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    Pensionsversicherung in österreich - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.02.18 15:22:21 von
    neuester Beitrag 28.02.18 16:45:29 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.275.024
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      Avatar
      schrieb am 26.02.18 15:22:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich habe 6 jahre bis zur geburt meiner tochter gearbeitet + in dieser zeit auch beiträge in die PVA eingezahlt ..
      hab dann nie mehr gearbeitet + werde das auch nimmer tun ..

      jetzt meine frage , was passiert eigentlich mit diesem geld?

      pension bekomme ich keine..dazu müsste ich noch mindestend 15 jahre einen job haben um wenigstens bissi was zu kriegen ..

      Verjährt dieser anspruch auf das geld?oder wirds auf antrag ausbezahlt?

      oder = das einfach ein *körberlgeld* welches sich die versicherung untern nagel reisst???

      danke fürs lesen:look:
      Avatar
      schrieb am 26.02.18 18:04:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wie wärs mit direkt dort nachfragen?:D
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.02.18 23:48:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Schau mal hier unter Mindestversicherungszeit:
      https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Pensionsgesetz#Min…

      Auf der Homepage der Pensionsversicherung kann man sich sicher gut informieren, aber das ist mir jetzt zu anstrengend. Vielleicht wäre ein Besuch bei einem der Sprechtage sinnvoll, um zu hören, was deine Ansprüche sind und wie Du sie ggfs noch erwerben kannst.
      http://www.pensionsversicherung.at/portal27/pvaportal/conten…

      In Deutschland wäre es so, dass man tatsächlich auch eine 5jährige Mindestwartezeit erfüllen muss. Da zählen aber auch Erziehungs- und Schulzeiten dazu und ich könnte mir vorstellen, dass man in Österreich im alten System bis 2005 auch weniger als die 180 Monate brauchte. In Deutschland werden die Schulzeiten nicht mehr bei der Rentenhöhe berücksichtigt, aber bis zum Alter 45 kann man da noch Beiträge nachzahlen. Und wer nicht arbeitet, kann freiwillige Beiträge zahlen, mit etwa 90 Euro im Jahr kann man so weitere Ansprüche + Wartezeiten erwerben. Sollte sich lohnen, wenn man damit die Wartezeit erfüllt. Schwierig wird es natürlich mit fortgeschrittenem Alter, die fehlenden Zeiten noch zu erwerben. Ist aber besser, als wenn der frühere Beitrag tatsächlich verfällt.

      In Deutschland kann man eine Rentenauskunft beantragen, dann wird mitgeteilt, welche Zeiten man zurückgelegt hat und was noch fehlt zur Erfüllung der Zeiten. Bei der Gelegenheit muss man dann auch die Schul-und Ausbildungszeiten nachmelden, falls diese nicht erfasst sind.
      In Österreich ist das wohl das hier:
      http://www.pensionsversicherung.at/portal27/pvaportal/conten…
      Unten auf der Seite ist auch vom Nachkauf von Ausbildungszeiten die Rede, scheint also auch in Österreich zu gehen.
      Avatar
      schrieb am 27.02.18 00:05:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hier steht es auch, es zählen nicht nur die Beitragsjahre, sondern auch Erziehungszeiten und freiwillige Versicherung:
      http://www.pensionsversicherung.at/portal27/pvaportal/conten…

      Und die Schulzeiten können "nachgekauft" werden und zählen dann auch wie freiwillige Versicherung.

      Es gibt noch pdf-Broschüren:
      Pensionen Voraussetzung – Berechnung (für vor dem 1.1.1955 geb. Personen)
      Pensionen – Voraussetzungen – PENSIONSKONTOBERECHNUNG (für ab 1.1.1955 geb. Personen)
      Avatar
      schrieb am 27.02.18 08:38:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.123.861 von Datteljongleur am 26.02.18 18:04:14
      Zitat von Datteljongleur: Wie wärs mit direkt dort nachfragen?:D


      ;)stell dir vor der gedanke = mir auch schon gekommen + ich werde ihn heute ausführen :laugh:

      danke meine lieben , hat mir sehr geholfen ..

      hab in meinen unterlagen nachgesehen ..ich hab insgesammt 120 versicherungsmonate ..schau ma mal ..ich denke pension werd ich wohl keine bekommenn ...doch vieleicht krieg ich die eingezahlte summe zurück ..
      werde bericht erstatten + danke für die mühe die ihr euch gemacht habt ..

      BESONDERE DANK GEHT AN DATTEL:cool: er hat wohl die meiste zeit für dieses post aufgewendet:D
      3 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 27.02.18 14:37:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      tageskurzbericht:
      nix mit pension oder gar auszahlen lassen:rolleyes:
      denn natürlich hab ich zu wenig monate ..es müssen , wie schon erwähnt 180 sein ..seh ich ein + hab das auch erwartet..
      was ich nicht erwartet habe ist die tatsache, daß die von mir knapp 10 jahre lang eingezahlten beiträge vom staat einbehalten werden :mad:
      mit anderen worten die reissen sich dieses geld untern nagel:cry:
      bis vor etwa 10 oder 15 jahren konnte man sich diese beträge auszahlen lassen ...war ich blöd , daß ich nicht sofort nach meiner hochzeit einen schlusstrich gezogen + das angebotene geld genommen hab :(
      aba ich wuste ja nicht , daß ich nie mehr arbeiten würde :rolleyes:

      egal ..grosse hoffnungen hab i ma eh net gemacht :look:
      Avatar
      schrieb am 27.02.18 14:51:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Kannst Du keine freiwilligen Beiträge zahlen oder Ausbildungszeiten nachkaufen?

      Und zur Rückerstattung kann ich in diesen Zeiten nur sagen:
      Frage nicht, was dein Land für ich tun kann. Frage lieber, was Du für dein Land tun kannst.
      Avatar
      schrieb am 27.02.18 15:11:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      offenbar NICHT ..denn das wurde mir nicht angeboten ..
      laut meiner rechnung müsste ich 20???jahre nachzahlen ..+ DAS ist ma echt zu viel ..:laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.02.18 17:04:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hier gibt es eine Broschüre "Freiwillige Versicherungen", wenn man 60 Beitragsmonate hat, müsste man sich jederzeit für einen Mindestbeitrag von 183,04 monatlich versichern können.
      "Weiterversicherung" oder "Selbstversicherung"
      http://www.pensionsversicherung.at/portal27/pvaportal/conten…

      Ist also etwa doppelt so teuer, wie in Deutschland, meine 90 Euro Mindestbeitrag pro Jahr von oben sind natürlich falsch, es sind etwa 90 Euro im Monat.

      Es fehlen doch nur 60 Monate von 120 bis 180.
      Und man kann das bis zu 12 Monate rückwirkend starten.
      Ich kenne jetzt die Österreich-Regeln nicht, aber in Deutschland würde das auch die Rente steigern, sie wäre dann nach Einzahlung von 60 x 183,04 = ca. 11.000 Euro ungefähr 600 Euro im Jahr höher. Und wenn Du damit die alten Beiträge retten kannst, wäre das schon lohnend. (Kann man vielleicht auch bei der Steuer geltend machen, den freiwilligen Rentenbeitrag.)

      Es gibt noch eine Broschüre "Pensionssplitting":
      "Unter Pensionssplitting ist die freiwillige Übertragung von im Pensionskonto eingetragenen Teilgutschriften zu verstehen. Der erwerbstätige Elternteil kann bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift an den erziehenden Elternteil übertragen. Jener Elternteil, der sich der Kindererziehung widmet, erhält dafür eine Gutschrift im Pensionskonto."

      Das könnte vielleicht auch helfen die fehlenden Zeiten zu erfüllen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.02.18 19:03:48
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.128.598 von lyta am 27.02.18 08:38:16BESONDERE DANK GEHT AN DATTEL:cool: er hat wohl die meiste zeit für dieses post aufgewendet:D

      Im Gegenteil, ging ganz schnell, nennt sich: Logisches Denken! :keks::laugh:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.02.18 07:59:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.135.003 von honigbaer am 27.02.18 17:04:24vergiss es ...bin ja nimmer 40 ;)

      sondern 89 ???????:D
      Avatar
      schrieb am 28.02.18 08:08:45
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.136.839 von Datteljongleur am 27.02.18 19:03:48
      Zitat von Datteljongleur: nennt sich: Logisches Denken! :keks::laugh:


      :eek: was bitte = DAS denn für ein neumodisches zeug:confused:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.02.18 08:19:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.140.259 von lyta am 28.02.18 08:08:45http://www.pensionsversicherung.at/portal27/pvaportal/conten…
      Avatar
      schrieb am 28.02.18 08:23:17
      Beitrag Nr. 14 ()
      ja hab ich alles gelesen ...aba ehrlich ich weiss mit meinem geld besseres anzufangen:laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.02.18 12:59:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      89?
      Kannst Du dann nicht eine K und K-Rente beantragen?
      Oder ein Ruhegehalt vom Herzogtum Steiermark?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.02.18 16:42:15
      Beitrag Nr. 16 ()
      hab ich schon ..aba die sind pleite gegangen :(
      Avatar
      schrieb am 28.02.18 16:45:29
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.143.934 von honigbaer am 28.02.18 12:59:08ein Ruhegehalt vom Herzogtum Steiermark?
      das könnte eventuell schwer werden:D:D:D


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