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    Verlustvortrag nach §10 d Abs.4 EStG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.04.18 20:44:56 von
    neuester Beitrag 19.04.18 09:24:35 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.278.546
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      schrieb am 17.04.18 20:44:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das Finanzamt hat mir einen verbleibenden Verlustvortrag entsprechend § 10 d Abs.4 EStG für die Einkünfte aus Kapitalvermögen ( ohne Veräußerung von Aktien ) auf privaten Veräußerungsgeschäften auf XXX Euro festgestellt. Seit Jahren schiebe ich diesen Verlust schon vor mich her.Mein Steuerberater sagt seit 2001. Meine Frage: Ist dieser Verlustvortrag wirklich nicht mit Aktiengewinnen zu verrechnen? Oder woraus resultiert dieser Verlust.Ich habe bisher nur mit Aktien spekuliert.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.04.18 22:07:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.567.390 von orofino1 am 17.04.18 20:44:56Altes Recht, war bis 2013 mit Veräußerungsgewinnen nach neuem Recht verrechenbar. Jetzt nur noch mit Gold, Antiquitäten, Immobilien.

      Hätte man bis 2013 durch Gestaltung natürlich retten bzw. ins neue Recht überführen können.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.04.18 09:24:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.568.179 von Taxadvisor am 17.04.18 22:07:37Vielen Dank Tripadvisor, das zeigt mal wieder,dass man wie in allen Berufsgruppen nur Spezialisten vertrauen kann.Wie hier Steuerberater,die sich im Wertpapierrecht auch auskennen.Nochmals Danke.


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