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    Doppelte Haushaltsführung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.07.18 18:26:53 von
    neuester Beitrag 01.08.18 09:53:26 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.284.594
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      Avatar
      schrieb am 16.07.18 18:26:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich brauche eine Experteneinschätzung ob ein Antrag auf DHF in meinem Fall Sinn macht.
      Die zweite Wohnung ist 95km (115min) von dem Hauptwohnsitz entfernt.
      Der Hauptwohnsitz befindet sich in einem Meerfamilien bei meinen Eltern.
      Ich zahle bei meinen Eltern 200 Euro/Monat Miete. Zusätzlich zahle ich für meine Lebensmittel selber.
      Es besteht zwar ein Mietvertrag mit meinen Eltern aber die Miete habe ich ihnen immer Bar bezahlt.
      Die Lebensmittel habe ich im Heimatort meistens per Karte bezahlt.
      Somit kann ich nur die Ausgaben für Lebensmittel belegen. Ist das ein Problem für das Finanzamt?

      Sollte die DHF nicht anerkannt werden, kann ich stattdessen bei der Entfernungspauschale mein Hauptwohnsitz für die 230 Arbeitstage als Wegstrecke (95kmx230) angeben?
      Avatar
      schrieb am 17.07.18 15:20:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nur als Gedanke, die 200€ müssen dann auch von deinen Eltern versteuert werden
      Avatar
      schrieb am 29.07.18 14:25:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo!

      hier mal ein kleiner Artikel zu doppelter Haushaltsführung, der ganz hilfreich sein könnte:
      http://accura-tax.de/einkommensteuer/voraussetzungen-doppelt…

      BG
      Avatar
      schrieb am 01.08.18 09:53:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      >>>Der Hauptwohnsitz befindet sich in einem Meerfamilien bei meinen Eltern.

      Da du nicht "abgeschlossene Wohneinheit" o.ä. geschrieben hast gehe ich von einem Teil der Wohnung deiner Eltern aus. Und das ist nun mal kein Haushalt, also auch keine DHF.
      Die Barzahlung wäre hingegen kein unlösbares Problem, das lässt sich argumentieren (obwohl unbar natürlich immer besser ist).

      Wer die Lebensmittel kauft (oder wo) ist hingegen völlig egal, das kann man gar nicht absetzen (weil man halt auch mit mehreren Wohnsitzen nur einmal Essen kann).


      >>>Sollte die DHF nicht anerkannt werden, kann ich stattdessen bei der Entfernungspauschale mein Hauptwohnsitz für die 230 Arbeitstage als Wegstrecke (95kmx230) angeben?

      Ja, kannst du. Die Folge wäre dann ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.
      Fragen gibt es ...

      Stefan


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