Gewerbeanmelden als dualer Student - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.06.18 17:58:19 von
neuester Beitrag 30.07.18 23:37:00 von
neuester Beitrag 30.07.18 23:37:00 von
Beiträge: 9
ID: 1.281.513
ID: 1.281.513
Aufrufe heute: 3
Gesamt: 5.103
Gesamt: 5.103
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 39 Minuten | 7253 | |
vor 38 Minuten | 6499 | |
heute 21:02 | 4924 | |
vor 1 Stunde | 4738 | |
vor 34 Minuten | 4336 | |
heute 19:35 | 2745 | |
vor 1 Stunde | 2500 | |
vor 52 Minuten | 2207 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.179,00 | +1,33 | 219 | |||
2. | 2. | 157,20 | +10,67 | 135 | |||
3. | 19. | 0,1910 | +4,95 | 81 | |||
4. | 3. | 2.322,19 | -0,19 | 61 | |||
5. | 43. | 0,0262 | +63,75 | 49 | |||
6. | 9. | 43,75 | -3,42 | 45 | |||
7. | 17. | 4,7480 | +3,15 | 43 | |||
8. | 30. | 14,475 | +5,46 | 41 |
Guten Tag,
Ich hoffe Sie können mir bei meiner Frage weiterhelfen.
Im Herbst beginne ich ein duales Studium in einer Versicherung, mit dem Studium nebenher an einer Fachhochschule.
Als Nebenverdienst, will ich im Internet Geld verdienen. Mir ist natürlich klar, dass ich dafür ein Gewerbe anmelden muss. Aber die Frage ist nun, ob das überhaupt erlaubt ist vom Staat/Unternehmen aus. Da ich ja eigentlich vollzeitiger Student sein werde, ist es dann nicht illegal ein Internet Business zu betreiben?
Dann zu meiner zweiten Frage.
Was hat das denn für mein Gehalt und Steuererklärung für Konsequenzen? Wenn ich im dualen Studium so um die 1000 € verdiene, und dann ein Gewerbe anmelde, bei dem ich vor Steuern so um die 100€ im Monat verdiene, komm ich da am Schluss mit allen Steuern, die ich bezahlen muss besser weg, als wenn ich es einfach bleiben lassen würde?
Und zu meiner letzten Frage...
Wenn ich dann meine Steuererklärung ausfülle im nächsten Jahr, was muss ich da mit welchen Abgaben rechnen? Ist dann die persönhliche Steuererklärung zu trennen von der Gewerbesteuererklärung, oder ist das dann die gleiche?
Viele Grüsse und falls Sie mir helfen könnten, wäre ich sehr dankbar!
jonlaenz
Ich hoffe Sie können mir bei meiner Frage weiterhelfen.
Im Herbst beginne ich ein duales Studium in einer Versicherung, mit dem Studium nebenher an einer Fachhochschule.
Als Nebenverdienst, will ich im Internet Geld verdienen. Mir ist natürlich klar, dass ich dafür ein Gewerbe anmelden muss. Aber die Frage ist nun, ob das überhaupt erlaubt ist vom Staat/Unternehmen aus. Da ich ja eigentlich vollzeitiger Student sein werde, ist es dann nicht illegal ein Internet Business zu betreiben?
Dann zu meiner zweiten Frage.
Was hat das denn für mein Gehalt und Steuererklärung für Konsequenzen? Wenn ich im dualen Studium so um die 1000 € verdiene, und dann ein Gewerbe anmelde, bei dem ich vor Steuern so um die 100€ im Monat verdiene, komm ich da am Schluss mit allen Steuern, die ich bezahlen muss besser weg, als wenn ich es einfach bleiben lassen würde?
Und zu meiner letzten Frage...
Wenn ich dann meine Steuererklärung ausfülle im nächsten Jahr, was muss ich da mit welchen Abgaben rechnen? Ist dann die persönhliche Steuererklärung zu trennen von der Gewerbesteuererklärung, oder ist das dann die gleiche?
Viele Grüsse und falls Sie mir helfen könnten, wäre ich sehr dankbar!
jonlaenz
Zu Fragte 1) Der Staat wird kein Gewerbe verbieten.Ob das AUsblidungs-Unternehmen das Gewerbe genehmigen muss, dürfte im Arbeitsvertrag stehen. Normalerweise ist das geregelt.
zu Frage 2) Die Steuern übersteigen nie den Gewinn. Bei 100 EUR Gewinn im Monat wird schon etwas hängen bleiben. Es kann sein, dass in Summe sogar gar keine Steuern anfallen. Das hängt aber von vielen Faktoren ab.
zu 3) Das Gewerbe erfordert eine Gewerbesteuererklärung, wegen des hohen Freibetrages fällt aber keine Gewerbesteuer an. Außerdem eine Anlage EÜR. Je nach Programm geht das mit einer Steuererklärung. Bei Elster muss man ESt und EÜR jedes separat senden. Zum Schluss fließt aber alles zusammen.
zu Frage 2) Die Steuern übersteigen nie den Gewinn. Bei 100 EUR Gewinn im Monat wird schon etwas hängen bleiben. Es kann sein, dass in Summe sogar gar keine Steuern anfallen. Das hängt aber von vielen Faktoren ab.
zu 3) Das Gewerbe erfordert eine Gewerbesteuererklärung, wegen des hohen Freibetrages fällt aber keine Gewerbesteuer an. Außerdem eine Anlage EÜR. Je nach Programm geht das mit einer Steuererklärung. Bei Elster muss man ESt und EÜR jedes separat senden. Zum Schluss fließt aber alles zusammen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.894.321 von Baldur74 am 02.06.18 20:41:16Danke dir schonmal für die Antwort. Ich wäre nie alleine darauf gekommen.
eine frage zur ergänzung habe ich noch.
wie wird das geregelt speziell im online business. Kaum jemand verdient online geld nur über eine variante.
nehmen wir an ich würde einen blog schreiben, zusätzlich auf ebay sachen ankaufen und wieder teurer verkaufen und noch zusätzlich werbung auf facebook schalten. Müsste man da 3 verschiedene gewerbe anmelden, oder kann man das alles zusammenfassen unter online business? Es ist wirklich kompliziert was man alles darf und was nicht :/
eine frage zur ergänzung habe ich noch.
wie wird das geregelt speziell im online business. Kaum jemand verdient online geld nur über eine variante.
nehmen wir an ich würde einen blog schreiben, zusätzlich auf ebay sachen ankaufen und wieder teurer verkaufen und noch zusätzlich werbung auf facebook schalten. Müsste man da 3 verschiedene gewerbe anmelden, oder kann man das alles zusammenfassen unter online business? Es ist wirklich kompliziert was man alles darf und was nicht :/
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.896.384 von jonlaenz am 03.06.18 11:02:56Bei dem Umfang reicht es ein Gewerbe anzumelden.
Mach Dich schon mal innerlich auf Abmahnungen gefaßt...
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.903.837 von leone2 am 04.06.18 16:04:50Genau.. gleich erst mal Angst machen :-) Typisch deutsch - statt Tipps zu geben wie auf Impressum zu achten...
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.906.012 von Baldur74 am 04.06.18 20:06:13Man sollte den Herrn Studenten nicht ins offene Messer laufen lassen...
Wie wäre es mal mit einem sinnvoilen Beitrag? Worauf soll er achten? Was kann passieren? ...
Bis jetzt kam nur dünnes ... Bist Du nicht klug genug auch was hilfreiches beizutragen?
Bis jetzt kam nur dünnes ... Bist Du nicht klug genug auch was hilfreiches beizutragen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.893.628 von jonlaenz am 02.06.18 17:58:19
natürlich kannst du nebenberuflich ein Gewerbe gründen - das ist dem Finanzamt recht egal was du machst. Einzig und allein musst du deine Einkünfte ordnungsgemäß versteuern.
Das Gewerbe musst du zunächst beim Amt anmelden und beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Sofern du ein Gewerbe betreibst bist du zum einen mit den Gewinnen einkommensteuerpflichtig und mit den Gewinnen ebenso - grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig (gibt da einen Freibetrag von TEUR 24,5).
Sofern das Gewerbe mal prüfungspflichtig durch einen Wirtschaftsprüfer (www.accura-audit.de) wird kannst du dich gerne melden.
Beste Grüße
Michael
Nebenberuflich ein Gewerbe gründen
Hallonatürlich kannst du nebenberuflich ein Gewerbe gründen - das ist dem Finanzamt recht egal was du machst. Einzig und allein musst du deine Einkünfte ordnungsgemäß versteuern.
Das Gewerbe musst du zunächst beim Amt anmelden und beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Sofern du ein Gewerbe betreibst bist du zum einen mit den Gewinnen einkommensteuerpflichtig und mit den Gewinnen ebenso - grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig (gibt da einen Freibetrag von TEUR 24,5).
Sofern das Gewerbe mal prüfungspflichtig durch einen Wirtschaftsprüfer (www.accura-audit.de) wird kannst du dich gerne melden.
Beste Grüße
Michael
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
210 | ||
92 | ||
91 | ||
63 | ||
49 | ||
48 | ||
40 | ||
36 | ||
33 | ||
30 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
28 | ||
23 | ||
23 | ||
21 | ||
21 | ||
20 | ||
20 | ||
19 | ||
18 | ||
18 |