Mahnbescheid Erfahrung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.01.18 13:23:05 von
neuester Beitrag 07.01.18 20:49:15 von
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Ansich ist das nicht so schwierig, das Mahnverfahren selbst einzuleiten. Allerdings muss man sich klar werden, wann war die Forderung fällig, ab wann laufen Zinsen und ist auch nichts verjährt. Und worauf gründet die Forderung, Darlehensvertrag oder dergleichen.
Wenn Dein Schuldner aber die Forderung bestreitet oder einfach dem Mahnbescheid erstmal ohne Begründung widerspricht, musst Du die Sache bei dieser Höhe aber sowieso beim Landgericht (nicht amtsgericht) weiterführen und brauchst dann einen Anwalt. Und dem ist es natürlich lieber, wenn er selbst den Mahnbescheid beantragt, weil er muss ja dann vor Gericht auf dieser Basis "argumentieren".
Bei so Familienangelegenheiten ist das natürlich oft so, dass man mit dem Gang zum Anwalt oder Mahngericht, was ja dann auch Kosten auslöst, erstmal nur erreicht, dass die andere Seite beleidigt ist und auch zum Anwalt läuft. Es kann ja auch vorkommen, dass da Unklarheiten bestehen, wann was fällig war und wie geduldig Du als Gläubiger bist. also lieber einmal ein Einschreiben Rückschein schicken mit Zahlungsaufforderung. Eine Frist für schriftliche Rückäußerung dazu, "damit keine unnötigen Kosten durch Beantragung eines Mahnbescheids entstehen".)
Und dann kann man danach zum Anwalt gehen und den nach Fristablauf nochmal schreiben lassen oder den Mahnbescheid beantragen.
Man hat dazu natürlich keine Lust, aber das kostet fast kein Geld und wenn da nicht gerade in der Zeit etwas zu verjähren droht, zeigt man damit jedenfalls fair-play. Der Schuldner wird die gewonnene Zeit in diesem Fall eher nicht nutzen, um schnell insolvenz beantragen oder Sicherheiten verschwinden lassen.
Aber vielleicht gibt es auch andere Meinungen.
Wennder Schuldner nicht zahlen kann, ist die Chance, dass ein Mahnbescheid einfach so wirksam wird größer. Aber wenn man möglicherweise sowieso zum Gericht geht, kann man auch schon vorher zum Anwalt vor Ort gehen, mit Beratung zur Vorgehensweise insgesamt, statt zum anonymen Inkassobüro.
Wenn Dein Schuldner aber die Forderung bestreitet oder einfach dem Mahnbescheid erstmal ohne Begründung widerspricht, musst Du die Sache bei dieser Höhe aber sowieso beim Landgericht (nicht amtsgericht) weiterführen und brauchst dann einen Anwalt. Und dem ist es natürlich lieber, wenn er selbst den Mahnbescheid beantragt, weil er muss ja dann vor Gericht auf dieser Basis "argumentieren".
Bei so Familienangelegenheiten ist das natürlich oft so, dass man mit dem Gang zum Anwalt oder Mahngericht, was ja dann auch Kosten auslöst, erstmal nur erreicht, dass die andere Seite beleidigt ist und auch zum Anwalt läuft. Es kann ja auch vorkommen, dass da Unklarheiten bestehen, wann was fällig war und wie geduldig Du als Gläubiger bist. also lieber einmal ein Einschreiben Rückschein schicken mit Zahlungsaufforderung. Eine Frist für schriftliche Rückäußerung dazu, "damit keine unnötigen Kosten durch Beantragung eines Mahnbescheids entstehen".)
Und dann kann man danach zum Anwalt gehen und den nach Fristablauf nochmal schreiben lassen oder den Mahnbescheid beantragen.
Man hat dazu natürlich keine Lust, aber das kostet fast kein Geld und wenn da nicht gerade in der Zeit etwas zu verjähren droht, zeigt man damit jedenfalls fair-play. Der Schuldner wird die gewonnene Zeit in diesem Fall eher nicht nutzen, um schnell insolvenz beantragen oder Sicherheiten verschwinden lassen.
Aber vielleicht gibt es auch andere Meinungen.
Wennder Schuldner nicht zahlen kann, ist die Chance, dass ein Mahnbescheid einfach so wirksam wird größer. Aber wenn man möglicherweise sowieso zum Gericht geht, kann man auch schon vorher zum Anwalt vor Ort gehen, mit Beratung zur Vorgehensweise insgesamt, statt zum anonymen Inkassobüro.
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.642.639 von honigbaer am 07.01.18 17:17:17..und man muß aufpassen, ob der Schuldner nicht total überschuldet ist und ein Insolvenzverfahren einleiten könnte
Wenn nichts zu holen ist, lohnt es sich auch nicht, einen Anwalt einzuschalten.
Dann sitzt man noch auf den Kosten.
Aber hier scheint es ja eher am Zahlungswillen als an der Zahlungsfähigkeit zu liegen.
Dann sitzt man noch auf den Kosten.
Aber hier scheint es ja eher am Zahlungswillen als an der Zahlungsfähigkeit zu liegen.
bullenmarkt2008,
„alles außer dem Vertrag mündlich abgesprochen“
Du hättest ruhig posten können, was du mit dem Schwager schriftlich vereinbart hast. Namen veränderst du.
„alles außer dem Vertrag mündlich abgesprochen“
Du hättest ruhig posten können, was du mit dem Schwager schriftlich vereinbart hast. Namen veränderst du.
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