Zieh-Hausbrauerei AG - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.06.18 19:01:44 von
neuester Beitrag 06.06.18 19:04:03 von
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Zieh-Hausbrauerei AG
Heidenheim
WKN A0JM2H
ISIN DE000A0JM2H1
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, den 16.07.2018,
um 14.00 Uhr,
im Erdgeschoss, Panoramaweg 18, 89518 Heidenheim
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 13.30 Uhr.
Tagesordnung und Beschlussvorschläge
Tagesordnungspunkt 1:
Vorlage der vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlüsse vom 01.01.2007 bis 31.12.2007 nebst Berichten des Aufsichtsrats für diese Geschäftsjahre
Tagesordnungspunkt 2:
Vorlage der vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlüsse vom 01.01.2008 bis 18.12.2008 nebst Berichten des Aufsichtsrats für diese Geschäftsjahre
Tagesordnungspunkt 3:
Vorlage der Liquidationseröffnungsbilanz zum 19.12.2008 und des Berichts des Abwicklers nebst Bericht des Aufsichtsrats
Tagesordnungspunkt 4:
Vorlage der vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlüsse vom 19.12.2008 bis 18.12.2009 nebst Bericht des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Tagesordnungspunkt 5:
Vorlage der vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlüsse vom 19.12.2009 bis 18.12.2010 nebst Bericht des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Tagesordnungspunkt 6:
Vorlage der vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlüsse vom 19.12.2010 bis 18.12.2011 nebst Bericht des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Tagesordnungspunkt 7:
Vorlage der vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlüsse vom 19.12.2011 bis 18.12.2012 nebst Berichten des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Tagesordnungspunkt 8:
Vorlage der vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlüsse vom 19.12.2012 bis 18.12.2013 nebst Bericht des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Tagesordnungspunkt 9:
Vorlage der vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlüsse 19.12.2013 bis 18.12.2014 nebst Bericht des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Tagesordnungspunkt 10:
Vorlage der vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlüsse 19.12.2014 bis 18.12.2015 nebst Bericht des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Tagesordnungspunkt 11:
Vorlage der vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlüsse 19.12.2015 bis 18.12.2016 nebst Bericht des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Tagesordnungspunkt 12:
Vorlage der vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlüsse 19.12.2016 bis 18.12.2017 nebst Bericht des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Tagesordnungspunkt 13:
Beschlussfassung über die Feststellung der Liquidationseröffnungsbilanz am 19.12.2008
Der Aufsichtsrat hat die vom Abwickler aufgestellte Liquidationsbilanz entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 270 Abs. 2 AktG erfolgt die Feststellung der Liquidationseröffnungsbilanz durch die Hauptversammlung. Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Liquidationseröffnungsbilanz in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Tagesordnungspunkt 14:
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses vom 01.01.2007 bis 31.12.2007
Der Aufsichtsrat hat die vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlüsse entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 2 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Tagesordnungspunkt 15:
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses vom 01.01.2008 bis 18.12.2008
Der Aufsichtsrat hat die vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlüsse entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 2 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Tagesordnungspunkt 16:
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses vom 19.12.2008 bis 18.12.2009
Der Aufsichtsrat hat die vom Abwickler aufgestellten Jahresabschlüsse entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 2 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Tagesordnungspunkt 17:
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses vom 19.12.2009 bis 18.12.2010
Der Aufsichtsrat hat die vom Abwickler aufgestellten Jahresabschlüsse entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 2 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Tagesordnungspunkt 18:
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses vom 19.12.2010 bis 18.12.2011
Der Aufsichtsrat hat die vom Abwickler aufgestellten Jahresabschlüsse entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 2 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Tagesordnungspunkt 19
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses vom 19.12.2011 bis 18.12.2012
Der Aufsichtsrat hat die vom Abwickler aufgestellten Jahresabschlüsse entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 2 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Tagesordnungspunkt 20:
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses vom 19.12.2012 bis 18.12.2013
Der Aufsichtsrat hat die vom Abwickler aufgestellten Jahresabschlüsse entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 2 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Tagesordnungspunkt 21:
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses vom 19.12.2013 bis 18.12.2014
Der Aufsichtsrat hat die vom Abwickler aufgestellten Jahresabschlüsse entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 2 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Tagesordnungspunkt 22:
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses vom 19.12.2014 bis 18.12.2015
Der Aufsichtsrat hat die vom Abwickler aufgestellten Jahresabschlüsse entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 2 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Tagesordnungspunkt 23:
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses vom 19.12.2015 bis 18.12.2016
Der Aufsichtsrat hat die vom Abwickler aufgestellten Jahresabschlüsse entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 2 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Tagesordnungspunkt 24:
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses vom 19.12.2016 bis 18.12.2017
Der Aufsichtsrat hat die vom Abwickler aufgestellten Jahresabschlüsse entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 2 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Tagesordnungspunkt 25:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für die Geschäftsjahre 01.01.2007 bis 18.12.2008
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für die Geschäftsjahre 01.01.2007 bis 18.12.2008 zu entlasten
Tagesordnungspunkt 26:
Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für die Geschäftsjahre 19.12.2008 bis 18.12.2017
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Abwickler für die Geschäftsjahre 19.12.2008 bis 18.12.2017 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 27:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 01.01.2007 bis 18.12.2017
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für die Geschäftsjahre 01.01.2007 bis 18.12.2017 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 28:
Beschlussfassung über die Bestellung des Abwicklers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Reich Industries AG, Panoramaweg 18, 89518 Heidenheim, mit Wirkung ab dem Tag der Hauptversammlung zum Liquidator der Zieh-Hausbrauerei AG, mit Sitz in Heidenheim an der Brenz zu bestellen.
Der Liquidator Reich Industries AG, ist von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit, soweit dem nicht § 112 AktG entgegensteht. Der Aufsichtsrat ermächtigt die Reich Industries AG, die Gesellschaft stets einzeln und alleine zu vertreten, auch wenn mehrere Liquidatoren bestellt sind.
Unverbindliche Teilnahmehinweise
Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
§ 23 der Satzung lautet:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am fünften Werktag vor dem Versammlungstag bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer sonst in der Einberufung genannten Stelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank ist die von dieser auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Der Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne dieser Bestimmung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen:
Zieh-Hausbrauerei AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.
Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen, etc. sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:
Zieh Hausbrauerei-AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Heidenheim, im Juni 2018
Zieh-Hausbrauerei AG
Der Aufsichtsrat
bundesanzeiger vom06062018
Heidenheim
WKN A0JM2H
ISIN DE000A0JM2H1
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, den 16.07.2018,
um 14.00 Uhr,
im Erdgeschoss, Panoramaweg 18, 89518 Heidenheim
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 13.30 Uhr.
Tagesordnung und Beschlussvorschläge
Tagesordnungspunkt 1:
Vorlage der vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlüsse vom 01.01.2007 bis 31.12.2007 nebst Berichten des Aufsichtsrats für diese Geschäftsjahre
Tagesordnungspunkt 2:
Vorlage der vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlüsse vom 01.01.2008 bis 18.12.2008 nebst Berichten des Aufsichtsrats für diese Geschäftsjahre
Tagesordnungspunkt 3:
Vorlage der Liquidationseröffnungsbilanz zum 19.12.2008 und des Berichts des Abwicklers nebst Bericht des Aufsichtsrats
Tagesordnungspunkt 4:
Vorlage der vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlüsse vom 19.12.2008 bis 18.12.2009 nebst Bericht des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Tagesordnungspunkt 5:
Vorlage der vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlüsse vom 19.12.2009 bis 18.12.2010 nebst Bericht des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Tagesordnungspunkt 6:
Vorlage der vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlüsse vom 19.12.2010 bis 18.12.2011 nebst Bericht des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Tagesordnungspunkt 7:
Vorlage der vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlüsse vom 19.12.2011 bis 18.12.2012 nebst Berichten des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Tagesordnungspunkt 8:
Vorlage der vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlüsse vom 19.12.2012 bis 18.12.2013 nebst Bericht des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Tagesordnungspunkt 9:
Vorlage der vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlüsse 19.12.2013 bis 18.12.2014 nebst Bericht des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Tagesordnungspunkt 10:
Vorlage der vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlüsse 19.12.2014 bis 18.12.2015 nebst Bericht des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Tagesordnungspunkt 11:
Vorlage der vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlüsse 19.12.2015 bis 18.12.2016 nebst Bericht des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Tagesordnungspunkt 12:
Vorlage der vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlüsse 19.12.2016 bis 18.12.2017 nebst Bericht des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Tagesordnungspunkt 13:
Beschlussfassung über die Feststellung der Liquidationseröffnungsbilanz am 19.12.2008
Der Aufsichtsrat hat die vom Abwickler aufgestellte Liquidationsbilanz entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 270 Abs. 2 AktG erfolgt die Feststellung der Liquidationseröffnungsbilanz durch die Hauptversammlung. Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Liquidationseröffnungsbilanz in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Tagesordnungspunkt 14:
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses vom 01.01.2007 bis 31.12.2007
Der Aufsichtsrat hat die vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlüsse entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 2 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Tagesordnungspunkt 15:
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses vom 01.01.2008 bis 18.12.2008
Der Aufsichtsrat hat die vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlüsse entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 2 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Tagesordnungspunkt 16:
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses vom 19.12.2008 bis 18.12.2009
Der Aufsichtsrat hat die vom Abwickler aufgestellten Jahresabschlüsse entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 2 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Tagesordnungspunkt 17:
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses vom 19.12.2009 bis 18.12.2010
Der Aufsichtsrat hat die vom Abwickler aufgestellten Jahresabschlüsse entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 2 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Tagesordnungspunkt 18:
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses vom 19.12.2010 bis 18.12.2011
Der Aufsichtsrat hat die vom Abwickler aufgestellten Jahresabschlüsse entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 2 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Tagesordnungspunkt 19
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses vom 19.12.2011 bis 18.12.2012
Der Aufsichtsrat hat die vom Abwickler aufgestellten Jahresabschlüsse entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 2 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Tagesordnungspunkt 20:
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses vom 19.12.2012 bis 18.12.2013
Der Aufsichtsrat hat die vom Abwickler aufgestellten Jahresabschlüsse entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 2 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Tagesordnungspunkt 21:
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses vom 19.12.2013 bis 18.12.2014
Der Aufsichtsrat hat die vom Abwickler aufgestellten Jahresabschlüsse entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 2 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Tagesordnungspunkt 22:
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses vom 19.12.2014 bis 18.12.2015
Der Aufsichtsrat hat die vom Abwickler aufgestellten Jahresabschlüsse entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 2 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Tagesordnungspunkt 23:
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses vom 19.12.2015 bis 18.12.2016
Der Aufsichtsrat hat die vom Abwickler aufgestellten Jahresabschlüsse entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 2 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Tagesordnungspunkt 24:
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses vom 19.12.2016 bis 18.12.2017
Der Aufsichtsrat hat die vom Abwickler aufgestellten Jahresabschlüsse entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 2 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Tagesordnungspunkt 25:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für die Geschäftsjahre 01.01.2007 bis 18.12.2008
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für die Geschäftsjahre 01.01.2007 bis 18.12.2008 zu entlasten
Tagesordnungspunkt 26:
Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für die Geschäftsjahre 19.12.2008 bis 18.12.2017
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Abwickler für die Geschäftsjahre 19.12.2008 bis 18.12.2017 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 27:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 01.01.2007 bis 18.12.2017
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für die Geschäftsjahre 01.01.2007 bis 18.12.2017 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 28:
Beschlussfassung über die Bestellung des Abwicklers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Reich Industries AG, Panoramaweg 18, 89518 Heidenheim, mit Wirkung ab dem Tag der Hauptversammlung zum Liquidator der Zieh-Hausbrauerei AG, mit Sitz in Heidenheim an der Brenz zu bestellen.
Der Liquidator Reich Industries AG, ist von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit, soweit dem nicht § 112 AktG entgegensteht. Der Aufsichtsrat ermächtigt die Reich Industries AG, die Gesellschaft stets einzeln und alleine zu vertreten, auch wenn mehrere Liquidatoren bestellt sind.
Unverbindliche Teilnahmehinweise
Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
§ 23 der Satzung lautet:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am fünften Werktag vor dem Versammlungstag bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer sonst in der Einberufung genannten Stelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank ist die von dieser auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Der Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne dieser Bestimmung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen:
Zieh-Hausbrauerei AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.
Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen, etc. sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:
Zieh Hausbrauerei-AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Heidenheim, im Juni 2018
Zieh-Hausbrauerei AG
Der Aufsichtsrat
bundesanzeiger vom06062018
Das sind mal viele Jahre die man nun abarbeiten will an einen Tag....
Auch interessant
Justiz Heidenheimer Unternehmer im Reich der Manipulationen
https://www.swp.de/suedwesten/staedte/heidenheim/heidenheime…
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