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    Frage zu BHW Vertag, Bonuszins+dren Kündigung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.03.18 11:38:29 von
    neuester Beitrag 28.03.18 09:16:30 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.277.162
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      Avatar
      schrieb am 27.03.18 11:38:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Meine Fragen an Euch bezüglich des BHW- Bausparvertrag Dispo Maxx mit Bonuszinsen garantiert 4,25%, wenn man das Darlehen nicht in Anspruch nimmt, Zuteilungsreif seit ca 10 Jahren, Ansparsumme ca.7000,00EUR.
      Bhw hat mir den Vertrag gekündigt ohne mir die Bonuszinsen zu geben. Wer kennt sich mit diesem Thema aus und kann mir helfen. über jede Antwort würde ich mich freuen. Ich bin ziemlich alt und verstehe die juristischen Gesetze nicht so gut und noch dazu vergesslich im großen Maße.
      LG
      Bali
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.03.18 13:47:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.396.560 von Bali0000 am 27.03.18 11:38:29

      Einfach den BHW-Vertreter fragen der damals den Vertrag gemacht hat und die hohe Provision dafür bekam.

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.03.18 16:02:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dem BHw einen 2 Zeiler schicken per Brief , Fax oder Mail und darum bitten , dass die Bonuszinsen rückwirkend gewährt werden und mitausgezahlt werden , weil Sie die Voraussetzungen dafür erfüllt haben
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.03.18 16:45:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.399.467 von leckerkoelsch am 27.03.18 16:02:43"weil Sie die Voraussetzungen dafür erfüllt haben"

      :confused:

      Wir kennen die Voraussetzungen nicht, die stehen im Vertrag.

      Was ist wenn dort z.B. drin steht " ...innerhalb von .. Monaten nach Zuteilungsreife auf das Darlehen verzichten, dann erhalten sie...... " ???
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.03.18 19:48:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.399.965 von married am 27.03.18 16:45:46da ich die Bedingungen Ihres Vertrages nicht kenne und aus langer Erfahrung würde ich hier in meinem Schreiben erst mal die Behauptung in den Raum stellen , dass die Voraussetzungen erfüllt sind.

      Die Bhw hat dann nur 2 Möglichkieten.

      Sie zahlt, dann ist alles gut.

      Sie zahlt nicht, dann muss Sie begründen warum nicht und man kann es dann anhand der Bedingungen selber kontrollieren und gegebenenfalls nachlegen ( durch neues Schreiben mit Begründung, Verbraucherzentrale , Anwalt etc. )

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      Avatar
      schrieb am 28.03.18 09:16:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Bali0000
      Wie lief es denn genau ab? Am 14.03.18 hast du ein Kündigungsschreiben von BHW erhalten? Ohne Begründung?? Am 15.03.18 waren 7.000,- auf deinem Girokonto?


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