Intertainment -- eine Mantelspekulation (Seite 162)
eröffnet am 19.04.18 22:06:24 von
neuester Beitrag 28.03.24 09:28:23 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 62.938.427 von brainpain am 09.03.20 17:31:52So einfach das es auch der Dümmste versteht.
Ganz genau Brainy.
Es heißt doch kaufen wenn Kanonen donnern.
Das muss man nur auf die jetzige Zeit übersetzen! 😉😎
Ganz genau Brainy.
Es heißt doch kaufen wenn Kanonen donnern.
Das muss man nur auf die jetzige Zeit übersetzen! 😉😎
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.934.518 von clever_broker am 09.03.20 13:58:21
Also quasi billig kaufen und später teuer verkaufen?
Ein innovatives Konzept mit Zukunftspotential! 😎
Zitat von clever_broker: Deswegen MEINE Devise kaufen wenn es noch kein anderer tut und wenn die Papiere noch einigermaßen günstig sind!
Also quasi billig kaufen und später teuer verkaufen?
Ein innovatives Konzept mit Zukunftspotential! 😎
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.919.297 von Schokoladenpudding am 07.03.20 22:59:57Deswegen MEINE Devise kaufen wenn es noch kein anderer tut und wenn die Papiere noch einigermaßen günstig sind!
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.910.924 von TINCO am 06.03.20 18:48:20https://www.pwc.de/de/steuerberatung/verfassungswidrigkeit-d…
Die Frage was mit Verlusten bei Übertrag von mehr als 50% geschieht wird im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens geprüft.
Das Normenkontrollverfahren ist beim Bundesverfassungsgericht unter Az. 2 BvL 19/17 anhängig. Wie das Bundesverfassungsgericht diese Frage entscheiden wird, ist unklar. Es steht aber zu vermuten, dass auch diese Regelung als verfassungswidrig eingestuft werden wird. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass ein Normenkontrollverfahren in der Regel 3 Jahre dauert.
Wenn das Ergebnis in unserem Sinne ist, würde dies für die Gesellschaft und Herrn Kölmel deutlich größere Handlungsmöglichkeiten bedeuten.
Die Frage was mit Verlusten bei Übertrag von mehr als 50% geschieht wird im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens geprüft.
Das Normenkontrollverfahren ist beim Bundesverfassungsgericht unter Az. 2 BvL 19/17 anhängig. Wie das Bundesverfassungsgericht diese Frage entscheiden wird, ist unklar. Es steht aber zu vermuten, dass auch diese Regelung als verfassungswidrig eingestuft werden wird. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass ein Normenkontrollverfahren in der Regel 3 Jahre dauert.
Wenn das Ergebnis in unserem Sinne ist, würde dies für die Gesellschaft und Herrn Kölmel deutlich größere Handlungsmöglichkeiten bedeuten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.900.541 von Schokoladenpudding am 06.03.20 00:35:02Warum BVG - Urteil in 2020 ?
Und wenn ja , wann ?
Und wenn ja , wann ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.894.142 von clever_broker am 05.03.20 16:12:25Wahrscheinlich so lange snickers, bis das Bundesverfassungsgericht geklärt hat wie sich ein Anteilsverkauf über 50% auf die Verlustvorträge auswirkt.. müßte wohl dieses Jahr passieren ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.880.570 von werauchimmer am 04.03.20 16:37:46Müssen wir halt noch ein Snickers essen wenn es noch ein wenig dauert.
Aber was schon auffällt ist das mit teilweise 20 Stück der Kurs nach unten gedrückt wird.
Entsprechend reagiert der Kurs auch nach oben siehe gestern beim Kauf der 4000 Aktien.
Wenn hier was kommt dann geht die Post ab das sollte sich jeder vor Augen führen der gerade überlegt auszusteigen bzw einzusteigen. 😎
Aber was schon auffällt ist das mit teilweise 20 Stück der Kurs nach unten gedrückt wird.
Entsprechend reagiert der Kurs auch nach oben siehe gestern beim Kauf der 4000 Aktien.
Wenn hier was kommt dann geht die Post ab das sollte sich jeder vor Augen führen der gerade überlegt auszusteigen bzw einzusteigen. 😎
Sorry, WAI
Das ist doch wieder ein richtig "interessantes Geschäftsjahr", nicht?
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.878.593 von clever_broker am 04.03.20 14:16:12Also ich habe langsam nicht einmal mehr an Ironie, Zynismus oder Sarkasmus meine Freude, wenn man das vorher auch noch immer ankündigen muss!