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    Die Stiftung als neue beliebte Rechtsform im Mittelstand - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.05.18 20:03:40 von
    neuester Beitrag 04.05.18 11:17:03 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.279.542
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      schrieb am 03.05.18 20:03:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich lese und höre in der letzten Zeit immer mehr über Stiftungen. Die Rechtsform scheint ja nach meiner Internetrecherche eine immer größer werdende Beliebtheit zu haben. IKEA, Vorwerk, Diehl etc. Bin gerade dabei mich in die Rechtsform ein bisschen näher einzulesen wo mir direkt eine Frage aufploppt:
      Die GmbH haftet ja grundsätzlich mit ihrer Einlage von 25.000€ wodurch das Privatvermögen des Geschäftsführers erst einmal gesichert ist. Bei der Stiftung liegt allerdings keine beschränkte Haftung vor oder? D.h. würde eine Insolvenz angemeldet werden müssten die Organe der Stiftung (Vorstand) auch u.U. mit ihrem Privatvermögen haften?

      Ich weiß ist etwas "off topic" aber vielleicht beschäftigt sich ja gerade noch jemand mit dem Thema :)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.05.18 11:13:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ist in Deutschland eher komplett uninteressant, das kann man zu Gunsten gemeinnütziger Zwecke machen, wenn man verhindern will, dass die Erben an ihr Erbe kommen un den Betrieb ruinieren:
      https://de.wikipedia.org/wiki/Stiftung_(Deutschland)#Steuerb…

      Wenn es da interessante Erkenntnisse gibt, was das bringen soll, interessiert es mich.

      Die Haftungsfrage spielt da wohl meist keine Rolle. Die operativen Einheiten agieren als Kapitalgesellschaft mit entsprechend begrenzter Haftung. Im Wikipedia ist noch von Stiftung und Co.KG die Rede, nur wird das ja alles nicht gebraucht, da es in der Regel als Holding für die Vermögensverwaltung die.
      Avatar
      schrieb am 04.05.18 11:17:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.689.505 von julian_175 am 03.05.18 20:03:40Die GmbH haftet ja grundsätzlich mit ihrer Einlage von 25.000€ wodurch das Privatvermögen des Geschäftsführers erst einmal gesichert ist.
      so ist es und darum wird der geschäftsführer seitens der banken auch privat mitverpflichtet


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