Konferenz in Stuttgart vorgesellt und dort mit dem dritten Preis prämiert.

      Payexcell: Hinter Payexcell verbirgt sich ein auf einer Datenbank basiertes Be- und Auszahlungssystem, das laut Mitgründer Thomas Poschen „den Branchenprimus Paypal disrupten“ soll. Das System kombiniert reale und so genannte Krypto-Währungen wie Bitcoin auf Basis einer Blockchain-Technologie auf einer einzigen Plattform. So sei es sehr einfach, massenhafte Auszahlungen in über 200 Ländern mit 150 Währungen auf Knopfdruck vorzunehmen, sagt Poschen. Die drei Gründer möchten mit ihrem Unternehmen ins B2B-Geschäft. Erste Kunden gibt es schon. Jetzt brauchen sie rund 1,5 Millionen Euro, um eine E-Money-Lizenz zu erwerben, die Software weiterzuentwickeln und Mitarbeiter einzustellen.

      Quelle: http://www.familienunternehmer-news.de/news/2017/07/familie…

      Eien Webseite gibt es auch schon, diese ist aber derzeit noch nicht mit Inhalten bestückt, das soll aber bald erfolgen: https://payexcell.com/" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">https://payexcell.com/


      Sobald es hier neue Informationen gibt, die eine dezidiertere Bewertung des Geschäftsmodells von payexcell ermöglichen, könnte die ganze Sache hier noch ganz spannend werden...
      Avatar
      schrieb am 12.02.18 05:36:26
      Beitrag Nr. 21 ()
      weiss man, zu welchen tagesordnungspunkten ein notarieller widerspruch erfolgt ist?
      Avatar
      schrieb am 12.02.18 06:25:21
      Beitrag Nr. 22 ()
      Lediglich 3 Punkte, bei denen es um die Entlastung des geschäftsführenden Direktors bzw. des Verwaltungsrates für 2014 bzw. 2015 ging, wurden abgelehnt. Alle für die Neuausrichtung relevanten Punkte wurden durchgewunken.

      Ggf. stehen noch weitere Details in HV-Bericht, der auf der Webseite von GSC Research verfügbar ist. Leider lässt sich dieser nicht herunterladen, selbst wenn man bereit ist, den Obolus für den Bericht zu entrichten.

      Nun sind schon 2 Wochen seit der HV vergangen, so dass es nicht mehr allzu lange dauern dürfte, bis die Beschlüsse im Handelsregister eingetragen sind.
      Avatar
      schrieb am 12.02.18 06:35:00
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hat jemand weitere Infos zu Payexcell, die über die, welche ich in meinem gestrigen Posting aus den Internetrecherchen zusammen tragen konnte, hinausgehen?

      Das Thema mit der Beantragung der E-Money-Lizenz sowie der Hinweis, dass es für das Zahlungssystem bereits erste Kunden geben soll, mach die Sache ganz interessant. Vielleicht gibt es ja auch bald mehr Informationen auf der Webseite www.payexcell.com
      Avatar
      schrieb am 12.02.18 08:13:28
      Beitrag Nr. 24 ()
      "...Als erster Redner meldete sich Aktionär Topp aus Berlin zu Wort und bemängelte die aus seiner Sicht nicht korrekten Jahresabschlüsse 2014 und 2016 der Gesellschaft und verlangte die Vorlage ordnungsgemäßer Abschlüsse. Die Verwaltung erklärte in ihrer Antwort, dass die Abschlüsse auf Basis der vorliegenden Unterlagen erstellt wurden. Allerdings wurde die Buchhaltung in der Vergangenheit von einem Unternehmen aus der Gruppe von Herrn Bosmediano erstellt, so dass hier möglicherweise nicht alle Unterlagen vorhanden gewesen sind. Auf entsprechende Nachfrage der Verwaltung bei Aktionär Topp hielt dieser an seiner Feststellung fest und erläuterte auch nicht die aus seiner Sicht bestehenden Mängel an den Jahresabschlüssen. Zudem erklärte der Redner Widerspruch zu Protokoll des Notars...."
      Quelle: GSC report
      Avatar
      schrieb am 12.02.18 08:45:13
      Beitrag Nr. 25 ()
      Dann ist es Dir gelungen, den Bericht zu bekommen...

      Stellt sich die Frage, ob der Aktionär Topp nur seinen Unmut geäußert hat oder bereit ist, eine Anfechtungsklage einzureichen. Zudem wurde gem. Punkt TOP 8 der Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016 gewählt, so dass die Bücher ohnehin noch einmal auf Korrektheit geprüft werden.

      Ggf. hat Herr Topp mal der Verwaltung ein wenig auf den Zahn fühlen wollen, am Ende des Tages sind solche Einwürfe meist jedoch lediglich eine Randnotiz im Protokoll...
      Avatar
      schrieb am 12.02.18 09:43:38
      Beitrag Nr. 26 ()
      Nochmals die Frage: Hat jemand weitere Informationen zur Payexcell Holding (www.payexcell.com), die im Zuge der anstehenden Kapitalerhöhung hier eingebracht werden soll?

      Payexcell: Hinter Payexcell verbirgt sich ein auf einer Datenbank basiertes Be- und Auszahlungssystem, das laut Mitgründer Thomas Poschen „den Branchenprimus Paypal disrupten“ soll. Das System kombiniert reale und so genannte Krypto-Währungen wie Bitcoin auf Basis einer Blockchain-Technologie auf einer einzigen Plattform. So sei es sehr einfach, massenhafte Auszahlungen in über 200 Ländern mit 150 Währungen auf Knopfdruck vorzunehmen, sagt Poschen. Die drei Gründer möchten mit ihrem Unternehmen ins B2B-Geschäft. Erste Kunden gibt es schon. Jetzt brauchen sie rund 1,5 Millionen Euro, um eine E-Money-Lizenz zu erwerben, die Software weiterzuentwickeln und Mitarbeiter einzustellen.

      Quelle: http://www.familienunternehmer-news.de/news/2017/07/familien…
      Avatar
      schrieb am 14.03.18 14:00:40
      Beitrag Nr. 27 ()
      Haben die neuen Besitzer die Aktionäre wieder abgezockt oder was ist mit dem Kurs los.

      Wenn man eine Order aufgibt, bekommt man folgende Meldung

      Ihre Order kann maximal bis zum letzten Handelstag für dieses Wertpapier 29.03.2018 gültig sein.
      Bitte korrigieren Sie Ihre Eingabe.

      Delisting oder wechsel aus high Risk Market?
      Avatar
      schrieb am 15.03.18 11:42:27
      Beitrag Nr. 28 ()
      Das kann ich nicht bestätigen - bei Eingabe einer Order bis 31.12.2018 erhalte ich keine Fehlermeldung.

      Trotzdem fällt der Kurs von Tag zu Tag. Vielleicht gibt es ja bald eine Erklärung dafür...
      Avatar
      schrieb am 15.03.18 14:33:11
      Beitrag Nr. 29 ()
      Ich habe es bei 4 Banken getestet. Bei 3 Banken kommt die Meldung bzw. wird das Gültigkeitsdatum auf den 29.03.2018 geändert.

      Also irgendetwas passiert gerade.
      Avatar
      schrieb am 15.03.18 15:57:12
      Beitrag Nr. 30 ()
      Ein Delisting kann ich mir zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorstellen, dafür gibt es ja auch Fristen, mit denen dies angekündigt werden müsste. Hierzu gibt es bislang keine Information. Zudem wäre der geplante Aufbau eines neuen Geschäftsmodells dann passe.

      Es könnte aber theoretisch sein, dass man den Vertrag für das Listing im High Risk Market gekündigt hat und ab 03.04.2018 in den "normalen" Freiverfehr wechselt, bei dem dann ein fortlaufender handel möglich ist. Hierzu gibt es auch noch keine Info, diese könnte aber - wenn dem so wäre - in den nächsten Tagen kommen.

      Schaun wir mal, ggf. ist die Begrenzung der Ordergültigkeit auf den 29.03. doch eine interessante Info...
      Avatar
      schrieb am 15.03.18 16:08:43
      Beitrag Nr. 31 ()
      schreibt doch einfach die börse an.
      Avatar
      schrieb am 15.03.18 16:45:35
      Beitrag Nr. 32 ()
      Gem. Kursblatt der Börse Hamburg erfolgt die Einstellung der Preisermittlung der Hoffmann AHG im Freiverkehr per 29.03.2018.

      Die Frage ist, ob es dann mit der CryptoPlus SE weiter geht oder ob hier Feierabend ist...

      siehe hierzu
      http://www.boersenag.de/Kursblatt - bspw. Kursblatt vom 14.03.2018 auf Seite 264

      Endfälligkeit und Einstellung der Preisermittlung
      im Freiverkehr
      Einst. m.
      Abl. vom Fällig am WKN
      ISIN Bezeichnung
      29.03.2018 A0CAYL
      DE000A0CAYL1
      Autark Group AG
      Inhaber-Aktien o.N.
      A12AE2
      CH0252512287
      Trias Fund AG
      Inhaber-Aktien SF 5
      A0B6NF
      DE000A0B6NF2
      D-W-H Dt. Werte Holding AG
      Inhaber-Aktien o.N.
      A1C811
      DE000A1C8113
      Hoffmann AHG SE
      Inhaber-Aktien o.N.
      Hamburg, den 14. März 2018
      Geschäftsführung der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg
      Avatar
      schrieb am 15.03.18 18:56:13
      Beitrag Nr. 33 ()
      Siehe meinen Beitrag #13 hier im Thread...

      http://177766.homepagemodules.de/t1008f2-Hoffmann-AHG-SE-die…

      "Desweiteren wurde für die Hoffmann AHG SE, die künftig CryptoPlus SE heißen soll, bereits eine neue Website erstellt: www.cryptoplus.de Inhaber der Domain ist Beuttenmüllers Intercap Beteiligungs UG !"

      2006:
      http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-49849328.html

      2010:
      http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-71558797.html

      2018:
      https://www.bild.de/regional/hamburg/betrug/betrug-mit-canna…
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.03.18 06:56:56
      Beitrag Nr. 34 ()
      hoffmann kann ein ganz bitteres grab werden, wenn das delisting tatsächlich kommt, dann ist die eine preisfeststellung im high risk market ein extremer flaschenhals und man kommt kaum noch raus. es sei denn, einer hat den nerv günstig reinzugreifen. aber ohne insiderwissen, eher ein lotteriespiel, vor allem wenn eventuell beuttenmüller & co am start war.
      für alle beteiligten tut es mir leid.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.03.18 10:24:03
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.294.511 von mondstein81 am 16.03.18 06:56:56Leider befürchte ich auch, dass die Aktie schon wieder am Ende ist.

      Ich ärgere mich am meisten über mich selbst, dass ich darauf reingefallen bin. Wenn man die Namen Marco Schulze und Carsten Siegemund über google sucht, dann findest man genug, dass ich eigentlich sofrt die Resettaste am PC hätte drücken sollen, anstatt zu kaufen.

      Welcher halbwegs intelligente Mesch zeichnet ein Kapitalerhöhung von 1 EUR bei dem Kurs Niveau.

      Die brauchen sich nicht wundern, wenn mal jemand vor der Tür steht., irndendwann linkt man den falschen. Schade nur, dass wir das nicht erfahren :laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.03.18 04:29:40
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.296.710 von oikeudenmukaisuus am 16.03.18 10:24:03Muss man nicht alles verstehen.
      Avatar
      schrieb am 19.03.18 10:59:17
      Beitrag Nr. 37 ()
      Nach der heute versendeten Mail, die gnuldi veröffentlicht hat, ist hier jetzt alles möglich - Totalverlust oder wieder ein steiler Anstieg, falls sich die Börse zu einem weiteren Listing durchringt...


      Sehr geehrte Aktionäre,

      der Gesellschaft hat am 23.02.18 ein Schreiben der Börse Hamburg erhalten, wonach diese beabsichtigt, den Handel in der Aktie im Segment High Risk-Market mit Ablauf des 29.März 2018 zu beenden. Die Mitteilung erfolgte begründungslos. Seitdem bemühen sich die Organe, um eine Klärung bei der Börse Hamburg, um dieses Delisting abzuwenden. Eine Entscheidung seitens der Verantwortlichen der Börse soll kurzfristig fallen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Das Cryptoplus-team
      Avatar
      schrieb am 19.03.18 11:14:47
      Beitrag Nr. 38 ()
      Ich tippe auf letzteres - steiler Anstieg!

      Die letzten Tage (und auch aktuell noch) wird meines Erachtens versucht, den Kleinanleger aus der Aktie raus zu drücken: Die Verunsicherung ist groß ==> Kleinanleger verkauft zu niedrigsten Preisen um noch das verbliebene Kapital "zu retten".

      Ich schätze, dass wir in den nächsten Tagen größere Umsätze zu 0,2XX sehen werden.

      Hier schlagen dann wohl die "großen Fische" zu und freuen sich dann über die Anstiege bis Richtung 1 €.

      Der Kleinanleger kann dann wieder nur von der Seitenlinie her zuschauen und sich ärgern.

      Aber das ist alles nur meine Meinung (beruhend auf selbst gemachten Erfahrungen in den letzten Jahren - leider).
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.03.18 11:34:07
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.317.453 von Herty am 19.03.18 11:14:47hast du ein konkretes beispiel, wo es so war?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.03.18 11:48:27
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.317.633 von mondstein81 am 19.03.18 11:34:07Z.B. CANNABIS WHEATON INCOME CORP, CA13765K1030.

      Börsenbriefe puschten den Wert, trotzdem massive Verunsicherung in diversen Formen. Kurs fiel von ca. 1 € auf 0,46 €. Bei den niedrigen Kursen wurden Stücke eingesammelt bis Mitte Dezember 2017.

      Danach Anstieg bis auf 1,60 €!
      Avatar
      schrieb am 27.03.18 21:28:45
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.291.505 von tbhomy am 15.03.18 18:56:13Die Marktmissbrauchsverordnung 2016 wirkt scheinbar. :cool:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.03.18 21:34:54
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.403.406 von tbhomy am 27.03.18 21:28:45hast du noch etwas von dem prozess gegen beuttenmüller gehört bzw. wann wird das urteil gesprochen?
      Avatar
      schrieb am 28.03.18 15:59:35
      Beitrag Nr. 43 ()
      Hoffmann AHG SE: Handel im High-Risk Market der Börse Hamburg bleibt bestehen

      https://adhoc.pressetext.com/news/20180328022
      Avatar
      schrieb am 28.03.18 16:05:38
      Beitrag Nr. 44 ()
      Na also, die Herren haben Wort gehalten und kümmern sich nun um den Aufbau des neuen Geschäftsmodells und eine Notiz im "normalen" Freiverkehr.

      Alle, die in den letzten Tagen auf der Briefseite standen, können dem Makler in HH danken, dass er keinen Kurs gemacht hat und ihnen niemand die Stücke günstigst abgenommen hat.

      Ab morgen sollte der Kurs dann wieder nach oben gehen, die neue Webseite "payexcell.com" ist mittlerweile auch live - es tut sich also etwas...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.03.18 19:10:35
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.411.698 von Kielfeder am 28.03.18 16:05:38
      Zitat von Kielfeder: Na also, die Herren haben Wort gehalten und kümmern sich nun um den Aufbau des neuen Geschäftsmodells und eine Notiz im "normalen" Freiverkehr.

      Alle, die in den letzten Tagen auf der Briefseite standen, können dem Makler in HH danken, dass er keinen Kurs gemacht hat und ihnen niemand die Stücke günstigst abgenommen hat.

      Ab morgen sollte der Kurs dann wieder nach oben gehen, die neue Webseite "payexcell.com" ist mittlerweile auch live - es tut sich also etwas...


      Da steht nichts davon, dass in ein anderes Segment gewechselt wird. Liest sich so, als dass es vorbei ist, falls bis dahin kein Fortbestand gesichert ist.

      Hamburg (pta022/28.03.2018/15:55) - Der Gesellschaft ist heute von der Börse Hamburg mitgeteilt worden, dass entgegen der Bekanntmachung vom 19.02.2018 der Handel in der Aktie im Segment High Risk-Market erst zum 28.09.2018 eingestellt werden soll.

      Die Gesellschaft wird bis dahin alle erforderlichen Schritte einleiten, um auch darüber hinaus einen börslichen Handel in der Aktie sicherzustellen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.03.18 19:58:16
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.414.677 von tbhomy am 28.03.18 19:10:35Geduld!!! variable Handeln kommt.

      Die Gesellschaft muss das Geschäftskonzept gegenüber die Börse plausible präsentieren

      Es ist genug Zeit ... Geduld
      Avatar
      schrieb am 28.03.18 21:29:19
      Beitrag Nr. 47 ()
      Wenn die Herren kein Interesse an einer weiter bestehenden Notiz der Aktie hätten, hätte man in den letzten Wochen keine Gespräche mit der Börse Hamburg führen müssen, um das Listing aufrecht zu erhalten. Insofern muss man ja ein durchaus nachvollziehbares Interesse unterstellen, dass es weiter geht. Ansonsten wäre jetzt halt Schluss gewesen.

      Im Zuge der Umsetzung des neuen Geschäftsmodells wird man dann wohl auch die Notiz in einem anderen Börsensegment beantragen, so dass ein fortlaufender Handel möglich wir (auch wenn es nicht explizit in der Meldung steht). Oder man erfüllt die Auflagen, um im High Risk Market weiter gelistet zu bleiben, was bei einer Kursstellung pro Tag nicht wirklich für einen liquiden Handel sorgt. Schaun wir mal, zumindest war der deutliche Hinweis in der Meldung, dass man ein Börsenlisting auch über den 28.09.2018 sicherstellen möchte.

      Die Gesellschaft wird bis dahin alle erforderlichen Schritte einleiten, um auch darüber hinaus einen börslichen Handel in der Aktie sicherzustellen.
      Avatar
      schrieb am 28.03.18 21:35:28
      Beitrag Nr. 48 ()
      Kursblatt der Börse Hamburg vom 28.03.2018, Seite 262

      Hoffmann AHG SE
      - Einstellung - WKN A1C 811 / ISIN DE000A1C8113

      Entgegen der Bekanntmachung vom 19.02.2018 erfolgt die Einstellung
      der

      Hoffmann AHG SE
      WKN A1C 811
      ISIN DE000A1C8113

      mit Ablauf des 28.09.2018.

      Skontroführer: MWB(KV 3808)

      Hamburg, den 28. März 2018

      Geschäftsführung der Börse Hamburg
      Avatar
      schrieb am 29.03.18 08:53:43
      Beitrag Nr. 49 ()
      das verhalten der hamburger börse gleicht mehr einer mickey mouse börse. einfach nur skandalös.
      die briefseiten sind alle weg und das bid ist voll. da haben die verantwortlichen zu schnell agiert, statt mit dem unternehmen zu sprechen.
      falls das unternehmen die lebensnotwendige kapitalerhöhung durchführt, kann sich jeder selbst ausrechnen, wie lange der kurs braucht, dass er bei einem euro ist, damit anleger auch bei der kapitalerhöhung mitziehen und nicht darauf vertrauen, billiger über die börse kaufen zu können. einfach nur fahrlässig.
      warum erfolgt kein statement von der börse, weshalb ein delisting geplant war? waren es unbezahlte rechnungen, unvollständige dokumente oder der gerichtsprozess um beuttenmüller? aber so kann der anleger sich kein bild machen, ob das delisting einfach nur verschoben wurde, weil vielleicht die frist zu kurz war.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.03.18 08:58:41
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.419.057 von mondstein81 am 29.03.18 08:53:43Vielleicht sollte man das gesamte Bild sehen, und nicht nur die Sicht von Börsentradern und Zockern ?

      Ist die AG z.B. ein MTF-Emittent ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.03.18 09:10:08
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.419.129 von tbhomy am 29.03.18 08:58:41das ist genau mein vorwurf, ich kann nicht einfach ein delisting verfahren durchführen und amtlich veröffentlichen und einen tag vorher aussetzen, ohne dass dazu informationen geliefert werden. das ist nicht professionell für eine börse. ich kann hier keinen anlegerschutz erkennen, sondern nur verantwortungsloses agieren.
      ich weiss, daytrading und zocker sind nicht deine freunde, aber es gibt richtlinien, die gelten auch für eine sogenannte mickey mouse börse!
      ich habe keine cryptoplus aktien, aber hier geht es um die glaubwürdigkeit einer börse und um anlegerschutz.
      Avatar
      schrieb am 29.03.18 09:13:30
      Beitrag Nr. 52 ()
      An der zu kurzen Frist kann es nicht gelegen haben, da es in § 27 der AGB für den Freiverkehr heißt:

      § 27 Kündigung der Aufnahme
      (1) Der Freiverkehrsausschuss kann die Aufnahme in den HIGH RISK MARKET jederzeit mit einer Frist von vier Wochen auch ohne Angabe von Gründen kündigen. Eine Kündigung kommt insbesondere in Betracht, sofern eine oder mehrere Voraussetzungen für die Einbeziehung nicht mehr vorliegen, die Antragsteller ihren Verpflichtungen nach § 26 nicht oder nicht fristgerecht nachkommen oder ein ordnungsgemäßer Börsenhandel nicht mehr gewährleistet erscheint. Eine Kündigung soll ferner erfolgen, wenn der Preis der notierten Wertpapiere für einen Zeitraum von sechs Monaten unter einem Kurswert von EURO 0,10 notiert. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgesehen werden. Die Kündigung wird mit einer Frist von sechs Wochen wirksam.

      Daran hat sich die Börse gehalten...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.03.18 13:31:50
      Beitrag Nr. 53 ()
      Heute mal wieder ein Umsatz mit mehr als 56.000 Stücken. Bleibt zu hoffen, dass nicht der eine oder andere die ad-hoc Meldung vom gestrigen Mittwoch nicht gelesen hat und trotz neuer Informationslage die Stücke auch huete noch auf der Briefseite im Orderbuch des Maklers lagen, wo sie nun abgefischt wurden...
      Avatar
      schrieb am 29.03.18 18:18:20
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.419.318 von Kielfeder am 29.03.18 09:13:30In der Tat, man kann nicht alle glücklich machen... der Mensch der pesimist eingestellt ist, wird immer das bekommen, was er anzieht und denkt. Man kann die Menschen nicht ändern. Man kann nur selber was ändern. Eine Börse Micky Maus zu titulieren ?

      ...davor die Verwaltung der SE zu beschimpfen, weil ein Delisting droht. Börse Hamburg zieht das Delisting zurück, jetzt ist die Börse schuld ? Das mittelmässige Denken: "Dritte sind immer Schuld", ist ein Denken, die immer "die Verlierer" /Looser begleitet.

      Am besten ist! Im Stillen zu essen, dann kann man mehrmals speisen. :laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.04.18 13:34:53
      Beitrag Nr. 55 ()
      Kurs heute Geld Taxe mit über 15.000 gesuchten Stücken - wie erwartet gibt es wohl erst einmal nichts zu kaufen, bis der Kurs wieder ein höheres Niveau erreicht hat.
      Avatar
      schrieb am 03.04.18 14:30:20
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.426.179 von Baertel am 29.03.18 18:18:20Baertel, komm iss nochmals einen Gewinner :keks: von den Machern von Deutsche Cannabis. Ignorieren wir die Fakten, dass ein gewisser Investorenkreis gerade in Hamburg vor Gericht steht und es sich auch nicht abschätzen lässt, ob da auch Ungemach für die cryptoplus Aktionäre drohen könnte.
      Bei dem aktuellen Kurs, frage ich mich wirklich, was die Definition von Gewinner/Verlierer ist.
      Avatar
      schrieb am 04.04.18 13:18:01
      Beitrag Nr. 57 ()
      Tatsächlich heute wieder ein Umsatz, 0,212 € rG mit 49.343 Stücken... Da sammeln einige vermeintlich günstig, während andere wohl froh sind, mit einem halbwegs blauen Auge davon gekommen zu sein.

      Die Auflösung des Rätsels folgt ... spätestens in einigen Monaten.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.04.18 18:37:25
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.458.909 von Kielfeder am 04.04.18 13:18:0127 cents mit Umsatz!

      Die Konsolidierung läuft weiter und der Kurs wird sich um die 60 Cents pendeln.

      Es ist aber erfreulich festzustellen. Das die Interesse an der Aktie intakt ist;)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.04.18 15:13:05
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.500.522 von Baertel am 09.04.18 18:37:25
      Zitat von Baertel: 27 cents mit Umsatz!

      Die Konsolidierung läuft weiter und der Kurs wird sich um die 60 Cents pendeln.

      Es ist aber erfreulich festzustellen. Das die Interesse an der Aktie intakt ist;)


      Aufrufe heute: 3 Aktive User: 0

      Hamburg
      Kurs: 0,169
      -0,012
      -6,63 %

      Geld /
      Volumen 0

      Brief 0,169
      Volumen 4.042

      17.04.18
      13:27
      Umsatz: 1.942

      http://www.boersenag.de/Aktien/DE000A1C8113/Hoffmann%20AHG%2…

      Welches Interesse ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.04.18 16:56:48
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.564.252 von tbhomy am 17.04.18 15:13:05Die Interesse ist da?

      schau Dir die Umsätze für die SE

      17.04 13:27 0,169 bez 11.489 1.941,64
      16.04 12:53 0,181 -BT 0 0,00
      13.04 12:24 0,200 bez 15.900 3.180,00
      12.04 12:18 0,210 bez 10.000 2.100,00
      11.04 12:23 0,230 bez 9.146 2.103,58
      10.04 12:37 0,250 bB 5.000 1.250,00
      09.04 12:27 0,270 bB 9.799 2.645,73
      06.04 12:36 0,256 bez 12.000 3.072,00
      05.04 12:30 0,234 rG 14.843 3.473,26
      04.04 12:02 0,212 rG 49.343 10.460,72

      Die Interesse ist immer noch Intakt
      Avatar
      schrieb am 31.05.18 20:44:54
      Beitrag Nr. 61 ()
      Die neue Zahlungsverkehrsloesung remipay.com ist mittlerweile als Testversion online. Diese wurde von der Macato GmbH entwickelt, die zu Teilen in die Cryptoplus SE eingebracht werden soll.

      Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die angekündigte Kapitalerhoehung muss bis 29.07.2018 zumindest in Teilen durchgeführt sein, damit der entsprechende Beschluss der HV vom 29.01.2018 nicht verfällt.
      Avatar
      schrieb am 04.06.18 13:03:40
      Beitrag Nr. 62 ()
      Eintrag der CryptoPlus SE im Handelsregister per 31.05.2018

      https://www.online-handelsregister.de/handelsregisterauszug/…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.06.18 02:52:26
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.902.169 von Kielfeder am 04.06.18 13:03:40Endlich verschwindet diese unglückliche Name! Sobald der Name bei der "Wertpapiermitteilungen" geändert wird, kann man auch bei der Datenbanken der neue Name lesen. Hauptsache geht nach vorne ....
      Avatar
      schrieb am 07.06.18 10:26:52
      Beitrag Nr. 64 ()
      Quelle: cryptoplus.de/pages/investor-relations

      06.06.2018 Die Eintragung der Beschlüsse Namensänderung in CryptoPlus SE und Sitzverlegung nach Hamburg ins Handelsregister Hamburg wurden durchgeführt. Dies wurde in einem Schreiben, das heute der Gesellschaft zugestellt wurde, bestätigt.
      Avatar
      schrieb am 23.06.18 11:04:17
      Beitrag Nr. 65 ()
      Nach Eintragung der CryproPlus SE in das Handelsregister steht nun der "Go Live" der Zahlungslösung "Remipay" kurz bevor. Auf der Webseite www.remipay.com erscheint derzeit folgender Hinweis: "Beta Test abgeschlossen. Wir gehen in Kürze live!"



      Gem. Tagesordnung der HV vom 29.01.2018 soll die Payexcell Holding (https://payexcell.com/), deren Geschäftsführer Thomas Poschen (Gründer von Remipay) und Carsten Siegemund (geschäftsführender Direktor der CryptoPlus SE) sind, als Sacheinlage über eine Kapitalerhöhung in die CryptoPlus SE (und darüber auch eine Beteiligung an Remipay, die von der Payexcell Holding gehalten wird) eingebracht werden.

      Es sind noch einige Hausauafgaben zu machen:
      a) Die erforderliche Kapitalerhöhung, die auf der letzten HV beschlossen wurde, muss in den kommenden Wochen über die Bühne gehen. b) Die Börsennotiz im High Risk Market in Hamburg läuft zum 28.09.2018 aus, hier ist von den Verantwortlichen eine Lösung für den Handel der Aktie nach Einstellung des Handels im High Risk Market zu finden. In einer Ad-hoc-Meldung vom 28.03.2018 hieß es dazu: "Die Gesellschaft wird bis dahin alle erforderlichen Schritte einleiten, um auch darüber hinaus einen börslichen Handel in der Aktie sicherzustellen."

      Die nächsten Wochen werden den Weg weisen, wie es mit der Aktie der CryptoPlus SE weiter geht.
      Avatar
      schrieb am 29.06.18 13:18:39
      Beitrag Nr. 66 ()
      Schöner Anstieg in den letzten Tagen, wenn auch mit sehr kleinen Volumina. Ggf. werfen die in den nächsten Tagen erwarteten Nachrichten zur Kapitalerhoehung und (Teil-)Einbringung von Remipay über die Payexcell Holding ihre Schatten voraus....
      Avatar
      schrieb am 08.07.18 22:29:47
      Beitrag Nr. 67 ()
      Der geschaeftsfuehrende Direktor der CryptoPlus SE, Carsten Siegemund, hat heute in seinem LinkedIn-Profil folgende Nachricht eingestellt:

      Remipay: Betatest completed
      Beta test completed successful­ly. The entire Macato team would like to thank the beta testers for the B2C and B2B sectors, who have made our ewallet remipay (https://re­mipay.com/­) even better thanks to their feedback. When the reworks are finished, the solution goes live. We also like to thank our develeopme­nt partner Q-nnect.

      Die Kapitalerhoehung mit der Sacheinbringung der Payexcell Holding, welche wiederum eine Beteiligung am Remipay über die Macato GmbH hält, dürfte damit unmittelbar vor der Durchführung stehen.
      Avatar
      schrieb am 13.07.18 20:22:50
      Beitrag Nr. 68 ()
      Auf der Twitter-Seite von Remipay wurde heute folgende Nachricht veröffentlicht:

      "Our remipay website is now also available in English language. Preparing for our go live now :) #excited #payment #disruptive #fintech"

      Damit dürfte der Go Live von Remipay nicht mehr lange auf sich warten lassen. Bislang wurde soweit geliefert. Bleiben die
      Themen Sachkapitalerhoehung und die Böersennotiz ab Oktober.

      Der Aktienkurs zumindest hat bereits wieder deutlich angezogen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 10:49:16
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.210.871 von Kielfeder am 13.07.18 20:22:50Die Börsennotiz ist der fundamental wichtigere Teil für viele Aktionäre. Falls es da Schwierigkeiten geben sollte... :cry:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.08.18 10:16:10
      Beitrag Nr. 70 ()
      Es ist soweit:

      REMIPAY ist seit heute live:

      https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=799357480455004&…
      Avatar
      schrieb am 31.08.18 14:01:57
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.398.390 von tbhomy am 08.08.18 10:49:16
      Zitat von tbhomy: Die Börsennotiz ist der fundamental wichtigere Teil für viele Aktionäre. Falls es da Schwierigkeiten geben sollte... :cry:


      Läuft ja super. Noch 4 Wochen und dann sind die Lichter ganz aus.

      Wie lange kann das mit der Börsennotuz dauern wenn alles stimmt ;-)

      Die Börsennotiz wird genauso funktionieren wie die Kapitalerhöhung. Oh Moment, die wurde ja nicht gemacht, trotz großer Ankündigung.

      Auch wenn der Beitrag wieder gelöscht wird, weil sich manche ausweinen, ich bleibe bei meiner Meinung, dass es sich um Schein handelt, bisher wurde nichts geliefert. Eine Namensänderung was ist das schon.
      Avatar
      schrieb am 17.09.18 15:12:47
      Beitrag Nr. 72 ()
      Fast alle Aktien sind im Kreise der Initiatoren! Es sind wenige Aktien im Umlauf.

      Die Spekulanten (wenige) haben günstig gekauft und mit teilweise mehr als 100 Prozent wider verkauft. Mehr kann man nicht verlangen und diese Spekulanten sind die Verwaltung dankbar.

      Wir bleiben wachsam und warten auf die Entwicklung des operatives Geschäft. Zur Zeit gibt es einige Alternativen zu investieren.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.09.18 11:54:56
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.718.914 von Baertel am 17.09.18 15:12:47
      Zitat von Baertel: Wir bleiben wachsam und warten auf die Entwicklung des operatives Geschäft. Zur Zeit gibt es
      einige Alternativen zu investieren.


      Alternativen gibt es, dass ist klar. Aber reden wir hier über reale Alternativen oder wieder diese Luftschlößer, bei denen letztlich immer die gleichen verdienen?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.09.18 19:29:59
      Beitrag Nr. 74 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.726.327 von oikeudenmukaisuus am 18.09.18 11:54:56... so ist das Leben und so ist die Börse

      "der einer Gewinn und die anderen verlieren !"

      Luftschlosser gibt es viele. Zur Zeit handeln ich TILRAY (USA)... über 20 Milliarden Wert Mega Luftschloss :Lauch: und ? heute nochmal 50 Prozent nach oben !!! SO IST DIE BÖRSE. das wird sich nicht ändern. Auf Trends/Menschen/Glaube setzen, das hat immer zum Erfolg gebracht. Einfach aus Fehler der Geschichte lernen, bewerten und daraus profitieren.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.09.18 12:17:20
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.741.804 von Baertel am 19.09.18 19:29:59
      Zitat von Baertel: ... so ist das Leben und so ist die Börse

      "der einer Gewinn und die anderen verlieren !"


      Grundsätzlich ist das so und auch in Ordnung. Wenn man jedoch bewußt die anderen ausnimmt, hat dass jedoh nichts mehr mit einer gewinnt, der andere verliert zu tun. Das nennt man dann Betrug.

      Ob das hier zutrifft, weiß ich nicht. Wenn man die fakten nimmt, dann kann man das zumindest nicht ausschließen.

      Bis Dato ist noch keine Meldung erfolgt, was mit der Börsennotierung passiert und ob in einer Woche die Lichter ausgehen.

      Kapitalmaßnahme wurde ja nicht durchgeführt, trotz großer Ankündigung, auch dass spricht nicht gerade für seriosität.

      Naja warten wir mal ab. Gerne lasse ich mich vom Gegenteil überzeugen.
      Avatar
      schrieb am 24.09.18 21:07:57
      Beitrag Nr. 76 ()
      Servus

      Ich sehe Die Intensität deiner Kritik und Zweifeln. Frage ! Wenn Du so überzeugt bist von Dein Denken

      Bist Du in dieser Wert "Short"?

      In Deutschland kannst Du diese Aktie problemlos über die Deutsche Bank leihen, verkaufen und später, wenn die lichter ausgehen wieder kaufen. So kannst auch ein Profit aus Deine Gedanken machen.

      Deutsche Bank (Frankfurt) ist sehr zuverlässig bei Ausleihen von diese Mikrowerte
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.09.18 17:45:53
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.786.397 von Baertel am 24.09.18 21:07:57zu spät zu shorten

      https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2018-09/4487075…

      Morgen lezter Handelstag
      Avatar
      schrieb am 28.09.18 11:12:43
      Beitrag Nr. 78 ()
      Genau das hatte ich bereits im März vorausgesagt. Schade
      Avatar
      schrieb am 08.11.18 14:33:20
      Beitrag Nr. 79 ()
      Wieder 4 Wochen vorbei und nichts passiert, dass sagt doch alles.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.11.18 17:21:40
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.168.751 von oikeudenmukaisuus am 08.11.18 14:33:20Es schein dass die Idee Cryptoplus Mausi Tod ist. Eine Börseneinführung (wieder Notierung der SE) ist nicht Sinnvoll. Es ist billiger eine saubere Mantel dafür zu schaffen.

      Das alte Konzept der Autofinanzierung wird ja weiter gemacht... Die Trowando GmbH Karlsruhe hat 1 zu 1 das Modell übernommen. Sogar das Personal (alte Personal) arbeitet dort.

      Das alles ist Geschichte! Lieber nach der Zukunft schauen und das Leben geniessen :)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.11.18 12:26:55
      Beitrag Nr. 81 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.187.027 von Baertel am 10.11.18 17:21:40
      Zitat von Baertel: Es schein dass die Idee Cryptoplus Mausi Tod ist. Eine Börseneinführung (wieder Notierung der SE) ist nicht Sinnvoll. Es ist billiger eine saubere Mantel dafür zu schaffen.


      Habe ich bereits Anfang des Jahres gesagt. Es scheint, dass die Herren einfach kassieren wollten und das ist auch gelungen. Allerdings htte die weitere Nutzung den Vorteil, dass der Verlust genutzt werden kann und dieser ist recht odentlich.
      Avatar
      schrieb am 07.01.19 13:11:24
      Beitrag Nr. 82 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.398.390 von tbhomy am 08.08.18 10:49:16
      Zitat von tbhomy: Die Börsennotiz ist der fundamental wichtigere Teil für viele Aktionäre. Falls es da Schwierigkeiten geben sollte... :cry:


      Sieht nach dem worst case aus...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.01.19 17:04:36
      Beitrag Nr. 83 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.574.296 von tbhomy am 07.01.19 13:11:24Die Idee /Konzept Crypto... ist gestorben.

      Eine Börseneinführung wird nicht gemacht, die Initiatoren haben keine grossen Kenntnisse in der Strukturierung von börsennotierten Mantel...

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