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    eröffnet am 20.03.18 22:19:49 von
    neuester Beitrag 21.03.18 15:13:26 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.276.724
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      schrieb am 20.03.18 22:19:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich wollte das Geld meiner Verwandten nehmen um in deren Namen Aktien zu handeln.

      Frage:

      - Wie nennt man diese Leistung?
      - Brauch ich dafür eine Lizenz etc. ?
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.03.18 23:32:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      chrisy-korn,
      „ich wollte das Geld meiner Verwandten nehmen um in deren Namen Aktien zu handeln.“
      Der Satz hört sich nicht gut an. Besser wäre: Meine Verwandten möchten, daß ich ihre Depots verwalte.

      - Wie nennt man diese Leistung? Vermögensverwaltung. Du kannst dir auch einen englischen Begriff ausdenken.

      - Brauch ich dafür eine Lizenz etc. ? Nein, aber Vollmachten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.03.18 00:54:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Was kriegst Du dafür, außer einem feuchten Händedruck im Erfolgsfall oder einem Haufen Ärger, wenn es nicht so rund läuft? Grundsätzlich aber eine gute Absicht, die Verwandtschaft zu ihrem Glück zu zwingen.

      Dass eine wertvolle Dienstleistung erbracht wird, sehen die lieben Verwandten normalerweise nicht. Sie denken vielmehr, dass sie Dir einen großen Gefallen tun, indem sie Dir ihr Geld "überlassen".
      Avatar
      schrieb am 21.03.18 08:25:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.336.128 von chrisy-korn am 20.03.18 22:19:49
      Vertraglich absichern mit dem Hinweis, dass du für Verluste nicht haftest, und bei Gewinnen eine Provision (zwischen 25 und 50% des Bruttogewinns ) einbehalten wird.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.03.18 08:45:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.337.877 von derdieschnautzelangsamvollhat am 21.03.18 08:25:12
      Zitat von derdieschnautzelangsamvollhat: Vertraglich absichern mit dem Hinweis, dass du für Verluste nicht haftest, und bei Gewinnen eine Provision (zwischen 25 und 50% des Bruttogewinns ) einbehalten wird.


      Bei Einbehaltung von 50% des Bruttogewinns würde dann nach Steuer der Verwandtschaft ein Minus entstehen.

      Noch dazu müsste er dann den Gewinn versteuern.

      Ich verwalte zwar auch 3 Depots zusätzlich aber für NULL.
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 21.03.18 09:13:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.338.114 von 1erhart am 21.03.18 08:45:04Bei Einbehaltung von 50% des Bruttogewinns würde dann nach Steuer der Verwandtschaft ein Minus entstehen.


      Nö, warum ? Angenommen der Gewinn aus einer Anlage/Spekulation wäre 10 000, davon gehen 5000 an den Verwalter, 5000 bleiben den Verwandten. Nach Steuer bleiben ca. 3600 an Gewinn für beide Seiten.

      Ich verwalte zwar auch 3 Depots zusätzlich aber für NULL.


      Klar, aber das macht eben nicht Jeder/Jede; je nach Strategie, Anlagevermögen und Streuung, kann die Verwaltung ganz schön zeitaufwändig sein.
      Avatar
      schrieb am 21.03.18 09:15:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Da das Depot aber für den Verwandten läuft werden auch ihm alleine die Steuern abgezogen.

      Keine Bank wird hier was anderes machen können.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.03.18 09:59:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.337.877 von derdieschnautzelangsamvollhat am 21.03.18 08:25:12
      Zitat von derdieschnautzelangsamvollhat: Vertraglich absichern mit dem Hinweis, dass du für Verluste nicht haftest, und bei Gewinnen eine Provision (zwischen 25 und 50% des Bruttogewinns ) einbehalten wird.


      Sofern man für diese Aktivität Einkünfte erziehlt bist du im Finanzgewerbe tätig und dazu benötigst du eine Lizenz und unterliegst der Aufsicht der BaFin.

      @chrisy-korn was sind den deine Motivationen, das du das Geld deiner Verwandten anlegen willst??? Was macht dich dazu berufen? Die Risikoklassen deiner Verwandten werden doch auch unterschiedlich sein uvm.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.03.18 10:31:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.336.623 von alzwo am 20.03.18 23:32:10Da gibts eine viel bessere Lösung ohne vorprogrammierten Ärger und Zwist.
      Ein Aktienclub. (Satzungen findest Du im Internet.)
      Avatar
      schrieb am 21.03.18 10:49:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.338.576 von 1erhart am 21.03.18 09:15:34
      Zitat von 1erhart: Da das Depot aber für den Verwandten läuft werden auch ihm alleine die Steuern abgezogen.

      Keine Bank wird hier was anderes machen können.


      Eine Bank im Ausland (Degiro oder Lynx) würde gar keine Steuer einbehalten, dann müssen die Einkünfte im Rahmen der Veranlagung zugeordnet werden. Natürlich muss derjenige versteuern, der die Einkünfte hat, das kann aber wiederum von Vereinbarungen der Beteiligten abhängen. Wenn einer aber nicht am Kapital beteiligt ist, wird es vermutlich schwierig, "Kapitaleinkünfte" zu reklamieren.

      Für gemeinsame Einkünfte, auch wenn Steuer einbehalten wurde, kann wohl auch eine Feststellungserklärung (als GbR?) abgegeben werden, die die Einkünfte nach Quote zuordnet, das kommt bei Erben- und Grundstücksgemeinschaften andauernd vor, die müssen ja auch ihr Geld verwalten. Frage wäre eher, wie gegebenenfalls eine Verwaltungsgebühr steuerlich zu behandeln ist. Ich weiß jetzt gar nicht, ob diese in Zeiten der Abgeltungssteuer als Werbungskosten abziehbar wäre. Ist beim Empfänger aber sicher steuerpflichtig.

      Vielleicht ist ein Darlehensvertrag aber doch die bessere Lösung?
      Ist natürlich etwas anderes, aber Gewinne und Verluste sind klar zugeordnet.
      (Bleiben ja sowieso in der Familie.)
      Avatar
      schrieb am 21.03.18 12:08:56
      Beitrag Nr. 11 ()
      BAFIN hat ein Merkblatt "Family Office":
      https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkb…
      daraus
      Lässt im Fall eines privaten Family Offices der Vermögensinhaber durch seinen Angestellten oder durch eine von ihm beherrschte Gesellschaft auch das Privatvermögen enger Familienangehöriger in Finanzinstrumenten verwalten, so kann eine nach dem KWG erlaubnisfreie Familienvermögensverwaltung gegeben sein. Die Tätigkeit liegt außerhalb des Anwendungsbereichs des KWG, wenn der Familienvermögensverwalter seine Dienste nicht am Markt anbietet, sondern sie auf den engsten Familienkreis des Vermögensinhabers beschränkt. Als engster Familienkreis sind regelmäßig nahe Angehörige wie Ehegatten, Lebenspartner, Eltern, Geschwister, Kinder, Neffen, Nichten und Enkel, Onkel und Tanten sowie Cousinen und Cousins ersten Grades zu verstehen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.03.18 12:15:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.339.167 von Chris_M am 21.03.18 09:59:06Sofern man für diese Aktivität Einkünfte erziehlt bist du im Finanzgewerbe tätig und dazu benötigst du eine Lizenz und unterliegst der Aufsicht der BaFin.

      Eine Lizenz, wenn die Anleger ausschließlich zur Familie gehören und dabei Gewinne erwirtschaftet werden (was ja Sinn und Zweck der ganzen Story ist) ? Dann doch lieber gleich Familientiftung und dabei noch Steuern sparen.
      Avatar
      schrieb am 21.03.18 12:36:48
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.339.167 von Chris_M am 21.03.18 09:59:06
      Zitat von Chris_M: ...was sind den deine Motivationen, das du das Geld deiner Verwandten anlegen willst??? Was macht dich dazu berufen? Die Risikoklassen deiner Verwandten werden doch auch unterschiedlich sein uvm.


      Also Du kannst Fragen stellen. :rolleyes:
      Natürlich hat der Threaderöffner gute Anlageideen und möchte diese mit möglichst viel Kapital umsetzen.
      Man kann natürlich auch erst alle Familienmitglieder zur Bank schicken, damit sie dort den Fragebogen zur Risikoklasse ausfüllen. Dabei stellt sich dann raus, dass ganz generell große Ängste und Vorbehalte bezüglich der Aktienanlage bestehen.

      Hier im Board meldet sich ja alle 12 Stunden ein neuer ETF Investor an, der davon überzeugt ist, mit seinem MSCI ETF eine bahnbrechende zukunftsweisende Anlageidee zu haben. Dass bei 0% Kontozinsen vermutlich die Aktien bessere Ertragschancen haben, die Kurse aber größeren Schwankungen unterliegen, scheint sich langsam herum zu sprechen. Und da ja im Zuge der ETF Werbung auch immer betont wird, dass selbst die klügsten und professionellste Fondsmanager keine besseren Anlageentscheidung treffen, als ein Affe mit Dartpfeilen, kann sich ja wohl mit Fug und Recht jeder als Vermögensverwalter berufen fühlen.

      Das Problem war ja schon immer, dass auf der Dartscheibe nur 20 Felder sind, im DAX aber 30 Aktien. Oder wie triffst Du Deine Anlageentscheidungen?

      Und der Bankberater muss ja außer der Übermittlung bahnbrechend toller Idee auch noch die Interessen des jeweiligen Kreditinstituts im Auge behalten und einen entsprechenden Absatz an Investmentprodukten generieren. Natürlich machen auch viele Bankberater einen guten und seriösen Job, aber wieso soll man nicht zuerst innerhalb der Familie die vorhandenen Kompetenzen nutzen. Ich meine jeder Vorschlag, den ein externer Berater bringt, müsste ja auch mit einer gewissen Kompetenz geprüft werden.

      Jetzt hängen wieder 50.000 bei der P&R Containerpleite mit drin. Das waren natürlich auch alles risikoklsse -konforme Anlagen. Ich kann auch nicht behaupten, dass man das hätte können kommen sehen. Wenn wenigstens irgendjemand innerhalb der Familie über Anlagemöglichkeiten nachdenkt, damit man nicht blind externen Ratschlägen folgen muss, ist es doch ein großer Gewinn.
      Avatar
      schrieb am 21.03.18 12:53:34
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.340.907 von honigbaer am 21.03.18 12:08:56
      Zitat von honigbaer: BAFIN hat ein Merkblatt "Family Office":
      https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkb…
      daraus
      Lässt im Fall eines privaten Family Offices der Vermögensinhaber durch seinen Angestellten oder durch eine von ihm beherrschte Gesellschaft auch das Privatvermögen enger Familienangehöriger in Finanzinstrumenten verwalten, so kann eine nach dem KWG erlaubnisfreie Familienvermögensverwaltung gegeben sein. Die Tätigkeit liegt außerhalb des Anwendungsbereichs des KWG, wenn der Familienvermögensverwalter seine Dienste nicht am Markt anbietet, sondern sie auf den engsten Familienkreis des Vermögensinhabers beschränkt. Als engster Familienkreis sind regelmäßig nahe Angehörige wie Ehegatten, Lebenspartner, Eltern, Geschwister, Kinder, Neffen, Nichten und Enkel, Onkel und Tanten sowie Cousinen und Cousins ersten Grades zu verstehen.


      Informativer Beitrag

      Das Neffen, Nichten und Enkel usw auch zum ersten Grad gehören wusste ich noch nicht mal und ja er kann das machen nur steht nichts weiter dazu, wenn er sich für seine Leistungen von den Familienangehörigen bezahlen lässt. Das wäre noch kritisch zu hinterfragen.

      Alternativ kann er ja problemlos sowas "tolles" wie ein wikifolio erstellen und neben seinen Familienmitgliedern kann er noch weit aus mehr Kapital sammeln und würde dann Erfolgsprovionen als Einkunft erhalten. Damit würde man zumindest einige kritische Sachen umgehen können.
      Avatar
      schrieb am 21.03.18 14:23:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ja, aber wenn schon so pflichtbewusste Leute wie ich nicht die Zeit finden, sich um ihre Wikifolios zu kümmern. Und bis zur Investierbarkeit ist es da ja auch ein gewisser Weg. Und dann kann man da auch gar nicht im Geheimen die Transaktionen vornehmen. Und die Familienmitgleider sind halt erstmal die Versuchskaninchen, bevor man eine größere Anlegergemeinde ins Unglück stürzt.

      Angreifen, Fokus statt Diversifikation ist ja mein Motto. Im Depot der Verwandtschaft kann man das auch noch ganz gut umsetzen, bis da jemand das Klumpenrisiko bemängelt, wurde meistens schon wieder umgesattelt. Aber je mehr man diese Mainstreammaßstäbe, "sicherheitsorientiert", "diversifiziert", "ausbalanciert" in die Anlagetips einfließen lässt, umso gefährlicher wird es erfahrungsgemäß. Wenn dann im nächsten Crash alle ihre hochkapitalisierten MSCI Aktienwerte, von Alphabet bis Amazon auf den Markt werfen, sind Mineralbrunnen Überkingen Vorzüge sicher ein Fels in der Brandung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.03.18 14:30:24
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.342.581 von honigbaer am 21.03.18 14:23:55Ich kann ja nur für mich sprechen. Aber in den von mir verwalteten Depots sind nur Werte die ich auch in meinen eigenen Depots halte. Und ich achte was Verlustbegrenzung betrifft genauso was Gewinnrealisierung noch akribischer als in meinen eigenen.
      Dazu wird einmal monatlich ein kurzes Gespräch geführt über Gewinnmitnahmen bzw. auch Verlustrealisierung plus Depotstände etc.

      Und spätestens wenn Sie von der Bank ihre Steuerbescheinigung erhalten haben Sie es schriftlich dass ich vernünftig gearbeitet habe.
      Avatar
      schrieb am 21.03.18 15:02:21
      Beitrag Nr. 17 ()
      Löst das keine Interessenkonflikte aus, wenn man die gleichen aktien auch im eigenen Depot hat. Gerade wenn man bei marktengen Werten auf eine Nachricht hin kaufen oder verkaufen will, kann man im Markt ja nur gewisse Stückzahlen unterbringen. Die entgangenen Gewinne durch zu frühe Gewinnrealisierung erscheinen ja zum Glück nicht auf den Steuerbescheinigungen. Und machst Du denn auch so Mantelspekulationen a fond perdu, wie letztes Jahr bei softmatic oder MIM Mondo möglich war?

      Der Vorteil der privaten Vermögensverwaltung ist ja sicher, das man auch mal einen exotischen Nebenwert kaufen kann, den ein Fondsverwalter nie anfassen würde. Unerwartete Marktschwankungen lauern aber überall, wenn ich da an die Aixtron denke, von der abgesagten Übernahme bei 6 auch 3, dann auf inzwischen 19. Wem und wie will man das erklären. Vor allem wenn man schon die Nerven hat, solche Achterbahnfahrten mitzumachen, will man dann on Top noch die MItfahrer überzeugen, auch dabei zu bleiben.

      Das ist überhaupt nicht als Kritik gemeint, sondern es ist ja nur natürlich, dass man für Dritte gewissenhafter agiert, was einen aber zu defensiverem Verhalten nötigt, umso mehr, je mehr man die Entscheidungen gegen eine allgemeine Meinung am Markt rechtfertigen muss.

      Diese Anmerkungen auch ganz unabhängig davon, dass man es natürlich in der Hand hat, ob man je nach Risikofreude der "Mandanten" eine mehr oder weniger defensive Verwaltung anbietet. Bei mir mussten eigentlich alle Familienmitglieder auch einen Wertapierkredit & Termingeschäftsfähigkeit beantragen. Mitgefangen, mitgehangen!
      Avatar
      schrieb am 21.03.18 15:13:26
      Beitrag Nr. 18 ()
      Es heisst ja nicht dass ich alle die in meinen Depots liegen dort kaufe. Es gibt dort keine illiquiden kleinen Werte oder Mantelspekulationen oder was du auch immer ansprichst. Es liegen dort nur Werte die ich zwar selbst halte, aber logischerweise nur ein Teil davon. Und an Gewinnen ist noch kein Mensch gestorben.

      Und wenn ich es nicht machen würde könnten sie nicht einmal den Freistellungsauftrag überschreiten mit den Minizinsen die wir seit Jahren haben.

      Damit sollten wir dieses Thema beenden, denn es führt jetzt zu weit weg von den Eingangsfragen des Threaderstellers.


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