elumeo SE (Seite 13)
eröffnet am 19.05.18 21:48:48 von
neuester Beitrag 28.02.24 15:18:21 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 69.564.801 von katjuscha-research am 11.10.21 19:15:48
Mit Verlaub, ich habe leider gerade weder Zeit noch Muße endlose Aktiendiskussionen mit Einzelpersonen per Board-Mail vom Zaune zu brechen, zumal für diesen Zweck ja dieses Forum vorgesehen ist.
Frage: Warum 35er KGV auf den normalisierten 2021er Gewinn? Antwort: Das durchschnittliche unverschuldete börsennotierte deutsche Unternehmen hat gemäß Median-Konsensschätzung ein 22er KGV und wächst langfristig knapp 2% p.a. Die Käufer von Juwelos Edelschmuck sind überwiegend Frauen, die für den Selbstbedarf gezielt kaufen. Das Geschäftsmodell ist wenig kapitalintensiv. Inflation kann hier relativ wenig Schaden anrichten, weil Lieferanten einen großen Teil der Ware vorfinanzieren, Kunden sofort bezahlen und wenig AV benötigt wird. Hohe Energiekosten, CO2-Steuern und anderer Klima-Zirkus kann hier auch wenig kaputt machen. Als risikominimierend sehe ich auch an, dass das Management insgesamt ca. 38% der Aktien hält (geschätzt). Das Geschäft schätze ich also dementsprechend unterdurchschnittlich riskant ein, daher drehe ich das Beta im DCF-Modell etwas runter. Wachstum (auch des CFs) erwarte ich einige Jahre im hohen einstelligen Prozentbereich, vielleicht sogar geringfügig zweistellig. Da kommen dann automatisch KGVs im hohen 30er bis in den 40er Bereich bei heraus.
Zitat von katjuscha-research: hi
kannst du noch meine Boardmail beantworten?
Danke!
Mit Verlaub, ich habe leider gerade weder Zeit noch Muße endlose Aktiendiskussionen mit Einzelpersonen per Board-Mail vom Zaune zu brechen, zumal für diesen Zweck ja dieses Forum vorgesehen ist.
Frage: Warum 35er KGV auf den normalisierten 2021er Gewinn? Antwort: Das durchschnittliche unverschuldete börsennotierte deutsche Unternehmen hat gemäß Median-Konsensschätzung ein 22er KGV und wächst langfristig knapp 2% p.a. Die Käufer von Juwelos Edelschmuck sind überwiegend Frauen, die für den Selbstbedarf gezielt kaufen. Das Geschäftsmodell ist wenig kapitalintensiv. Inflation kann hier relativ wenig Schaden anrichten, weil Lieferanten einen großen Teil der Ware vorfinanzieren, Kunden sofort bezahlen und wenig AV benötigt wird. Hohe Energiekosten, CO2-Steuern und anderer Klima-Zirkus kann hier auch wenig kaputt machen. Als risikominimierend sehe ich auch an, dass das Management insgesamt ca. 38% der Aktien hält (geschätzt). Das Geschäft schätze ich also dementsprechend unterdurchschnittlich riskant ein, daher drehe ich das Beta im DCF-Modell etwas runter. Wachstum (auch des CFs) erwarte ich einige Jahre im hohen einstelligen Prozentbereich, vielleicht sogar geringfügig zweistellig. Da kommen dann automatisch KGVs im hohen 30er bis in den 40er Bereich bei heraus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.564.357 von Syrtakihans am 11.10.21 18:31:07hi
kannst du noch meine Boardmail beantworten?
Danke!
kannst du noch meine Boardmail beantworten?
Danke!
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.562.842 von Istanbul am 11.10.21 16:06:40Damit gehe ich zu 100% d'accord.
Heute habe ich gerade keine besondere Lust auf sophistische Diskussionen zur Bedeutung des Wortes "muss". Deshalb halte ich mal das Gemeinsame fest:
- OSH muss, um seine Rechte aus den Aktien zu behalten, Berührungen der Meldeschwellen melden
- OSH hat das früher nicht getan
Deshalb dürfte OSH auch jetzt beim Verkaufen keinen besonderen Wert darauf legen zu melden. Damit ist auch das hier diskutierte Abwarten von Meldeschwellenmeldungen zur Ermittlung der verbleibenden OSH-Aktien recht müßig.
- OSH muss, um seine Rechte aus den Aktien zu behalten, Berührungen der Meldeschwellen melden
- OSH hat das früher nicht getan
Deshalb dürfte OSH auch jetzt beim Verkaufen keinen besonderen Wert darauf legen zu melden. Damit ist auch das hier diskutierte Abwarten von Meldeschwellenmeldungen zur Ermittlung der verbleibenden OSH-Aktien recht müßig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.559.506 von Istanbul am 11.10.21 10:16:44
Zitat von Istanbul: elumeo hat als Herkunftsstaat nach Def. WpHG eindeutig Deutschland und ist an einem regulierten Markt gelistet. Damit fällt es unter die Bestimmungen des WpHGJa, aber darum geht es hier ja nicht, sondern darum:
und jeder Aktionär muss Berührungen der Stimmrechtsschwellen melden unabhängig vom eigenen Sitz.Ich sage nein. Der räumliche Geltungsbereich von Bundesgesetzen ist das Inland, es sei denn, es ist im Gesetz bestimmt, dass es auch im Ausland gilt (z.B. im StGB). Nicht bestreiten möchte ich, dass ein schweizer Aktionär seine Rechte in Deutschland gefährdet, sofern er Meldepflichten des WpHG nicht nachkommt. Das betraf auch die Klage der OSH vor dem LG Berlin.
Das wäre ja noch schöner, wenn man seine Meldungen einfach durch einen ausländischen Sitz umgehen könnte.Das kann man ja auch nicht, denn die Stimmrechte sind bei ausländischer Tochter nach §34 WpHG dennoch indirekt zuzuordnen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.290.016 von Syrtakihans am 10.09.21 12:57:41Dies ist m.E. auch Quatsch. Nix für ungut.
elumeo hat als Herkunftsstaat nach Def. WpHG eindeutig Deutschland und ist an einem regulierten Markt gelistet. Damit fällt es unter die Bestimmungen des WpHG und jeder Aktionär muss Berührungen der Stimmrechtsschwellen melden unabhängig vom eigenen Sitz.
Natürlich gibt es keine direkte juristische Maßnahme wie Beugehaft, eine Schweizer Gesellschaft zur Meldung zu zwingen. Allerdings kann ein Verstoß gegen das WpHG Konsequenzen haben, die wiederum im Rechtsraum Deutschlands liegen. Die wichtigste davon ist der Verlust des Stimmrechts.
Das wäre ja noch schöner, wenn man seine Meldungen einfach durch einen ausländischen Sitz umgehen könnte.
elumeo hat als Herkunftsstaat nach Def. WpHG eindeutig Deutschland und ist an einem regulierten Markt gelistet. Damit fällt es unter die Bestimmungen des WpHG und jeder Aktionär muss Berührungen der Stimmrechtsschwellen melden unabhängig vom eigenen Sitz.
Natürlich gibt es keine direkte juristische Maßnahme wie Beugehaft, eine Schweizer Gesellschaft zur Meldung zu zwingen. Allerdings kann ein Verstoß gegen das WpHG Konsequenzen haben, die wiederum im Rechtsraum Deutschlands liegen. Die wichtigste davon ist der Verlust des Stimmrechts.
Das wäre ja noch schöner, wenn man seine Meldungen einfach durch einen ausländischen Sitz umgehen könnte.
Zitat von Syrtakihans:Zitat von katjuscha-research: Ich glaube, es gibt eine 20 Tage Frist, was Stimmrechtsmitteilungen betrifft. Wenn als OSH schon vor dem 20.8. außerbörslich umplatziert hat (und dadurch mindestens unter die 25% Schwelle gefallen ist), dann müssten wir bis Ende kommender Woche eine Meldung sehen.
Quatsch. Die Meldefrist für den Aktionär (§ 33 WpHG) beträgt vier Handelstage, die für den Emittenten (§ 40 WpHG) drei Handelstage. OSH unterliegt als schweizer Gesellschaft allerdings gar nicht dem WpHG (und auch nicht dem EU-Recht), sondern dem schweizer Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG). Ob dieses Meldepflichten bei Auslandsbeteiligungen vorsieht weiß ich zwar nicht, würde es aber bezweifeln.
Auch heute wieder satte 12600 Aktien bei 6,25 auf der Verkaufsseite. Der Großaktionär baut konstant ab.
Hier werden aber weiterhin größere Blöcke bei 6,25 gezielt abgeladen, der Verkaufsdruck ist noch nicht ganz raus. Bei so kleinen marktengen Titeln ist das natürlich eine deutliche temporäre Belastung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.290.016 von Syrtakihans am 10.09.21 12:57:41Vielen Dank für die nette Info!
Habe dir übrigens vor ner Weile ne Boardmail geschickt. Würde mich freuen wenn du die noch beantwortest.
Habe dir übrigens vor ner Weile ne Boardmail geschickt. Würde mich freuen wenn du die noch beantwortest.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.234.174 von katjuscha-research am 03.09.21 18:58:28
Quatsch. Die Meldefrist für den Aktionär (§ 33 WpHG) beträgt vier Handelstage, die für den Emittenten (§ 40 WpHG) drei Handelstage. OSH unterliegt als schweizer Gesellschaft allerdings gar nicht dem WpHG (und auch nicht dem EU-Recht), sondern dem schweizer Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG). Ob dieses Meldepflichten bei Auslandsbeteiligungen vorsieht weiß ich zwar nicht, würde es aber bezweifeln.
Zitat von katjuscha-research: Ich glaube, es gibt eine 20 Tage Frist, was Stimmrechtsmitteilungen betrifft. Wenn als OSH schon vor dem 20.8. außerbörslich umplatziert hat (und dadurch mindestens unter die 25% Schwelle gefallen ist), dann müssten wir bis Ende kommender Woche eine Meldung sehen.
Quatsch. Die Meldefrist für den Aktionär (§ 33 WpHG) beträgt vier Handelstage, die für den Emittenten (§ 40 WpHG) drei Handelstage. OSH unterliegt als schweizer Gesellschaft allerdings gar nicht dem WpHG (und auch nicht dem EU-Recht), sondern dem schweizer Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG). Ob dieses Meldepflichten bei Auslandsbeteiligungen vorsieht weiß ich zwar nicht, würde es aber bezweifeln.
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