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    Quellensteuer bei ausländischem Broker - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.05.18 11:59:42 von
    neuester Beitrag 12.05.18 22:18:58 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.280.020
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      schrieb am 11.05.18 11:59:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle!

      Aus den Feinheiten der Abgeltungssteuer werde ich irgendwie immer noch nicht so ganz schlau.

      Die Situation ist Folgende:

      Ich handle deutsche Aktien (in diesem Fall Daimler) bei dem Niederländischen Broker "DE Giro". Leider bleibt die Steuererklärung in diesem Fall an mir hängen, der Broker zieht keine Steuer ein und ich bin dafür verantwortlich. Bei Kursgewinnen etc. passiert das auch so, allerdings muss Degiro bei Dividendenzahlungen als Niederländischer Broker die Quellensteuer abziehen und an das Finanzamt bezahlen.
      Jetzt meine Frage:

      Wie rechne ich diese Quellensteuer mit meinem jährlichen Freibetrag ab? Degiro akzeptiert keine Freistellungsaufträge, sodass ich das ja direkt mit dem Finanzamt klären müsste?

      Bin leider absoluter Laie, was dieses Thema angeht. Vielen Dank schonmal!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.05.18 07:24:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du musst ja bei der Anlage KAP deine Kapitalerträge und die enthaltene Gewinne aus Aktienverkäufen angeben in Zeile 7 + 8

      Dazu in Zeile 12 der in Anspruch genommene Freibetrag von maximal 801/1602

      Wenn du vom Freistellungsauftrag 0,00 in Anspruch genommen hast da keine Erträge in Deutschland dann gibst du hier 0,00 an oder eben den von einer anderen Steuerbescheinigung einer deutschen Bank sagen wir 200,00 (Festgeldzinsen zum Beispiel)

      Den Rest erledigt dann das Finanzamt bei der Steuerberechnung und zieht von deinen Gewinnen den Rest von 601 oder 1402 ab und der Rest wird dann versteuert.
      Avatar
      schrieb am 12.05.18 19:25:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.739.795 von NikhilR am 11.05.18 11:59:42
      @NikhilR Also ich trade jetzt auch schon eine ganze Weile bei XM, aber ich hatte dieses Problem nicht.
      Avatar
      schrieb am 12.05.18 22:18:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      das Thema hab' ich vor ein paar Wochen schon mal diskutiert: https://forum.elster.de/anwenderforum/showthread.php?53351-A…

      Dort sind wir dann zu dem Schluss gekommen, dass deutsche(!) Dividenden und Quellensteuern auch bei ausländischen Banken in die Zeilen 7 und 48f zu erklären sind.

      Stefan


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