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    Gewerbeanmelden als dualer Student - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.06.18 17:58:19 von
    neuester Beitrag 30.07.18 23:37:00 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.281.513
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      schrieb am 02.06.18 17:58:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag,
      Ich hoffe Sie können mir bei meiner Frage weiterhelfen.
      Im Herbst beginne ich ein duales Studium in einer Versicherung, mit dem Studium nebenher an einer Fachhochschule.
      Als Nebenverdienst, will ich im Internet Geld verdienen. Mir ist natürlich klar, dass ich dafür ein Gewerbe anmelden muss. Aber die Frage ist nun, ob das überhaupt erlaubt ist vom Staat/Unternehmen aus. Da ich ja eigentlich vollzeitiger Student sein werde, ist es dann nicht illegal ein Internet Business zu betreiben?

      Dann zu meiner zweiten Frage.
      Was hat das denn für mein Gehalt und Steuererklärung für Konsequenzen? Wenn ich im dualen Studium so um die 1000 € verdiene, und dann ein Gewerbe anmelde, bei dem ich vor Steuern so um die 100€ im Monat verdiene, komm ich da am Schluss mit allen Steuern, die ich bezahlen muss besser weg, als wenn ich es einfach bleiben lassen würde?

      Und zu meiner letzten Frage...
      Wenn ich dann meine Steuererklärung ausfülle im nächsten Jahr, was muss ich da mit welchen Abgaben rechnen? Ist dann die persönhliche Steuererklärung zu trennen von der Gewerbesteuererklärung, oder ist das dann die gleiche?

      Viele Grüsse und falls Sie mir helfen könnten, wäre ich sehr dankbar!
      jonlaenz
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.06.18 20:41:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zu Fragte 1) Der Staat wird kein Gewerbe verbieten.Ob das AUsblidungs-Unternehmen das Gewerbe genehmigen muss, dürfte im Arbeitsvertrag stehen. Normalerweise ist das geregelt.

      zu Frage 2) Die Steuern übersteigen nie den Gewinn. Bei 100 EUR Gewinn im Monat wird schon etwas hängen bleiben. Es kann sein, dass in Summe sogar gar keine Steuern anfallen. Das hängt aber von vielen Faktoren ab.

      zu 3) Das Gewerbe erfordert eine Gewerbesteuererklärung, wegen des hohen Freibetrages fällt aber keine Gewerbesteuer an. Außerdem eine Anlage EÜR. Je nach Programm geht das mit einer Steuererklärung. Bei Elster muss man ESt und EÜR jedes separat senden. Zum Schluss fließt aber alles zusammen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.06.18 11:02:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.894.321 von Baldur74 am 02.06.18 20:41:16Danke dir schonmal für die Antwort. Ich wäre nie alleine darauf gekommen.

      eine frage zur ergänzung habe ich noch.

      wie wird das geregelt speziell im online business. Kaum jemand verdient online geld nur über eine variante.
      nehmen wir an ich würde einen blog schreiben, zusätzlich auf ebay sachen ankaufen und wieder teurer verkaufen und noch zusätzlich werbung auf facebook schalten. Müsste man da 3 verschiedene gewerbe anmelden, oder kann man das alles zusammenfassen unter online business? Es ist wirklich kompliziert was man alles darf und was nicht :/
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.06.18 20:39:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.896.384 von jonlaenz am 03.06.18 11:02:56Bei dem Umfang reicht es ein Gewerbe anzumelden.
      Avatar
      schrieb am 04.06.18 16:04:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mach Dich schon mal innerlich auf Abmahnungen gefaßt...
      2 Antworten

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      schrieb am 04.06.18 20:06:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.903.837 von leone2 am 04.06.18 16:04:50Genau.. gleich erst mal Angst machen :-) Typisch deutsch - statt Tipps zu geben wie auf Impressum zu achten...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.06.18 16:58:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.906.012 von Baldur74 am 04.06.18 20:06:13Man sollte den Herrn Studenten nicht ins offene Messer laufen lassen...
      Avatar
      schrieb am 05.06.18 18:01:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wie wäre es mal mit einem sinnvoilen Beitrag? Worauf soll er achten? Was kann passieren? ...

      Bis jetzt kam nur dünnes ... Bist Du nicht klug genug auch was hilfreiches beizutragen?
      Avatar
      schrieb am 30.07.18 23:37:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.893.628 von jonlaenz am 02.06.18 17:58:19
      Nebenberuflich ein Gewerbe gründen
      Hallo

      natürlich kannst du nebenberuflich ein Gewerbe gründen - das ist dem Finanzamt recht egal was du machst. Einzig und allein musst du deine Einkünfte ordnungsgemäß versteuern.

      Das Gewerbe musst du zunächst beim Amt anmelden und beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

      Sofern du ein Gewerbe betreibst bist du zum einen mit den Gewinnen einkommensteuerpflichtig und mit den Gewinnen ebenso - grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig (gibt da einen Freibetrag von TEUR 24,5).

      Sofern das Gewerbe mal prüfungspflichtig durch einen Wirtschaftsprüfer (www.accura-audit.de) wird kannst du dich gerne melden.

      Beste Grüße
      Michael


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