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    Umwandlung von Aktien in konvertierbares Darlehen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.04.18 11:38:04 von
    neuester Beitrag 01.04.18 15:46:37 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.277.537
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      schrieb am 01.04.18 11:38:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      Folgender fiktiver Sachverhalt liegt zugrunde:

      Investor A kauft vom Emittenten B über einen Zeitraum von ca. 4 Jahren insgesamt 1 Millionen rabattierte Aktienanteile (Nennwert 1,00 englisches Pfund je Aktie). Nach vier Jahren geht der Emittent B nun hin und wandelt die Aktien von Investor A in konventierbare Darlehen um und teilt ihm dies mit. Angaben zu dem umgewandelten Darlehen liegen nicht vor (Verzinsung - Laufzeit etc.)

      Frage: ist solch ein Vorgang üblich (Welche rechtliche Grundlage liegt vor)?
      Avatar
      schrieb am 01.04.18 15:46:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Üblich sicher nicht und das hört sich vielleicht eher nach einer Sanierungsmaßnahme im Zuge einer Unternehmensinsolvenz, oder zur Abwehr einer solchen an.

      Keine Ahnung, was das englische Recht da so alles vorsieht. In Deutschland wäre das wohl eher ausgeschlossen. Die Unternehmenssatzung kann auf Hauptversammlungen geändert werden und es kann unterschiedliche Aktienkategorien geben. In den USA sind "Vorzugsaktien" eher wie Anleihen und beinhalten ein Recht auf Wandlung in Aktien. In Deutschland gibt es Pflichtwandelanleihen, die auf Verlangen des Unternehmens in Aktien gewandelt werden können. Beides bedeutet also den entgegengerichteten Vorgang zur geschilderten Umwandlung von aktien in ein Darlehen. (Wobei mit "konvertierbarem Darlehen" wohl eine Wandelanleihe gemeint ist, oder was soll konvertierbar hier bedeuten?)

      Bei Sanierungen, wenn ein Teil des Grundkapitals durch Verluste aufgezehrt ist, gibt es in Deutschland den "Kapitalschnitt", bei dem zum Beispiel 5 Aktien mit einem Euro Nennwert zu einer neuen "konvertierten Aktie" mit 1 Euro Nennwert zusammengelegt werden. Der aus Sicht der aktionäre verlorene Nennwert der Aktien, deckt dann Firmenverluste. Und auf den prozentualen Anteil am Unternehmen einzelner Aktionäre hat das vorerst keinen Einfluss. (Meist werden dann aber noch neue Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung ausgegeben.)

      Vielleicht liegt ein Missverständnis vor und es sind solche konvertierte Aktien gemeint.
      Ist tatsächlich eine Wandelanleihe gemeint, müsste man mal in die Satzung oder die letzten Hauptversammlungsbeschlüsse schauen, da müssten die "Spielregeln" für solche Maßnahmen abgesegnet worden sein.


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